Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5206 19. Wahlperiode 22.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4779 – Der Nationale Aktionsplan Integration und seine Auswirkungen auf das Politikfeld Kultur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, „die kulturelle Integration als Kern- und Querschnittsaufgabe in der Organisationsstruktur in den vom Bund geförderten Kultureinrichtungen zu verankern“ (www.bundesregierung.de/ebs/ Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturund integration/netzwerk-kulturelle-bildung-integration/_node.html). In diesem Zusammenhang engagiert sich die Bundesregierung unter anderem bei der Umsetzung des „Nationalen Aktionsplanes Integration“ (NAI) aus dem Jahre 2012, zum Beispiel über die Förderung von Stiftungen, Netzwerken und einschlägigen Initiativen. Ziel sei unter anderem ein „gesellschaftliches Mainstreaming des Themas Diversity“ (NAI, S. 465). Aus Sicht der Fragesteller kann es nicht Ziel staatlicher Politik sein, mittels „aktivierender Kulturpolitik“ eine gesellschaftliche Entwicklung, die auf eine gravierende Veränderung der kulturellen Identität der „Deutschen ohne Migrationshintergrund “ (NAI, S. 66) hinausläuft, mittels einseitiger edukatorischer, ideologisch aufgeladener Kulturpolitik zu befördern. Die Zielvorgaben des NAI – insbesondere aber die Implementierung des Themas „Diversity“ als „gesellschaftliches Mainstreaming“ im Politikfeld Kultur, das vor diesem Hintergrund zu sehen ist – sind daher aus Sicht der Fragesteller im Sinne der Bewahrung der kulturellen Identität der autochthonen deutschen Bevölkerung einer grundsätzlichen Neubewertung zu unterziehen. 1. Inwieweit hat der Nationale Aktionsplan Integration (NAI) aus dem Jahre 2012 mit Blick auf das Politikfeld Kultur Gültigkeit? a) Falls der NAI uneingeschränkt Gültigkeit hat, welche konkreten Ergebnisse konnten hier bisher erzielt werden? Die auf den Seiten 364 bis 387 des Nationalen Aktionsplans Integration genannten Maßnahmen wurden bzw. werden laufend umgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5206 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Falls der NAI nur noch eingeschränkt Gültigkeit hat, bei welchen Vorgaben oder Strategien gab es Modifikationen oder Abweichungen von den ursprünglich verfolgten Zielen? Koordiniert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Fort- und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Integration erarbeiten, der bestehende Integrationsangebote bündelt, ergänzt, weiterentwickelt und steuert mit dem Ziel, die Integration im Land nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern “ insgesamt zu stärken. Dieser Nationale Aktionsplan Integration wird auch ein Kulturkapitel umfassen. Die Ergebnisse sollen bis 2021 vorliegen. 2. Inwieweit haben die Folgen der „Flüchtlingskrise“ im Jahre 2015 nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf das Politikfeld Kultur des NAI gehabt? a) Falls ja, wie genau haben sich diesen Auswirkungen im NAI niedergeschlagen ? b) Falls nein, warum hat die Bundesregierung mit Blick auf den NAI keinen Handlungsbedarf gesehen? Der Nationale Aktionsplan Integration beruht auf einem umfassenden Integrationsbegriff . Das Kulturkapitel differenziert nicht nach einzelnen Gruppen. Es wurde insofern kein Handlungsbedarf gesehen. 3. Inwieweit wurden durch die Folgen der „Flüchtlingskrise“ 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die Umsetzung der Ziele des NAI im Politikfeld Kultur zusätzliche Haushaltsmittel notwendig? Falls ja, in welcher Höhe bewegten sich diese zusätzlichen Haushaltsmittel? Dies war nicht der Fall. 4. Wie viele Fortschrittsberichte zur Überprüfung der Zielerreichung des NAI wurden bisher veröffentlicht? a) Auf wann genau ist die nächste Überprüfung der Zielerreichung des NAI datiert, und wann wird hierzu der nächste Fortschrittsbericht veröffentlicht ? b) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Zielerreichung des NAI im Hinblick auf das Politikfeld Kultur? Ein Evaluierungsbericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Integration wurde 2016 von der Bundesregierung erarbeitet. Die nächste Überprüfung der Zielerreichung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht terminiert . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5206 5. Inwiefern konnten aus Sicht der Bundesregierung die in der Einleitung des NAI formulierten „strategischen Ziele“, die dem Gesamtprozess die Richtung “ weisen sollen (NAI, S. 7), erreicht werden? a) Falls ja, woran genau macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest? b) Falls nein, welche Gründe sieht die Bundesregierung für das Nichterreichen dieser Ziele? Die strategischen Ziele besitzen nach wie vor Gültigkeit und werden von der Bundesregierung kontinuierlich weiterverfolgt. 6. Welche wissenschaftlichen Studien hat die Bundesregierung bei der Entwicklung der Indikatoren zugrunde gelegt, mit deren Hilfe laut Bundesregierung geprüft werden könne, „ob die operativen Ziele tatsächlich erreicht wurden“ (NAI, S. 7)? a) Kann die Bundesregierung angeben, aus welchen Gründen diese Studien ausgewählt wurden? b) Inwieweit hat die Bundesregierung diese Studien in Auftrag gegeben? c) Falls die Bundesregierung keine Studien in Auftrag gegeben hat, warum nicht? Die Indikatoren wurden von den für die Dialogforen federführenden Ressorts in jedem Dialogforum gemeinsam mit den beteiligten Akteuren entwickelt. Dabei wurden Indikatoren aus amtlichen Statistiken und fachlich passenden Studien abgeleitet . Daher gab es für die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Studien zur Entwicklung der Indikatoren in Auftrag zu geben. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem NAI für Indikatoren Sorge getragen, die eine Überanspruchung der „Deutschen ohne Migrationshintergrund“ (NAI, S. 66) durch überproportional hohe Zuwanderung und die sich daraus ergebenden möglichen Integrationsprobleme messbar machen? a) Falls ja, welche konkreten Ergebnisse konnten an diesen Indikatoren bisher abgelesen werden? b) Falls nein, inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, derartige Indikatoren zu entwickeln? Der hier dargelegte Inhalt ist nicht Gegenstand der Indikatoren des Nationalen Aktionsplans Integration. Die Entwicklung derartiger Indikatoren ist gegenwärtig nicht geplant. 8. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel, Diversity als „gesellschaftliches Mainstreaming“ (NAI, S. 465) zu implementieren? a) Falls ja, welche Maßnahmen wurden bisher zur Durchsetzung dieses Zieles ergriffen? b) Falls nein, welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend? Das Zitat stammt aus dem Beitrag der Länder zum Dialogforum „Kultur“. Es handelt sich somit nicht um ein Ziel der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5206 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem NAI unter „kultureller Bildung“ (NAI, S. 464 u. a.)? Wie veranschlagt die Bundesregierung die Rolle des „Diversity mainstreaming “ im Zusammenhang mit „kultureller Bildung“? Die Begegnung und Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglichen einen Zugang zu Geschichte, zu den Traditionen, Werten und kulturellen Leistungen in Deutschland, Europa und der Welt. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Kulturelle Bildung umfasst sowohl die eigene produktive und kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Deshalb fördert die Bundesregierung zahlreiche Projekte und Initiativen, die sich der Vermittlung und Gestaltung von Kunst und Kultur widmen. Ziel ist es, in Anbetracht der demographischen Entwicklung auch jene Menschen zu erreichen, die Museen, Bibliotheken oder Theater bisher kaum oder selten besuchen. Insbesondere Kindern und Jugendlichen sollen damit in außerschulischen Lernumfeldern vielfältige Entwicklungs- und Bildungschancen ermöglicht werden. 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Blick, wenn im NAI davon die Rede ist, dass ein besonderer Schwerpunkt auf „Maßnahmen zur Strukturveränderung “ zu legen sei, mit denen die „Grundlagen für eine dauerhafte und nachhaltige Integration in Deutschland“ (NAI, S. 8) geschaffen werden sollen? a) Welche „Strukturen“ sollen gegebenenfalls mit diesen Maßnahmen mit Blick auf das Politikfeld Kultur geändert werden? b) Wie weit ist gegebenenfalls der Prozess der „Strukturveränderung“ mit Blick auf das Politikfeld Kultur aus Sicht der Bundesregierung vorangeschritten ? Ziele und Aufgaben von Kultureinrichtungen sind jeweils in deren Statuten festgelegt . Sie handeln im Rahmen der verfassungsrechtlich verbürgten Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 GG) und aufgrund des Neutralitätsgebots von politischen Weisungen unabhängig. Die Diversität der in Deutschland lebenden Bevölkerung ist eine demographische Tatsache. Handlungsleitend für die Bundesregierung sind die geltenden Rechtsgrundlagen : Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lautet in Artikel 3 (3): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) § 1 ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Daher ist die Teilhabe in den vom Bund geförderten Kultureinrichtungen zu fördern . Dies gilt sowohl für die Gremien- und Personalbesetzung, als auch bei der Ansprache des Publikums, in der Programmgestaltung und bei der Zugänglichkeit der Angebote. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5206 11. In welchem Maße wurde die im NAI angekündigte „Änderung von Kulturförderrichtlinien des Bundes“ (NAI, S. 20) bisher umgesetzt? a) Welche Änderungen wurden bisher im Einzelnen durchgeführt? b) Welcher Art waren diese Änderungen? c) Sind weitere Änderungen geplant? Maßgeblich ist die Projektförderung bei Kapitel 0452 Titel 685 10. Bei den hier geltenden Fördergrundsätzen wurde die Nachhaltigkeit verstärkt. Die Fördergrundsätze sind abrufbar unter: www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/ staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kulturelle-bildung/modellprojektefoerdern . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333