Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5216 19. Wahlperiode 19.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4603 – Kampagne für den Rechtsstaat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rechtsextreme Instrumentalisierung des Gedenkens an den tragischen Tod eines Menschen, Hetzjagd und Übergriffe auf Menschen anderer Hautfarbe und überforderte Polizei in Chemnitz. Behinderung der Medienberichterstattung über eine Demonstration durch die Polizei in Dresden. Nichtbefolgung eines gerichtlichen Abschiebeverbots durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen , nachdem das Gericht zuvor behördlicherseits zu einem Abschiebetermin hinters Licht geführt worden war. „Ratschlag“ des nordrhein-westfälischen Innenministers , Gerichtsentscheidungen müssten auch einem angeblichen öffentlichen „Rechtsempfinden“ entsprechen. Nichtbeachtung einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts durch die Weigerung des Wetzlarer Oberbürgermeisters , eine Stadthalle an eine politische Partei für eine Wahlkampfveranstaltung zu vermieten. Nichtbeachtung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen in Sachen Luftreinhaltung durch die Bayerische Staatsregierung (dazu bereits Bundestagsdrucksache 19/837) trotz Zwangsgeldfestsetzung mit der Folge, dass gerichtlicherseits Beugehaft gegen bayerische Amtsträger erwogen wird. Ein bayerischer Bundespolitiker diskreditierte die verfassungsgarantierte Inanspruchnahme von Rechtsschutz sowie Organe der Rechtspflege durch abgelehnte Asylbewerber als „Anti-Abschiebe-Industrie“, ein anderer und heutiger Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat die Aufnahme von Geflüchteten als „Herrschaft des Unrechts“. Das alles sind nach Auffassung der fragestellenden Fraktion massive Warnzeichen für Gefährdungen des Rechtsstaats, die nicht als Einzelfälle abgetan werden können. Denn Rechtsstaatsgefährdungen sind seit längerem zu beobachten. Sie reichen vom Totalversagen bei der Bekämpfung des NSU-Terrors über fehlende Kontrolle des Abgasverhaltens von Diesel-PKW und ihrer Hersteller, Duldung des CumEx-Steuerbetrugs bis zu verfassungswidriger Überwachungsgesetzgebung bei der Online-Durchsuchung. Die Bundesregierung äußerte sich zu den aktuellen Vorfällen zwar jeweils kritisch. Von dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltenen Vorhaben („Mit einer Kampagne für den Rechtsstaat wollen wir dessen Bedeutung für jede Einzelne und jeden Einzelnen stärker in das Bewusstsein rücken.“) ist allerdings nichts zu hören oder zu sehen. Auch für das von der Koalition ebenfalls vereinbarte und grundsätzlich unterstützenswerte „Forum Recht“, dessen „Ziel ist, den Bürgerinnen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5216 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil unseres Zusammenlebens näherzubringen“, ist ein Konzept der Bundesregierung nicht bekannt. 1. Wie lautet das Konzept der Bundesregierung für die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Kampagne für den Rechtsstaat? a) Wann hat die Bundesregierung das Konzept beschlossen? b) Wenn es noch kein Konzept gibt, wann wird die Bundesregierung es vorlegen , und welche Ressorts und Einrichtungen der Bundesregierung sind für die Erstellung zuständig? c) Wurde oder wird das Konzept ganz oder teilweise außerhalb der Bundesregierung erstellt, und wenn ja, von wem mit welchem Auftrag und mit welchen Mitteln (bitte in Euro unter Nennung der in Anspruch genommenen Haushaltstitel angeben)? 2. Welche konkreten Maßnahmen sind Gegenstand der ggf. erst geplanten Kampagne für den Rechtsstaat? 3. Wie viel Haushaltsmittel sind in welchem Einzelplan/Kapitel/Titel im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2019 für die Kampagne für den Rechtsstaat und welche einzelnen Vorhaben der Kampagne veranschlagt? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, mit einer Kampagne die Bedeutung des Rechtsstaats für jede Bürgerin und jeden Bürger stärker ins Bewusstsein zu rücken. Diese Kampagne wird im kommenden Haushaltsjahr 2019 umgesetzt werden. Unabhängig davon hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Jahr 2018 eine Kampagne in Auftrag gegeben, die die Arbeit in der Justiz für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen und die Attraktivität und Autorität der Justizberufe stärken soll. Aus dem Ansatz im Regierungsentwurf 2019 im Kapitel 0711 Titel 542 01 (Öffentlichkeitsarbeit ) sind zum aktuellen Zeitpunkt 250 000 Euro für eine Kampagne für den Rechtsstaat vorgesehen. Da die Kampagne noch ausgeschrieben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nichts über Kosten für einzelne Vorhaben gesagt werden. 4. Ist das in der Koalitionsvereinbarung der 19. Wahlperiode benannte Forum Recht, das von verschiedenen Akteuren entwickelt wurde, das einzige konkrete Vorhaben einer Kampagne für den Rechtsstaat? Das Forum Recht ist nicht Bestandteil der Kampagne für den Rechtsstaat. Unabhängig von der Kampagne unterstützt die Bundesregierung die parlamentarische Initiative Forum Recht mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil des Zusammenlebens näherzubringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5216 5. Hat sich die Bundesregierung das Forum Recht zu eigen gemacht? Wann wurde das Vorhaben beschlossen? Mit welchem inhaltlichen Konzept, und liegt dem ein Inhalts-, Standort- und Gestaltungswettbewerb zugrunde? Die Bundesregierung hat das Forum Recht nicht beschlossen, unterstützt aber die parlamentarische Initiative, die den Aufbau eines Forums Recht zum Ziel hat. Die Bundesregierung sieht sich dem deutlichen Bekenntnis zum Forum Recht aus dem Koalitionsvertrag verpflichtet. 6. Warum sind nach der Veranschlagung von Projektvorbereitungsmitteln in den Haushaltsplänen 2017 und 2018 im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2019 keine Mittel für das Forum Recht mehr vorgesehen? 7. Wer ist in der Bundesregierung für das Forum Recht federführend zuständig bzw. mit zuständig a) die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, b) der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, c) die Bundesministerin für Bildung und Forschung, d) der Bundesminister des Auswärtigen, e) die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, f) das Presse- und Informationsamt bzw. g) die Bundeszentrale für politische Bildung? Im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2019 sind keine Mittel vorgesehen , da es sich bei der Errichtung des Forum Rechts um eine parlamentarische Initiative handelt. Deshalb gibt es derzeit innerhalb der Bundesregierung auch keine federführende Zuständigkeit. Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz innerhalb der Bundesregierung in erster Linie um das Forum Recht bemüht. 8. In welcher Rechtsform soll das Forum Recht realisiert werden, und wer soll Träger sein? Da es sich bei dem Forum Recht um eine parlamentarische Initiative handelt, obliegt die Entscheidung über Rechtsform und Trägerschaft dem Deutschen Bundestag . 9. Ist das Vorhaben eines Forum Recht von der Bundesregierung mit den Ländern mit welchem Ergebnis abgestimmt? Wenn ja mit allen Ländern, etwa der MPK (Ministerpräsidentenkonferenz), der Justizministerkonferenz bzw. der Kultusministerkonferenz? 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ein transparentes Verfahren für Konzeptionierung und Entscheidung über ein Forum Recht gewährleisten? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Da es sich bei dem Vorhaben Forum Recht um eine parlamentarische Initiative handelt, hat eine Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern nicht stattgefunden. Die Gewährleistung eines transparenten Verfahrens ist Angelegenheit des Deutschen Bundestags. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5216 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Institutionen außerhalb der Bundesregierung sind mit dem Vorhaben Forum Recht befasst? Mit dem Vorhaben Forum Recht ist eine Vielzahl von Personen und Institutionen befasst. Dazu gehört besonders der Initiativkreis Forum Recht, in dem neben einigen Mitgliedern des Deutschen Bundestags unter anderem auch Vertreter des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Stadt Karlsruhe vertreten sind. 12. Wann wird der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben Forum Recht in der Sache befasst? Der Zeitpunkt, zu dem sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben Forum Recht in der Sache befasst, hängt davon ab, wann aus der Mitte des Bundestages ein Entschließungs- oder Gesetzentwurf eingebracht wird. 13. Mit welchen Grundstücks-, Bau-, Einrichtungs- und laufenden Betriebskosten rechnet die Bundesregierung für das Forum Recht? Die der Bundesregierung bekannten Zahlen sind vorläufig und unterliegen der Veränderung. Sie hängen unter anderem davon ab, wer Bauherr eines möglichen „Forum Recht“ werden könnte. Der Initiativkreis geht derzeit von einer Größenordnung von etwa 82 Mio. Euro bis zum Jahre 2025 aus. 14. Von welchem Realisierungszeitraum geht die Bundesregierung für das Forum Recht aus? Auch der Realisierungszeitraum hängt vom Willensbildungsprozess im Deutschen Bundestag ab. Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass das Forum Recht seine Tätigkeit schon ab 2019 aufnehmen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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