Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5218 19. Wahlperiode 23.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4771 – Geplante Einrichtung einer Engagementstiftung des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Freiwilliges Engagement ist das Rückgrat unserer Zivilgesellschaft und stärkt eine lebendige Demokratie. Deswegen ist es nach Auffassung der Fragesteller wichtig, dass der Bund mehr Mittel für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements bereitstellt. Damit so viel wie möglich bei den ehrenamtlich Engagierten und der Zivilgesellschaft ankommt, ist darauf zu achten, dass nachhaltige Strukturen für zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und gestärkt werden. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag auf die Gründung einer Ehrenamtsstiftung verständigt. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 sind für eine Engagementstiftung erstmals ca. 30 Mio. Euro vorgesehen. Um die Vor- und Nachteile einer Stiftungslösung bewerten zu können, ist es unerlässlich , dass die geplante Struktur sowie die Aufgaben politisch bewertet und beraten werden können, bevor eine solche Weichenstellung indirekt über den Bundeshaushalt beschlossen wird. 1. Was wird der Auftrag einer neuen Engagementstiftung sein, und welche konzeptionelle Ausrichtung ist mit dem Wechsel von einer Ehrenamtsstiftung zu einer Engagementstiftung verbunden? Unser Ziel ist es, die Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts zu fördern und zu stärken. Dabei kann eine Ehrenamtsstiftung oder eine Service-Agentur helfen. Die Bezeichnung Engagement schließt in der Fachsprache das Ehrenamt mit ein. In Deutschland engagieren sich über 30 Millionen Menschen unter anderem auch in Vereinen, Stiftungen, Initiativen, Genossenschaften und Netzwerken. Dieses bürgerschaftliche Engagement wird insgesamt umgangssprachlich als „Ehrenamt “ bezeichnet, fällt aber nicht immer in die klassischen Ehrenamtsstrukturen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5218 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. In welchem Verhältnis steht die geplante Engagementstiftung des Bundes zu dem von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten Demokratiefördergesetz , mit dem der Bund dauerhaft in demokratie- und engagementfördernde Projekte und Initiativen investieren könnte? Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Vorhaben. 3. Was soll die geplante Engagementstiftung leisten, was das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) oder andere staatliche Behörden nicht leisten können? Solange über die Ausgestaltung einer Engagementstiftung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden ist, kann die Frage nicht beantwortet werden. 4. Wie soll die geplante Engagementstiftung des Bundes mit dem BAFzA zusammenarbeiten bzw. kooperieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie wurden der Deutsche Bundestag und die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung des Konzepts für die geplante Engagementstiftung beteiligt? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in der Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ am 27. Juni 2018 über die ersten Planungen zur Stiftung informiert. Die Zivilgesellschaft wurde frühzeitig in den Erarbeitungsprozess einbezogen. 6. Welche Auswirkungen wird die neue Engagementstiftung des Bundes nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Arbeit der freien Träger der Zivilgesellschaft , die ehrenamtliche Arbeit organisieren, haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung sich von den Ländern, in denen es bereits vergleichbare Stiftungen gibt, beraten lassen? Das BMFSFJ pflegt einen engen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der bestehenden Landesehrenamtsstiftungen. 8. Was sind aus Sicht der Bundregierung gute und schlechte Erfahrungen der Engagementstiftungen in den Ländern, und was bedeuten diese für die Konzeption der Engagementstiftung des Bundes? Die Bundesregierung bewertet die Landesstiftungen nicht. 9. Wie soll die Struktur der geplanten Engagementstiftung des Bundes aussehen , welche Steuerungsgremien sind vorgesehen, und wie sollen der Deutsche Bundestag, die Bundesministerien und die Zivilgesellschaft bei Steuerung und Aufsicht beteiligt werden? Dies wird derzeit noch von der Bundesregierung erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5218 10. Wie soll sich das geplante Budget von 30 Mio. Euro für 2019 und dann in den weiteren Jahren für die Stiftung zusammensetzen (Immobilien, Verwaltung , Personal, Projekte)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Wie ist die interne Arbeitsstruktur (inklusive Stellen) für die anvisierte Engagementstiftung geplant, und für welche Aufgaben? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Welche bestehenden Projekte und/oder Förderinstrumente im Bereich bürgerschaftliches Engagement des Bundes sollen in Zukunft von der Stiftung betrieben werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Welche neuen Projekte und/oder Förderinstrumente im Bereich bürgerschaftliches Engagement des Bundes sollen in Zukunft von der Stiftung betrieben werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 14. Soll die geplante Engagementstiftung Projekte oder Initiativen zeitlich befristet fördern oder ist auch eine strukturelle Förderung geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der föderalen Ordnung, durch die geplante Engagementstiftung auch strukturelle Beratung und Unterstützung im Bereich Ehrenamt bzw. bürgerschaftliches Engagement vor Ort zu leisten, und strebt die Bundesregierung mit der Engagementstiftung eine solche strukturelle Förderung in den Kommunen an? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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