Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5223 19. Wahlperiode 22.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4406 – Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Bildung und Forschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration, für die es keine Präzedenzfälle gibt. In der Folge teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden wird. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über die Bedingungen des Austritts sowie die zukünftigen Beziehungen. Unabhängig davon, wie die Verhandlungen ausgehen, wird deren Ergebnis das Leben von Millionen Menschen über viele Jahre prägen . Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht und zu einem bislang beispiellosen Grad an Zusammenarbeit und Verflechtung der EU- Mitgliedstaaten geführt. Ob auf Reisen, beim Schüleraustausch, im Geschäftsleben oder in Wissenschaft und Forschung, zahlreiche Bürger, Unternehmen, staatliche wie nichtstaatliche Institutionen auf beiden Seiten des Ärmelkanals profitieren täglich von den Erleichterungen, welche der europäische Integrationsprozess gebracht hat. Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen , konfrontiert all diese Akteure mit erheblichen Unsicherheiten. So fürchten zahlreiche EU-Bürger, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden haben, ein Leben in Großbritannien aufzubauen, nun um ihre sicher geglaubten Rechte. Mittelständische Betriebe müssen damit rechnen, dass neue Handelshemmnisse entstehen und sehen ihre langfristigen Planungen dadurch erschwert, dass sie keine Klarheit über die zukünftige Anwendbarkeit von EU- Recht haben. Hochseefischer sind in ihrer Existenz bedroht, weil das bestehende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode System der Fangquoten teilweise außer Kraft gesetzt werden wird. Universitäten und Bildungseinrichtungen können derzeit nicht abschätzen, ob die grenzüberschreitende Forschung weiterhin im selben Maße möglich sein wird und ob Bildungsabschlüsse auch in Zukunft gegenseitige Anerkennung erfahren werden . Die Luftverkehrsindustrie benötigt zur reibungskosen Fortsetzung des Flugbetriebs ein neues Luftverkehrsabkommen, da der Sektor von den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) ausgenommen ist. Nicht zuletzt müssen sich auch staatliche Institutionen und Behörden auf erhebliche Veränderungen einstellen. In den am 29. April 2017 vom Europäischen Rat verabschiedeten Leitlinien zu den Brexit-Verhandlungen wurden nationale Behörden, Unternehmen und andere Akteure aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs vorzubereiten. Diese Vorbereitungen werden dadurch erschwert, dass es nach wie vor keine Sicherheit über das zu erwartende Austrittszenario gibt. Ob „cliff-edge Brexit“, „hard Brexit“, ein Freihandelsabkommen nach dem Vorbild des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA oder gar ein Verbleib Großbritanniens im Binnenmarkt und der Zollunion, jedes dieser Szenarien hätte völlig andere Konsequenzen für die Betroffenen. Knapp sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und knapp zweieinhalb Jahre vor dem zu erwartenden Ende der Übergangsphase gibt es mehr Fragen als Antworten . Zugleich stocken die Verhandlungen und die Wahrscheinlichkeit für ein No-Deal-Szenario, das unweigerlich zu großen Verwerfungen würde, steigt unaufhörlich . Die Fragesteller sind der Auffassung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Antworten auf diese drängenden Fragen zu bekommen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit- Verhandlungen gewahrt bleiben. Und sie haben Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt. Obwohl die Fragesteller bereits am 27. April 2018 eine umfassende Große Anfrage an die Bundesregierung richteten, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen , steht eine Reaktion der Bundesregierung weiterhin aus und ist mit der Frist 31. Mai 2019 versehen worden. Die Antwort der Bundesregierung müsste dadurch erst zwei Monate nach einem erfolgten Brexit dem Deutschen Bundestag und den Bürgerinnen und Bürgern vorliegen. Auch hat der Deutsche Bundestag als zentraler Ort der politischen Debatte in Deutschland sich noch nicht in ausreichendem Maße mit den Folgen des Brexit beschäftigt. Währenddessen bereitet die britische Regierung sich öffentlichkeitswirksam auf den ungeordneten Austritt vor, publiziert „technische Hinweise“ an Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Branchen und Sektoren der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Auf eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung wartet man bisher vergeblich. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist, mehr über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der Bundesregierung zu erfahren und endlich eine öffentliche Debatte über die Folgen des Austrittes für Deutschland zu ermöglichen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Gegenwärtig laufen in Brüssel die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union gemäß Artikel 50 EUV über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Diese Verhandlungen, die ausschließlich zwischen der Europäischen Kommission mit ihrem Chefunterhändler Michel Barnier, und der Regierung des Vereinigten Königreichs geführt werden, sollen bis zum Herbst 2018 abgeschlossen werden. Die Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5223 unterstützt in diesem Zusammenhang voll und ganz die Verhandlungsführung der Kommission. Die Auswirkungen des Brexit werden maßgeblich vom Ausgang dieser Verhandlungen abhängen. Artikel 50 EUV sieht vor, dass im Rahmen der Verhandlungen über den Austritt eines Mitgliedstaats auch „der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird“. Der Europäische Rat (Artikel 50) hat dementsprechend im Dezember 2017 festgelegt : „Der Europäische Rat bekräftigt, dass er den Wunsch hat, eine enge Partnerschaft zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich zu begründen. Eine Übereinkunft über die künftigen Beziehungen kann zwar erst fertiggestellt und geschlossen werden, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat geworden ist, aber die Union wird bereit sein, erste vorbereitende Gespräche zu führen, damit ein allgemeines Einvernehmen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen erzielt wird, sobald dafür zusätzliche Leitlinien angenommen worden sind. Ein solches Einvernehmen sollte in einer politischen Erklärung zum Austrittsabkommen dargelegt werden und es sollte im Austrittsabkommen darauf Bezug genommen werden.“ Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) für die Brexit-Verhandlungen, 15. Dezember 2017 www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/12/15/european-councilart -50-guidelines-for-brexit-negotiations/ Im März 2018 hat der Europäische Rat (Artikel 50) „mit Blick auf die Eröffnung der Verhandlungen über ein allgemeines Einvernehmen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen, das in einer politischen Erklärung, die dem Austrittsabkommen beigefügt und auf die im Austrittsabkommen Bezug genommen wird, niedergelegt werden soll“ Leitlinien festgelegt, die unter anderem betonen, dass die vier Freiheiten des Binnenmarktes unteilbar sind und es kein „Rosinenpicken“ geben kann, das heißt keine Beteiligung am Binnenmarkt lediglich in einzelnen Sektoren, was die Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes untergraben würde. Die Leitlinien bekräftigen gleichzeitig die Bereitschaft , Beratungen über ein ausgewogenes, ehrgeiziges und weitreichendes Freihandelsabkommen einzuleiten, insoweit es ausreichende Garantien für faire Wettbewerbsbedingungen gibt. Die Leitlinien wurden durch den Europäischen Rat (Artikel 50) im Juni 2018 erneut bekräftigt. Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich, 23. März 2018 www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/03/23/european-councilart -50-guidelines-on-the-framework-for-the-future-eu-uk-relationship-23-march- 2018/ Für die Europäische Union bleiben diese Leitlinien des Europäischen Rates Grundlage und Maßstab der Verhandlungen über die politische Erklärung zum Rahmen der künftigen Beziehungen. Wie durch den Europäischen Rat im März festgelegt, gilt es „ein allgemeines Einvernehmen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen“ zu erzielen. Im Juli 2018 hat die britische Regierung ein Weißbuch zu den künftigen Beziehungen zur EU vorgelegt. Dieses enthält Vorschläge in zahlreichen Bereichen. Im Kern sollen dabei eine Wirtschafts- sowie eine Sicherheitspartnerschaft entstehen , die weit über bisher existierende Vereinbarungen der EU mit Drittstaaten hinausgehen. Das Weißbuch „The future relationship between the United Kingdom and the European Union“ ist einsehbar unter: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode www.gov.uk/government/publications/the-future-relationship-between-the-unitedkingdom -and-the-european-union Beim informellen Europäischen Rat in Salzburg im September 2018 hat sich der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk klar zu den britischen Vorschlägen im Weißbuch geäußert: „Ich möchte unterstreichen, dass einige der Vorschläge von Premierministerin May aus Chequers eine positive Entwicklung im britischen Ansatz und den Willen , die negativen Effekte des Brexits zu minimieren, widerspiegeln. Damit meine ich, unter anderem, die Bereitschaft, im Bereich von Sicherheit und Außenpolitik eng zu kooperieren. In anderen Bereichen, wie der irischen Frage oder der Regelung der Frage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit müssen die britischen Vorschläge überarbeitet und weiter verhandelt werden […]“ Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Salzburg unterstrichen, dass es „noch ein großes Stück Arbeit [gibt] … wie die zukünftigen Handelsbeziehungen aussehen […] Da waren wir uns heute alle einig, dass es in Sachen Binnenmarkt keine Kompromisse geben kann.“ Bereits zuvor hatte Michel Barnier hinsichtlich der Vorschläge im Handelsbereich im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates wiederholt bekräftigt , dass der Binnenmarkt mit seinen vier Freiheiten eine der zentralen, wenn nicht die zentrale Errungenschaft der EU ist, dessen Erfolg in eben diesen vier Freiheiten, dem gemeinsamen Regelwerk und den gemeinsamen Überwachungsund Durchsetzungsmechanismen begründet ist. Die von der britischen Regierung vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass diese gemeinsamen Regeln und Institutionen nicht oder nur teilweise Anwendung finden würden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts stören und Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen nach sich ziehen. Hinsichtlich der Vorschläge im Zollbereich hatte Michel Barnier verdeutlicht, dass die EU die Kontrolle über ihre Außengrenzen und die dortigen Einnahmen dort schon aus rechtlichen Gründen nicht an einen Drittstaat abtreten kann. Außerdem hat er darauf verwiesen, dass die britischen Vorschläge eine Reihe von praktischen Fragen aufwerfen. Für den Bereich der inneren Sicherheit hatte Michel Barnier wiederholt betont, dass die britischen Vorschläge im Weißbuch wichtige Elemente enthalten, die eine enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich als Drittstaat in diesem Bereich auch in Zukunft möglich machen können . Hierzu gehört das Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zur Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Für den Bereich der äußeren Sicherheit und der Verteidigung hatte er ebenfalls unterstrichen, dass hier die Konvergenz bei den Zielsetzungen sehr groß sei und eine sehr enge Partnerschaft auch in Zukunft von beiden Seiten angestrebt werde. Über den Fortgang der Verhandlungen besteht in den entsprechenden Ratsgremien im Artikel 50- Format ein enger Austausch zwischen den EU27 und der EU-Kommission als Verhandlungsführerin. Der Deutsche Bundestag wird hierüber regelmäßig im Einklang mit den Vorgaben des EUZBBG unterrichtet. Task Force für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 EUV https://ec.europa.eu/info/departments/taskforce-article-50-negotiations-unitedkingdom _de Die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft können erst beginnen , wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Erst im Rahmen dieser Verhandlungen werden Einzelheiten des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5223 der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt werden. Vor Abschluss dieser Verhandlungen kann daher in vielen Bereichen noch keine belastbare Aussage über den Inhalt von Folgeregelungen und deren Auswirkungen auf bestimmte Sachverhalte getroffen werden. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit in der jeweils vorgesehenen Form die deutschen Positionen in die Vorbereitung dieser Verhandlungen bzw. in die Verhandlungen selbst einbringen. Neben den Austrittsverhandlungen spielen die Vorbereitungen auf den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Der Europäische Rat hat wiederholt, zuletzt in seinen Schlussfolgerungen von Juni 2018, an die Mitgliedstaaten, die Institutionen der Union und alle Beteiligten appelliert, ihre Arbeit zu intensivieren, um auf allen Ebenen und für alle Ergebnisse gerüstet zu sein. Die Bundesregierung nimmt diese Vorbereitungen sehr ernst. Sie trifft seit Sommer 2016 Vorkehrungen für alle Austrittsszenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Austrittsabkommen. Sie unterscheidet dabei zwischen notwendigem nationalem Gesetzgebungsbedarf im Zusammenhang mit dem Austritt und Verwaltungshandeln (zum Beispiel Aufstockung von Personal in der Zollverwaltung) sowie sonstigem Handlungsbedarf (zum Beispiel dem fortlaufenden Austausch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft). Die Bundesregierung unterscheidet beim absehbaren nationalen Gesetzgebungsbedarf – ähnlich dem Vorgehen der Europäischen Kommission – drei Kategorien von Vorhaben: 1) Gesetzgebungsvorhaben, die unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen erforderlich werden; 2) Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung auf eine eventuelle Übergangsphase auf der Grundlage des Entwurfs des Austrittsabkommens; 3) Gesetzgebungsvorhaben, die vom Regelungsumfang des Austrittsabkommens sowie von den Verhandlungen zum Rahmen des zukünftigen Verhältnisses und gegebenenfalls vom Willen des Gesetzgebers abhängen. Seit dem Brexit-Referendum unterhält die Bundesregierung zudem einen engen Austausch mit dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zur Unterrichtung über den Fortgang der Verhandlungen und über die Konsequenzen, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ergeben können. Sie trifft Verbände und Unternehmen regelmäßig zu Einzel- und Sammelgesprächen. Sie unterstreicht dabei stets, dass sich alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen in Deutschland über die Folgen informiert halten sollten, die sich für sie aus dem Austritt ergeben können. Sie fordert dazu auf, rechtzeitig zum Austritt Ende März 2019 notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Auf folgende Informationen wird hingewiesen: Auf der Internetseite des Bundespresseamtes finden sich zahlreiche Informationen zum Brexit. Die Bundesministerien halten ebenfalls fachspezifische Informationen bereit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hält auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen für Unternehmen bereit. Es hat zudem ein Brexit-Info-Telefon eingerichtet, an das sich Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit ihren Fragen und Anliegen wenden können. Die Bundesgesellschaft Germany Trade & Invest (GTAI) informiert regelmäßig über Aktuelles und Hintergründe zu den Brexit-Verhandlungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Specials/special-brexit.html Die vom BMWi geförderte Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer informiert über Auswirkungen des Brexit auf deutsche Unternehmen. https://grossbritannien.ahk.de/brexit-update/ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Unternehmen u. a. auf der Internetseite die Möglichkeit, sich im Bereich der Finanzdienstleistungen zum Thema Brexit zu informieren. www.bafin.de/DE/ Aufsicht/Uebergreifend/Brexit/brexit_node.html Sie finden dort zur Unterstützung ihrer Vorbereitung u. a. Informationen zu Zulassungsverfahren , Internen Risikomodellen, Outsourcing und Antworten auf „häufig gestellte Fragen“. Die Deutsche Bundesbank hat auf ihrer Internetseite einen Bereich mit bankenaufsichtlichen Informationen u. a. für Kreditinstitute, die im Zuge des Brexit über Standortverlagerungen bzw. -erweiterungen nachdenken („incoming banks”), geschaltet. www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bankenaufsicht/Einzelaspekte/ Brexit/brexit.html Zudem wurden eine Hotline (069 9566 7372) sowie eine zentrale Email-Adresse (Brexit@bundesbank.de) für betroffene Kreditinstitute eingerichtet. Die Zollverwaltung stellt auf ihrer Website Informationen zum Brexit in Bezug auf die zollund verbrauchsteuerrechtlichen Themen zur Verfügung. www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html Die Webseite der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (Helpdesk der Bundesstelle für Chemikalien) hat zu den Auswirkungen des Brexit auf das Chemikalienrecht, insbesondere die REACH-Verordnung, einen Link zu den umfangreichen Informationen auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingerichtet. www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Aktuelles/Aktueller-Monat_04_REACH_ Brexitseite%20ECHA.html Zudem informieren und beraten zahlreiche Fachverbände zu Fragen des Austritts. Beispielsweise hat der Bundesverband der Deutschen Industrie ein Kompendium mit einem umfangreichen Leitfaden und praxisorientierten Fragen zur Vorbereitung von Unternehmen herausgegeben. https://bdi.eu/themenfelder/europa/#/publikation/news/der-brexit-kommt-wasist -zu-tun/ Mit seiner „Brexit Checkliste“ ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ähnlich vorgegangen; www.ihk.de/brexitcheck. Im Bereich Finanzdienstleistungen halten viele Unternehmensverbände umfangreiche , auf die jeweiligen Sektoren bezogene Informationen bereit, z.B. (zu Banken ) über https://bankenverband.de/dossier/brexit/ und (zu Versicherungen) https://positionen.gdv.de/brexit-und-versicherungen/. Im Bereich der Humanarzneimittel informieren die deutschen Zulassungsbehörden , das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul Ehrlich Institut (PEI), über die Auswirkungen des Brexit. Sie stellen Informationen für pharmazeutische Unternehmer zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5223 www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/Zulassungsrelevante Themen/Brexit/_node.html ; www.pei.de/DE/infos/pu/auswirkungen-brexitvorbereitungen -paul-ehrlich-institut.html Darüber hinaus stellt auch die Europäische Arzneimittelagentur auf ihrer Internetseite Informationen zu den Auswirkungen des Brexit für Unternehmen zur Verfügung. www.ema.europa.eu/ema/index.jspcurl=pages/about_us/general/general_content_ 001891.jsp&mid=WC0b01ac0580cb2e5b Die Bundesregierung überprüft den Stand der Planungen fortlaufend und entwickelt ihre Planungen zu allen Austrittsszenarien entsprechend dem Fortgang der Verhandlungen weiter. Die Bundesregierung stimmt sich in dieser Frage eng mit den europäischen Partnern und der Europäischen Kommission ab. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig über den Stand der legislativen und sonstigen Planungen. 1. Wie viele Studierende sowie Schülerinnen und Schüler mit deutscher Staatsangehörigkeit nahmen seit Beginn des Erasmus+-Programms in den Jahren 2014 bis 2017 am Programm ERASMUS+ im Vereinigten Königreich teil (bitte nach Studierenden je Fächergruppe, Menschen in beruflicher Ausbildung und Menschen an allgemeinbildenden Schulen sowie Jahren und Herkunftsbundesländern aufschlüsseln), und welchem Anteil an der Gesamtzahl teilnehmender deutscher Studierender sowie Schülerinnen und Schüler am Erasmus+-Programm entspricht dies (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Angaben zu den deutschen Studierenden, die seit 2014 am Erasmus+ Programm im Vereinigten Königreich teilgenommen haben, liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Zu den Zahlen wird auf Anlage 1 verwiesen. Angaben zu Personen in beruflicher Ausbildung liegen ebenfalls nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Die Auswertung der Daten erfolgte nach dem Kriterium „in Ausbildung/Arbeit in Deutschland“, nicht nach dem Kriterium „deutsche Staatsangehörigkeit“. Zu den Zahlen wird auf Anlage 2 verwiesen. Die Anzahl der deutschen Schülerinnen und Schüler, die innerhalb einer Schulpartnerschaft (Leitaktion 2) mit dem Vereinigten Königreich an einer Mobilität teilnehmen, lässt sich nicht ermitteln. Angegeben werden können lediglich Daten bezogen auf Leitaktion 1 – Mobilitätsprojekte für Schulpersonal, sie ergeben sich aus Anlage 3. 2. Wie viele Studierende sowie Schülerinnen und Schüler mit britischer Staatsangehörigkeit nahmen seit Beginn des Erasmus+-Programms in den Jahren 2014 bis 2017 am Programm ERASMUS+ in Deutschland teil (bitte nach Studierenden je Fächergruppe, Menschen in beruflicher Ausbildung und Menschen an allgemeinbildenden Schulen sowie Jahren und Zielbundesland aufschlüsseln), und welchem Anteil an der Gesamtzahl teilnehmender britischer Studierender sowie Schülerinnen und Schüler am Erasmus+-Programm entspricht dies (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Angaben zu den britischen Studierenden, die seit 2014 am Erasmus+ Programm in Deutschland teilgenommen haben, liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Zu den Zahlen wird auf Anlage 4 verwiesen. Angaben zu Personen in beruflicher Ausbildung liegen ebenfalls nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Zu den Zahlen wird auf Anlage 5 verwiesen. Zahlen zu britischen Schülerinnen und Schülern (sowohl Leitaktion 1 als auch Leitaktion 2) werden nicht erfasst und können daher nicht dargestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Erasmus+-geförderte Praktika von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft wurden in den Jahren 2014 bis 2017 im Vereinigten Königreich absolviert (bitte nach Jahren und Herkunftsbundesländern aufschlüsseln ), und welchem Anteil an der Gesamtzahl der von deutschen Studierenden im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvierten Praktika entspricht das? Angaben zu Praktika von deutschen Studierenden im Vereinigten Königreich liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Zu den Zahlen wird auf Anlage 6 verwiesen . 4. Wie viele Erasmus+-geförderte Praktika von Menschen mit britischer Staatsbürgerschaft wurden in den Jahren 2014 bis 2017 in Deutschland absolviert (bitte nach Jahren und Zielbundesländern aufschlüsseln), und welchem Anteil an der Gesamtzahl der von britischen Studierenden im Rahmen des Erasmus +-Programms absolvierten Praktika entspricht das? Angaben zu den Praktika von britischen Studierenden in Deutschland liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Zu den Zahlen wird auf Anlage 7 verwiesen. Eine Auswertung nach Zielbundesländern ist nicht möglich. 5. Wie viele Erasmus+-geförderte Partnerschaften und Kooperationsprojekte (Strategische Partnerschaften, Wissensallianzen, Jean-Monnet-Aktivitäten, sonstige Partnerschaften und Kooperationsprojekte) gab es seit Beginn des Erasmus+-Programms in den Jahren 2014 bis 2017 im Vereinigten Königreich mit deutscher Beteiligung (bitte nach Art, Anzahl und Jahren aufschlüsseln ), und welchem Anteil an der Gesamtzahl der im Vereinigten Königreich im Rahmen von Erasmus+-geförderten Partnerschaften und Kooperationsprojekte entspricht das? Angaben zu Partnerschaften und Kooperationsprojekten aus dem Hochschulbereich im Vereinigten Königreich mit deutscher Beteiligung für die Jahre 2014 bis 2017, aufgeschlüsselt nach Wissensallianzen, Erasmus Mundus Joint Master Degrees, Kapazitätsaufbauprojekten und Jean-Monnet-Aktivitäten, ergeben sich aus Anlage 8. Die Angaben für den Bereich der Berufsbildung beziehen sich lediglich auf die „strategischen Partnerschaften“, die von britischer Seite koordiniert werden und an denen deutsche Einrichtungen als Partner beteiligt sind. Ausgewertet ist die Anzahl deutscher Partner. Die Zahlen ergeben sich aus Anlage 9. Im Jugendbereich wurden folgende Strategische Partnerschaften im Vereinigten Königreich mit deutscher Beteiligung realisiert: 2014 vier Projekte, 2015 und 2016 jeweils ein Projekt, 2017 vier Projekte. Angaben darüber hinaus werden nicht erhoben. Für den Schulbereich beziehen sich die Zahlen auf britisch koordinierte reine Schulpartnerschaften mit einer deutschen Schule als Partner, die Projekte können sowohl bilateral als auch multilateral sein. 2014 gab es zwölf Projekte, 2015 elf Projekte, 2016 zwölf Projekte und 2017 zehn Projekte. Eine Angabe zum Anteil an der Gesamtzahl der im Vereinigten Königreich geförderten Projekte ist nicht möglich, da Projekte ohne deutsche Beteiligung nicht erfasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5223 6. Wie viele Erasmus+-geförderte Partnerschaften und Kooperationsprojekte (Strategische Partnerschaften, Wissensallianzen, Jean-Monnet-Aktivitäten, sonstige Partnerschaften und Kooperationsprojekte) gab es seit Beginn des Erasmus+-Programms in den Jahren 2014 bis 2017 in Deutschland mit britischer Beteiligung (bitte nach Art, Anzahl und Jahren aufschlüsseln), und welchem Anteil an der Gesamtzahl der in Deutschland im Rahmen von Erasmus +-geförderten Partnerschaften und Kooperationsprojekte entspricht das? Angaben zu Partnerschaften und Kooperationsprojekten aus dem Hochschulbereich in Deutschland mit britischer Beteiligung für die Jahre 2014 bis 2017, aufgeschlüsselt nach Wissensallianzen, Erasmus Mundus Joint Master Degrees, Kapazitätsaufbauprojekten und Jean Monnet-Aktivitäten, ergeben sich aus Anlage 10. Die Angaben für den Bereich der Berufsbildung beziehen sich alleine auf die „strategischen Partnerschaften“, die von deutscher Seite koordiniert werden und an denen britische Einrichtungen als Partner beteiligt sind. Ausgewertet ist die Anzahl britischer Partner. Die Zahlen ergeben sich aus Anlage 11. Im Jugendbereich wurden folgende Strategische Partnerschaften in Deutschland mit britischer Beteiligung realisiert: 2014: sieben Projekte, 2015: vier Projekte, 2016: fünf Projekte, 2017: sieben Projekte. Angaben darüber hinaus werden nicht erhoben. Die Angaben für den Schulbereich ergeben sich aus Anlage 12. 7. Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die zehn bedeutendsten Erasmus +-geförderten Partnerschaften und Kooperationsprojekte zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich? Die Erstellung einer Rangfolge der Partnerschaften und Kooperationsprojekte hinsichtlich ihrer Bedeutung ist aufgrund ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen nicht möglich. Die Projekte haben mit erfolgreicher Durchführung jeweils einen wichtigen Beitrag zum Austausch und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich geleistet. 8. Welche Hochschulen im Vereinigten Königreich hatten die meisten Incoming -Studierenden aus Deutschland über das Erasmus+-Programm im Jahr 2017 (bitte die TOP 10 nach Anzahl in Reihenfolge aufschlüsseln)? Angaben liegen für das Jahr 2016 vor und ergeben sich aus Anlage 13. 9. Welche Hochschulen in Deutschland hatten die meisten Studierenden aus dem Vereinigten Königreich über das Erasmus+-Programm im Jahr 2017 (bitte die TOP 10 nach Anzahl in Reihenfolge aufschlüsseln)? Angaben liegen für das Jahr 2016 vor und ergeben sich aus Anlage 14. 10. Welche Bundesländer hatten im Rahmen von Erasmus+ in den Jahren 2014 bis 2017 die meisten Incoming-Schülerinnen/-Schüler sowie Incoming-Studierende für Praktika aus Großbritannien (bitte nach Jahren, Studierenden in Praktika, Menschen in beruflicher Ausbildung und Menschen an allgemeinbildenden Schulen aufschlüsseln)? Für den Hochschulbereich gibt es keine entsprechenden Zahlen, da Incoming- Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ ein Praktikum absolvieren, nicht nach Zielbundesländern ausgewertet werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angaben zu Personen in beruflicher Ausbildung liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Für den Bereich KA102 (berufliche Bildung) für die Aktivitäten „VET learners traineeships in companies abroad“ und „VET learners traineeships in vocational institutes abroad“ vom Vereinigten Königreich nach Deutschland nach Zielbundesländern sehen die Zahlen wie folgt aus: 2014: Baden-Württemberg: 131, Nordrhein-Westfalen: 93, Niedersachsen: 56, Sachsen: 52, Bayern: 38; 2015: Thüringen: 197, Baden-Württemberg: 133, Nordrhein-Westfalen: 120, Schleswig-Holstein: 97, Bayern: 91. Zahlen zu britischen Schülerinnen und Schülern (sowohl Leitaktion 1 als auch Leitaktion 2) werden nicht erfasst. 11. Welche Bundesländer hatten im Rahmen von Erasmus+ in den Jahren 2014 bis 2017 die meisten Outgoing-Schülerinnen/-Schüler sowie Outgoing-Studierende für Praktika nach Großbritannien (bitte nach Jahren, Studierenden in Praktika, Menschen in beruflicher Ausbildung und Menschen an allgemeinbildenden Schulen aufschlüsseln)? Für den Hochschulbereich ergeben sich die Zahlen aus Anlage 15 (bezogen auf die Jahre 2014 bis 2015, da für die darauf folgenden Jahre noch keine entsprechenden Zahlen vorliegen). Angaben zu Personen in beruflicher Ausbildung liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Die Zahlen ergeben sich aus Anlage 16. Die Anzahl der deutschen Schülerinnen und Schüler, die innerhalb einer Schulpartnerschaft (Leitaktion 2) mit dem Vereinigten Königreich an einer Mobilität teilnehmen, werden nicht erfasst. 12. In welcher Höhe wurden Erasmus+-Mittel in den Jahren 2014 bis 2017 für britische Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Deutschland abgerufen (bitte nach Jahren und Höhe aufschlüsseln)? Angaben für den Hochschulbereich liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Danach wurden 2014 für Studierende britischer Hochschulen in Deutschland 6 046 790 Euro abgerufen, 2015 waren es 4 814 122 Euro. Angaben zu Personen in beruflicher Ausbildung liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Danach wurden im Bereich KA102 (berufliche Bildung, VET learners traineeships in companies abroad, VET learners traineeships in vocational insti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5223 tutes abroad) Mittel in folgender Höhe für Teilnehmende aus Großbritannien mit einem Aufenthalt in Deutschland eingesetzt: 2014: 683 849 Euro, 2015: 1 250 637 Euro. Mobilitäten britischer Schülerinnen und Schüler werden aus Mitteln bezahlt, die dem Vereinigten Königreich zur Verfügung stehen. 13. In welcher Höhe wurden Erasmus+-Mittel in den Jahren 2014 bis 2017 für deutsche Studierende sowie Schülerinnen und Schüler im Vereinigten Königreich abgerufen (bitte nach Jahren und Höhe aufschlüsseln)? Angaben für den Hochschulbereich liegen für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Danach wurden 2014 für Studierende deutscher Hochschulen im Vereinigten Königreich 7 974 094 Euro abgerufen, 2015 waren es 7 748 935 Euro. Angaben zu Personen in beruflicher Ausbildung liegen nur für die Jahre 2014 bis 2015 vor. Danach wurden im Bereich KA102 (berufliche Bildung, VET learners traineeships in companies abroad, VET learners traineeships in vocational institutes abroad) Mittel in folgender Höhe für deutsche Teilnehmende mit einem Aufenthalt in Großbritannien eingesetzt: 2014: 7 944 515 Euro, 2015: 7 544 137 Euro. Mittel für deutsche Projekte innerhalb der Leitaktion 2 werden jeweils dem gesamten Projekt gewidmet, nicht einer einzelnen Schülermobilität. Eine Angabe, in welcher Höhe Mittel ausschließlich für Mobilitäten in das Vereinigte Königreich abgerufen wurden, ist daher nicht möglich. 14. Mit welchen Auswirkungen auf die internationale Mobilität von Schülerinnen , Schülern und Studierenden zwischen Deutschland und Großbritannien rechnet die Bundesregierung (bitte nach den drei wahrscheinlichsten Austrittsszenarien differenzieren)? Die Auswirkungen auf die internationale Mobilität von Schülerinnen, Schülern und Studierenden zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich hängen vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen und einer Vielzahl von damit zusammenhängenden Faktoren ab. Belastbare Aussagen hierzu sind derzeit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 15. Sollte das Vereinigte Königreich nach dem Austritt aus der Europäischen Union nach Auffassung der Bundesregierung als sogenanntes Mitgliedsland (nach Vorbild Norwegens, der Türkei, Islands) oder als sogenanntes Partnerland Teil des Programms Erasmus+ bleiben (bitte begründen)? Der zukünftige Status des Vereinigten Königreichs im Erasmus+-Programm hängt vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen ab. Eine Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Programmen nach dessen Austritt aus der Europäischen Union, einschließlich Erasmus+, richtet sich grundsätzlich nach den im jeweiligen EU-Programm vorgesehenen Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten (Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. März 2018). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine weitere Beteiligung Großbritanniens am Erasmus+-Programm? Was spricht dagegen? Argumente für bzw. gegen eine weitere Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Erasmus+-Programm hängen vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen und einer Vielzahl von damit zusammenhängenden Faktoren ab. Belastbare Aussagen können daher derzeit nicht getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Liegen der Bundesregierungen Kenntnisse darüber vor, bis wann die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über den Verbleib im Erasmus +-Programm auch nach dem Brexit abgeschlossen sein sollen? Wenn ja, bis wann? Wie ist die Bundesregierung an diesen Verhandlungen beteiligt? Mit welchem Ergebnis rechnet die Bundesregierung in Bezug auf diese Verhandlungen ? Aussagen über den Verbleib des Vereinigten Königreichs im Erasmus+-Programm sowie zum zukünftigen Status des Vereinigten Königreichs innerhalb des Erasmus+-Programms (derzeit „Erasmus+“, ab 2021 „Erasmus“) können derzeit noch nicht getroffen werden. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 18. Wird die Bundesregierung im Falle gescheiterter Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über den Verbleib im Erasmus+-Programm nach dem Brexit eigenständige Verhandlungen mit Großbritannien für eine bilaterale Vereinbarung zur Studierendenmobilität zwischen beiden Ländern aufnehmen? Wenn ja, bis wann sollen diese Verhandlungen abgeschlossen sein? Wenn ja, mit welche Vereinbarungen müssen aus Sicht der Bundesregierung Kern einer solchen Vereinbarung sein? Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission als Verhandlungsführerin für die Europäische Union. Sie führt keine Nebenverhandlungen. Den laufenden Brexit-Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union kann nicht vorgegriffen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 19. Nimmt Großbritannien an den laufenden Verhandlungen zur Verlängerung des Erasmus+-Programms ab 2021 teil? Bis zum Austritt aus der Europäischen Union ist das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union mit allen Rechten und Pflichten. 20. Plant die Bundesregierung Initiativen (sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene), um auch nach dem Brexit den Schüler- und Studentenaustausch zwischen Deutschland und Großbritannien und/oder der EU und Großbritannien zu fördern? Plant die Bundesregierung Initiativen (sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene), um auch nach dem Brexit den Schüler- und Studentenaustausch zwischen Deutschland und Großbritannien und/oder der EU und Großbritannien zu fördern ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5223 21. Wie viele deutsche Forscher arbeiten derzeit an britischen Universitäten und Forschungseinrichtungen? Das letzte Jahr, für das verlässliche Zahlen vorliegen, ist das Studienjahr 2016/17. In diesem Jahr belief sich die Zahl angestellter deutscher Lehrender und Forschender an britischen Hochschulen auf 5 730 (Quelle: Higher Education Statistics Agency (HESA), Staff record 2016-17, zitiert nach Universities United Kingdom (UUK) International Facts and Figures 2018). Hinzu kommen deutsche Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler mit kürzeren Aufenthalten im Vereinigten Königreich, an britischen Hochschulen eingeschriebene deutsche Doktorandinnen und Doktoranden sowie deutsche Forschende an außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie im privaten Sektor. Umfassende Erhebungen zu den Zahlen von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, Doktoranden und Doktorandinnen sowie Forschenden an außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie im privaten Sektor liegen nicht vor, zumal es hier zu Überschneidungen mit der oben genannten Gruppe deutscher Lehrender und Forschender an britischen Hochschulen kommt. 22. Wie viele britische Forscher arbeiten derzeit an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen? Das letzte Jahr, für das verlässliche Zahlen vorliegen, ist das Jahr 2017. In diesem Jahr belief sich die Zahl angestellter britischer Lehrender und Forschender an deutschen Hochschulen auf 1 701 (Quelle: Destatis, Personal an Hochschulen). Die aktuellsten Daten zu britischen Forschenden an außeruniversitären Forschungseinrichtungen stammen aus dem Jahr 2016; deren Zahl beläuft sich auf 395 (Quelle: Destatis, Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung ). Hinzu kommen britische Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler mit kürzeren Aufenthalten in Deutschland, an deutschen Hochschulen eingeschriebene britische Doktorandinnen und Doktoranden sowie britische Forschende im privaten Sektor. Umfassende Erhebungen zu den Zahlen von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, Doktoranden und Doktorandinnen sowie Forschenden im privaten Sektor liegen nicht vor, zumal es hier zu Überschneidungen mit der oben genannten Gruppe britischer Lehrender und Forschender an deutschen Hochschulen kommt. 23. Rechnet die Bundesregierung im Zuge des Brexit mit einem Anstieg oder einer Abwanderung von Forschern in Deutschland und der Europäischen Union? Derzeit vorliegende Daten erlauben keine belastbaren Aussagen zur Entwicklung der Anzahl von Forschenden in Deutschland und der Europäischen Union. 24. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um jene Wissenschaftler, die im Zuge des Brexit Großbritannien zu verlassen gedenken, nach Deutschland einzuladen, um ihre Forschung und Lehre hier fortzusetzen? Sollten bereits derartige Maßnahmen ergriffen worden sein, welchen Erfolg hatten sie? Derartige Maßnahmen sind nicht ergriffen worden und auch nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Wie sieht die Bundesregierung die Entwicklung der Anzahl gemeinsamer Forschungsanträge mit britischen Forschungseinrichtungen, sowohl auf bilateraler Ebene als auch auf EU-Ebene? Wie bewertet sie diese Entwicklung? Deutsche und britische Einrichtungen haben im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 seit dem Jahr 2013 gemeinsam insgesamt 14.388 Forschungsanträge gestellt. 2.457 gemeinsame Projekte wurden seit Beginn des Programms gefördert. Die Anzahl der Anträge, an denen britische und deutsche Einrichtungen beteiligt sind, geht seit dem Jahr 2015 leicht zurück. Außerhalb der EU-Programme hat die Zahl der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekte, an denen deutsche und britische Partner gemeinsam beteiligt sind, seit 2016 kontinuierlich abgenommen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich in den Programmen des BMBF überwiegend durch die Beteiligung an multilateralen Verbundprojekten geprägt, bei denen in der Regel Beteiligte aus mindestens drei Ländern gemeinsam forschen. Die vorliegenden Daten erlauben keine kausalen Rückschlüsse auf einen möglichen Einfluss des Brexit-Referendums. 26. Kann die Bundesregierung bereits absehen, unter welchen Voraussetzungen Wissenschaftler aus der EU künftig in Großbritannien arbeiten werden? Wie sieht es mit Visa-Regelungen für die betroffenen Wissenschaftler aus, und wie mit Visa-Regelungen für ihre Familien? Der Bundesregierung liegen keine verlässlichen Informationen über die Voraussetzungen , unter welchen sich Wissenschaftler aus der Europäischen Union künftig im Vereinigten Königreich aufhalten und dort arbeiten können, vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27. Wie gedenkt die Bundesregierung, angesichts der laut Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation 2018 besonderen Bedeutung des Vereinigten Königreichs für die Europäische Forschungs- und Innovationspolitik , den durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu erwartenden Ausfall zu kompensieren? Wie gedenkt die Bundesregierung, angesichts der laut Gutachten 2018 der Expertenkommission Forschung und Innovation besonderen Bedeutung des Vereinigten Königreichs für die Europäische Forschungs- und Innovationspolitik, den durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu erwartenden Ausfall zu kompensieren? 28. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass dem Vereinigten Königreich trotz eines möglicherweise „harten“ Austritts ein Vollassoziierungsabkommen im Forschungs- und Innovationsbereich (parallel zur Schweiz) angeboten wird? Ein Vorschlag, demzufolge dem Vereinigten Königreich im Fall eines ungeordneten Austritts aus der Europäischen Union ein Vollassoziierungsabkommen im Forschungs- und Innovationsbereich angeboten wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission als Verhandlungsführerin für die Europäische Union in den Brexit-Verhandlungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5223 29. Wie viele Forschungsprojekte haben Großbritannien und Deutschland in der EU-Förderperiode zwischen 2013 und 2020 gemeinsam oder im Verbund mit weiteren Ländern durchgeführt? Wie viele gemeinsame Forschungsprojekte laufen derzeit? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Von den 2 457 Projekten sind 20 bereits abgeschlossen. 30. Welche Strategie und Pläne hat die Bundesregierung für das Fraunhofer Centre for Applied Photonics (CAP) in Glasgow, ein weltweit führendes Zentrum in der angewandten Laserforschung und -entwicklung? Soll nach einem harten Brexit der Standort verkleinert bzw. geschlossen werden ? Die weitere Entwicklung des Fraunhofer Centre for Applied Photonics (CAP) in Glasgow nach einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab u. a. vom Ergebnis der laufenden Brexit-Verhandlungen sowie ggf. kommender Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 31. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass britische Universitäten im Zuge des Brexit planen, Zweigstellen auf dem europäischen Festland aufzumachen? Gibt es Pläne für Zweigstellen in Deutschland? Wenn ja, von welchen Universitäten? Die Errichtung von Zweigstellen britischer Universitäten auf dem europäischen Festland bzw. in Deutschland richtet sich nach den hierfür geltenden rechtlichen Bestimmungen. In Deutschland liegen diese Regeln im Zuständigkeitsbereich der Länder. 32. Wie bringt sich die Bundesregierung im weiteren Aufbau des ITER-Projektes (ITER: International Thermonuclear Experimental Reactor) in Frankreich ein, wenn die Expertise von Großbritannien, die den JET-Reaktor (gleicher Technologiebereich) auf eine nächste Stufe gehoben hat, fehlt? Inwieweit die Expertise des Vereinigten Königreichs im Rahmen des ITER-Projektes weiterhin zur Verfügung stehen wird, hängt vom Ergebnis der laufenden Brexit-Verhandlungen ab bzw. wird Gegenstand der ggf. kommenden Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sein. Auf der Grundlage der völkerrechtlichen Verpflichtungen bringt sich die Bundesregierung weiterhin in die Gremien von Fusion for Energy bei ITER ein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Brexit in Bezug auf das europäische Patentrecht und Forschungskooperationen zwischen der EU und Großbritannien? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Rechtspolitik“ auf Bundestagsdrucksache 19/4411 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Wie wirkt sich der Brexit nach Auffassung der Bundesregierung auf die EU- Mobilitäts- und -Kooperationsprogramme Erasmus+, das 8. Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ sowie mögliche Folgeprogramme aus, und welche Folgen ergeben sich dadurch für Schüler, Auszubildende, Studierende , Lehrkräfte und Ausbildende sowie Forscher in Deutschland und Großbritannien? 35. Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, auch nach dem Brexit weitreichende Mobilität für Schüler, Auszubildende, Studierende , Lehrkräfte und Ausbildende sowie Forscher in Deutschland und Großbritannien zu gewährleisten und Großbritannien weiterhin in die EU- Mobilitäts- und -Kooperationsprogramme Erasmus+, das 8. Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ sowie mögliche Folgeprogramme einzubinden ? Die Fragen 34 und 35 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 20 und 27 bis 28 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 36. Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung der Austritt Großbritanniens aus der EU auf das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation haben? Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich des Fördervolumens des kommenden EU-Rahmenprogramms? Wird sie sich für eine Verringerung, Erhöhung oder ein Beibehalten des Fördervolumens im Vergleich mit dem des 8. Forschungsrahmenprogramms in Höhe von rund 70 Mrd. Euro einsetzen? Der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 wird zurzeit verhandelt. Über die Höhe der finanziellen Ausstattung der einzelnen Förderprogramme wird im Gesamtkontext der Verhandlungen entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 27 und 28 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 37. Ist ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geplant , das Fördermittel und Mitspracherechte von Großbritannien bei Forschungsprojekten der EU zur Verfügung stellt? Wenn ja, mit welchem finanziellen Mehraufwand rechnet die Bundesregierung bei EU-gestützten Forschungsprojekten ohne ein entsprechendes Abkommen ? Wenn ja, mit welchen Haushaltsmitteln würde die Bundesregierung dies finanzieren ? Die künftige Möglichkeit der Beteiligung des Vereinigten Königreichs an Forschungsvorhaben oder -programmen der Europäischen Union ist abhängig vom Ausgang der erst nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union beginnenden Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich. Eine künftige Beteiligung an EU-Programmen, einschließlich des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, richtet sich grundsätzlich nach den im jeweiligen EU-Programm vorgesehenen Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten (Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. März 2018). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 27 und 28 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5223 38. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung im Zuge des Brexit auf die Höhe der Studiengebühren für Studierende aus der EU in Großbritannien ? Steht die Bundesregierung in Kontakt mit der britischen Regierung zu diesem Thema? Welche Auswirkungen sind umgekehrt für britische Studierende in der EU nach dem Brexit zu erwarten? Zu den Auswirkungen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf die Studiengebühren für Studierende aus der Europäischen Union im Vereinigten Königreich gibt es Bekanntmachungen von Wales, Nordirland , England und Schottland, die unter folgender Webseite eingesehen werden können: www.ukcisa.org.uk/ (Information and Advice – Fees and Money – Government Student Support – Brexit: Impact on student finance) 39. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung der Brexit auf die im Rahmenprogramm der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) und im Programm Europa 2020 definierte Zielsetzung einer besseren Vergleichbarkeit von Qualifikationen im europäischen Bildungsraum? Zu den Auswirkungen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf die im Rahmenprogramm der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) und im Programm Europa 2020 definierte Zielsetzung einer besseren Vergleichbarkeit von Qualifikationen im europäischen Bildungsraum können derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 40. Mit welchen Veränderungen ist nach dem Brexit bei Schüleraustauschen und Klassenreisen zu rechnen, die außerhalb formaler Programme wie Erasmus+ stattfinden, und wie tritt die Bundesregierung Erschwerungen z. B. im Hinblick auf Visa-Notwendigkeiten etc. entgegen? Zur Erleichterung von Klassenreisen und Schüleraustauschen gibt es für Schüler mit gesetzmäßigem Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten haben, die Möglichkeit, über eine Schülersammelliste in einen anderen Mitgliedstaat zu reisen . Die Liste kann als gemeinsames Visum und zusätzlich ggf. als Passersatz zur Einreise dienen. Welche Anforderungen das Vereinigte Königreich in Zukunft an solche Klassenreisen stellen wird, hängt von der Ausgestaltung des zukünftigen Verhältnisses des Vereinigten Königreichs mit der Europäischen Union ab. Es wird insofern auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 – Frage 1 Geförderte Studierende deutscher Hochschulen 2014 2015 Gesamtzahl teilnehmender Studierender deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm 37.060 37.281 Gesamtzahl teilnehmender Studierender deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm ins Vereinigte Königreich 5.038 4.889 Anteil Studierender deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm ins Vereinigte Königreich an der Gesamtzahl teilnehmender Studierender deutscher Hochschulen am Erasmus + Programm 13,6 % 13,1% Studierende deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Fächergruppen Fächergruppe 2014 2015 Pädagogik 444 456 Künste und Geisteswissenschaften 1.355 1.315 Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen 482 556 Wirtschaft, Verwaltung und Recht 1.287 1.083 Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik 548 524 Informations- und Kommunikationstechnologien 129 116 Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 488 538 Agrarwissenschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin 26 26 Gesundheit und soziale Dienste 178 191 Dienstleistungen 101 84 Gesamtergebnis 5.038 4.889 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5223 Studierende deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Herkunftsbundesländern Herkunftsbundesland 2014 2015 Baden-Württemberg 1.025 1.065 Bayern 867 837 Berlin 488 347 Brandenburg 74 67 Bremen 109 117 Hamburg 132 117 Hessen 290 289 Mecklenburg-Vorpommern 48 48 Niedersachsen 341 344 Nordrhein-Westfalen 799 816 Rheinland-Pfalz 251 211 Saarland 81 87 Sachsen 271 285 Sachsen-Anhalt 98 105 Schleswig-Holstein 68 77 Thüringen 96 77 Gesamtergebnis 5.038 4.889 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 – Frage 1 2014 2015 Gesamtzahl teilnehmender Menschen in beruflicher Ausbildung in Deutschland am Erasmus+ Programm 17.808 18.442 Gesamtzahl teilnehmender Menschen in beruflicher Ausbildung in Deutschland am Erasmus+ Programm ins Vereinigte Königreich 7.169 6.445 Anteil Menschen in beruflicher Ausbildung in Deutschland am Erasmus+ Programm ins Vereinigte Königreich an der Gesamtzahl teilnehmender Menschen mit beruflicher Ausbildung in Deutschland am Erasmus+ Programm 40,26% 34,95% Menschen in beruflicher Ausbildung nach Herkunftsbundesländern Herkunftsbundesland 2014 2015 Baden-Württemberg 871 983 Bayern 1.618 1.042 Berlin 682 589 Brandenburg 210 134 Bremen 53 78 Hamburg 312 302 Hessen 354 367 Mecklenburg-Vorpommern 22 6 Niedersachsen 330 422 Nordrhein-Westfalen 1.357 1.515 Rheinland-Pfalz 63 65 Saarland 16 0 Sachsen 188 111 Sachsen-Anhalt 189 138 Schleswig-Holstein 821 656 Thüringen 83 37 Gesamtergebnis 7.169 6.445 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/5223 Anlage 3 – Frage 1 Die Anzahl der deutschen Schülerinnen und Schüler, die innerhalb einer Schulpartnerschaft (Leitaktion 2) mit dem Vereinigten Königreich an einer Mobilität teilnehmen, lässt sich nicht ermitteln. Daher beziehen sich die hier aufgeführten Daten ausschließlich auf die Leitaktion 1: Mobilitätsprojekte für Schulpersonal. Leitaktion 1, Anzahl Mobilitäten nach UK Antragsjahr Mobilitäten nach UK Anteil an Mobilitäten gesamt in % 2014 738 36 2015 647 29 2016 735 26 2017 648 22 Leitaktion 1, Anzahl Mobilitäten nach UK aufgeschlüsselt nach Herkunftsbundesländern Antrags - jahr und Anzahl der Mobilitäten pro BL BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Auslands - schule 2014 90 80 57 29 3 26 63 15 49 151 22 14 11 14 71 43 0 2015 90 104 40 7 0 49 77 15 41 108 15 9 33 12 28 19 0 2016 115 188 56 18 1 16 36 8 60 127 2 6 21 18 52 11 0 2017 71 128 58 31 12 11 44 9 32 114 12 3 31 15 51 23 3 Gesamt 366 500 211 85 16 102 220 47 182 500 51 32 96 59 202 96 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 4 – Frage 2 Geförderte Studierende britischer Hochschulen nach Deutschland (Incomer-Perspektive) 2014 2015 Gesamtzahl teilnehmender Studierender britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm 11.572 10.087 Gesamtzahl teilnehmender Studierender britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm nach Deutschland 1.590 1.695 Anteil Studierender britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm nach Deutschland an der Gesamtzahl teilnehmender britischer Studierender am Erasmus+ Programm 13,7% 16,8% Studierende britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit nach Fächergruppen Fächergruppe 2014 2015 Pädagogik 16 7 Künste und Geisteswissenschaften 985 1.037 Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen 80 85 Wirtschaft, Verwaltung und Recht 223 252 Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik 96 112 Informations- und Kommunikationstechnologien 25 54 Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 121 109 Agrarwissenschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin 1 Gesundheit und soziale Dienste 29 21 Dienstleistungen 14 18 Gesamtergebnis 1.590 1.695 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/5223 Studierende (Auslandsstudium) britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit nach Zielbundesländern * Zielbundesland 2014 2015 Baden-Württemberg 221 260 Bayern 137 161 Berlin 151 184 Brandenburg 19 19 Bremen 17 23 Hamburg 20 23 Hessen 35 31 Mecklenburg-Vorpommern 4 3 Niedersachsen 53 40 Nordrhein-Westfalen 106 102 Rheinland-Pfalz 26 23 Saarland 9 2 Sachsen 48 25 Sachsen-Anhalt 11 13 Schleswig-Holstein 14 4 Thüringen 18 22 Gesamtergebnis Auslandsstudium 889 935 Gesamtergebnis Auslandspraktikum* 701 760 Gesamtergebnis Studierende 1.590 1.695 * Incoming-Studierende die im Rahmen von Erasmus+ ein Praktikum absolvieren können nicht nach Zielbundesländern ausgewertet werden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 5 zu Frage 2 2014 2015 Gesamtzahl teilnehmender Menschen in beruflicher Ausbildung mit britischer Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm in Deutschland 433 787 Gesamtzahl teilnehmender Menschen in beruflicher Ausbildung mit britischer Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm 11.686 11.824 Anteil Menschen in beruflicher Ausbildung mit britischer Staatsangehörigkeit am Erasmus+ Programm in Deutschland an der Gesamtzahl teilnehmender Menschen in beruflicher Ausbildung am Erasmus+ Programm 3,71% 6,66% Menschen in beruflicher Ausbildung mit britischer Staatsangehörigkeit nach Herkunftsbundesländern Herkunftsbundesland 2014 2015 Baden-Württemberg 131 133 Bayern 38 91 Berlin 6 Brandenburg 11 Bremen Hamburg 33 1 Hessen 3 20 Mecklenburg-Vorpommern 15 Niedersachsen 56 58 Nordrhein-Westfalen 93 120 Rheinland-Pfalz 27 22 Saarland Sachsen 52 16 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein 97 Thüringen 197 Gesamtergebnis 433 787 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/5223 Anlage 6 zu Frage 3 Geförderte Studierende deutscher Hochschulen 2014 2015 Gesamtzahl der von Studierenden deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit absolvierten Praktika im Rahmen von Erasmus+ 7.492 7.441 Gesamtzahl der von Studierenden deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit absolvierten Praktika im Rahmen von Erasmus+ ins Vereinigte Königreich 1.860 1.721 Anteil Praktika von Studierenden deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Rahmen von Erasmus+ ins Vereinigte Königreich an der Gesamtzahl der von Studierenden deutscher Hochschulen absolvierten Praktika im Rahmen von Erasmus+ 24,8% 23,1% Erasmus+ geförderte Praktika von Studierenden deutscher Hochschulen mit deutscher Staatsangehörigkeit ins Vereinigte Königreich nach Herkunftsbundesländern Herkunftsbundesland 2014 2015 Baden-Württemberg 326 302 Bayern 334 307 Berlin 108 70 Brandenburg 33 21 Bremen 56 57 Hamburg 41 31 Hessen 103 89 Mecklenburg-Vorpommern 21 23 Niedersachsen 112 103 Nordrhein-Westfalen 323 334 Rheinland-Pfalz 103 81 Saarland 52 54 Sachsen 119 124 Sachsen-Anhalt 65 66 Schleswig-Holstein 30 34 Thüringen 34 25 Gesamtergebnis 1.860 1.721 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 7 zu Frage 4 Geförderte Studierende britischer Hochschulen nach Deutschland 2014 2015 Gesamtzahl der von Studierenden britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit absolvierten Praktika im Rahmen von Erasmus+ 4.493 3.853 Gesamtzahl der von Studierenden britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit absolvierten Praktika im Rahmen von Erasmus+ nach Deutschland 701 760 Anteil Praktika von Studierenden britischer Hochschulen mit britischer Staatsangehörigkeit im Rahmen von Erasmus+ in Deutschland an der Gesamtzahl der von Studierenden britischer Hochschulen absolvierten Praktika im Rahmen von Erasmus+ 15,6% 19,7% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/5223 Anlage 8 – Frage 5 Zentrale Maßnahmen Jahr Aktion Projekte Gesamt europaweit Projekte mit Beteiligung UK Anzahl der Projekte in denen UK und DE gemeinsam beteiligt sind Projekte mit Koordination UK Projekte mit Koordination UK und Partnern aus DE Anteil Projekte UK mit deutscher Beteiligung an Projekten UK gesamt 2014 Wissensallianzen 10 7 6 0 0 86% 2015 Wissensallianzen 10 7 4 2 2 57% 2016 Wissensallianzen 20 11 3 2 1 27% 2017 Wissensallianzen 22 7 3 2 1 42% 2014 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 11 2 0 1 0 0% 2015 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 15 6 3 1 0 50% 2016 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 27 8 4 3 2 50% 2017 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 38 17 2 4 0 11% 2015 Kapazitätsauf-bauprojekte 140 49 16 9 3 32% 2016 Kapazitätsauf-bauprojekte 147 38 8 5 0 21% 2017 Kapazitätsauf-bauprojekte 149 34 8 4 2 24% 2014 Jean Monnet-Ak-tivitäten 212 5 3 1 1 60% 2015 Jean Monnet-Ak-tivitäten 189 3 3 0 0 100% 2016 Jean Monnet-Ak-tivitäten 202 1 0 1 0 0% 2017 Jean Monnet-Aktivitäten 228 0 0 0 0 0% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 9 – Frage 5 Strategische Partnerschaften in der beruflichen Bildung und Erwachsenenbildung Jahr Gesamtzahl der in UK geförderten Kooperationsprojekte Berufsbildung und Erwachsenenbildung Projekte mit deutscher Beteiligung (deutsche Beteiligte /Partner)* Anteil "Projekte mit deutscher Beteiligung" an der Gesamtzahl der in UK geförderten Kooperationsprojekte Berufsbildung und Erwachsenenbildung 2014 55 17 30,91% 2015 57 14 24,56% 2016 58 15 25,86% 2017 56 20 35,71% * „Projekte mit deutscher Beteiligung“ werden verstanden als „deutsche Beteiligte/Partner“ in Projekten; d. h. falls sich bspw. 2 deutsche Partner in einem und denselben UK-Projekt befinden, so ist das Ergebnis hier 2 – obwohl es nur 1 Projekt ist. Eine andere Datenauswertung ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/5223 Anlage 10 – Frage 6 Zentrale Maßnahmen Jahr Aktion Projekte Gesamt europaweit Projekte mit Beteiligung DE Anzahl der Projekte in denen DE und UK gemeinsam beteiligt sind Projekte mit Koordination DE Projekte mit Koordination DE und Partnern aus UK Anteil Projekte DE mit britischer Beteiligung an Projekten DE gesamt 2014 Wissensallianzen 10 7 6 0 0 86% 2015 Wissensallianzen 10 6 4 0 0 67% 2016 Wissensallianzen 20 8 3 2 0 38% 2017 Wissensallianzen 22 13 3 2 0 23% 2014 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 11 3 0 1 0 0% 2015 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 32 19 3 3 2 16% 2016 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 27 12 4 3 0 33% 2017 Erasmus Mundus Joint Master Degrees 38 9 2 1 0 22% 2015 Kapazitätsaufbau-projekte 140 47 16 11 3 34% 2016 Kapazitätsaufbau-projekte 147 49 8 10 1 16% 2017 Kapazitätsaufbau-projekte 149 44 8 13 5 18% 2014 Jean Monnet-Ak-tivitäten 212 4 3 0 0 75% 2015 Jean Monnet-Ak-tivitäten 189 5 3 0 0 60% 2016 Jean Monnet-Ak-tivitäten 202 1 0 1 0 0% 2017 Jean Monnet-Ak-tivitäten 228 1 0 1 0 0% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 11 – Frage 6 Jahr Aktion Projekte Gesamt europaweit Projekte mit Beteiligung DE Anzahl der Projekte in denen DE und UK gemeinsam beteiligt sind Projekte mit Koordination DE Projekte mit Koordination DE und Partnern aus UK Anteil Projekte DE mit britischer Beteiligung an Projekten DE gesamt 2014 Strategische Part-nerschaften 66 22 33,33% 2015 Strategische Part-nerschaften 61 15 24,59% 2016 Strategische Part-nerschaften 77 19 24,68% 2017 Strategische Part-nerschaften 84 12 14,29% 2014 Sector Skill Alli-ances 0 0 0 0 0 0% 2015 Sector Skill Alli-ances 8 2 0 0 0 0% 2016 Sector Skill Alli-ances 23 6 3 0 0 50% 2017 Sector Skill Alli-ances 25 0 0 0 0 0% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/5223 Anlage 12 – Frage 6 KA2 - Reine Schulpartnerschaften Projekte mit Kooperation DE-UK, Deutsche Koordination Antragsjahr Anzahl Projekte Anteil an der Gesamtzahl deutsch koordinierter Projekte 2014 7 11% 2015 18 15% 2016 22 15% 2017 30 16% KA2 - Reine Schulpartnerschaften Projekte mit Kooperation DE-UK als Partner, Koordination weder bei DE noch bei UK Antragsjahr Anzahl Projekte 2014 21 2015 20 2016 11 2017 15 Eine Angabe zum Anteil an der Gesamtzahl ist nicht möglich, da ausländisch koordinierte Projekte ohne deutsche Beteiligung nicht erfasst werden . KA2 - Konsortialprojekte Projekte mit Kooperation DE-UK, Deutsche Koordination Antragsjahr Anzahl Projekte Anteil an der Gesamtzahl deutsch koordinierter Projekte 2014 7 26% 2015 6 40% 2016 7 32% 2017 5 29% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 13 zu Frage 8 TOP 10 der Hochschulen im Vereinigten Königreich mit den meisten Incoming- Studierenden aus Deutschland Hochschule Studierende 2016 UNIVERSITY OF THE WEST OF SCOTLAND 124 CARDIFF UNIVERSITY 105 THE UNIVERSITY OF EDINBURGH 95 UNIVERSITY COLLEGE LONDON 89 THE UNIVERSITY OF WARWICK 83 UNIVERSITY OF LEEDS 83 UNIVERSITY OF ULSTER 80 UNIVERSITY OF DURHAM 79 THE UNIVERSITY OF EXETER 75 UNIVERSITY OF GLASGOW 73 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/5223 Anlage 14 – Frage 9 TOP 10 der Hochschulen in Deutschland mit den meisten Incoming-Studierenden aus dem Vereinigten Königreich Hochschule Studierende 2016 Humboldt-Universität zu Berlin 89 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 83 Freie Universität Berlin 80 Universität Mannheim 61 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 51 Ludwig-Maximillians-Universität München 51 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 38 Universität Leipzig 36 Technische Universität München 31 Hochschule für angewandte Wissenschaft Augsburg 30 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5223 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 15 – Frage 11 Geförderte Studierende deutscher Hochschulen für Praktika (Outgoer-Perspektive) Erasmus+ geförderte Praktika von Studierenden deutscher Hochschulen nach Herkunftsbundesländern ins Vereinigte Königreich Bundesland 2014 Anteil Bundes-land Rang 2015 Anteil Bundesland Rang Baden-Württemberg 329 16,9% 3. 312 17,3% 3. Bayern 349 18,0% 1. 320 17,7% 2. Berlin 133 6,8% 4. 98 5,4% 5. Brandenburg 37 1,9% 25 1,4% Bremen 62 3,2% 60 3,3% Hamburg 42 2,2% 31 1,7% Hessen 107 5,5% 93 5,2% Mecklenburg-Vorpommern 21 1,1% 24 1,3% Niedersachsen 114 5,9% 107 5,9% Nordrhein-Westfalen 330 17,0% 2. 344 19,1% 1. Rheinland-Pfalz 104 5,4% 81 4,5% Saarland 59 3,0% 57 3,2% Sachsen 124 6,4% 5. 124 6,9% 4. Sachsen-Anhalt 65 3,3% 66 3,7% Schleswig-Holstein 31 1,6% 34 1,9% Thüringen 35 1,8% 27 1,5% Gesamtergebnis 1.942 100,0% 1.803 100,0% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/5223 Anlage 16 – Frage 11 Menschen in beruflicher Ausbildung nach Herkunftsbundesländern Herkunftsbundesland 2014 Anteil Rang 2015 Anteil Rang Summe Anteil in % Gesamt Baden-Württemberg 871 12,15 3 983 15,25 3 1.854 13,62 Bayern 1.618 22,57 1 1.042 16,17 2 2.660 19,54 Berlin 682 9,51 5 589 9,14 5 1.271 9,34 Brandenburg 210 2,93 9 134 2,08 10 344 2,53 Bremen 53 0,74 15 78 1,21 12 131 0,96 Hamburg 312 4,35 8 302 4,69 8 614 4,51 Hessen 354 4,94 6 367 5,69 7 721 5,30 Mecklenburg-Vorpommern 22 0,31 15 6 0,09 15 28 0,21 Niedersachsen 330 4,60 7 422 6,55 6 752 5,52 Nordrhein-Westfalen 1.357 18,93 2 1.515 23,51 1 2.872 21,10 Rheinland-Pfalz 63 0,88 14 65 1,01 13 128 0,94 Saarland 16 0,22 16 0 0,00 16 16 0,12 Sachsen 188 2,62 12 111 1,72 11 299 2,20 Sachsen-Anhalt 189 2,64 11 138 2,14 9 327 2,40 Schleswig-Holstein 821 11,45 4 656 10,18 4 1.477 10,85 Thüringen 83 1,16 13 37 0,57 14 120 0,88 Gesamtergebnis 7.169 100 6.445 100 13.614 100 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333