Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5242 19. Wahlperiode 24.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4786 – Die UN und die Abschaffung des Bargeldes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bargeld ist aus dem Alltag der meisten Deutschen nicht wegzudenken (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/studie-der-bundesbank-die-deutschen-wollen-nichtvom -bargeld-lassen-1.3866992). Nach Auffassung der Fragesteller ist Bargeld eine effektive Verteidigung gegen den „gläsernen Bürger“ sowie Negativzinsen. Einer schleichenden Enteignung kann durch das Vermeiden größerer Geldsummen auf Konten mit o. g. Zinssätzen entgegengewirkt werden. Auch stellt der Rückgang von Sparkassen- bzw. Bankfilialen im Allgemeinen eine Herausforderung dar (www.n-tv.de/ratgeber/Sparkassen-werden-immer-weniger-article20221599. html; https://de.reuters.com/article/deutschland-banken-idDEKCN1II2C7). Die Fragesteller sind überzeugt, dass Onlinebanking und elektronische Zahlungsmittel vor allem von der jüngeren Generation und in Großstädten genutzt werden . Dennoch gibt es immer stärker werdende Bestrebungen, die Verwendung von Bargeld einzuschränken und dieses langfristig komplett abzuschaffen, allen voran in Schweden (www.manager-magazin.de/finanzen/boerse/schwedenbargeld -wird-abgeschafft-doch-es-wachsen-zweifel-a-1194393.html). Doch auch in der EU wird nach Auffassung der Fragesteller an der schrittweisen Reduzierung von Bargeld gearbeitet, unter anderem mit dem „Proposal for an EU initiative on restrictions on payments in cash“ (https://ec.europa.eu/info/ consultations/eu-initiative-restrictions-payments-cash_de). 1. Hält die Bundesregierung an Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel langfristig fest? Ja. 2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Abschaffung von Bargeld einem Förderprogramm für Banken gleichzusetzen ist? Die Bundesregierung verfügt über keine belastbaren Analysen, welche Folgen eine Abschaffung von Bargeld im Bankensektor nach sich ziehen würde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5242 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hoch sind die zu erwarteten Bankgebühren pro Jahr, die in einem bargeldfreien Deutschland zusätzlich anfallen würden (bitte nach privatem und gewerblichem Sektor aufteilen)? Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen wie hoch die zu erwartenden zusätzlichen Bankgebühren im Falle der Abschaffung von Bargeld pro Jahr wären. Die Gebührenmodelle der Institute werden eigenständig von den Instituten festgesetzt. Des Weiteren können bei unterschiedlichen Kundengruppen innerhalb eines Instituts unterschiedliche Gebührenmodelle bestehen. Mit Blick auf die Bankkunden wären zur Ermittlung der zusätzlichen Bankgebühren pro Jahr bei Abschaffung des Bargelds die Kosten der Bargeldhaltung des jeweiligen Kunden in Abzug zu bringen, so dass sich für Kundengruppen Kostenvor - oder Kostennachteile ergeben können. 4. Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Fragesteller, dass eine bargeldfreie Gesellschaft die Grundlagen für einen Überwachungsstaat schafft? Wenn es zu einer umfassenden Auswertung von bargeldlosen Zahlungsvorgängen käme, könnte das Risiken für die Freiheitsrechte (insbesondere die Handlungsfreiheit und den Daten- und Privatsphärenschutz) der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Die allgemeine Handlungsfreiheit wäre betroffen, wenn aus Befürchtung vor Aufzeichnung und Speicherung des Vorgangs z. B. Käufe nicht mehr getätigt werden. Vor diesem Hintergrund ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, auch bei bargeldlosen Zahlungsvorgängen ausreichende Vorkehrungen gegen eine grundrechtswidrige Erfassung und Auswertung der Zahlungsdaten der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Insofern bedarf es aus Sicht der Bundesregierung auch eines verantwortungsvollen und rechtskonformen Umgangs der Zahlungsdienstleister mit den ihnen anvertrauten zahlungsbezogenen Daten mit Personenbezug. 5. Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Fragesteller, dass politisch unliebsame Bürger komplett aus der Gesellschaft gedrängt werden können, indem ihnen Bankkonten verwehrt werden? a) Hält die Bundesregierung den Besitz eines Bankkontos in einer bargeldfreien Gesellschaft für ein Bürgerrecht? Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Legislaturperiode Maßnahmen ergriffen , um der Kontolosigkeit von Bürgern entgegenzuwirken. In Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie (2014/92/EU) wurde allen Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union ein allgemeines Recht auf den Abschluss eines Basiskontovertrages eingeräumt. Beim Basiskonto handelt es sich um Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Die entsprechenden Bestimmungen der §§ 31 ff. des Zahlungskontengesetzes sind seit dem 19. Juni 2016 in Kraft. Verpflichtet sind alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. Die Ablehnungsgründe sind gesetzlich geregelt und sehr eng gefasst, um sicherzustellen, dass Verbrauchern dieses grundlegende Recht nicht verwehrt wird. Wenn das Institut den Abschluss eines Basiskontovertrages ablehnt, kann sich der Berechtigte gemäß § 48 des Zahlungskontengesetzes in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Mit diesen Regelungen ist sichergestellt, dass Verbrauchern in Europa ein Recht auf ein Basiskonto zusteht, um damit nicht nur am Zahlungsverkehr, sondern auch am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5242 b) Hält die Bundesregierung gebührenfreie Transaktionen abzuschließen, für Händler und Verbraucher für ein wichtiges Recht? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich den jeweiligen im Wettbewerb stehenden Instituten überlassen bleiben sollte, welche Dienstleistungen sie in welcher Weise bepreisen. Wesentlich ist, dass ein Entgelt nur in angemessener Höhe erhoben wird. Dies dürfte im Regelfall die Deckung der entstehenden Kosten und evtl. eine Gewinnmarge beinhalten. Eine Regelung, welche entgeltfreie Transaktionen vorschreiben würde, hätte zur Folge, dass die Kosten im Wege der Quersubventionierung an anderer Stelle gedeckt werden müssten. 6. Hält die Bundesregierung die Möglichkeit der Erstellung kompletter Bewegungs - und Konsumprofile durch Banken für ein Problem? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten? Seit dem 25. Mai 2018 setzt die EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-weit einheitlich hohe allgemeine Standards für den Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürgerinnen und Bürger. Soweit sich im Rahmen der ersten Erfahrungen mit der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis ein Bedarf zeigen sollte, diese Standards – gerade mit Blick auf die Möglichkeiten neuer Technologien – spezifisch zu ergänzen, beispielsweise bezüglich der Erstellung von Profilen, wird die Bundesregierung dies im Rahmen der für das Jahr 2020 vorgesehenen ersten Evaluierung der EU-Datenschutz-Grundverordnung einbringen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Wie sieht die Bundesregierung das Engagement der UN im Bereich der bargeldlosen Gesellschaft? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen, benachteiligten Bevölkerungsgruppen durch die Unterstützung des verantwortungsvollen Ausbaus digitaler Finanzdienstleistungen einen Zugang zum Finanzsystem und damit zu mehr sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und sie auch in dieser Hinsicht bei der Umsetzung der Agenda 2030 zu unterstützen (https://btca-prod.s3.amazonaws.com/documents/346/english_ attachments/BTC_SDG_DigitalBooklet.pdf?1538683216). Eine bargeldlose Gesellschaft ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht das Ziel der VN. a) Unterstützt die Bundesregierung die „Better Than Cash Alliance“? Die Bundesregierung hat die „Better Than Cash Alliance“ in den Jahren 2016 – 2018 mit insgesamt 500 000 Euro (aus Mitteln des Einzelplans 23) unterstützt. Eine weiterführende Unterstützung ist derzeit nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5242 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Teilt die Bundesregierung die Meinung vom World Economic Forum, dass bargeldlose Gesellschaften den Armen keine Vorteile bieten (www. weforum.org/agenda/2017/07/why-cashless-societies-dont-benefit-thepoor )? Der als Referenz genannte Meinungsbeitrag bezieht sich speziell auf die Erfahrungen von Bevölkerungsgruppen in Indien ohne Zugang zu einem Bankkonto aus dem Versuch der indischen Regierung, in Indien ohne Übergangszeit dem dortigen Zahlungsverkehr das Bargeld weitestgehend zu entziehen. Dieser Artikel ist als Meinungsbeitrag gekennzeichnet und spiegelt auch nicht die Position des WEF wider („The views expressed in this article are those of the author alone and not the World Economic Forum“). Die Bundesregierung sieht davon ab, zu dieser pauschalisierenden Meinungsäußerung Stellung zu beziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333