Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5255 19. Wahlperiode 23.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4773 – Ankündigung eines „Entwicklungsinvestitionsgesetzes“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit mehreren Monaten kündigt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller die Ausarbeitung eines „Entwicklungsinvestitionsgesetzes “ an. Dies solle „steuerliche Anreize, die Ausweitung der Hermes-Deckungen sowie den Ausbau von Investitionsschutz und Doppelbesteuerungsabkommen “ enthalten (www.bmz.de/de/presse/reden/minister_mueller/ 2018/januar/180119_gastbeitrag_Wirtschaftswoche.html). Das Gesetz solle „sichere Rahmenbedingungen gerade auch für mittelständische Unternehmen aus Deutschland [...] schaffen“, an der Ausarbeitung seien neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen beteiligt (www.tagesspiegel.de/politik/mueller-zur-afrikapolitikentwicklungsminister -fordert-eu-oeffnung-fuer-alle-afrikanischen-gueter/2289 2000.html). Laut Medienberichten begrüßen die großen deutschen Wirtschaftsverbände ein solches Gesetz. Laut Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Afrika- Vereins der deutschen Wirtschaft, strebe man vor allem Regelungen zur „Minimierung möglicher Risiken“ bei Investitionen in Afrika an (www.handelsblatt. com/politik/deutschland/neues-investitionsgesetz-deutsche-wirtschaft-begruesstgerd -muellers-neuen-marshallplan-fuer-afrika/22782820.html?ticket=ST-214048 9-c4UQotPHcNNhkEZKp3ho-ap4). 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 19/4098 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5255 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Verbände und Nichtregierungsorganisationen werden an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt? Die Beteiligung wird entsprechend § 47 GGO der Bundesministerien erfolgen. Ob darüber hinaus einzelne Verbände und Nichtregierungsorganisationen anlassbezogen beteiligt werden, ist noch offen. 3. Welche Sachverhalte sollen in dem Gesetz konkret neu geregelt werden? Die inhaltliche Ausgestaltung ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 19/4098 verwiesen. 4. Wird es im Rahmen des Gesetzes zur Übernahme von Haftungsrisiken durch die Bundesrepublik Deutschland zugunsten privatwirtschaftlicher Unternehmen kommen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333