Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 22. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5256 19. Wahlperiode 23.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4782 – Aktivitäten der französisch-deutschen „Meseberger Klima-AG“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der französisch-deutschen Regierungskonsultationen auf Schloss Meseberg wurde am 19. Juni 2018 die Einsetzung einer regelmäßig tagenden bilateralen Arbeitsgruppe zu europäischen und internationalen Klima- und Umweltfragen beschlossen. Diese soll sich vor dem Hintergrund der Klimakrise vorrangig mit der Identifikation gemeinsamer „[…] Auffassungen zur Energiewende sowie [mit der Entwicklung von] Instrumente[n] zur Freisetzung nachhaltiger finanzieller und wirtschaftlicher Anreize […], was auch das Thema Bepreisung von Kohlenstoffemissionen umfasst“, beschäftigen (Erklärung von Meseberg) (vgl. www.bmu.de/pressemitteilung/ein-deutsch-franzoesischer-tagim -zeichen-des-umwelt-und-klimaschutzes/, 11. September 2018). Die „Meseberger Klima-AG“ ist nun am 6. September 2018 zu ihrem ersten Treffen in Paris zusammengekommen. 1. Wie häufig bzw. in welchem Turnus und an welchen Orten ist geplant, dass sich die „Meseberger Klima-AG“ bis zur 24. VN-Klimakonferenz trifft? Die Auftaktsitzung der Meseberger Klima-AG fand am 6. September in Paris statt. Bis zur 24. VN-Klimakonferenz wird es keine weitere Sitzung geben. 2. Welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dabei von deutscher und nach Kenntnis der Bundesregierung von französischer Seite vorgesehen? Die Meseberger Klima-AG ist durch die Meseberg-Erklärung vom 19. Juni 2018 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Emmanuel Macron ohne zeitliche Beschränkung eingesetzt worden. Sie wird mindestens einmal jährlich unter Leitung der für Klimawandel zuständigen Staatssekretäre tagen. Teilnehmende Ressorts auf deutscher Seite sind BMU, BMF, BMI, AA, BMWi, BMEL, BMVI, BMBF und BMZ; auf französischer Seite bisher MTES (Ministerium für den ökologischen und solidarischen Wandel; inklusive Verkehr), MEF (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen), MEAE (Ministerium für Europa und Äußere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5256 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angelegenheiten), MAA (Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung) und MCT (Ministerium für den territorialen Zusammenhalt). Die Meseberger Klima-AG wird die ambitionierte Umsetzung des Pariser Abkommens auf allen Ebenen unterstützen; Austausch wird u. a. zu nationalen Energie - und Klimaplänen, zur EU Langfriststrategie, zu CO2-Bepreisung, einer klima-kompatiblen Ausgestaltung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens, den Vorschlägen der EU Kommission zu nachhaltigem Finanzwesen, dem Innovationsfonds sowie zu internationaler Klimafinanzierung stattfinden. Themenschwerpunkte für das nächste Treffen stehen noch nicht fest. 3. Wie zeitnah und in welchem Rahmen ist geplant, dass im Anschluss an die jeweiligen Treffen der „Meseberger Klima-AG“ Öffentlichkeit und Parlamente über die dort erzielten Ergebnisse und Einigungen informiert werden? Zu den Ergebnissen der Meseberger Klima-AG gibt es Pressemitteilungen. Zudem soll die Meseberger Klima-AG an den Deutsch-Französischen Ministerrat berichten, der mindestens einmal jährlich tagt. 4. Soll die „Meseberger Klima-AG“ auch langfristig nach der 24. VN-Klimakonferenz institutionalisiert werden, und falls ja, in welchem Turnus, und welchem Teilnehmerkreis? 5. Welche Themenschwerpunkte sind für diese Treffen jeweils geplant (bitte nach Möglichkeit die geplante Agenda auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Ist geplant, dass die „Meseberger Klima-AG“ ggf. analog zu den zu behandelnden Themen oder den jeweils bilateral beteiligten Ressorts Unter-AGen einsetzt, und falls ja, welche Unter-AGen sind zur Einsetzung vorgesehen? Ist konkret eine Unter-AG zum Thema „CO2-Bepreisung“ vorgesehen, und falls nein, warum nicht? Ist eine Unter-AG zum Thema „CO2-neutrale Mobilität“ vorgesehen, und falls nein, warum nicht? Bisher wurde im Rahmen der Meseberger Klima-AG keine Unter-AG eingesetzt. Es wurde vereinbart, dass zu den oben genannten Themen eine vertiefte Zusammenarbeit aller betroffenen Ressorts auf Arbeitsebene stattfindet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5256 7. Wie positioniert sich die „Meseberger Klima-AG“ insgesamt zum Vorschlag der EU-Kommission, die EU-Klimaziele für das Jahr 2030 auf 45 Prozent anzuheben? 8. Wie verhält sich die „Meseberger Klima-AG“ insgesamt zu den Studien bzw. Positionierungen von Umweltverbänden, die vorschlagen, das EU-Klimaziel auf rund 55 Prozent anzuheben (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/co2- emissionen-eu-klimaziele-steigen-bald-automatisch/22936424.html), bzw. welche gemeinsame französisch-deutsche Positionierung strebt die Bundesregierung im Rahmen der AG-Arbeit dementsprechend hierzu an, vor dem Hintergrund, dass sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich ihres „Sommerinterviews“ (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/sommerinterviewmerkel -gegen-neue-klimaziele-1.4105987, 11. September 2018) ablehnend zu dem Vorschlag geäußert hat? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die konstituierende Sitzung am 6. September diente dem Austausch beider Seiten . Beide Seiten sind der Auffassung, dass die EU klar ankündigen sollte, dass sie bereit ist, das EU-NDC bis zum Jahr 2020 zu aktualisieren, wobei auf die kürzlich abgeschlossenen klimapolitischen EU Legislativakte – also die ETS-Reform , das Effort-Sharing und die Energiedossiers hingewiesen wird. 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von EU-Kommissar Miguel Arias Cañete, der zufolge die Umsetzung der bereits getroffenen EU-Beschlüsse zur Energieeffizienz (Steigerung der Energieeffizienz um 32,5 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2005) und zum Ausbau der erneuerbaren Energien (Steigerung des Ökostromanteils um 32 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2005) ausreichen würde, um eine Treibhausgasreduktion von 45 Prozent zu erreichen (vgl. www.dw.com/de/eu-kommission-schl%C3% A4gt-neue-klimaziele-vor/a-45160748, 11. September 2018)? Wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen bislang keine schriftlichen Analysen der Europäischen Kommission zum Zusammenhang der Energieziele und des übergreifenden Treibhausgasminderungsziels vor. Eine Bewertung der Einschätzung der EU ist daher nicht möglich. 10. Unterstützt die Bundesregierung die diesbezüglichen Beschlüsse zur Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien aus dem Trilog- Verfahren vom 14. Juni 2018, und wenn nein, warum nicht? Ja. Deshalb hat die Bundesregierung der informellen Trilog-Einigung zur Erneuerbare -Energien-Richtlinie bzw. Energieeffizienzrichtlinie im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 27. bzw. 29. Juni 2018 formell zugestimmt. 11. Welche konkreten Maßnahmen wird sie – falls die Bundesregierung die Einigungen des Trilog-Verfahrens vom 14. Juni 2018 unterstützt – nun national im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz unternehmen, um diese Ziele verbindlich zu erreichen, und bis wann? Beide Ziele sind EU-Ziele, zu denen die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) nationale Beiträge und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Beiträge darstellen. Der Entwurf des NECP ist bis Ende 2018 der Europäischen Kommission vorzulegen. Der finale NECP ist bis Ende 2019 vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5256 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits im Rahmen der Verhandlungen der Richtlinien im Rat geprüft und setzt ihre Prüfung fort, welcher Anpassungsbedarf im deutschen Recht besteht und was daraus, zum Beispiel, für die geplante „Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung“ folgt. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger , effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen strebt die Bundesregierung einen Anteil von etwa 65 Prozent erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 an. Außerdem sollen Sonderausschreibungen im Bereich Wind und Photovoltaik einen Beitrag zum Klimaschutzziel für 2020 leisten. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze. Die Herausforderung besteht in einer besseren Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten. 12. Hält die Bundesregierung das 45-Prozent-Ziel als Beitrag der Europäischen Union grundsätzlich für ausreichend, um die Pariser Klimaziele zu erreichen (bitte begründen)? 13. Stimmt die Bundesregierung der im Rahmen eines gemeinsamen Appells in der Tageszeitung „Libération“ veröffentlichten Einschätzung von 700 französischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (vgl. www.liberation. fr/planete/2018/09/07/rechauffement-climatique-nous-en-appelons-auxdecideurs -politiques_1677176, 11. September 2018) zu, dass der Kampf gegen die Erderhitzung ein politisches Ziel ersten Ranges sei? Falls nein, warum nicht? Falls ja, inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die hierbei angemahnten „sofortigen Veränderungen und Verpflichtungen im Rahmen klarer ehrgeiziger Ziele bis zum Jahr 2030“ (vgl. AFP-Meldung „Klagen aus Bangkok über Behinderungen der Verhandlungen vom 8. September 2018, 17:24 Uhr) mit den in Frage 7 beschriebenen Äußerungen der Bundeskanzlerin , die sich allein schon gegen ein leicht angepasstes EU-Klimaziel von 45 Prozent Reduktion wenden, kongruent sind? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat die Bewertung des Sonderberichtes des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimafragen (IPCC) über 1,5°C globale Erwärmung noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus sind auch die noch ausstehenden Ergebnisse des Talanoa-Dialogs, der den aktuellen Stand der globalen Klimaschutz-Ambition eruiert, sowie die Analysen der EU-Kommission zur langfristigen Klimastrategie der EU relevant für die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung . Diese sind noch nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung wird sich hierzu zu gegebenem Zeitpunkt positionieren. Die Bundesregierung ist dabei der Auffassung , dass die EU weiterhin eine positive Dynamik aller Vertragsparteien im Hinblick auf ehrgeizigere Zielvorgaben für den Klimaschutz fördern sollte. 14. Welches EU-Klimaziel für 2030 konkret soll in der „Meseberger Klima-AG“ handlungsleitend den Rahmen bilden für die angekündigten Gesprächen zu den Beiträgen, die „[…] jeder Wirtschaftszweig […] leisten“ (vgl. www.bmu. de/pressemitteilung/ein-deutsch-franzoesischer-tag-im-zeichen-des-umweltund -klimaschutzes/, 11. September 2018) soll? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5256 15. Welche konkreten Optionen und Modelle für eine wirksame CO2-Bepreisung wurden bei dem ersten Treffen der „Meseberger Klima-AG“ mit der französischen Seite diskutiert? Es wurden keine konkreten Optionen und Modelle diskutiert. 16. Welche konkreten Vorschläge und Modelle für eine wirksame CO2-Bepreisung plant die Bundesregierung – falls hierzu noch keine Diskussionen stattgefunden haben – hierzu mit den französischen Partnern zu diskutieren? Die Meseberger Klima-AG hat das Mandat erhalten, Optionen für CO2-Bepreisung zu untersuchen. Dies umfasst mögliche internationale Allianzen (z. B. in der G20), unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten und die Umsetzung in mehreren Sektoren und Auswirkungen auf Energiepreise einschließlich der Stromerzeugung aus Kernkraft. 17. Strebt die Bundesregierung an, einen konkreten französisch-deutschen Vorschlag zu einer wirksamen CO2-Bepreisung, etwa zur 24. VN-Klimakonferenz in Kattowitz einzubringen, oder bis wann plant sie hierzu einen Vorschlag vorzulegen? Die Meseberger Klima-AG soll beim nächsten Deutsch-Französischen Ministerrat über ihre Arbeit berichten. 18. Ist im Rahmen der Arbeit der „Meseberger Klima-AG“ die Thematisierung der langfristigen Klimafinanzierung der Industrieländer nach 2026 angedacht ? Wenn ja, gibt es eine gemeinsame französisch-deutsche Positionierung dazu, wie die Industrieländer sich im Nachgang der VN-Vorbereitungskonferenz von Bangkok und im Vorfeld der 24. VN-Klimakonferenz von Kattowitz zur Frage der ab dem Jahr 2026 anstehenden weiteren Beiträge (der Industrieländer ) verhalten sollen? Wenn nein, wird die Finanzierung nach 2026 in den weiteren Meseberger Klima-AG-Treffen noch thematisiert werden? Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hierbei? Die langfristige Klimafinanzierung der Industrieländer für den Zeitraum nach 2025 ist Gegenstand der Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention und dem Übereinkommen von Paris und wird in der EU in den zuständigen Gremien vorbereitet. Die Bundesregierung strebt eine Koordinierung und einen Austausch mit Frankreich zu diesen Fragestellungen an und identifiziert hierzu jeweils die geeigneten Formate. 19. Welches Signal wird nach Auffassung der Bundesregierung an die von der Klimakrise in besonderem Maße betroffenen Inselstaaten und Entwicklungsländer ausgesendet, wenn die Industriestaaten Verhandlungen über eine ausgewogene internationale Klimafinanzierung ab dem Jahr 2026 verweigern (vgl. www.klimareporter.de/klimakonferenzen/bangkok-erreichte-minimalziel)? Die Bundesregierung steht zu den Beschlüssen der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention 2015 in Paris, dass die Vertragsstaatenkonferenz bis zum Jahr 2025 ein neues kollektives, quantifizierbares Klimafinanzierungsziel, ausgehend von einer Basis von 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr, festlegt und dabei die Bedarfe und Prioritäten der Entwicklungsländer berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5256 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der „Meseberger Klima AG“ den von dem WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen) eingebrachten Vorschlag (www.wbgu.de/fileadmin/ user_upload/wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/politikpapiere/ pp2018-pp9/wbgu_politikpapier_9.pdf) eines Klimapasses für Menschen, die unverschuldet durch die Klimakrise bedroht sind ihren Nationalstaat zu verlieren, zu diskutieren und in Hinblick auf die 24 VN-Klimakonferenz eine gemeinsame Position hierzu zu erarbeiten? Nein. Bei der 24. Klima-Vertragsstaatenkonferenz steht das Thema klimabedingte Flucht/Klimapass nicht auf der Tagesordnung. 21. Hält die französische Delegation nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung trotz Ausscheidens des ehemaligen Umweltministers Hulot, an dem Plan fest, bis 2040 in Frankreich Neuzulassungen für fossile Verbrennungsmotoren zu untersagen (www.zeit.de/politik/ausland/2017-07/frankreichdiesel -benzin-autos-verbot-nicolas-hulot), und welche Konsequenzen zieht die deutsche Delegation aus der französischen Position? Der Bundesregierung ist keine inhaltliche Änderung der Position Frankreichs aufgrund des personellen Wechsels bekannt. Die Bundesregierung verfolgt ein solches Ziel nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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