Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5258 19. Wahlperiode 24.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Lorenz Gösta Beutin, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4312 – Unterstützung der Bundesregierung für den Import von Fracking-Gas aus Nordamerika in Form von Flüssigerdgas V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Presseberichten unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den kanadischen Flüssigerdgas (LNG)-Projektentwickler Pieridae Energy als Berater bei der Abwicklung einer ungebundenen Kreditgarantie der Bundesregierung . Bereits im Jahr 2013 erhielt Pieridae demnach eine schriftliche Bestätigung im Auftrag der Bundesregierung, dass die geplante LNG-Anlage Goldboro im Rahmen des UFK-Programms (Garantien für ungebundene Finanzkredite) eine Garantie von bis zu 3 Mrd. US-Dollar erhält. Im Juli 2018 beantragte Pieridae bei der Bundesregierung nun eine weitere Erhöhung der Garantie über die 3 Mrd. Dollar hinaus (u. a. Pieridae selects KfW IPEX-Bank as Goldboro LNG loan adviser, lngworldnews, 16. August 2018). Die betreffende Anlage soll unter anderem über die Maritimes & Northeast Pipeline vom größten Schiefergasfeld der USA, der Marcellus-Formation, mit Erdgas versorgt werden, das mithilfe der extrem klima- und umweltfeindlichen Fracking-Technik gefördert wird. Der Energiekonzern Uniper SE soll mit Pieridae Energy bereits einen Liefervertrag über 20 Jahre geschlossen haben (WirtschaftsWoche 35, 24. August 2018, S. 34 f. „Ruine mit Ansage“). Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages verursachen sowohl die Gasförderung mithilfe von Hydraulic Fracturing als auch die spätere Umwandlung in Flüssiggas (LNG) jeweils enorm hohen Methan-Schlupf. Demnach liegen die Methan-Emissionen im internationalen Vergleich für Nordamerika „deutlich über denen der anderen Herkunftsländer“ (u. a. WD 8-3000- 050/18, WD 8-3000-004/18). Gemäß den Zahlen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist der Treibhauseffekt von Methanemissionen in den ersten 20 Jahren 84 bis 87 mal stärker und in den ersten 100 Jahren 34 bis 36 mal stärker als der von CO2 (Anthropogenic and Natural Radiative Forcing, Chapter 8, Table 8.1., IPCC 2013). Einer der führenden Experten in den USA, Prof. Robert Howarth, beschrieb die Problematik bereits vor Jahren wie folgt: „Bereits bei konventionellem Erdgas emittiert knapp vier Prozent der Gesamtleistung aller Erdgasbohrstellen in die Atmosphäre. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5258 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode beim Transport zum Abnehmer. Bei Schiefergas ist die Datenlage unsicherer, doch sind die Methan-Emissionen wahrscheinlich dreimal so hoch, das heißt, sie betragen 12 Prozent der Gesamtleistung einer Bohrstelle. Satelliten-Daten zeigen seit 2008 eine globale Zunahme des Methans in der Atmosphäre – angetrieben von Schiefergas- und Schieferöl-Förderung in den USA“ (Howarth, Methan Emissionen der Treibhausgas-Fußabdruck von Erdgas, 2016). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Import von Fracking-Gas in die EU verschwieg die Bundesregierung, dass etwa die geplante LNG-Anlage Goldboro mit Garantien unterstützt wird. Auch war der Bundesregierung angeblich nicht bekannt, dass die kanadischen LNG-Anlagen über die Maritimes & Northeast Pipeline mit Fracking-Gas versorgt werden sollen (Bundestagsdrucksache 19/1401, u. a. Antworten zu den Fragen 12, 14, 15). Auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden erklärte die Bundesregierung später, dass sie außerdem Lieferungen und Leistungen aus den Gasprojekten Yamal LNG (Russland) und Ichtys LNG (Australien) durch die Übernahme von Exportkreditgarantien fördert (Bundestagsdrucksache 19/2334), wobei auch in Australien bei der Förderung von Coal Seam Gas (CSG) häufig Fracking zum Einsatz kommt (u. a. An unconventional gas boom: the rise of CSG in Australia, Guardian, 18. Juni 2018). Zusätzlich unterstützen die Bundesregierung und die schleswig-holsteinische Landesregierung (CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) ein geplantes Import -Terminal für LNG in Brunsbüttel. Der Projektierer German LNG Terminal hat für das geplante LNG-Terminal bei der Bundesnetzagentur eine „Freistellung von der Regulierung“ beantragt. Für eine derartige Freistellung muss das „Investitionsrisiko so hoch sein, dass sie ohne die Ausnahme nicht erfolgen würde“ (German LNG Terminal beantragt Regulierungsfreistellung, Energate- Messanger, 13. August 2018). Außerdem befinden sich laut Presseberichten LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Stade in Planung (Liegt Niedersachsen bei LNG-Terminal zurück? NDR, 14. August 2018). Auch Wissenschaftler aus Deutschland bewerten die Methanemissionen bei der Gasförderung äußerst kritisch. So forderten Dr. Lorenzo Cremonese und PhD Alexander Gusev vom Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) in Potsdam bereits 2016, dass die Politik zeitnah angemessene Maßnahmen ergreifen müsse, um Methanemissionen empirisch zu überprüfen. Sie wiesen bereits darauf hin, dass die Einführung wissenschaftlich validierter Überwachungssysteme zur Folge haben könnte, dass Erdgas aus klimapolitischer Sicht weder als Rohstoff für nachhaltige Energiesysteme noch als Übergangsbrennstoff auf dem Weg zu einem auf erneuerbaren Energien basierenden System empfohlen werden kann (Cremonese, Gusev: Die ungewissen Klimakosten von Erdgas, Potsdam, 2016). Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. antwortete die Bundesregierung , einer derartigen Evaluation und Zertifizierung der Emissionen auch in der Vorkette der Gasförderung stünden „praktische und technische Schwierigkeiten entgegen“. Die Bundesregierung sehe „keine Einflussmöglichkeit auf die Förderung von Erdgas, das als LNG importiert wird“ (Bundestagsdrucksache 19/1401, Antworten zu den Fragen 16 und 16a). Jüngst verwies nun auch die Leiterin der Abteilung Energie am DIW, Prof. Dr. Claudia Kemfert, darauf, dass mit LNG aus den USA „indirekt auch amerikanische Umweltschäden“ importiert werden. Sie spricht angesichts der Energiepolitik der US-Regierung sogar von „fossilen Energie-Kriegen“ (u. a. DIW-Expertin: „USA zetteln fossile Energie-Kriege an“, Morgenpost, 16. August 2018; „Energiewirtschaftlich ist das sinnvoll“, taz, 1. August 2018). Damit nimmt sie unter anderem darauf Bezug, dass die US-Regierung und Abgeordnete in den vergangenen Monaten zahlreiche Zwangsmaßnahmen gegen europäische Energieprojekte erließen bzw. ankündigten, die insbesondere europäische Kooperationen mit Unternehmen aus der Russischen Föderation und der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5258 Islamischen Republik Iran betreffen. Zeitgleich erklärte der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, nach einen Treffen mit dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump, die EU wolle mehr LNG aus den USA importieren (Joint U.S.-EU Statement following President Juncker's visit to the White House, European Commission, 25. Juli 2018). Direkt im Anschluss verfassten die Europäische Kommission, die Europäische Investitionsbank (EIB) sowie die Regierungschefs Portugals, Frankreich und Spaniens die „Lissabon-Erklärung“, in der sie die stärkere Entwicklung von Transport-, Lager- und Importinfrastrukturen für LNG ankündigen und beabsichtigen , dafür EIB-Mittel einzusetzen (Lisbon Declaration, Second Energy Interconnections Summit Portugal-France-Spain-European Commission-EIB, Lisbon, 27 July 2018). 1. Sind der Bundesregierung die u. a. von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages aufgeführten Studien bekannt, denen zufolge mit Fracking gefördertes Erdgas sowie verflüssigtes Erdgas eine extrem schlechte Klimabilanz aufweisen (u. a. WD 8-3000-050/18, WD 8-3000-004/18)? 2. Hat die Bundesregierung die Presseberichte zur Kenntnis genommen, dass aus Nordamerika importiertes LNG „selbst im Vergleich mit der Kohle“ keine positive Klimabilanz aufweist (u. a. Studie: US-LNG hat schlechte Klimabilanz, Energate-Messenger, 11. Juli 2018)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind die genannten Studien des Wissenschaftlichen Dienstes und die Presseberichte bekannt und sie hat diese zur Kenntnis genommen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Forschungsergebnisse, denen zufolge der Umstieg auf LNG bei der Antriebstechnik im Transportsektor nicht nur viel zu teuer ist, sondern damit auch die Klimaziele nicht erreicht werden können (Forscher warnen vor Flüssiggas als Schiffsantrieb, Hamburger Abendblatt, 27. Juni 2018; Umstieg auf LNG teuer und ohne große Wirkung , Energate-Messenger, 27. Juni 2018; United Maritime Advisory Services Study „LNG as a marine fuel in the EU, 22. Juni 2018)? Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich keine Bewertung von Forschungsergebnissen vor. Durch den Einsatz von LNG (Liquefied Natural Gas) im maritimen Bereich lassen sich sowohl lokale Luftschadstoff- als auch antriebsbedingte Lärmemissionen von Verbrennungsmotoren deutlich senken. Um das Treibhausgas-Reduktionspotenzial von LNG zu erhöhen, ist es perspektivisch notwendig, synthetisches Methan oder andere synthetische Kraftstoffe aus erneuerbarem Strom oder Biogas dort einzusetzen, wo effizientere und kostengünstigere Lösungen durch direkten Einsatz von EE-Strom technisch nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich sind, beispielsweise der Seeschifffahrt. Zudem verpflichtet die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe alle Mitgliedstaaten zum Aufbau von LNG-Betankungsmöglichkeiten sowohl im Straßenverkehr als auch in See- und Binnenhäfen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Treibhausgasemissionen und Klimaziele in der internationalen Seeschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 19/3662 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5258 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die jeweils aktuellen IPCC-Treibhausgaspotenzialwerte von Methan und den 20-Jahres-Zeitrahmen bei der Berechnung der CO2-Äquivalente als wissenschaftlich anerkannt, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die IPCC-Treibhausgaspotenzialwerte als verbindliche Orientierung für die Klimapolitik der Bundesregierung und aller untergeordneten Behörden zu berücksichtigen? Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen die Aussagen des IPCC dem weltweiten wissenschaftlichen Sachstand. Seine Aussagen werden durch detaillierte Verfahrensregeln mit einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren und weltweiter Expertenbeteiligung gewährleistet. In Deutschland ist das Umweltbundesamt für jährliche Berichte und Trendanalysen über die nationalen Treibhausgasemissionen auf Basis der Treibhausgaspotenzialwerte des IPCC zuständig. Durch die Vertragsstaatenentscheidung 24/CP.19 wurde für alle Staaten des Annex I zur Klimarahmenkonvention (Annex I-Staaten) die Nutzung des Global warming potential (GWP) 100 gemäß des 4. Sachstandsberichtes des IPCC für die Umrechnung der jeweiligen Treibhausgas in CO2-Äquivalente verbindlich festgeschrieben. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit die Berechnung der CO2-Äquivalente auf die GWP 20 Werte umzustellen. 5. Trifft es zu, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nur Kredite und Garantien an Projekte vergeben kann, die „im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands“ liegen (Grundzüge der UFK-Garantien, agaportal.de)? a) Inwiefern liegt es nach Ansicht der Bundesregierung im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands, die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele des Klimaschutzes zu erreichen? b) In welcher Form finden die umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bisher Berücksichtigung in den Förderrichtlinien der KfW sowie anderer öffentlicher Förderinstitutionen, und sind darin ggf. bereits die negativen Klimaaspekte von LNG berücksichtigt? Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zu den nationalen, europäischen und im Rahmen des Pariser Klimaabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren. Deutschland setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Die Bundesregierung begreift Klimaschutz auch als gesellschaftliche und wirtschaftliche Modernisierungsstrategie, die wissenschaftlich fundiert, technologieoffen und effizient gestaltet wird. Die KfW ist im staatlichen Auftrag mit der Entwicklung und Durchführung von Programmen betraut. Die Programme, die die KfW im staatlichen Auftrag durchführt sind in § 2 Absatz 1 des KfW-Gesetzes definiert. Die förderpolitische Begründung des Programms wird durch die Nennung der rechtlichen Grundlage im KfW-Gesetz belegt. Die KfW führt im staatlichen Auftrag z. B. Programme in den Bereichen Infrastruktur, Umweltschutz oder Immobilienwirtschaft wie auch Exportfinanzierungen durch. Die Beauftragung von Förderaktivitäten durch die Bundesregierung erfolgt auch mit dem Ziel der Umsetzung der Energie- und Klimaziele . So hat die KfW beispielsweise eine Vielzahl von Förderprogrammen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5258 und Finanzierungsangeboten mit dem Ziel der Energieeinsparung und des Ausbaus erneuerbarer Energien in ihrem Portfolio. Zu einer möglichen Unterstützung durch Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 19/2334 sowie auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Nach Auskunft der KfW definiert die KfW Bankengruppe in ihren Nachhaltigkeitsleitsätzen ihre diesbezügliche Grundposition. Diese Leitsätze gelten für alle KfW-Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften und werden von diesen in eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien weiter konkretisiert und operationalisiert. In den Nachhaltigkeitsleitsätzen, in denen LNG nicht explizit genannt ist, ist festgehalten , dass die KfW die Nachhaltigkeitsziele der Bundesrepublik Deutschland unterstützt . 6. In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die KfW oder andere Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der EU den kanadischen LNG-Projektentwickler Pieridae Energy? a) Wie wird sich diese Unterstützung nach Erwartung der Bundesregierung auf die Umsetzung des Projektes auswirken? b) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf, insbesondere bei der im Juli 2018 beantragten Erweiterung der Kreditgarantie (bitte befasste Gremien, Fristen, Termine aufführen)? c) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste? d) Welche Informationen besitzt die Bundesregierung hinsichtlich des über 20 Jahre abgeschlossenen Liefervertrags zwischen Pieridae Energy und Uniper SE, und wie bewertet sie diesen vor dem Hintergrund der Anforderungen des Klimaschutzes? Die Fragen 6 bis 6d werden gemeinsam beantwortet. Über das Vertragsverhältnis zwischen Pieridae Energy und der KfW IPEX- Bank wurde am 15. August 2018 in einer Pressemeldung informiert (https:// pieridaeenergy.com/latest-press-releases/pieridae-engages-kfw-ipex-bank-asadviser -in-germany). Die Bundesregierung hat für das Projekt im April 2013 einen rechtlich unverbindlichen Letter of Interest aufgrund der festgestellten rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit ausgestellt. Die Basis für die Förderungswürdigkeit sind in dem vorliegenden Fall potentielle langfristige Gaslieferungen an einen deutschen Energieversorger. Garantien wurden nicht übernommen. Der bisher ausgestellte Letter of Interest bekundet lediglich die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, einen Antrag auf eine UFK-Garantie für das Vorhaben zu prüfen und bestätigt die Förderungswürdigkeit aus rohstoffwirtschaftlicher Sicht. Aufgrund des frühen Projektstadiums kann keine Beurteilung erfolgen, wie sich der ausgestellte Letter of Interest auf die Umsetzung des Projekts auswirkt. Es liegt kein Antrag auf Erweiterung einer UFK-Garantie vor. Eine Anfrage auf Erweiterung des rechtlich unverbindlichen Letter of Interest befindet sich derzeit in Bearbeitung. Im Rahmen von UFK-Garantien werden Darlehen für als förderungswürdig und risikomäßig vertretbar erachtete Projekte gegen Forderungsausfall gegen Zahlung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5258 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode risikobasierter Prämien abgesichert. Dabei kann der Forderungsausfall politisch oder wirtschaftlich begründet sein. Sofern der Bund nach Abschluss der Prüfung eine Deckung übernimmt, würde der Deckungsnehmer im Fall des Forderungsausfalls unter der UFK-Garantie entsprechend den Allgemeinen Bedingungen UFK entschädigt. Der Bundesregierung liegen keine weiteren Informationen zum Liefervertrag, welche über die öffentlich bekannten Informationen (unter anderem unter http://pieridaeenergy.com/highlights) hinausgehen, vor. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 5a. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine Unterstützung der genannten Projektträger durch die EIB vor. 7. In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die KfW oder andere Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der EU den australischen LNG-Projektentwickler Ichtys LNG? a) Wie wird sich diese Unterstützung nach Erwartung der Bundesregierung auf die Umsetzung des Projektes auswirken? b) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf (bitte befasste Gremien , Fristen, Termine aufführen)? c) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste? Die Fragen 7 und 7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der KfW IPEX-Bank wurden die Anlagen errichtet und das erste Gas wird aktuell gefördert. Öffentliche Informationen über den Stand des Projekts sind unter dem Link www.inpex.com.au/news-media/news/ abrufbar. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Unterstützung europäischer Exporte relevant. Die Bundesregierung hat für die Finanzierung deutscher Lieferungen und Leistungen in das Projekt eine Exportkreditgarantie in Höhe von 544,5 Mio. USD für das Bankenkonsortium übernommen, mit dem Ziel Arbeitsplätze der zuliefernden deutschen Exporteure zu sichern. Im Rahmen der Exportkreditgarantien sind Exporteure bzw. Banken gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle aus der Transaktion abgesichert . Für den Fall, dass das Projekt den Schuldendienst nicht bedienen kann, wird der Deckungsnehmer entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für Exportkreditgarantien entschädigt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine Unterstützung des Projektes durch die EIB vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5258 8. In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die KfW oder andere Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der EU den russischen LNG-Projektentwickler Yamal LNG? a) Wie wird sich diese Unterstützung nach Erwartung der Bundesregierung auf die Umsetzung des Projektes auswirken? b) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf (bitte befasste Gremien , Fristen, Termine aufführen)? c) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste? Die Fragen 8 und 8a bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Der Kreditanstalt für Wiederaufbau liegen keine Erkenntnisse zu dem LNG-Projektentwickler Yamal LNG vor. Die Bundesregierung hat für die Finanzierung deutscher Lieferungen und Leistungen in das LNG-Projekt Yamal, das die Errichtung eines LNG-Komplexes zur Entwicklung des South Tamby-Gasfeldes umfasst, eine Exportkreditgarantie in Höhe von 200 Mio. Euro zugunsten des finanzierenden Bankenkonsortiums auf Grundlage deutscher Lieferungen und Leistungen für das Projekt herausgelegt. Das Ziel der Übernahme von Exportkreditgarantien ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Im Rahmen der Exportkreditgarantien sind Exporteure bzw. Banken gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle aus der Transaktion abgesichert . Für den Fall, dass das Projekt den Schuldendienst nicht bedienen kann, wird der Deckungsnehmer entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für Exportkreditgarantien entschädigt. Mit der LNG-Produktion wurde im Dezember 2017 begonnen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine Unterstützung des Projektes durch die EIB vor. 9. In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die Bundesregierung, Landesregierungen oder die EU das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel? a) Welche konkreten wirtschaftlichen Vorteile bietet eine „Freistellung von der Regulierung“ durch die Bundesnetzagentur, wie sie German LNG- Terminal für das Projekt Brunsbüttel beantragt hat? b) Trifft es zu, dass die derartig begünstigten Projekte ohne die damit verbundene Ausnahme nicht durchgeführt würden, weil das Investitionsrisiko zu hoch wäre? c) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf des Genehmigungsverfahrens bzw. anderer Formen der Unterstützung (bitte befasste Gremien , Fristen, Termine aufführen – inkl. Ablauf auf EU-Ebene)? d) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste? Die Fragen 9 bis 9d werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5258 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Koalitionsvertrag sieht vor, Deutschland zum Standort für LNG-Infrastruktur zu machen und technologieoffene Initiativen zugunsten alternativer Antriebe und Energien in der Schifffahrt und in den Häfen (LNG, Wasserstoff/Brennstoffzelle, Methanol, Elektromobilität) zu verstärken und zu verstetigen. Potentielle Investitionsrisiken von LNG-Infrastrukturprojekten werden von privaten Investoren geprüft und bewertet. Für die Planung und Umsetzung der Förderung von Projekten aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) sind in Deutschland in der laufenden Förderperiode 2014-2020 die Länder zuständig. Die Bundesregierung hat von einer möglichen Förderung des Projektes in Brunsbüttel durch diese regionalen Operationellen EFRE-Programme keine Kenntnis. Laut § 28a EnWG können LNG- und Speicheranlagen von den Anwendungen der §§ 8 bis 10e EnWG (Entflechtung der Transportnetzbetreiber) sowie §§ 20 bis 28 (Netzzugang) ausgenommen werden. Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hat auf Antrag der German LNG Terminal GmbH unter dem Aktenzeichen BK7-18-063 ein Verfahren zur Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG eingeleitet. Die German LNG Terminal GmbH plant den Bau und Betrieb eines LNG-Terminals am Standort Brunsbüttel. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist bisher keine Investitionsentscheidung gefallen. Inwiefern die Ausnahme von der Regulierung für eine Investitionsentscheidung notwendig wäre, muss von den privaten Investoren beurteilt werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 8 und auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Treibhausgasemissionen und Klimaziele in der internationalen Seeschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 19/3662 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine Unterstützung des Projektes durch die EIB oder KfW vor. 10. Welche weiteren Formen der finanziellen Unterstützung auf Bundes- oder Landesebene, etwa aus dem Infrastrukturfonds des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder anderen Fördermittel-Fonds, stehen zur Verfügung, um beim LNG-Terminal in Brunsbüttel „Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen“ (Norbert Brackmann, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft in: Warum Deutschlands erstes Flüssiggas- Terminal ein Befreiungsschlag wäre, Handelsblatt, 22. Juli 2018), sind beantragt oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Betreiber beantragt ? Für die Hafeninfrastrukturen sind die Länder zuständig. Auf Bundesebene bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), wenn die Förderbedingungen gemäß GRW-Koordinierungsrahmen (GRW-Koordinierungsrahmen Teil II, Kapitel D „Energieinfrastrukturen“) erfüllt sind. Derzeit liegt kein GRW-Antrag auf Förderung eines LNG-Terminals in Deutschland vor. Zudem könnten Mittel zur Fortschreibung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie und Förderung der alternativen Kraftstoffinfrastruktur in Frage kommen. Dem BMVI liegt ein Förderantrag der German LNG Terminal GmbH vor. Weitere Anträge sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. Grundsätzlich stehen allen privaten Investoren die genannten Fördermittel gleichermaßen zur Verfügung. Allerdings dienen sie nicht der dauerhaften Schließung von möglichen Wirtschaftlichkeitslücken beim Betrieb eines LNG-Terminals. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5258 11. In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die Bundesregierung, Landesregierungen oder die EU die geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Stade (Dow, LNG Stade GmbH)? a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass angesichts der Konkurrenzsituation zwischen den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade für ein LNG-Terminal mehr als ein Standort subventioniert wird? b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung eines Berichts aus der „Wirtschafts Woche“ vom 24. August 2018 (‚Ruine mit Ansage‘), wonach die bereits bestehenden 30 LNG-Import-Terminals in Europa nicht ausgelastet seien, zum Teil 75 Prozent mehr Flüssiggas verarbeiten könnten und somit der „Bau zusätzlicher Kapazitäten in Deutschland […] betriebswirtschaftlich völlig irrsinnig“ wäre, und falls die Bundesregierung diese Analyse nicht teilt, auf Grundlage welcher Zahlen und Statistiken kommt sie zu einer abweichenden Einschätzung? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Investitionsentscheidungen werden durch private Unternehmen getroffen. Die Bundesregierung gibt den Unternehmen die Standortentscheidung nicht vor. Somit könnten auch mehrere LNG-Terminals entstehen. Für die Planung und Umsetzung der Förderung von Projekten aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) sind in Deutschland in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 die Länder zuständig. Die Bundesregierung hat von einer möglichen Förderung der Projekte in Stade und Wilhelmshaven durch diese regionalen Operationellen EFRE-Programme keine Kenntnis. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Auslastung europäischer Terminals im Durchschnitt unter 30 Prozent beträgt. Dennoch tragen diese Terminals zur Diversifizierung des Erdgasangebotes bei und können somit die Versorgungssicherheit weiter erhöhen. c) In welcher Höhe fördert der Bund die Umrüstung von Seeschiffen von Schweröl auf Flüssiggas (bitte differenziert nach maximaler Fördersumme pro Seeschiff und im Bundeshaushalt bereits vorgesehener bzw. geplanter gesamter Fördersumme pro Jahr angeben)? Von welchem prozentualen Anteil an gefracktem Erdgas geht die Bundesregierung beim jetzigen und zukünftigen Einsatz von Flüssiggas bei Seeschiffen aus? Die Fördersumme pro Schiff richtet sich nach den jeweils ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben und der Förderquote. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/719 verwiesen. Eine Einschätzung zum Anteil an gefracktem Erdgas kann durch die Bundesregierung nicht gegeben werden, da dies davon abhängt, aus welcher Quelle LNG bezogen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5258 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Trifft es zu, dass das polnische LNG-Terminal Swinemünde, dessen Einrichtung die EU im Rahmen des CEF-Programms (CEF = Connecting Europe Facility) massiv subventioniert hat, an das deutsche Gasnetz angeschlossen ist und durch den Lieferanten Cheniere Energy bereits Fracking-Erdgas aus den USA zu den Verbrauchern in Deutschland gelangt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 19/3762)? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht keine direkte Verbindung zwischen dem polnischen LNG-Terminal Swinemünde und dem deutschen Gasnetz. Im Rahmen der bestehenden Gasinfrastruktur besteht aber die technische Möglichkeit , Erdgas aus Polen, und damit auch vom LNG-Terminal Swinemünde, über die vorhandenen Grenzübergangspunkte in das deutsche Netz einzuspeisen. Ob diese Möglichkeit für regasifiziertes Erdgas aus dem LNG-Terminal Swinemünde bereits von europäischen Gashändlern genutzt wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Bleibt die Bundesregierung angesichts der bekannt gewordenen vielfältigen öffentlichen Unterstützung für LNG-Importe bei ihrer Darstellung, sie habe „keine Einflussmöglichkeit auf die Förderung von Erdgas, das als LNG importiert wird“ (Bundestagsdrucksache 19/1401, Antwort zu Frage 16)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es keine Möglichkeiten gibt, Einfluss auf die Art der Gewinnung von Erdgas auszuüben. 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Förderpraxis aus der Tatsache, dass die Gasimporte nach Deutschland und in die EU mindestens seit dem Jahr 2008 deutlich rückläufig sind (u. a. Bundestagsdrucksache 19/1401, Antwort zu Frage 1)? Die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/1401 bezieht sich auf den Gasverbrauch und nicht auf den Gasimport nach Deutschland bzw. in die EU. Die Bundesregierung geht davon aus, dass in den nächsten Jahren der Gasimportanteil in die EU-Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund des weiteren Rückgangs der einheimischen Förderung steigen wird. 15. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Förderpraxis den Umstand, dass die bereits bestehenden LNG-Import-Terminals in der EU und insbesondere auch in Nachbarländern Deutschlands bisher nicht annähernd ausgelastet sind (Auslastungsquote bei 22 bis 23 Prozent), der LNG- Umschlag im belgischen LNG-Terminal Zeebrugge konstant rückläufig ist (u. a. Bundestagsdrucksache 19/1401, Antwort zu Frage 2a) und die Auslastungsquote des Rotterdamer Gate Terminals, das vom möglichen Investor des LNG Terminals in Brunsbüttel betrieben wird, nach Angaben der Gas Infrastructure Europe (GIE) im Zeitraum Januar 2012 bis März 2018 lediglich bei 4 Prozent lag (https://alsi.gie.eu/#/)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Auslastungsgrad der LNG-Infrastruktur in Europa weitgehend niedrig ist. Der Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland ist in erster Linie eine privatwirtschaftliche Investition. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5258 16. Welche energiepolitischen Positionen und Forderungen vertraten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreter der US-Regierung beim Treffen des EU-US-Energierates am 12. Juli 2018 in Brüssel, mündlich und in vorbereiteten Dokumenten wie etwa dem Entwurf einer gemeinsamen Presserklärung ? Zu Ablauf und Themen des 8. EU-US-Energierats am 12. Juli 2018 in Brüssel wird auf die gemeinsame Presserklärung verwiesen, die auf den Internetseiten der Europäischen Kommission (https://eeas.europa.eu/headquarters/headquartershomepage /48322/joint-press-release-european-union-and-united-states-americaheld -their-eighth-energy-council_en) und des US-Außenministeriums (www. state.gov/r/pa/prs/ps/2018/07/284034.htm) veröffentlicht wurde. 17. Wie positioniert sich die Bundesregierung in den Gremien der EU, etwa dem Rat der Europäischen Union, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten oder in der Ratsarbeitsgruppe Energie hinsichtlich der öffentlichen Förderung von Infrastrukturen für den Import von LNG? Die Bundesregierung hat sich in den Gremien der EU, u.a. bei der Auswahl der Projects-of-Common-Interest (PCI-Projekte) zum Ausbau der Gas-Infrastruktur, für den Ausbau von LNG-Terminals ausgesprochen. 18. Welche LNG-Terminals und angeschlossene Infrastrukturen (Speicherung, Pipelines) werden in der EU und den Staaten der Östlichen Partnerschaft nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig gebaut oder geplant, und welche davon erhalten öffentliche finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln bzw. haben solche beantragt (bitte mit Fonds und bewilligten Summen aufstellen )? LNG Terminals im Bau Mitgliedstaat Terminal EU-Kofinanzierung Griechenland Nordgriechenland 2 Mio. Euro (CEF) Griechenland Revithoussa 50,8 Mio. Euro (ERDF) Irland Shannon bisher keine Information Kroatien Krk 124 Mio. Euro (CEF) Polen Świnoujście bisher keine Information Schweden Gothenburg bisher keine Information Spanien Gran Canaria (Arinaga) bisher keine Information Spanien Teneriffa (Arico-Grandadilla) bisher keine Information Zypern Cyprus 101,2 Mio. Euro (CEF) Quelle: EU-Kommission (Stand 2018; http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4920_en.htm); CEF = Connecting Europe Facility, ERDF = European Regional Development Fund. Zum geplanten Ausbau der Infrastrukturen verweist die Bundesregierung auf den TEN-YEAR NETWORK DEVELOPMENT PLAN 2018 (TYNDP). In der Projekttabelle in Anhang A sind alle geplanten Maßnahmen im Bereich LNG, Pipelines und Speicher aufgeführt (www.entsog.eu/public/uploads/files/publications/ TYNDP/2018/TYNDP%20-%20Annex%20A%20-%20Projects%20Tables.xlsx). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5258 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche praktischen und technischen Schwierigkeiten sind nach Ansicht der Bundesregierung zu überwinden, um eine weltweite Erfassung, Evaluierung und Zertifizierung der Emissionen in der gesamten Kette der Gasförderung, des Verbrauches und der Verarbeitung sowohl bei konventioneller wie auch unkonventioneller Förderung durchzuführen? Grundvoraussetzung für eine weltweite Erfassung und Evaluierung der Emissionen aus der Erdgasförderung ist das Vorliegen von validen statistischen Daten nicht nur in den Förderstaaten, sondern auch in den Transit- und Verbraucherstaaten Diese Voraussetzung sieht die Bundesregierung in absehbarer Zukunft als nicht erfüllbar an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333