Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5261 19. Wahlperiode 24.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 4717 – Planungen der Bundesregierung für einen Investitionsfonds des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie die Presse berichtet, plant die Bundesregierung einen staatlichen Fonds, mit dem unerwünschte Übernahmen und Beteiligungen ausländischer Investoren an deutschen Unternehmen verhindert werden können (vgl. Frankfurter Allgemeine vom 8. September 2018, S. 19, und Welt am Sonntag vom 9. September 2018, S. 33). Der Bund soll so in die Lage versetzt werden, einerseits Prozesse gegen klagende Käufer und Übernahmekandidaten zu finanzieren, andererseits auch wichtige Firmen direkt kaufen zu können. Hintergrund ist die Übernahme eines zwanzigprozentigen Anteils an der Eurogrid International CVBA, die den deutschen Stromnetzbetreiber 50Hertz kontrolliert, durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag des Bundes im Juli 2018. Ziel des Einstiegs des Bundes bei 50Hertz war der Schutz des deutschen Übertragungsnetzes als Kern der deutschen Energieversorgung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einstieg der KfW beim Stromnetzbetreiber 50Hertz“ auf Bundestagsdrucksache 19/4195). Gleichzeitig gibt es aus HighTech-Nationen, insbesondere aus China und den USA, ein sehr stark wachsendes Interesse an strategisch relevanten deutschen HighTech- und DeepTech-Unternehmen. Ziel dieser Direktinvestitionen ist es nicht nur, eigene technologische Kernkompetenzen zu komplettieren, sondern oft auch durch Nichtnutzung Wettbewerb auszuschalten oder volkswirtschaftliche Abhängigkeiten zu schaffen. Ein „Level Playing Field“, das deutschen Unternehmen vergleichbare Investments in der Volksrepublik China ermöglicht, besteht noch nicht. Ein Einstieg des Bundes in privatwirtschaftliche Unternehmen soll, so beispielsweise der im Februar 2018 vom damaligen geschäftsführenden Bundesminister der Finanzen und aktuellen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, vorgelegte „Beteiligungsbericht 2017“, nur erfolgen, wenn „wichtige Bundesinteressen“ es erfordern. „Es entspricht einem ordnungspolitischen Grundsatz unserer sozialen Marktwirtschaft, staatliche Unternehmensbeteiligungen auf das Notwendige zu reduzieren. Deshalb wird das wichtige Bundesinteresse an einer Beteiligung fortwährend überprüft. Entfällt es, prüft der Bund Privatisierungsmöglichkeiten.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5261 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Neben diesem wichtigen ordnungspolitischen Grundsatz spricht aus Sicht der Fragesteller auch die aktuelle welthandelspolitische Lage für eine restriktive Beteiligungspolitik. Der Schutz deutscher Unternehmen vor ausländischen Investoren durch den Bund kann von Deutschlands Handelspartnern nur als protektionistische Maßnahme verstanden werden. Der Widerspruch zur Freihandelsrhetorik der Bundesregierung im Umgang etwa mit den Vereinigten Staaten von Amerika und der Volksrepublik China ist offenkundig. Gleiches gilt für die wiederholte Kritik insbesondere an chinesischen Staatsunternehmen und Staatsfonds seitens der Bundesregierung. Die Ausweitung der Bundesbeteiligungen zur gezielten Unterbindung ausländischer Investments würde daher die deutsche Verhandlungsposition in der aktuellen Debatte zur Reform des globalen Handels schwächen. 1. Wann soll der Fonds seine Arbeit aufnehmen? 2. Mit welchen Mitteln soll der Fonds kurz-, mittel- und langfristig ausgestattet werden? In welchem Umfang sollen Mittel speziell für Unternehmensbeteiligungen zur Verfügung stehen? 3. Wie sollen die Aufgaben des Fonds definiert werden? 4. In welchen Wirtschaftsbranchen soll der Fonds aktiv sein? 5. Welche rechtliche Form soll dem Fonds gegeben werden? 6. Welche Gremien der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sollen an den Entscheidungen über die Aktivitäten des Fonds mitwirken? 7. Wie soll die parlamentarische Kontrolle des Fonds durch den Deutschen Bundestag , insbesondere durch den Haushaltsausschuss, gewährleistet werden? 8. Besteht aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für die Bildung eines solchen Fonds, wenn ja, welche? 9. Welche objektiven Kriterien sollen der Beurteilung der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit eines deutschen Unternehmens im Falle einer Übernahme durch einen ausländischen Investor zugrunde gelegt werden? 10. Wie definiert die Bundesregierung vor diesem Kontext in rechtssicherer Form kritische Infrastrukturen? 11. Ist das Ziel des Erwerbs von Unternehmensanteilen durch den Fonds im Auftrag des Bundes ein langfristiges Investment oder eine kurzfristige Weiterveräußerung ? 12. Soll die Weiterveräußerung von Unternehmensanteilen durch den Fonds auch dann möglich sein, wenn dadurch Verluste realisiert würden? 13. Welche Wirkung entfalten nach Einschätzung der Bundesregierung Beteiligungserwerbe und -veräußerungen durch den Fonds im Rahmen der sogenannten Schuldenbremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes? Die Fragen 1 bis 13 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Der Koalitionsvertrag sieht vor (Rn. 7544 ff.), unter der Federführung des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern einen IT- Sicherheitsfonds zum Schutz sicherheitsrelevanter Schlüsseltechnologien einzurichten . Die Planungen und Überlegungen befinden sich noch in der Anfangsphase. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5261 Darüber hinaus gibt es keine Überlegungen in der Bundesregierung, einen Staatsfonds zur Finanzierung von Bundesbeteiligungen an Unternehmen zu errichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333