Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5264 19. Wahlperiode 25.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4744 – Untersuchung finanzieller Unregelmäßigkeiten in der deutschen Botschaft in Paris V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. Juni 2018 hat das Pariser Arbeitsgericht die Bundesregierung wegen Schwarzarbeit zu einer Entschädigungszahlung von 14 694 Euro verurteilt (vgl. www.n-tv.de/politik/Deutschland-muss-fuer-Schwarzarbeit-zahlen-article 20488337.html). Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen einem ehemaligen Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Paris und dem Auswärtigen Amt. Medienberichten zufolge bestand in der deutschen Botschaft in Paris über Jahre ein System schwarzer Kassen, bei dem Mitarbeiter der Botschaft für Überstunden in bar bezahlt wurden, um Steuern und Sozialabgaben zu umgehen (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 15. November 2017, S. 4). Die Anwältin der Bundesrepublik Deutschland gab zu, dass es Barzahlungen in „geringen Summen“ an das Personal gab (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/arbeitsgericht-parisschwarzarbeit -deutsche-botschaft-zahlungen-bar-mitarbeiter/). Das Auswärtige Amt hat eine Untersuchung der Vorgänge angekündigt. 1. Ist die vom Auswärtigen Amt angekündigte interne Untersuchung des Schwarzgeldsystems in der deutschen Botschaft in Paris inzwischen abgeschlossen ? Wenn nein, warum nicht? 2. In welchem Zeitraum bzw. in welchen Zeiträumen haben die Bargeldzahlungen an Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Paris nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden (bitte mit genauer Spezifizierung der Anfangsund Enddaten beantworten)? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie genau das Schwarzgeldsystem funktioniert hat? 4. Wer war an der Abwicklung der Schwarzgeldzahlungen beteiligt (bitte namentlich auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5264 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Im Zusammenhang mit welchen Veranstaltungen sind die Bargeldzahlungen geflossen? 6. Wie viele Mitarbeiter der deutschen Botschaft haben Schwarzgeldzahlungen erhalten? 7. Welche Summen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der Jahre durch das Schwarzgeldsystem in der Pariser Botschaft dem französischen Fiskus und den französischen Sozialversicherungen entgangen (bitte nach Steuergeldern und Sozialabgaben aufschlüsseln)? 8. Unter Leitung welcher Botschafter stand die deutsche Botschaft in Paris in den Jahren, zu denen die Missstände um Schwarzgeldzahlungen an Mitarbeiter bekannt sind (bitte namentlich auflisten)? 9. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben die Vorgänge für die beteiligten Diplomaten? 10. Gibt es auch Konsequenzen für beteiligte Diplomaten, die inzwischen im Ruhestand sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Bei der Untersuchung und Bewertung der Vorgänge in der Botschaft Paris wird das Auswärtige Amt durch unabhängige Wirtschaftsprüfer unterstützt. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der Auswertung zusätzlich ermittelter Dokumente und Abrechnungsunterlagen dauert die Prüfung weiterhin an. Den Ergebnissen der Untersuchung greift die Bundesregierung nicht vor. 11. Welche Lehren zieht das Auswärtige Amt aus den Vorgängen im Hinblick auf die Verbesserung des eigenen Controllings? 12. Gibt es ähnliche Untersuchungsverfahren zu arbeitsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Missständen in anderen deutschen Botschaften? 13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ähnliche Vorfälle zukünftig zu verhindern? Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Abrechnungspraxis bei Drittveranstaltungen in der Botschaftsresidenz in Paris war ein Einzelfall und wurde bereits 2016 umgestellt. Die Vorgaben für die Nutzung der Residenz in Paris wurden danach präzisiert und gewährleisten seitdem eine transparente und gut überprüfbare Abrechnung der Drittnutzung. Eine umfassend überarbeitete interne Regelung des Auswärtigen Amts stellt seit dem 19. Januar 2018 eine einheitliche, transparente Drittnutzung aller amtlichen Liegenschaften im Ausland sicher. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 7 auf Bundestagsdrucksache 19/1241 und 6 auf Bundestagsdrucksache 19/45 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5264 14. Welche direkten personalrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Gerichtsurteil vom 19. Juni 2018 für Mitarbeiter des Auswärtigen Amts? Der Bundesregierung liegen die schriftlichen Urteilsgründe zum Urteil des französischen Arbeitsgerichts vom 19. Juni 2018 noch nicht vor. Erst nach Zugang der schriftlichen Urteilsgründe können diese geprüft und im Zuge der Prüfung mögliche Konsequenzen gezogen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 verwiesen. 15. Welche direkten Konsequenzen für das Controlling des Auswärtigen Amts (insbesondere der Auslandsvertretungen) ergeben sich aus dem Gerichtsurteil vom 19. Juni 2018? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333