Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5265 19. Wahlperiode 25.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4772 – Visaanträge in deutschen Auslandsvertretungen von Drittstaatsangehörigen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Visaanträge können von Nicht-EU-Bürgern an deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Zum einen von Bürgern des dortiges Staates und zum anderen auch von Drittstaatsangehörigen, welche sich zum Zeitpunkt der Antragstellung dort aufhalten. 1. Wie viele Visaanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Auslandsvertretungen von Angehörigen welchen Drittstaates seit 2010 gestellt (bitte nach Anzahl der Visaanträge, der Auslandsvertretung, Jahresscheiben und Staatsangehörigkeit der Antragsteller aufschlüsseln)? a) Bei wie vielen Anträgen davon handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um nationale Visa bzw. Schengen-Visa? b) Wie viele Anträge davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen abgelehnt (bitte nach Anzahl der abgelehnten Visaanträge , der Auslandsvertretung, Jahresscheiben und Staatsangehörigkeit der Antragsteller aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Angaben zur Gesamtzahl der an den einzelnen Auslandsvertretungen gestellten Visumanträge hat die Bundesregierung für die Jahre 2010 bis 2017 in folgenden Bundestagsdrucksachen veröffentlicht: Für das Jahr 2010: Antwort und Anlage zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6225; Für das Jahr 2011: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8823; Für das Jahr 2012: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12755; Für das Jahr 2013: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1212; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5265 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für das Jahr 2014: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4765; Für das Jahr 2015: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9477; Für das Jahr 2016: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11588; Für das Jahr 2017: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2035. Zur Zahl der abgelehnten Visumanträge wird auf die oben genannten Veröffentlichungen verwiesen. Ablehnungsgründe für Visumanträge werden nicht statistisch erfasst. Die Staatsangehörigkeit von Visumantragstellerinnen und -antragstellern wird in der Visastatistik des Auswärtigen Amts grundsätzlich ebenfalls nicht erfasst. Eine Aufstellung, wie viele Visumanträge von Angehörigen von Drittstaaten an einer bestimmten Auslandsvertretung gestellt wurden, kann daher nicht erfolgen. Seit 2015 erfolgt allerdings eine gesonderte statistische Erfassung der Zahl der erteilten Visa zur Familienzusammenführung an Staatsangehörige der drei Hauptherkunftsländer von international Schutzberechtigten: Syrien, Irak und Afghanistan . Seit 2016 wird auch die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung an Staatsangehörige der Länder Eritrea, Iran und Jemen erfasst. Die Bundesregierung hat die Zahl der erteilten Visa zum Familiennachzug aus den Hauptherkunftsländern schutzsuchender Personen für die Jahre 2015 bis 2017 in der Antwort zu Frage 9, Anlage b, der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2060 veröffentlicht. Die statistische Auswertung der Gesamtzahl der an den einzelnen Auslandsvertretungen gestellten Visumanträge für das Jahr 2018 erfolgt im ersten Quartal 2019. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333