Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5269 19. Wahlperiode 25.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4931 – Finanzierung von Projekten in Thüringen aus Bundesmitteln 1. In welcher Höhe sind jährlich seit dem Jahr 2014 Bundesmittel in vom Freistaat Thüringen finanzierte und kofinanzierte Projekte und Institutionen geflossen (bitte einzeln nach Jahren, Haushaltstiteln, Projekttiteln, Projektträgern , Mittelempfängern und jeweiliger Höhe der Zuwendungen auflisten)? 2. In welcher Höhe sollen im Jahr 2019 Projekte und Institutionen in Thüringen durch Bundesmittel finanziert oder kofinanziert werden (bitte einzeln nach Jahren, Haushaltstiteln, Projekttiteln, Projektträgern, Mittelempfängern und jeweiliger Höhe der Zuwendungen auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Beantwortung der Fragen im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht möglich, da der Bundeshaushalt eine maßnahmen- und aufgabenbezogene Sichtweise hat und nach fachlichen und nicht nach regionalen oder regionalbezogenen Gesichtspunkten aufgestellt wird. Eine generelle Regionalisierung oder umfassende regionalbezogene Spezifizierung des Bundeshaushalts, zum Beispiel nach Ländern oder nach mit- bzw. kofinanzierenden Gebietskörperschaften , wird grundsätzlich nicht vorgenommen bzw. ist nicht möglich. Der Bundesregierung liegen daher keine umfassend belastbaren Angaben zu Bundesmitteln für vom Freistaat Thüringen finanzierte und kofinanzierte Projekte und Institutionen bzw. zur Finanzierung und Kofinanzierung von Projekten und Institutionen in Thüringen durch Bundesmittel vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333