Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5284 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4650 – Luftfrachtunternehmen in Deutschland – Standort und Wachstum sichern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Luftfracht ist ein bedeutender Bestandteil der deutschen Wirtschaft. Das abgewickelte Außenhandelsvolumen per Flugzeug im Jahr 2017 betrug nach aktuellen Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) 260 Mrd. Euro (www.bdl.aero/download/2909/was-bedeutet-luftfrachtfur -deutschland.pdf). Die große Nachfrage nach entsprechenden Dienstleistungen , insbesondere bei Standorten von Integratoren (Tür-zu-Tür-Dienste), stärkt diese Wirtschaftssparte. Hinzu kommt, dass Luftfracht eine entscheidende Rolle bei zeitkritischer Ladung spielt, etwa bei Expresssendungen (www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Publikationen/LF/luftverkehrskonzept.pdf?__blob=publication File). So legte die Wachstumsrate der Flughäfen Leipzig/Halle um 11,3 Prozent und Köln/Bonn um 6,6 Prozent zu (www.bdl.aero/de/veroffentlichungen/zahlenzur -lage-der-branche/). Umso wichtiger ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen reibungslose Vorgänge gewährleisten. Die Wachstumsraten der internationalen Konkurrenz zeigen dabei deutliches Verbesserungspotential. So wuchs zwischen 2013 und 2017 das Frachtdrehkreuz Frankfurt um 4,6 Prozent, London jedoch legte um 19,3 Prozent zu (www.bdl.aero/download/2909/was-bedeutet-luftfracht-furdeutschland .pdf). Um das Bestehen der Branche zu sichern, international konkurrenzfähig zu sein und das Wachstum zu fördern, braucht es Schritte in die Zukunft. Bestehende Regelungen müssen überdacht und ausreichend Personal beschäftigt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Digitalisierung der Arbeitsabläufe notwendig. 1. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit zu einer Ausnahmeregelung bezüglich der Verrichtung einer Tätigkeit in der sicheren Lieferkette , sollte die Erteilung eines positiven Bescheides durch die zuständige Behörde länger als drei Monate beanspruchen? Die gesetzlichen Anforderungen für die Beteiligten der sicheren Lieferkette sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geregelt. So ist beispielsweise für die Erlangung des Status „reglementierter Beauftragter“ eine Zulassung gemäß Ziffer 6.3.1.1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5284 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode erforderlich. Hinsichtlich der Bearbeitungsdauer zu Neuzulassungsanträgen für Tätigkeiten im Bereich der sicheren Lieferkette schließt das Luftfahrt-Bundesamt die Bearbeitung vollständiger Anträge im Regelfall innerhalb von drei Monaten ab. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ergreift – soweit erforderlich – im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine Antragsbearbeitung innerhalb von drei Monaten erfolgt. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Luftfrachtunternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund zu fördern? Für Unternehmen und Beschäftigte der Luftfrachtbranche steht grundsätzlich das gesamte verfügbare Förderinstrumentarium der Bundesregierung zur Verfügung. Darunter fallen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere auch die Förderungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch durch die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende . Zur Erleichterung der Personalgewinnung sind ggf. die bürokratischen Erfordernisse bei einer Überprüfung des Personals im Sinne des § 7 des Luftsicherheitsgesetzes auf ihre praktische Handhabung hin zu überprüfen. 3. Plant die Bundesregierung ein spezielles Förderprogramm zur Anwerbung von Fachkräften, um den Fachkräftemangel in der Branche abzufedern? Das ist nicht Gegenstand aktueller Überlegungen der Bundesregierung. 4. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die unterschiedliche inhaltliche Gestaltung (www.bdl.aero/download/2909/was-bedeutet-luftfracht-furdeutschland .pdf.) durch die Landesaufsichtsbehörden bei der Schulung des Personals gemäß dem Luftsicherheitsgesetz noch zeitgemäß? Wenn ja, warum? Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der Standards ? § 17 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 des Luftsicherheitsgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem BMVI nähere Bestimmungen zur Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen zu erlassen, einschließlich der Einzelheiten zu Zulassung, Rezertifizierung und Schulung von Personal und Ausbildern. Auf dieser Grundlage wird die Luftsicherheits-Schulungsverordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 647) überarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5284 5. Welche Chancen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Umstellung auf den elektronischen Austausch bei relevanten Prozessen, um einzelne (analoge) Prozesse zu einer integrierten digitalen Prozesskette ohne Datenbrüche auszubauen? 6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Umstellung auf den elektronischen Austausch bei relevanten Prozessen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung unterstützt die Digitalisierung im Verkehr und erwartet hieraus Effizienzzuwächse. Die Bundesregierung unterstützt vor diesem Hintergrund u. a. den Vorschlag der Europäischen Kommission zu elektronischen Frachtbeförderungsinformationen, der es ermöglichen soll, dass Unternehmen in Europa die gesetzlich vorgeschriebenen Frachtbeförderungsinformationen für Beförderungen innerhalb der Union auf allen Verkehrsträgern den zuständigen Behörden auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen können. Die Digitalisierung des Nachrichtenaustausches bei Zollformalitäten für die Luftfrachtbeförderung besteht bereits seit einigen Jahren. Die Zollverwaltung steht zudem mit der Wirtschaft für die Optimierung eines modernen und benutzerfreundlichen Datenaustausches im Bereich der Luftfrachtbeförderung im Dialog und arbeitet u. a. bei Pilotprojekten eng mit ihr zusammen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333