Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5286 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cem Özdemir, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4774 – Arbeit der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. September 2018 hat das Bundeskabinett den Beschluss zur Einsetzung der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) verabschiedet. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sollen „in sechs Arbeitsgruppen verkehrsträgerübergreifende Lösungsansätze für eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität entwickelt“ werden (siehe Pressemitteilung BMVI). Nach Auffassung der Fragesteller sind Auftrag und Zusammensetzung der Plattform und der untergeordneten Arbeitsgruppen bislang nicht ausreichend dargelegt. Der zur Einhaltung der Klimaziele notwendige Konsens in der zukünftigen Verkehrspolitik kann nur erreicht werden, wenn bereits zu Beginn alle relevanten Akteure in den Prozess einbezogen werden. 1. Wie häufig und in welchem Zyklus werden die Mitglieder der Nationalen Plattform, des Lenkungskreises, der Arbeitsgruppen und ggf. weiterer zugehöriger Gremien nach Vorstellung der Bundesregierung tagen? Der Lenkungskreis soll mindestens zweimal pro Jahr sowie bei Bedarf tagen. Die Beratende Kommission tagt im gleichen Turnus wie der Lenkungskreis. Die Arbeitsgruppen legen ihren Sitzungs-Turnus selbst fest. 2. Um welche Personen „aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ (siehe Bundeskabinettsbeschluss) handelt es sich, und von welchen Institutionen stammen diese Personen? Die Beteiligten an der Plattform, d. h. die Mitglieder des Lenkungskreises und der sechs Arbeitsgruppen bilden die gesamte Breite des Mobilitätsbereiches ab. Im Lenkungskreis sind die Bundesressorts auf Ebene der Staatssekretäre vertreten . Die Länder werden durch das Vorsitzland der Verkehrsministerkonferenz auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5286 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Minister- bzw. Senatorenebene beteiligt, die Kommunen durch den Präsidenten des Deutschen Städtetages. Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden durch ihre jeweiligen Verbände vertreten. Dessen Mitglieder und die zukünftige Zusammensetzung der Arbeitsgruppen 1 – 6 kann der Webseite www.Plattform-Zukunft-Mobilitaet.de entnommen werden. 3. Welche Gespräche gab es dazu bereits mit den potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (bitte unter Angabe des Datums und Gesprächsergebnisses auflisten)? Das insgesamt federführende Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die für einzelne Arbeitsgruppen mitfederführenden Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) führen derzeit auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit potentiellen Teilnehmern der Plattform. 4. Wann (bitte begründen) und wie wird die geplante „beratende Kommission“ eingerichtet, in der laut Einsetzungsbeschluss Vertreter des Deutschen Bundestages mitwirken sollen? 5. Welche Funktion wird die beratende Kommission im Detail übernehmen? 6. Werden auch Mitglieder der Oppositionsfraktionen in der Kommission vertreten sein, und wenn ja, wie wird die Besetzung geregelt sein, und falls nein, weshalb nicht? 7. Werden die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages eingebunden ? Wenn ja, welche, und inwiefern? Die Fragen 4 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Beratende Kommission wurde mit dem Kabinettsbeschluss vom 18. September 2018 eingesetzt. Die Kommission stellt die Schnittstellen der NPM ins Parlament dar und übergibt ihre Einschätzungen an den Lenkungskreis der NPM. Neben Abgeordneten der Regierungsfraktionen sind die im Lenkungskreis vertretenen Bundesressorts, der Leiter des Lenkungskreises sowie die Leiter der vorgenannten Arbeitsgruppen vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 96 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar auf Bundestagsdrucksache 19/4946 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5286 8. Wann und wie soll der im Einsetzungsbeschluss erwähnte „Lenkungskreis“ besetzt werden? 9. Wie soll eine ausgewogene Besetzung des Lenkungskreises und der Arbeitsgruppen über die beteiligten Industrien hinweg organisiert werden? 10. Wie genau werden die Bundesländer im Lenkungskreis vertreten sein? 11. Was genau wird die Funktion des Lenkungskreises sein? Die Fragen 8 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die konstituierende Auftaktsitzung des Lenkungskreises hat bereits am 26. September 2018 stattgefunden. Zur Zusammensetzung des Lenkungskreises wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Auch die Leiter der sechs Arbeitsgruppen sind Mitglieder des Lenkungskreises. Der Lenkungskreis steuert die inhaltliche Arbeit in den Arbeitsgruppen mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren. 12. Mit wie vielen Stellen und mit welcher Besoldung (bitte einzeln aufschlüsseln ) wird die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingerichtet? 13. Mit wie vielen Stellen und mit welcher Besoldung (bitte einzeln aufschlüsseln ) wird die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet? 14. Werden die zu besetzenden Stellen in der Geschäftsstelle neu geschaffen, oder aus anderen Bereichen zusammengezogen, und falls sie aus bestehenden Bereichen kommen, aus welchen? Die Fragen 12, 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im BMVI wird die Geschäftsstellenfunktion durch ein bestehendes Fachreferat als zusätzliche Aufgabe wahrgenommen. Zur Unterstützung der Arbeit der Geschäftsstelle bedient sich das BMVI externer Dienstleister. Andere Ressorts sind an der Geschäftsstelle finanziell wie personell nicht beteiligt. 15. Wird es, abgesehen von den sechs im Einsetzungsbeschluss genannten Arbeitsgruppen , weitere Arbeitsgruppen innerhalb der NPM geben, wer sitzt diesen vor, und wer nimmt an diesen teil? Die Einrichtung zusätzlicher, über die im Einsetzungsbeschluss genannten Arbeitsgruppen hinaus ist nicht vorgesehen. 16. Werden die einzelnen Arbeitsgruppen der NPM parallel oder zeitlich versetzt tagen (bitte unter Angabe der geplanten Zeitfenster im Laufe der kommenden Monate beantworten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5286 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. a) Bis wann sollen Ergebnissen der AG 1, die als Beitrag des Verkehrssektors in das geplante Klimaschutzgesetz einfließen sollen, vorliegen, und soll die AG 1 hierzu konkrete Maßnahmenpakete entwickeln? b) Wann sollen die Ergebnisse zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 der AG 1 dem Parlament vorgelegt werden, und wann, und in welcher Weise sollen diese veröffentlicht werden? 27. Wie wird die Bundesregierung mit den Ergebnissen der Plattform umgehen, und mit welchem Zeitplan sollen die erarbeiteten Vorschläge in welcher Form umgesetzt werden? Die Fragen 17a, 17b und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit Blick auf die Zielsetzung des Klimaschutzplans 2050 sollen bis Ende 2018 in der Arbeitsgruppe 1 („Klimaschutz im Verkehr“) Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, die die Einhaltung des Klimaschutzziels 2030 für den Verkehr ermöglichen . Diese Ergebnisse werden anschließend im Lenkungskreis diskutiert mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen des Lenkungskreises nach Erhalt prüfen und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen ergreifen. 18. In welcher der sechs Arbeitsgruppen sollen Entscheidungen über Infrastrukturbedarfe , Kriterien zu deren Förderung und konkrete Ausschreibungen fallen ? Entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung zur Einrichtung der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ vom 19. September 2018, soll diese Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung entwickeln, die auch zukünftig eine bezahlbare, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität sicherstellen. Die Arbeitsgruppen werden ihre Arbeitsergebnisse in schriftlichen Berichten an den Lenkungskreis übermitteln. Der Lenkungskreis prüft, ob hieraus Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung abzuleiten sind. Fragen des Infrastrukturbedarfs sowie der Fördermöglichkeiten sind Querschnittsthemen, die mit Ausnahme der AG 6 in allen Arbeitsgruppen anlassbezogen behandelt werden dürften. 19. Wann werden jeweils die beratende Kommission und der Lenkungskreis tagen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20. Wie und in welcher Form will die Bundesregierung „die Arbeit der Plattform umfassend unterstützen“ (siehe Einsetzungsbeschluss)? Die Bundesregierung hat durch das BMVI die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Aufbau der Plattform geschaffen. Zusammen mit Vertretern der Ressorts wird sie die Arbeit der NPM weiter aktiv begleiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12, 13 und 14 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5286 21. Welche konkrete Zielsetzung bzw. welchen konkreten Arbeitsauftrag hat die NPM, und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Ziel der Plattform ist es, unter Einbeziehung von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Konzepte und Handlungsempfehlungen zu Zukunftsthemen zu entwickeln , um auch künftig wettbewerbsfähige Unternehmen und Arbeitsplätze sowie eine bezahlbare, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität sicherzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7a und 18 verwiesen. 22. Sind regelmäßige Monitoringberichte zur Arbeit der NPM geplant, und wenn ja, in welchem zeitlichen Turnus? Die NPM wird regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten, auch über die Webseite www.Plattform-Zukunft-Mobilitaet.de, informieren. 23. Warum wird, angesichts der Dringlichkeit der zu ergreifenden Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrsbereich, die NPM erst jetzt eingerichtet ? Die Einsetzung der Plattform erfolgte unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit in zeitnaher Erfüllung der Vorgaben der Koalitionsvereinbarung . 24. Wie werden die bereits ermittelten Handlungsbedarfe des Berichtes der Nationalen Plattform Elektromobilität in die Arbeit der NPM einfließen und Berücksichtigung finden? Die NPM wird relevante Erkenntnisse aus bestehenden Gremien, Programmen und Projekten, insbesondere auch die Erkenntnisse des Fortschrittsberichts 2018 der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) in geeigneter Weise in die Arbeit der NPM integrieren. 25. Wird die NPM konkrete Ansätze zur Reduzierung umweltschädlicher Klimagase um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 im Verkehrsbereich bis 2030 vorlegen, und wenn ja, bis wann? 26. Wird die NPM konkrete Vorschläge vorlegen, wie der Verkehr in Deutschland bis zum Jahr 2050 klimaneutral gestaltet werden kann, und wenn ja, bis wann? Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17a und 27 verwiesen. 28. Wieso sieht die NPM bisher keine Arbeitsgruppe vor, die sich neben automobiler Mobilität explizit mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr beschäftigt ? Die Ausrichtung der NPM und ihrer Arbeitsgruppen ist verkehrsträgerübergreifend . Fragen der Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs werden voraussichtlich insbesondere in den Arbeitsgruppen 1 und 3 behandelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5286 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. In welcher Arbeitsgruppe werden die Themen Fahrrad und Mikromobilität behandelt? Die Arbeitsgruppen setzen selbst die inhaltlichen Schwerpunkte bei den von ihnen behandelten Themenbereichen. Die Themen Fahrrad und Mikromobilität werden als Querschnittfragen voraussichtlich in allen Arbeitsgruppen behandelt. 30. In welcher Weise werden die Städte und Kommunen in die NPM eingebunden , insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Druck für eine Verkehrswende z. B. in Bezug auf die Luftreinhaltung am größten ist? Städte und Kommunen sind durch die kommunalen Spitzenverbände sowohl im Lenkungskreis als auch in den einzelnen Arbeitsgruppen vertreten. 31. Hat die NPM den Auftrag, eine Strategie zu entwickeln, die im Einklang mit den Pariser Klimaschutzabkommen den Ausstieg aus den fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich vorbereitet? Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Mit Blick auf die Zielsetzung des Klimaschutzplans 2050 wird sich die NPM auch mit Fragen der zunehmenden Substituierung von fossilen Kraftstoffen durch Kraftstoffe bzw. Antriebstechniken auf der Basis erneuerbarer Energien befassen. 32. Hat die NPM den Auftrag, eine Strategie für eine Verkehrswende vorzulegen (vgl. www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Rede/2018/09/2018-09-19-redemerkel -daimler.html)? Wenn nein, warum nicht? 33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Begriff „Verkehrswende “ zu, und hat die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ die Aufgabe , Maßnahmen für eine „Verkehrswende“ auszuarbeiten? Die Fragen 32 und 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auftrag der NPM ist es, Konzepte und Handlungsempfehlungen zu Zukunftsthemen der Mobilität zu entwickeln, um eine bezahlbare, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität sicherzustellen. Dies dient auch dazu, wettbewerbsfähige Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. 34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundeskanzlerin, dass eine Verkehrswende notwendig sei (vgl. Aussage der Bundeskanzlerin im ARD- Sommerinterview vom 26. August 2018: „Wir brauchen eine Verkehrswende , das ist ja ganz klar“.), und wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Verkehrswende“? Auch der Verkehrsbereich muss seinen Beitrag zu den übergeordneten Energieund Klimaschutzzielen der Bunderegierung leisten. Hierzu bedarf es eines Bündels von Maßnahmen, die über eine rein technische Betrachtung der Entwicklung alternativer Kraftstoffe und Antriebstechniken und des Ersatzes fossiler Kraftstoffe hinausgehen. Ziel ist es, bis zum Jahre 2050 einen weitgehend klimaneutralen Verkehr zu erreichen und gleichzeitig eine bezahlbare und nachhaltige Mobilität sicherzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5286 35. Werden bei den Arbeiten der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ die Empfehlungen des Sondergutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehr“ vom November 2017 berücksichtigt, das die „Verkehrswende“ als Chance und wichtige Zukunftsaufgabe beschreibt und zahlreiche Maßnahmen für die aktuelle Legislaturperiode empfiehlt, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und Planungssicherheit zu bieten? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333