Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5288 19. Wahlperiode 24.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4790 – Das gesellschaftliche Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bild von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Die Wohnungslosigkeit oder der drohende Verlust der eigenen Wohnung scheint in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe e. V. nehme die Wohnungs- und Obdachlosigkeit kontinuierlich zu (vgl. Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. www.bagw. de/de/presse/index~147.html). Außerdem weitet sie sich auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen aus. Immer mehr Frauen, Jugendliche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind betroffen. Sie ist daher längst kein Randproblem mehr. In ihrem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht verweist auch die Bundesregierung auf wachsende Bevölkerungsgruppen, die zwischen 2007 und 2013 zunehmend wohnungslos geworden sind – z. B. unter 30-Jährige, Ältere oder Frauen (S. 480 bis 481). Auch sind anscheinend immer mehr Familien mit Kindern betroffen (www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/germeringort 28724/immer-mehr-familien-landen-in-obdachlosigkeit-9908593.html, www. welt.de/vermischtes/article172347684/Wohnungslosigkeit-Das-Problem-ist-inder -deutschen-Mittelschicht-angekommen.html). Eine amtliche Statistik gibt es dazu allerdings immer noch nicht. Verbände wie der Arbeiter-Samariter- Bund berichten zudem über immer mehr Menschen mit Behinderungen, die aufgrund steigender Mietpreise von Obdachlosigkeit bedroht sind (www.asb.de/ news/immer-mehr-menschen-mit-behinderung-droht-obdachlosigkeit-wegenmietpreispoker ). Es geht schon lange nicht mehr „nur“ um die Menschen, die sichtbar auf der Straße leben, auf Parkbänken, in Zelten oder unter Brücken im öffentlichen Raum übernachten. Es geht zunehmend auch um die Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und auf Sofas bei Freunden oder der Familie schlafen, hier und da mal unterkommen, die keinen Mietvertrag und keine feste Meldeadresse haben und denen man auf dem ersten Blick die Wohnungslosigkeit nicht ansieht . Um das Problem der Obdach- und Wohnungslosigkeit besser zu verstehen und um schlussendlich die richtigen sozial- und wohnungspolitischen Maßnahmen ergreifen zu können, gilt es ein genaueres Bild zur Situation zu bekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5288 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der Fragesteller, wonach Wohnungslosigkeit „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ und „längst kein Randproblem“ mehr sei. Selbst nach der mit großen Unsicherheiten behafteten Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und bei breiter Definition des einzubeziehenden Personenkreises wäre in der Bundesrepublik Deutschland lediglich rund ein Prozent der Bevölkerung wohnungslos (Basisjahr 2016). Die Bundesregierung ist sich darüber im Klaren, dass Wohnungslosigkeit für jeden einzelnen Betroffenen extreme Auswirkungen hat und behoben werden muss und die Ängste vor Wohnungslosigkeit über den unmittelbar betroffenen Personenkreis ausstrahlen. Gleichwohl legt sie Wert auf eine realistische Beschreibung des Ausmaßes. Struktur und Verlauf von Obdach- und Wohnungslosigkeit 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß der Wohnungslosigkeit, des drohenden Wohnungsverlustes und der Obdachlosigkeit in Deutschland (bitte getrennt voneinander aufführen sowie im zeitlichen Verlauf von 2000 bis heute, nach allen 16 Bundesländern, sowie mit Zahlen hinterlegen, falls andere vorhanden sind als die der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe)? Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Erkenntnisse über das aktuelle Ausmaß der Wohnungslosigkeit, des drohenden Wohnungsverlustes und der Obdachlosigkeit in der Bundesrepublik vor. Da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert, stützt sich die Bundesregierung auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W). Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ. Somit sind Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich. Zudem kann nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg bzw. andauernd wohnungslos waren oder sind. Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in 860 000 Fällen Personen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg wohnungslos. Diese Zahl beinhaltet – erstmals – auch die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, die jedoch keineswegs ohne Unterkunft auf der Straße leben, sondern in der Regel weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind. Diese Gruppe wird auf 440 000 Personen geschätzt. Ohne die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge waren lt. BAG W im Jahr 2016 in 420 000 Fällen Menschen in Deutschland zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wohnung gewesen. Nach Schätzung der BAG W lebten im Jahr 2016 in 52 000 Fällen Menschen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße. Hilfsweise zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W seien Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern genannt, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht haben . Nordrhein-Westfalen weist in seiner „Integrierten Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2017 in Nordrhein-Westfalen“ als bevölkerungsreichstes Land aus, dass am Stichtag des 30. Juni 2017 insgesamt 32 286 Personen in Nordrhein-Westfalen von den Kommunen und von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5288 Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden waren. Im Vergleich zu den Vorjahren war ein starker Anstieg zu verzeichnen (2016: 25 045 Personen, 2015: 20 996 Personen, 2014: 20 468 Personen; längere Zeitreihen können der veröffentlichten Wohnungsnotfallberichterstattung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden). Für den Freistaat Bayern liegen Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die mit dem Bericht zur sozialen Lage in Bayern (Bayerischer Sozialbericht) im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Darin wird ausgewiesen, dass zum Stichtag insgesamt 12 053 wohnungslose Personen in Bayern gemeldet wurden, die von den Kommunen (bzw. den Verwaltungsgemeinschaften) und von den Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich meldeten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe noch weitere 3 716 „anhängige“ Klientinnen und Klienten, die im Laufe des Monats Juni beraten oder betreut wurden. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, welche gesellschaftlichen Gruppen zunehmend von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedroht sind? Sieht die Bundesregierung hier neue Entwicklungen und infolgedessen Handlungsbedarf? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 geschilderten Situation liegen der Bundesregierung keine hinreichenden Erkenntnisse hierzu vor. Laut Schätzung der BAG W kann jedoch ein leichter Anstieg bei der Wohnungslosigkeit von Frauen beobachtet werden (2016: +3 Prozent im Vergleich zu 2011). Insgesamt ist der Anteil wohnungsloser erwachsener Frauen mit 27 Prozent jedoch noch immer deutlich niedriger als der Anteil wohnungsloser erwachsener Männer. Auch die statistische Erfassung des Landes Nordrhein-Westfalen legt einen Anstieg wohnungsloser weiblicher Personen nahe. Dort wurde für das Jahr 2017 ein Anteil von 30,3 Prozent wohnungsloser weiblicher Personen ausgewiesen. Im Jahr 2016 waren es 28,7 Prozent. In der Berichterstattung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zudem darauf hingewiesen , dass der Anteil minderjähriger und junger erwachsener Wohnungsloser zuletzt signifikant angestiegen ist (+5,8 Prozent bzw. +4,1 Prozent 2017 ggü. 2016). Ob sich diese Tendenz im gesamten Bundesgebiet ähnlich darstellt, ist nicht bekannt. Auch sind nach Schätzung der BAG W zunehmend ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger von Straßenobdachlosigkeit betroffen. Die Bundesregierung hat den Bedarf erkannt, das Wissen über Wohnungslosigkeit zu verbreitern. Vor diesem Hintergrund wird seit September 2017 ein breit angelegtes Forschungsprojekt gefördert. Die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 enthält hierzu weitere Ausführungen. Aufgrund der aktuell unzureichenden und ungesicherten Erkenntnisse für das gesamte Bundesgebiet kann ein akuter Handlungsbedarf im Hinblick auf besondere gesellschaftliche Gruppen nur bedingt erkannt werden. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag verabredet, einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU- Staaten zu entwickeln. Dies ist ein Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen europäischer Armutszuwanderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5288 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hinsichtlich der möglicherweise zunehmenden Wohnungslosigkeit von Frauen und jungen Menschen ist zu wenig über die Ursachen und Wirkmechanismen bekannt , als dass fundierte Handlungsansätze festgelegt werden könnten. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Kommunen jedenfalls gefordert, auf deren besondere Bedarfe bei der Unterbringung dieser Personengruppen einzugehen und ihnen geschützte Rückzugsbereiche zu ermöglichen. 3. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die regionale Verteilung von Menschen, die von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind (bitte nach Bundesländern, Städten und Gemeinden aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse hierzu für das Bundesgebiet vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Veröffentlichung zur Wohnungsnotfallberichterstattung in Nordrhein-Westfalen können regionale Daten entnommen werden. 4. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf Obdachlosigkeit , Wohnungslosigkeit oder den drohenden Verlust der Wohnung über folgende gesellschaftliche Gruppen (bitte auch mit Zahlen hinterlegen und nach Bundesländern aufschlüsseln): a) Frauen b) Männer c) Familien d) Alleinerziehende e) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren f) Junge Erwachsene unter 25 Jahren g) Geflüchtete h) Menschen mit Migrationshintergrund i) Arbeitslose j) Leistungsempfänger nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII – bitte getrennt ausweisen) k) EU-Bürger und EU-Bürgerinnen l) Menschen mit Behinderungen m) Menschen mit starken psychischen Beeinträchtigungen und Suchtproblemen ? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Struktur von Obdachund Wohnungslosigkeit in ihrer Gesamtheit? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verlauf von Obdachund Wohnungslosigkeit? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Forschung zu Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit in Deutschland ist unterentwickelt. Dieser geringe Kenntnisstand wurde auch bei der Erstellung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung deutlich. Es fehlen Analysen, die sich grundsätzlich mit den Ursachen von Woh- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5288 nungslosigkeit und ihrer Struktur befassen sowie unterschiedliche Wege zur Vermeidung oder Überwindung von Wohnungslosigkeit herausarbeiten. Hieraus ergibt sich ein klarer Bedarf für grundlegende Forschung. Die Bundesregierung hat den Bedarf erkannt, Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen. Deshalb fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit September 2017 ein Forschungsprojekt der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS e. V.) unter dem Titel „Entstehung , Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer Vermeidung und Behebung“. Im Rahmen des Projektes soll untersucht werden, wie verschiedene Kommunen mit (drohender) Wohnungslosigkeit umgehen und im Ergebnis ein Überblick über Struktur, Umfang sowie Strategien und Maßnahmen der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit in Deutschland insgesamt gegeben werden. Anhand der Untersuchungsergebnisse sollen Hypothesen für Gelingensfaktoren für die Prävention und die Überwindung von Wohnungslosigkeit herausgearbeitet werden. Zudem werden Art, Umfang und Wirkung präventiver und kurativer Hilfen für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte auch hinsichtlich organisatorischer Aspekte wie Zuständigkeiten, Kooperationen und Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen (beispielsweise Suchtberatung ) analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im Frühjahr 2019 vorgelegt werden und werden anschließend von der Bundesregierung ausgewertet. Daneben wird zur Beantwortung der Fragen 4a, 4b, 4e, 4f und 4k auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Das Deutsche Jugendinstitut schätzt die Anzahl Minderjähriger in Deutschland, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, in seiner Studie „Straßenjugendliche in Deutschland – eine Erhebung zum Ausmaß des Phänomens“, München 2017, auf etwa 6 500. Für die Gruppe der Straßenkinder und -jugendlichen lässt sich darüber hinaus feststellen, dass diese überwiegend aus problembeladenen Familien stammen und ihr Zuhause häufig auf Grund von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch verlassen haben. Im Hinblick auf die Frage 4g wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die aktuellen Kenntnisse zur Gruppe der Menschen mit Behinderung (Frage 4l) können dem aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung entnommen werden (abrufbar unter www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a125- 16-teilhabebericht.html). Auf Seite 509 ff. werden die verfügbaren Daten zur Wohnungslosigkeit von Menschen mit Behinderungen dargestellt. Dabei wird überwiegend auf die Angaben der BAG W zurückgegriffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5288 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie lange ist jemand nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt obdachlos? 8. Wie lange ist jemand nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt wohnungslos? 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Langzeitwohnungslose, und welche Definition legt sie hier zugrunde? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über kurzeitig Wohnungslose, und welche Definition legt sie hier zugrunde? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine amtlichen Erkenntnisse vor. Die BAG W weist in ihrem Statistikbericht 2016 aus, dass knapp 65 Prozent der (aktuell) Wohnungslosen weniger als sechs Monate wohnungslos sind, weitere rund 13 Prozent sind zwischen sechs und zwölf Monaten wohnungslos und 22 Prozent länger als ein Jahr. Die Bundesregierung hat die Begriffe „Langzeitwohnungslose “ und „kurzeitig Wohnungslose“ nicht definiert. Aktuelle Daten und Forschungsaufträge 11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Plätze in Notunterkünften in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Anzahl der Plätze, Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 12. Wie vielen Menschen musste nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Platzmangel der Zugang zu Notunterkünften verwehrt werden?  Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.  13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass immer mehr Menschen mit Behinderung von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind? a) Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung dagegen? b) Wenn nein, inwiefern wird sie sich dieser Sache annehmen, bzw. strebt sie an, hier eine bessere Datenlage zu erlangen? Die Bundesregierung kann aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Umstände die in der Frage enthaltene Aussage für das Bundesgebiet weder bestätigen noch wiederlegen. Ergänzend wird auf den Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung verwiesen (vgl. Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5288 14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass zunehmend Familien mit Kindern, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, von Notunterkünften aufgenommen werden? a) Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung dagegen? b) Wenn nein, inwiefern wird sie sich dieser Sache annehmen? Die Bundesregierung kann aufgrund der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargestellten Umstände die in der Frage enthaltene Aussage für das Bundesgebiet weder bestätigen noch widerlegen. Aus diesem Grund verfügt die Bundesregierung momentan über keine Anhaltspunkte für politische Maßnahmen. Möglicherweise kann das in der Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 geschilderte Forschungsprojekt Erkenntnisse liefern. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 15. Welche sonstigen Zahlen und Studien sind der Bundesregierung zur aktuellen Lage der Wohnungslosen und Obdachlosen in Deutschland bekannt? Zur aktuellen Lage der Wohnungslosen und Obdachlosen stehen für das Bundesgebiet – wie in der Antwort zu den Fragen 1, 4 bis 6 erläutert – kaum aktuelle Zahlen und Studien zur Verfügung. Gleichwohl sei u. a. auf folgende Veröffentlichungen verwiesen, die bundesdeutsche Entwicklungen untersuchen: Diverse Veröffentlichungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (siehe www.giss-ev. de). Untersuchungen des Deutschen Jugendinstituts: „Entkoppelt vom System“, München, 2015 „Straßenjugendliche in Deutschland – eine Erhebung zum Ausmaß des Phänomens “, München 2017 „Ergebnisbericht der Evaluation zu Straßenkinderprojekten des BMFSFJ“, Innovationsfonds, München 2016. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe, dass wir in diesem Jahr mit 1,2 Millionen Wohnungslosen in Deutschland zu rechnen haben (vgl. www.bagw.de/de/ themen/zahl_der_wohnungslosen/index.html)? Hinsichtlich der begrenzten Aussagekraft der Schätzung der BAG W wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Dessen ungeachtet wird der – auch in der Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen aufscheinende – Anstieg der Wohnungslosigkeit mit Besorgnis wahrgenommen. Die Bundesregierung sieht sich darin bestätigt , der Thematik ein höheres Gewicht beizumessen und die Erkenntnisse auszubauen (vgl. Antwort auf die Fragen 5, 6 und 17). Auf Grundlage einer breiteren Wissensbasis kann geprüft werden, inwiefern Handlungsbedarf aufseiten der Bundesregierung besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5288 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie ist der Stand der Sondierungen aller beteiligter Akteure zu der Frage, ob die Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer gesetzlichen Regelung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik vorlegt? a) Falls eine Vorlage zu erwarten ist, wie ist der Zeitplan? b) Falls es keine Vorlage geben wird, warum nicht? Derzeit werden die im Rahmen eines Bund-Länder-Verbände-Gesprächs zur Einführung einer gesetzlichen Regelung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik im Sommer dieses Jahres im BMAS vorgebrachten Einschätzungen geprüft und es finden weitere Sondierungen zu methodischen Fragen statt. Ein Zeitplan liegt nicht vor, das federführende BMAS ist jedoch bestrebt, so zügig wie möglich voranzukommen. 18. Hat die Bundesregierung Forschungsaufträge in Auftrag gegeben, um den Bereich der Obdach- und Wohnungslosigkeit zu untersuchen? a) Wenn ja, welche? Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen. Maßnahmen und Initiativen 19. Strebt die Bundesregierung das Ziel an, ähnlich wie in Großbritannien die Obdachlosigkeit zu beenden, und wenn nicht, warum nicht? Dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundsatz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgend, wird Personen geholfen, die – aus welchen Gründen auch immer – in eine Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Wer hilfebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf umfassende Unterstützung. Das bestehende Mindestsicherungssystem mit der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bietet hilfebedürftigen Menschen Schutz vor den schlimmsten Auswirkungen von Armut. Dazu zählt auch drohende bzw. eintretende Obdachlosigkeit, die durch das Mindestsicherungssystem in zahlreichen Fällen verhindert wird. Die Bundesregierung ist willens, die trotz dieses Sicherungssystems auftretende Wohnungslosigkeit weiter zu bekämpfen. Ob die notwendigen Instrumente hierfür allerdings in den Händen der Bundesregierung liegen , ist nicht sicher. Die Bundesregierung erhofft sich hierfür Anhaltspunkte aus dem Forschungsprojekte der GISS (vgl. Antwort zu den Fragen 4 bis 6). Es ist davon auszugehen, dass die Zuständigkeitsbereiche der Länder bzw. Kommunen umfassend betroffen sein werden. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgeschlagenen Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Wohnen und Bauen sowie Arbeit und Soziales hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Obdach- und Wohnungslosigkeit? Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 wurden die Eckpunkte einer gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart. Das geplante Maßnahmenpaket wird den Neubau von 1,5 Millionen Wohnungen in dieser Legislaturperiode unterstützen. Diese Ausweitung des Wohnungsangebots wird allgemein zur Entspannung der Wohnungsmärkte beitragen. Davon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5288 werden auch Wohnungssuchende profitieren. Eine positive Wirkung für die Verhinderung und Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit wird insbesondere von der Stärkung der sozialen Wohnraumförderung ausgehen. Der Bund wird dafür von 2018 bis 2021 5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die hierfür erforderliche Grundgesetzänderung hat die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100 000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Aufgrund des in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 geschilderten Erkenntnisdefizits auch hinsichtlich der Ursachen von Wohnungslosigkeit kann darüber hinaus keine adäquate Bewertung erfolgen, inwiefern sich die im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Wohnungslosigkeit auswirken. Grundsätzlich sind aber auch Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, wie etwa die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, zur Prävention von Wohnungslosigkeit geeignet. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Ursachen tiefer reichen und sehr individuell sind. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sind abzuwarten. 21. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen hinaus seit 2013 ergriffen, um Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland zu verhindern bzw. zu bekämpfen? Mit Blick auf den Wohnungsmarkt hat das in der 17. Legislaturperiode initiierte Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen maßgeblich zu der neuen Dynamik beim Wohnungsneubau beigetragen (vgl. Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen – Bericht 2014 bis 2017, BBSR, 2018). Im Rahmen eines Zehn-Punkte- Programms wurden u. a. finanzielle Anreize für die Neubautätigkeit gesetzt. Dazu zählte insbesondere auch die deutliche Aufstockung der sogenannten Kompensationsmittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung. Über gesetzliche Initiativen hinaus wird die Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zudem durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesregierung sowie den Eigenmitteln der Zuwendungsempfänger verbessert. In Deutschland richtet sich der EHAP sowohl an neuzugewanderte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger als auch an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Der EHAP erfüllt eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und bestehenden Hilfeangeboten. Gefördert werden zusätzliche Personalstellen, insbesondere Beraterinnen und Berater für aufsuchende Arbeit oder in lokalen Beratungsstellen . Sie sollen den Betroffenen helfen, Zugang zu bestehenden Angeboten zu finden , z. B. zu Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder Schuldnerberatung, und diese möglichst nachhaltig zu nutzen. In einer ersten Förderrunde werden seit 2016 insgesamt 84 Projekte gefördert. Davon richten sich 34 Projekte an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Die 34 Projekte haben ein Gesamtmittelvolumen von ca. 20,3 Mio. Euro. Der Bund leistet einen Anteil von 10 Prozent, d. h. ca. 2 Mio. Euro. Bisher konnten rd. 16 200 Personen, davon 35 Prozent Frauen, beraten werden. Rund 13 200 Personen, davon 36 Prozent Frauen, konnten erfolgreich beraten werden, d. h. mindestens ein vorhandenes Hilfeangebot tatsächlich in Anspruch nehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5288 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ab 2019 werden im Rahmen einer zweiten Förderrunde voraussichtlich weitere 67 Projekte mit denselben Zielgruppen gefördert. Davon richten sich 31 Projekte an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Die 31 Projekte haben ein Gesamtmittelvolumen von ca. 11 Mio. Euro. Der Bund leistet einen Anteil von 10 Prozent, d. h. ca. 1 Mio. Euro. Insgesamt sollen rd. 7 000 Wohnungslose und 10 000 von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen durch aufsuchende Beratung und bei der Inanspruchnahme an lokal oder regional vorhandenen Hilfeangebote unterstützt werden. 22. Welche Wirkung haben nach Kenntnis der Bundesregierung steigende Wohnungs - und Obdachlosigkeit auf die Ausgaben der Kommunen für flankierende Maßnahmen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. In welcher Form wurden unterschiedliche Lebenslagen und Bedürfnisse obdach - und wohnungsloser Menschen bei den ergriffenen Maßnahmen und Initiativen berücksichtigt? Bei der Beantragung von EHAP-Fördermitteln müssen die unterschiedlichen Lebens - bzw. Problemlagen und Bedürfnisse obdachloser Menschen vor Ort anhand differenzierter Informationen (z. B. Anzahl, Geschlechterstruktur, Altersstruktur, Bildungsstand, Migrationshintergrund) beschrieben und daraus ein migrationsund geschlechterspezifischer Handlungsbedarf für Maßnahmen und Initiativen unter Berücksichtigung der vor Ort bereits vorhandenen Hilfeangebote, ESF-Programme des Bundes und der Länder oder anderer Programme abgeleitet werden. Sofern obdachlose Menschen vor Ort ethnisch diskriminiert oder einem hohen Maß an Missbrauch und Gewalt ausgesetzt sind, ist dies bei der Beschreibung der Lebens- und Problemlagen und der Formulierung des Handlungsbedarfs zu berücksichtigen . 24. Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Länder und Kommunen bei der Versorgung der zunehmenden Wohnungs- und Obdachlosen zu unterstützen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Aktuell bestehen keine derartigen Pläne, da die Länder für die Versorgung der Wohnungs- und Obdachlosen zuständig sind. 25. Wie bewertet die Bundesregierung Projekte wie das Housing-First-Projekt? Der Bundesregierung sind die Erfolge des sogenannten „Housing First Ansatzes“ in anderen Ländern bekannt. Mit Blick auf erwachsene Wohnungslose befürwortet die Bundesregierung eine intensive Erprobung des Ansatzes auch in Deutschland und hält den Ansatz grundsätzlich für geeignet, Wohnungslosigkeit erfolgreich zu bekämpfen. Ob dieses Modell für junge wohnungslose Menschen Vorteile bietet, müsste gesondert erprobt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5288 26. Mit welchen Akteuren (Vereine, Verbände, Initiativen, Institutionen etc.) arbeitet die Bundesregierung zusammen, um Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit in Deutschland zu verhindern bzw. zu bekämpfen? Die Bundesregierung steht in regelmäßigem und engem Austausch mit der BAG W und entsendet Vertreter in deren Hauptausschuss. Darüber hinaus tauscht sie sich aus mit der Nationalen Armutskonferenz, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege , den kommunalen Spitzenverbänden, Vertretern der Bundesländer oder – auf wissenschaftlicher Seite – auch mit der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS e. V.). 27. Warum haben die Themen Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 keine Rolle gespielt? Im Mittelpunkt des Wohngipfels stand die Ausweitung des Wohnungsangebots insgesamt. Die gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen dient zugleich auch der Verhinderung und Beseitigung von Wohnungsund Obdachlosigkeit. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen wird insbesondere die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus zugutekommen. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 28. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich vor dem Hintergrund steigender Wohnungslosigkeit für die Bundesregierung bei der Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII? Sowohl bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch bei den Leistungen der Sozialhilfe werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt, soweit sie angemessen sind. Zuständig sind die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Sozialhilfeträger . Die für die Prüfung der Angemessenheit zuständigen Träger haben bei der Angemessenheitsprüfung auch die tatsächliche Verfügbarkeit von Wohnraum zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Bundesregierung kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. 29. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Angebot barrierefreier Wohnungen zu erhöhen, damit Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen ausreichend angemessener Wohnraum zur Verfügung steht? Aufgrund der demografischen Entwicklung sind Investitionen in altersgerechte Wohnungen und deren Umfeld wichtige Anliegen einer ganzheitlichen Wohnungs - und Stadtentwicklungspolitik. Die Bundesregierung wird daher zur Förderung des alters- und behindertengerechten Wohnens das erfolgreiche KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ in den kommenden Jahren weiterentwickeln und bis zum Jahr 2022 auf einem Niveau von mindestens 75 Mio. Euro verstetigen (geltender Finanzplan). Mit der Ausweitung des Angebots an alters- und behindertengerechten Wohnungen wird es vielen älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen möglich, trotz Mobilitätsbeschränkungen im vertrauten Wohnumfeld zu verbleiben und ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Seit Programmbeginn im Jahr 2009 wurden mit Bundesmitteln insgesamt 321 000 altersgerechte Wohnungen gefördert, davon allein 120 000 mit Zuschüssen (zinsverbilligter Kredit/Zuschuss bis 2011 und Zuschuss erneut ab 2014). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5288 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Plant die Bundesregierung Änderungen am Kündigungsschutz für gemeinnützige Vereine und soziale Träger, die Wohnungen für Obdachlose, psychisch Erkrankte, Menschen mit Behinderungen oder Jugendliche anmieten? Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung ihren Schwerpunkt auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 beschlossenen Wohnraumoffensive gelegt, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Ballungsräumen und in wachsenden Städten zu decken. Dies erschien besonders dringend, weil die steigenden Mieten für Wohnraum dort die privaten Haushalte im unteren und mittleren Einkommensbereich erheblich belasten. Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Maßnahmen vorgestellt, um den Bau bezahlbaren Wohnraums zu fördern und Mieter und Mieterinnen bei den Wohnkosten zu entlasten . Bereits am 5. September 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes zur Verbesserung der Situation der Wohnraummieter beschlossen. Dieser sieht eine Begrenzung der Mieterhöhung nach Modernisierung vor und stärkt die Wirksamkeit der „Mietpreisbremse“. Daneben ist es der Bundesregierung ein Anliegen, die Arbeitsfähigkeit gemeinnütziger Vereine und sozialer Träger zu sichern. Die Bundesregierung wird daher die Situation gemeinnütziger Vereine und sozialer Träger auf dem Mietwohnungsmarkt verstärkt beobachten, um zu prüfen, ob Änderungen im Bereich des Mietrechts veranlasst sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333