Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5290 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4936 – Transformationspartnerschaft mit Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Arabischen Frühling 2011 unterstützt das Auswärtige Amt im Rahmen der sogenannten Transformationspartnerschaft Demokratisierung- und Reformprozesse in der arabischen Welt (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/ regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/transformationspartnerschaft/203878). Für das Haushaltsjahr 2019 wurden für die Zweckbestimmung „Transformationspartnerschaften , insbesondere Nordafrika/Naher Osten“ 20 Mio. Euro eingeplant (vgl. Einzeltitel 687 21; Bundestagsdrucksache 19/1700). Welche Organisationen erhalten bzw. erhielten seit 2011 im Zuge des Haushaltstitels „Transformationspartnerschaften, insbesondere Nordafrika/Naher Osten“ eine Förderung in welcher Höhe, für welchen Zeitraum, und für welche Projekte (Titel) in welchen Ländern? Eine offene Beantwortung der Frage kann nicht erfolgen. In einigen Teilen der Zielregion des Programms herrschen Rahmenbedingungen, die es Projektpartnern und insbesondere der organisierten Zivilgesellschaft zunehmend erschweren , ungehindert und frei von Einschränkungen zu agieren. Teilweise müssen aus dem Ausland geförderte Projektpartner und die für sie tätigen Personen gravierende Nachteile befürchten. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage ist daher zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden Akteure der Zivilgesellschaft und der für sie tätigen Personen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und wird als separater Anhang übermittelt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333