Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 24. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5291 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4938 – Personeller Umfang und Bewaffnung von kriminellen Familienclans V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage vom 17. Mai 2018 hatten die Fragesteller die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen über den gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland gefragt (Bundestagsdrucksache 19/2190). In der Antwort vom 4. Juni 2018 auf diese Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung mit: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den ‚gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans‘ in Deutschland vor“ (Bundestagsdrucksache 19/2457). Unter Bezugnahme auf einen Artikel in der Tageszeitung „BILD“ vom 6. August 2018, in dem eine BKA-Schätzung des Personenpotentials der kriminellen Familienclans in Höhe von 200 000 Familienmitgliedern angegeben wurde, fragten die Fragesteller die Bundesregierung, wie sich diese Zahl aufschlüsselt und seit wann sie von dieser Zahl Kenntnis hat (Bundestagsdrucksache 19/3995). In der Antwort vom 12. September 2018 auf diese Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung mit, dass die genannte Gesamtzahl der 200 000 Clanfamilienmitglieder auf einer Schätzung der Polizeibehörde eines Bundeslandes beruht und sie vom Bundeskriminalamt im Juni 2017 zur Kenntnis genommen wurde (Bundestagsdrucksache 19/4287). Laut einer Pressemeldung vom 16. August 2018 kam es am Vortag zu einer Großrazzia bei zwei Familienclans in Nienburg, an der Hunderte Polizisten, Spezialeinheiten aus 13 Bundesländern und die GSG 9 teilnahmen, welche den Zweck hatte, dort Waffen sicherzustellen (www.weser-kurier.de/region/ niedersachsen_artikel,-polizeirazzia-in-23-wohnungen-_arid,1758783.html). Laut einer Pressemeldung vom 29. August 2018 kam es am Vortag zu einer Großrazzia bei mehreren Familienclans mit kurdisch-arabischem Hintergrund (Mhallamiye-Kurden) in Salzgitter, Hildesheim und Hannover, wobei Schusswaffen und waffenähnliche Gegenstände gefunden wurden (www.ndr. de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Razzien-gegen- Grossfamilien-Waffen-sichergestellt,durchsuchungen106.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5291 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch in anderen Städten gab es kürzlich polizeiliche Durchsuchungen bei Mitgliedern krimineller Familienclans. So im September 2018 in Berlin, wo bei einem Familienclanmitglied scharfe Munition sichergestellt werden konnte (www. n-tv.de/panorama/Razzia-bei-beruechtigtem-Araber-Clan-in-Berlin-article206 07442.html) und im gleichen Monat in Bremen und Niedersachen, wo die Polizei ein „Waffenlager voller Gewehre“ fand (www.bild.de/regional/bremen/ bremen-aktuell/350-beamte-im-einsatz-grossrazzia-gegen-clan-mitglieder-573 82486.bild.html). 1. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung den Fragestellern auf ihre Kleine Anfrage vom 17. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2190) nach dem gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland in ihrer Antwort vom 4. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2457) nicht geantwortet, dass sie Kenntnis über eine entsprechende Schätzung einer Polizeibehörde eines Bundeslandes hat? Der Bundesregierung lagen weder zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage vom 17. Mai 2018 bzw. liegen ihr aktuell Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung (Umfang des kriminellen Personenpotentials sog. Familienclans) vor. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Angehörigen sog. Familienclans nicht generell als kriminell bezeichnet werden können, sondern dass Teile dieser Personengruppen strafrechtlich in Erscheinung treten bzw. getreten sind. Zudem erfolgt beim Bundeskriminalamt keine Erfassung dieser Personengruppen nach ethnischem und/oder religiösem Hintergrund. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4287 verwiesen. 2. Welche Polizeibehörde aus welchem Bundesland hat die Schätzung hinsichtlich des Gesamtumfanges von 200 000 Clanfamilienmitgliedern gemacht, die in der Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2018 (Bundestagsdrucksache 19/4287) erwähnt wird? Die Zahl von bundesweit 200 000 Familienmitgliedern beruht auf einer Schätzung einer Polizeibehörde in Niedersachsen. Dort vorhandene Informationen wurden von dieser Behörde als Basis für weitere, über das Bundesland hinausgehende Schätzungen genutzt. Mangels anerkannter Erhebungskriterien verwendet das Bundeskriminalamt (BKA) diese Zahlen nicht. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Gesamtpersonenanzahl der sog. Mhallamiye-Kurden in Deutschland, über ihre regionale Verteilung sowie über ihre Staatsangehörigkeiten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Besitz legaler und illegaler Waffen bei kriminellen Familienclans und über deren Bestrebungen, sich zu bewaffnen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Wie viele Waffen von welcher Art wurden in den letzten zehn Jahren bei Familienclans durch Sicherheitsbehörden des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder sichergestellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5291 6. Wann wird das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamtes veröffentlicht werden, in dem auch Erkenntnisse zur Clankriminalität eingeflossen sein werden, wie in der Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2018 (Bundestagsdrucksache 19/4287) mitgeteilt wurde? Mit einer Veröffentlichung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität 2018 ist aufgrund umfangreicher Erhebungs- und Abstimmungsprozesse nicht vor Sommer 2019 zu rechnen. 7. Wann werden die in der Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2018 (Bundestagsdrucksache 19/4287) erwähnten Überlegungen der Bundesregierung dahingehend, wie künftig konsequenter gegen Clankriminalität vorzugehen ist, abgeschlossen sein? Bei den Überlegungen der Bundesregierung für eine konsequentere Bekämpfung der sog. Clankriminalität handelt es sich um einen Prozess, der zu keinem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein wird, sondern kontinuierlich optimiert und an die Erfordernisse einer wirkungsvollen Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der sog. Clankriminalität angepasst wird. Das BKA wird im Zusammenwirken mit den dafür grundsätzlich zuständigen Länderpolizeien die Analyse- und Ermittlungsaktivitäten intensivieren. Zudem wird das Phänomen fortlaufend in dem polizeifachlich zuständigen Gremium diskutiert, woraus entsprechende Maßnahmen folgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333