Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5292 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4939 – 5G-Modellregion in Mecklenburg-Vorpommern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD festgelegt, dass in Deutschland fünf Modellregionen geschaffen werden sollen, in denen der neue Mobilfunkstandard 5G „prioritär“ eingeführt werden soll (www.cdu.de/system/ tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1, Zeile 1680 bis 1684). Nach dem bisherigen Entwurf der Vergabebedingungen müssen die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgen (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/ Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/ Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Mobilfunk2020/20180924_Entscheidungs entwurf_III_IV_pdf.pdf;jsessionid=7E8A978A8AC565AA1CC373BCB8BE 6231?__blob=publicationFile&v=1). Eine 100-Prozent-Abdeckung ist aber nach Ansicht der Fragesteller existentiell wichtig, um eine weitere Abwanderung aus den ländlichen Regionen zu stoppen. Insbesondere Mecklenburg-Vorpommern (MV) ist nach Ansicht der Fragesteller bei moderner Kommunikationsinfrastruktur abgehängt. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 57 des Abgeordneten Leif-Erik Holm (Bundestagsdrucksache 19/1470, S. 46 und 47) sind derzeit 3,5 Prozent der Haushalte in MV mit Glasfaseranschlüssen versorgt, beim Breitband (mindestens 50 Mbit/s) sind es 62,5 Prozent. 1. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, dass eine der fünf 5G-Modellregionen in Mecklenburg-Vorpommern liegen soll? 6. Mit wie vielen Basisstationen und Antennen sollen die Modellregionen insgesamt ausgestattet sein? 7. Welche konkreten Forschungs- und Testergebnisse verspricht sich die Bundesregierung von der Schaffung der fünf Modellregionen, und inwieweit werden diese als Kriterien bei der Auswahl der Modellregionen berücksichtigt ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5292 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Fläche sollen die Modellregionen mindestens umfassen, und wie viele Bürger sollen in einer Modellregion mindestens leben, damit die Ergebnisse für die Forschung und Planung genutzt werden können? 10. Wie sieht die Zeitplanung hinsichtlich Aufbau sowie Betrieb von Modellregionen aus, und wann rechnet die Bundesregierung mit ersten Forschungsund Testergebnissen? Die Fragen 1, 6, 7, 8 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Konzept zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen 5x5G-Strategie wird derzeit vom BMVI erarbeitet. Parallel dazu werden im Rahmen der Haushaltsverhandlungen Mittel zur Umsetzung beantragt. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 98 auf Bundestagsdrucksache 19/3484, 164 auf Bundestagsdrucksache 19/3384 und 128 auf Bundestagsdrucksache 19/2766 verwiesen. 2. Welche Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns haben sich bisher zu welchem Zeitpunkt an die Bundesregierung gewandt, um über die Einrichtung einer 5G-Modellregion in Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen oder dafür zu werben? 3. Welche Landräte aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich bisher zu welchem Zeitpunkt an die Bundesregierung gewandt, um über die Einrichtung einer 5G-Modellregion in Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen oder dafür zu werben? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wurden bisher keine Gespräche über konkrete Projekte geführt. Inwiefern etwa im Rahmen informeller Gespräche mit Mitgliedern der Bundesregierung allgemein für die Einrichtung von 5G-Modellregionen in Mecklenburg-Vorpommern geworben wurde, kann nicht im Einzelnen nachvollzogen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 6, 7, 8 und 10 verwiesen. 4. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dafür oder dagegen , dass eine der fünf geplanten 5G-Modellregionen in Mecklenburg- Vorpommern liegen soll? Die Kriterien für eine Auswahl von Projekten werden derzeit erarbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 6, 7, 8 und 10 verwiesen. 5. Nach welchen Kriterien und von wem wird entschieden, welche fünf Regionen oder Standorte prioritär mit 5G-Netzen versorgt werden? Falls noch keine Kriterien vorliegen, bis wann und von wem sollen diese erstellt werden? Das Konzept für die Umsetzung der 5x5G-Strategie soll nach Abschluss der Konzipierung zeitnah veröffentlicht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 6, 7, 8 und 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5292 9. Mit welchen durchschnittlichen Kosten rechnet die Bundesregierung beim Aufbau der Modellregionen, und mit welchen jährlichen laufenden Kosten rechnet die Bundesregierung? Ein Bewerbungsprozess wurde bisher nicht etabliert. Dementsprechend liegen keine wirtschaftlichen Kennzahlen konkreter Projekte vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 6, 7, 8 und 10 verwiesen. 11. a) Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, bei den Vergaberichtlinien für die Versteigerung der 5G-Frequenzen als Zielstellung die Versorgung von 100 Prozent der Haushalte vorzugeben, statt den bisher geplanten 98 Prozent? b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Schließung der 5G-Versorgungslücke von 98 auf 100 Prozent? Der 5G-Mobilfunkstandard steht derzeit vor der Einführung. Eine 5G-Versorgungslücke besteht daher nicht. Die Festlegung der Versorgungsauflagen obliegt der insoweit unabhängigen Bundesnetzagentur. Im Übrigen wird auf den Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Mobilfunkgipfel auf Ausschussdrucksache 19(15)96 verwiesen . 12. In welchen Staaten wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bereits ein 5G-Mobilfunknetz aufgebaut, und welche Gründe gibt es nach Ansicht der Bundesregierung dafür, dass diese Staaten mit dem Aufbau des Netzes schneller begonnen haben als Deutschland? Der innovative 5G-Mobilfunkstandard steht derzeit weltweit vor der Einführung. Die Einführung erfolgt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit ausgereifter Infrastruktur und mobiler Endgeräte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333