Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 24. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5345 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicola Beer, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4848 – Hessen im Bild der Bundespolitik – Schwerpunkt Bildungspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf den ersten Blick verfügt das Bundesland Hessen über eine ausgezeichnete Ausgangslage: Das Land ist wirtschaftlich stark, liegt geografisch günstig im Herzen Europas und verfügt mit dem Frankfurter Flughafen und dem Finanzplatz Frankfurt über zwei Jobmotoren von internationaler Bedeutung. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch eine andere Entwicklung erkennbar: Hessen fällt in zahlreichen bedeutsamen bundesweiten Vergleichen zurück, so zum Beispiel im Bereich Bildung: Die hessischen Universitäten verlieren den Anschluss an die nationale und internationale Spitze, die Unterrichtsversorgung in den Schulen wird wieder schlechter, Bundesmittel für wichtige Infrastrukturprojekte werden nicht abgerufen und Kindergartengebühren werden erlassen, obwohl landesweit 23 000 Plätze fehlen und die Qualität erhöht werden müsste. Die Bundesregierung hat am 26. April 2018 einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, mit dem das sogenannte Kooperationsverbot im Bildungsbereich gelockert werden soll. Erklärtes Ziel ist es, die Möglichkeiten des Bundes zu erweitern, die Länder und Kommunen bei Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Dadurch ergeben sich neue Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Bildungspolitik der Länder. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der von der Bundesregierung am 2. Mai 2018 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e des Grundgesetzes – GG), Bundestagsdrucksache 19/3440, schafft die verfassungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionsoffensive für Schulen. Durch Aufhebung der Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen in Artikel 104c GG wird die Möglichkeit des Bundes erweitert, die Länder und Kommunen bei ihren gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Die Kultushoheit der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5345 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Länder bleibt hiervon unberührt. Insbesondere beschränken sich die Steuerungsund Kontrollrechte des Bundes auf die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Artikels 104b Absatz 2 GG. 1. Wie ist der Stand der Antragstellung für WLAN- bzw. Glasfaseranschlüsse aus Hessen, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung an Schulen, Hochschulen und Bibliotheken in Hessen? Eine gute Anbindung der Schulen ist Voraussetzung für die Digitale Bildung. Daher hat der Bund bereits im Sommer 2017 die Offensive „Digitales Klassenzimmer “ gestartet. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes wurde klargestellt, dass Schulen, in denen pro Klassenzimmer keine 30 Mbit/s zur Verfügung stehen, grundsätzlich im Rahmen laufender Förderprojekte in die Förderung einbezogen werden können. Aktuell können Schulanschlüsse in ein beantragtes Projekt integriert werden. Im Rahmen der Offensive „Digitales Klassenzimmer“ wurden bereits rund 6 000 Schulen in bestehende Förderprojekte aufgenommen. Davon entfallen 513 auf Hessen. Zukünftig werden diese Schulen von einer direkten Glasfaserverbindung profitieren, sodass jede Klasse mit schnellem Internet versorgt werden kann. Eine Auswertung zu Hochschulen und Bibliotheken liegt der Bundesregierung nicht vor. 2. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung eine Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern aussehen? Gemäß Artikel Artikel 91b GG verhandelt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) seit Sommer 2018 mit den Ländern über eine Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Leitend für die Verhandlungen durch den Bund ist der Koalitionsvertrag , demzufolge eine nachhaltige Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre in der Breite der Hochschullandschaft erreicht werden soll, verbunden mit einem bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten. 3. Wie bringt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Hessen dabei ein, und welche Impulse wurden seitens der Landesregierung eingebracht? In den Bund-Länder-Verhandlungen werden seitens der Länder in der Regel konsentierte Positionen gegenüber dem Bund vorgetragen, aus denen keine detaillierten Rückschlüsse zu Positionen einzelner Länder gezogen werden können. 4. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Hessens Hochschulen in der Exzellenzinitiative und zukünftig in der Exzellenzstrategie bei? Hessische Universitäten waren in der letzten Förderphase der Exzellenzinitiative (2012 bis 2017) mit drei Graduiertenschulen und drei Exzellenzclustern erfolgreich . In der neuen Exzellenzstrategie ist Ende September 2018 die Förderentscheidung für die erste Förderlinie der Exzellenzcluster gefallen. Das gemeinsame Exzellenzcluster „Cardio-Pulmonales Institut“ der Universitäten Frankfurt am Main und Gießen konnte dabei im wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren überzeugen. Es wird in den kommenden Jahren wichtige Beiträge zur kardio-pulmonalen Forschung und Entwicklung von Therapien für Herz- und Lungenerkrankungen leisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5345 5. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass sich so wenige hessische Hochschulen erfolgreich für das Programm beworben und kaum Bundesmittel erhalten haben (vgl. www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/ exzellenzcluster-foerdermilliarden-fuer-34-universitaeten-15810075.html)? Der jüngsten Auswahlentscheidung in der ersten Förderlinie der Exzellenzstrategie , den Exzellenzclustern, hat ein umfangreiches wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren zugrunde gelegen. Die Bewertung der Anträge durch die Expertinnen und Experten erfolgte ausschließlich anhand wissenschaftlicher Kriterien. 6. Wie ist der Stand des geplanten Kita-Qualitätsgesetzes? Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindestagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. 7. Welche Rolle und Position übernimmt Hessen nach Ansicht der Bundesregierung bei den geplanten Vorhaben? Hessen ist – wie alle anderen Länder auch – an dem Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333