Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5347 19. Wahlperiode 26.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Johannes Huber, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4971 – Versorgung der Batterieindustrie mit Kobalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einem Bericht in der „Augsburger Allgemeinen“, vom 3. Juli 2018 (Printausgabe ), wird bis 2025 mit einer Verdoppelung der Nachfrage nach dem Metall Kobalt auf 225 000 t/a gerechnet. Auch andere Medien teilen diese Ansicht (z. B. www.wiwo.de/unternehmen/industrie/bundesanstalt-warnt-kobalt-fuerakkus -koennte-bald-knapp-werden/22757954.html und www.chip.de/news/ Behoerde-warnt-vor-Kobalt-Mangel-Akkus-koennte-bald-knapp-werden_1435 07297.html). Treiber für diesen Anstieg ist eine steigende Nachfrage nach Akkumulatoren , in denen das Kobalt in Form von Lithium-Kobaltdioxid-Akkumulatoren Verwendung findet. Diese sind die am Markt meistbenutzte Form des Lithium-Ionen-Akkumulators, und werden es, gemäß dem Fraunhofer Institut, auch noch bis 2030 bleiben (www.isi.fraunhofer.de/de/presse/2017/presseinfo- 29-2017-hochenergie-batterien-2030.html). Gemäß den genannten Presseberichten kommt der überwiegende Teil des Kobalts aus der Demokratischen Republik Kongo, derzeit rund 60 Prozent, in Zukunft dann rund 70 Prozent. Die DR Kongo ist als Importpartner allerdings problematisch. „In der Praxis erfüllt der Staat, abgesehen von der erfolgreichen Wahl 2006, in keiner Weise die Merkmale einer Demokratie und eines Rechtsstaates. Eine Gewaltenteilung existiert nur in der Theorie, es gibt praktisch keine unabhängige Justiz, und Gesetze werden nicht durchgesetzt. Alle staatlichen Institutionen sind hochgradig korrupt und unzuverlässig und es ist seit Jahrzehnten allgemein üblich, dass Posten in staatlichen Institutionen und Betrieben zur persönlichen Bereicherung ausgenutzt werden. Der Staat steht auf dem Demokratieindex der Zeitschrift „The Economist“ auf dem 155. von 167 Plätzen und wird der Kategorie Autoritäres Regime zugeordnet.“, so „Wikipedia“ (https:// de.wikipedia.org/wiki/Demokratische_Republik_Kongo). Mittlerweile, in 2017, ist die DR Kongo sogar auf den 163. von 167 Plätzen abgerutscht (https://de. wikipedia.org/wiki/Demokratieindex). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5347 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Stellt die komplette Abhängigkeit der Batterieindustrie neben Lithium auch von Kobalt aus Sicht der Bundesregierung ein Hemmnis bei der Einführung der Elektromobilität dar? 2. Wie ist diese Abhängigkeit in Bezug auf internationale Investments in den Batteriesektor in Deutschland, z. B. CATL in Leipzig, aus Sicht der Bundesregierung zu bewerten? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Unternehmen, die sich im Bereich der Batterie- und Zellfertigung engagieren, entwickeln im Rahmen des freien Wettbewerbs ihre eigenen Beschaffungsstrategien im Rohstoffbereich. Nach Einschätzungen der Bundesregierung werden sich aktuelle Herausforderungen beim Rohstoffbezug nicht negativ auf den Markthochlauf der Elektromobilität auswirken. 3. Ist mit der Abhängigkeit von Kobalt im Bereich der zentralen wertschöpfenden Komponente eines Elektrofahrzeuges (Akku) aus Sicht der Bundesregierung überhaupt eine volkswirtschaftlich wertschöpfende Produktion von Elektrofahrzeugen in Deutschland möglich? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet die Industrie derzeit mit Hochdruck daran, den Kobaltanteil in den Batterien zu reduzieren. Zukünftige Batteriegenerationen werden voraussichtlich bei höheren Energiedichten mit deutlich weniger Kobalt auskommen. Damit wird auch die Gewichtung von Kobalt an den Gesamtkosten einer Traktionsbatterien deutlich zurückgehen. Zudem sind verschiedene Bergbauunternehmen dabei, die Gewinnung von Kobalt zu diversifizieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Welcher Teil der Wertschöpfung eines in Deutschland verkauften Elektroautos wird nach Meinung der Bundesregierung in Deutschland erwirtschaftet werden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich bis 2020 über 100 Elektrofahrzeugmodelle von deutschen Herstellern auf dem Markt befinden werden. Hierzu kommen noch die Modelle ausländischer Anbieter, die ebenfalls in Deutschland verkauft werden. Angaben zu dem Teil der Wertschöpfung, der bei jedem verkauften Fahrzeug in Deutschland erwirtschaftet wird, liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Welcher Produktionsumfang an Elektroautos wird nach Meinung der Bundesregierung in den kommenden Jahren in Deutschland herstellbar sein (bitte für fünf, zehn und 15 Jahre angeben)? Deutschland ist bereits jetzt einer der Leitanbieter für Elektromobilität. Der Marktanteil deutscher Hersteller am internationalen Gesamtmarkt wird weiter ausgebaut werden. Die Bundesregierung geht deshalb von stark steigenden Produktionskapazitäten in Deutschland aus. Genaue Prognosen über zukünftige Produktionskapazitäten in Deutschland werden von der Bundesregierung nicht erstellt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5347 6. Wie viel des derzeit nach Deutschland importierten Kobaltes stammt nach Kenntnis der Bundesregierung aus der DR Kongo? 7. Wie viel des in den kommenden Jahren nach Deutschland zu importierenden Kobaltes wird nach Meinung der Bundesregierung aus der DR Kongo stammen (bitte für fünf, zehn und 15 Jahre angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung importiert Deutschland kein Kobalterz oder Kobaltkonzentrat direkt aus der Demokratischen Republik Kongo. Kobalt gelangt in Form von weiterverarbeiteten Produkten nach Deutschland. Genaue Angaben zur Herkunft des Kobalts in diesen Produkten können nicht getroffen werden. Nach Schätzungen der Deutschen Rohstoffagentur stammt etwa 60 Prozent des weltweiten Kobalts aus der Demokratischen Republik Kongo. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 9. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen der jetzigen Kobaltgewinnung in der DR Kongo? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt die Kupfer- und die damit zusammenhängende Kobaltgewinnung in der Demokratischen Republik Kongo zu etwa 80 Prozent im industriellen Bergbau, der von internationalen Bergbaukonzernen betrieben wird. Dabei gelten international akzeptierte Standards der Betriebssicherheit im Bergbau. Circa 20 Prozent der Gewinnung erfolgt im artisanalen und Kleinbergbau. Ein geringer Anteil dieses artisanalen Abbaus findet entweder unter Duldung und Aufsicht der Industrieunternehmen statt oder in speziell ausgewiesenen , staatlich kontrollierten artisanalen Abbauzonen. Der überwiegende Anteil dieses artisanalen Bergbaus findet illegal, zum Teil auch auf bestehenden Explorations- oder Abbaukonzessionen von Industrieunternehmen statt. Die Abbaubedingungen in den artisanalen Abbaugebieten sind daher sehr unterschiedlich . Zum Teil überwachen Unternehmen oder der Staat die Arbeitssicherheit , zum Teil werden nur rudimentäre Standards der Arbeitssicherheit eingehalten (z. B. Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung). Im illegalen Sektor finden kaum effektive Kontrollen der Arbeitssicherheit statt und es ist deshalb davon auszugehen, dass die Arbeitssicherheit sehr niedrig ist. In der internationalen Diskussion zur Kupfer-Kobaltgewinnung in der Demokratischen Republik Kongo müssen neben der Arbeitssicherheit auch Risiken der Kinderarbeit betrachtet werden. Die genaue Anzahl der im Sektor beschäftigten Kinder ist der Bundesregierung nicht bekannt. Von einer systematischen Involvierung nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen im Umfeld der Kobaltgewinnung ist zumindest momentan nicht auszugehen. 9. Wie viel des in der Frage 6 erfragten importierten Kobaltes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung unter Bedingungen der Ausbeutung, Kinderarbeit und Sklaverei gewonnen? Bei dem aus der Demokratischen Republik Kongo importierten Kobalt handelt es sich um Kobalt in weiterverarbeiteten Produkten. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen abgeleitet werden kann, aus welcher Quelle die Kobalterze stammen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5347 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass ein Ausbau der Elektromobilität in Deutschland zu einer Zunahme von Ausbeutung, Kinderarbeit und Sklaverei in der DR Kongo führen wird? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die eine solche Bewertung ermöglichen würden. Siehe auch Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3. 11. Wie möchte die Bundesregierung, und wenn ja, sicherstellen, dass Kobalt in den Akkus von Elektroautos in Deutschland aus einer Gewinnung stammt, die den grundlegenden Menschen-, Umwelt- und Arbeitsrechten genügt? 12. Plant die Bundesregierung eine Sanktionierung des Imports von Kobalt, welches unter Bedingungen der Ausbeutung, Kinderarbeit und Sklaverei gewonnen worden ist? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Seit 2016 setzt die Bundesregierung den Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) um. Er ist die wesentliche Grundlage für die Implementierung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland und sieht sich als Beitrag, den weltweiten Schutz der Menschenrechte zu stärken und die Globalisierung gerecht zu gestalten. Ein zentrales Element ist dabei die Förderung nachhaltiger Liefer- und Wertschöpfungsketten, in denen unter anderem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), welche auch die Abschaffung von Zwangsarbeit und die Beseitigung der Kinderarbeit umfassen , eingehalten werden. Im NAP ist auch die Erwartungshaltung der Bundesregierung verankert, dass alle Unternehmen die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in angemessener Weise einführen. Das NAP-Monitoring, welches die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht durch Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 gemäß NAP-Vorgaben prüft, hat im Herbst 2018 mit der ersten Phase begonnen. Die Bundesregierung erwartet ebenso, dass deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beachten. Diese stellen ein umfassendes Regelwerk für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln u. a. in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz dar. Das Menschenrechtskapitel der Leitsätze wird konkretisiert durch die Vorgaben der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Bereits seit dem Jahr 2011 gelten zudem die sektorspezifischen OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, an deren Ausarbeitung die Bundesregierung maßgeblich beteiligt war. Sie sind grundsätzlich auf alle Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten anwendbar, also auch auf Kobalt. Auch wenn die Leitsätze nicht rechtlich verbindlich sind, erwartet die Bundesregierung , dass die Unternehmen ihre diesbezüglichen Sorgfaltspflichten erfüllen. Im Juni 2017 ist die EU-Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in Kraft getreten. Sie gilt aktuell für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen sowie Gold, die aus Konflikt - und Hochrisikogebieten stammen. Sie verpflichtet EU-Importeure der genannten Metalle und Minerale (Hütten, Raffinerien, Händler, Rohstoffverarbeiter sowie die Abnehmer von Hüttenprodukten), deren jährliche Einfuhren festgelegte Mengen-Schwellenwerte übersteigen, ab dem 1. Januar 2021 Sorgfaltspflichten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5347 einzuhalten. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten – in Deutschland die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe – sind für die Anwendung der Verordnung und die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen verantwortlich . In einem nationalen Durchführungsgesetz werden unter anderem die Regeln bei Verstößen gegen die Verordnung festgelegt. Eine Überprüfung der Verordnung ist erstmalig zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Dabei wird unter anderem auch die Frage nach einer möglichen Ausweitung der Verordnung auf weitere Minerale bzw. Metalle (etwa Kobalt) zu diskutieren sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333