Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 23. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5349 19. Wahlperiode 29.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4512 – Sicherheitsrisiken in tschechischen Atomkraftwerken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das tschechische Atomkraftwerk (AKW) Temelín steht nur 60 km von der bayerischen Grenze entfernt. Das AKW, genauso wie das zweite tschechische AKW Dukovany, stehen schon lang in der Kritik, störanfällig und gefährlich zu sein (vgl. z. B. „Schlamperei mit System? Atomaufsicht rügt laxe Kontrolle von Schweißnähten in AKWs“ vom 1. Februar 2016, www.radio.cz/de/ rubrik/tagesecho/schlamperei-mit-system-atomaufsicht-ruegt-laxe-kontrollevon -schweissnaehten-in-akws oder „Atomkraftwerk Temelin: Zwischenfall an der deutsch-tschechischen Grenze“ vom 10. September 2018, www.merkur.de/ politik/atomkraftwerk-temelin-zwischenfall-an-deutsch-tschechischen-grenzezr -10227904.html). Trotzdem plant die tschechische Regierung, die Atomkraft im Land auszubauen . Derzeit ist ein Ausbau am Standort Dukovany anvisiert (vgl. „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany“, www.umweltbundesamt.at/umwelt situation/uvpsup/espooverfahren/espoo_cz/uvp_kkw_dukovany/). Im Jahr 2012 wurde bereits ein Erörterungstermin für den Ausbau am Standort Temelín durchgeführt (vgl. „Öffentliche Anhörung KKW Temelin 3&4“, www.umwelt bundesamt.at/umweltsituation/kernenergie/kernenergie_termine/anhoerung_ temelin_cz/). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zwischenfall im AKW Temelín, bei dem schwach radioaktives Wasser in ein Kanalnetz anstelle des dafür vorgesehenen Sammelbehälters geleitet worden ist (vgl. „Atomkraftwerk Temelín: Zwischenfall an der deutsch-tschechischen Grenze“ vom 10. September 2018, www.merkur.de/politik/atomkraftwerk-temelin-zwischenfall-andeutsch -tschechischen-grenze-zr-10227904.html)? Die in der Presse veröffentlichte Schilderung zu dem Ereignis am 7. September 2018 in Temelin entspricht der Darstellung der tschechischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Státní úřad pro jadernou bezpečnost (SÚJB). Darüberhinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Das Ereignis wurde unterhalb der INES Meldekriterien eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5349 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die sicherheitstechnische Bewertung der tschechischen Atomkraftwerke liegt in der Verantwortung der dafür zuständigen tschechischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde SÚJB. Nur der nationalen zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegen alle Unterlagen vor, um eine Bewertung der Sicherheit im Hinblick auf zu unterstellende Zwischenfälle abgeben zu können. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Untersuchung, ob beim AKW Temelín nachträglich ein System zur gefilterten Druckentlastung implementiert werden soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/7842)? Aussagen über die Gewährleistung der Integrität des Containments beider Blöcke des AKW Temelin sind im aktuellen Bericht „Post Fukushima National Action Plan (NAcP) on Strengthening Nuclear Safety of Nuclear Facilities in the Czech Republic“ vom 8. Januar 2018 zusammengefasst (www.ensreg.eu/sites/default/ files/attachments/stress_test_nacp_czech_republic_2017.pdf). Es wurde kein System zur gefilterten Druckentlastung nachgerüstet. Die Integrität des Containments bei einem schweren Störfall im AKW Temelin soll nach Angaben der tschechischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde SÚJB durch andere Systeme, die der Druckreduzierung im Containment dienen, sichergestellt werden. Diese sind ebenfalls im oben genannten Bericht enthalten. 3. Warum wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung nur für das AKW Temelín überprüft (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/7842; bitte mit Begründung, sofern bekannt)? Für das AKW Dukovany ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der bereits installierten Maßnahmen zur Beherrschung von schweren Störfällen keine Notwendigkeit für die Installation eines Systems zur gefilterten Druckentlastung . 4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Kontrolle von Schweißnähten in den AKW Temelín und Dukovany (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59 der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/7842 und Bericht „Schlamperei mit System ? Atomaufsicht rügt laxe Kontrolle von Schweißnähten in AKWs“ vom 1. Februar 2016, www.radio.cz/de/rubrik/tagesecho/schlamperei-mit-systematomaufsicht -ruegt-laxe-kontrolle-von-schweissnaehten-in-akws)? 5. Konnte der Vorfall nach Kenntnis der Bundesregierung restlos aufgeklärt werden, und falls ja, mit welchen Ergebnissen? 6. Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach diesem Vorfall von der tschechischen Atomaufsicht gegenüber dem Betreiber und den Unterauftragnehmern gezogen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5349 7. Hat die Bundesregierung diese Missstände in der Deutsch-tschechischen Kommission (DTK) thematisiert? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die tschechisch atomrechtliche Aufsichtsbehörde SÚJB hat in den letzten Jahren im Rahmen der Deutsch-Tschechischen Kommission (DTK) mehrfach und ausführlich hierzu berichtet. Als Reaktion auf die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Schweißnahtüberprüfung im AKW Dukovany 2015 hat SÚJB die Überprüfung der Ergebnisse aller Schweißnahtinspektionen an allen Rohrleitungen, die für die nukleare Sicherheit relevant sind, in beiden tschechischen AKW verfügt. Der Betreiber ČEZ a.s. wurde nach erneuter Prüfung aller für die nukleare Sicherheit relevanter Schweißnähte durch die tschechische atomrechtliche Aufsichtsbehörde SÚJB verpflichtet, die organisatorischen sowie technischen Maßnahmen inklusive der erforderlichen personellen Kapazitäten zu schaffen, um künftig die Prüfung der Schweißnähte vorgabengetreu zu gewährleisten. Wie von SÚJB im Rahmen der DTK-Sitzung am 8. und 9. Oktober 2018 bestätigt, befindet sich ČEZ im Prozess alle Anforderungen, insbesondere die organisatorischen Anpassungen , umzusetzen. SÚJB wird auch weiterhin im Rahmen der DTK über diesen Prozess berichten. 8. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen Ausbau der Atomkraft in Tschechien (vgl. „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany “, www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/uvpsup/espooverfahren/ espoo_cz/uvp_kkw_dukovany/ und „Öffentliche Anhörung KKW Temelin 3&4“, www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/kernenergie/kernenergie_ termine/anhoerung_temelin_cz/)? Aktuelle Kenntnisse der Bundesregierung über die Neubauvorhaben an den Standorten Dukovany und Temelin beruhen im Wesentlichen auf Informationen im Rahmen der DTK und sonstigen, öffentlich zugänglichen Informationen, darunter auch solchen im Kontext des von der Tschechischen Republik durchgeführten grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahrens) für das Neubauvorhaben am Standort Dukovany. Die tschechische Energiestrategie von 2015 und der darauf aufbauende Nationale Aktionsplan zur Entwicklung des Kernenergiesektors sehen vor, dass die Stromerzeugung in der Tschechischen Republik künftig auf den beiden Hauptsäulen Kernenergie und erneuerbare Energien ruhen soll. In diesem Zusammenhang wird auch die Inbetriebnahme neuer AKW bis zum Jahr 2035, spätestens aber 2037, angestrebt. Generell sind gemäß dem tschechischen Nationalen Aktionsplan zur Entwicklung des Kernenergiesektors Neubauten an den beiden Standorten Dukovany und Temelin möglich. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Vorhaben in Dukovany von Tschechien jedoch als vorrangig gesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5349 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Hat die Bundesregierung an den öffentlichen Erörterungsterminen zum AKW-Ausbau in Dukovany am 6. Juni 2018 in Wien, Österreich oder am 19. Juni 2018 in Třebíč, Tschechien teilgenommen? Falls ja, welche Abteilungen bzw. Referate haben teilgenommen und sich inwiefern beteiligt? Falls nein, warum nicht? Nein. Für das Vorhaben „Neuer Kernreaktor am Standort Dukovany“ hat die Tschechische Republik ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren durchgeführt und dabei auch Deutschland notifiziert. Zuständig für die Durchführung der grenzüberschreitenden UVP ist bei einem ausländischen Vorhaben auf deutscher Seite nach § 58 Absatz 5 Satz 1 UVPG die Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben in Deutschland zuständig wäre. Im Fall eines neuen Kernreaktors wären das die Landesbehörden, die für ein entsprechendes Zulassungsverfahren in Deutschland zuständig wären. Das Bundesumweltministerium hat die zuständigen Landesbehörden über die Notifikation informiert. Daraufhin hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) der tschechischen Seite eine Beteiligung Deutschlands an dem Verfahren mitgeteilt. Inwieweit deutsche Behörden an einem der genannten Termine teilgenommen haben , ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der tschechischen Regierung dafür eingesetzt, dass auch in Deutschland ein Erörterungstermin durchgeführt wird? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Die tschechische Regierung hat angeboten, in Deutschland eine öffentliche Erörterungsveranstaltung durchzuführen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat dieses Angebot angenommen und am 13. Juni 2018 in München eine öffentliche Erörterungsveranstaltung durchgeführt . 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der Ausbau der Atomkraft in Tschechien finanziert werden soll und welche etwaigen Finanzierungsprobleme dabei existieren? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es noch keine Entscheidung der tschechischen Regierung, welches Modell zur Finanzierung eines möglichen AKW- Neubaus gewählt wird. 12. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Rahmen bilateraler Gespräche mit Vertreterinnen oder Vertretern der tschechischen Regierung über den Ausbau der Atomkraft in Tschechien oder einem alternativen Ausbau der erneuerbaren Energien gesprochen? Falls ja, mit welchem Inhalt bzw. welchen Ergebnissen? Falls nein, warum nicht? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien pflegen aufgabenbedingt in jeder Wahlperiode eine Vielzahl von Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen, ebenso zur tschechischen Regierung. Eine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5349 Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung aller Sitzungen und Einzelgesprächen nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt . Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu persönlichen Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern der tschechischen Regierung gekommen ist, in denen das in der Frage aufgeworfene Thema angesprochen wurde. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den o. g. Gründen nicht nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass Lücken bei der Beantwortung u. a. dadurch nicht ausgeschlossen werden können, dass Vertreterinnen und Vertreter der tschechischen Regierung auch als Gast an einem Termin oder einer Veranstaltung ohne Teilnehmerliste teilgenommen haben können und bei dieser Gelegenheit mit der Bundesregierung in Kontakt getreten sein können. Eine Aufstellung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt zudem nicht. Zu den Gründen wird exemplarisch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 verwiesen. 13. Ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bekannt oder unbekannt, ob der dem BMU im Nachgang des SÚJB-Fachgesprächs (SÚJB = Tschechische Behörde für Nukleare Sicherheit ) „Schweißnaht Temelin“ vom 19. Oktober 2015 in Prag zugegangene und vom BMU an die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl weitergeleitete Artikel zu Schweißnähten im AKW Temelín in der Tabelle auf den Seiten 3 und 4 irgendwelche Fehler bezüglich der Schweißnähte 1-1-5, 1-1-6A und 1-4-5 enthält oder ob alle betreffenden Tabellendaten korrekt sind (ggf. bitte mit Angabe etwaiger Fehler)? Falls unbekannt, inwiefern und mit welchem Ausgang ist das BMU der Frage nachgegangen? Zur Thematik der Sicherheit von Schweißnähten im AKW Temelin hat am 19. Oktober 2015 in Prag ein Fachgespräch stattgefunden, das durch das BMU vermittelt und begleitet wurde und an dem u. a. die Abgeordnete Sylvia Kotting- Uhl persönlich teilgenommen hat. SÚJB hatte sich, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, zu diesem Fachgespräch bereiterklärt, um dem großen Informationsbedürfnis insbesondere deutscher Bürgerinnen und Bürger aus der Grenzregion zu entsprechen. Für das BMU war entscheidend, ob es belastbare Anzeichen für materielle sicherheitstechnische Mängel bei den Schweißnähten des AKW Temelín oder für ein diesbezüglich unzulängliches Verhalten der für die nukleare Sicherheit der Anlage zuständigen tschechischen Aufsichtsbehörde SÚJB gibt, die weitergehende Aktivitäten seitens BMU rechtfertigen. Diese konnte und kann das BMU nicht erkennen. In dem Gespräch haben der tschechische Betreiber ČEZ, die tschechische Atomaufsichtsbehörde SÚJB und deren Sachverständige ihre Untersuchungsmethoden und Ergebnisse sowie die zusammenfassende Bewertung durch SÚJB, nach der es keine Hinweise auf nicht ordnungsgemäße Änderungen an den Schweißnähten des AKW Temelín und damit verbundene Sicherheitsrisiken gebe, ausführlich und plausibel dargelegt. Als Ergebnis des Fachgesprächs lässt sich zusammenfassen , dass sich bezüglich der Korrektheit der vorgelegten Nachweise sowie hinsichtlich einer sachgerechten Behandlung der Thematik durch SÚJB keine Anhaltspunkte ergeben, wonach weitergehende Aktivitäten seitens BMU in dieser Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5349 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angelegenheit erforderlich würden. Im Gegenteil wurden durch das Fachgespräch die offenen Fragen und Kritikpunkte, die zuvor an das BMU herangetragen worden waren, nach Auffassung des BMU sowie eines hinzugezogenen Sachverständigen ausgeräumt. Aus diesem Grund ist dieses Thema aus Sicht des BMU abgeschlossen, solange sich keine neue, abweichende Sachlage ergibt. Dies wurde SÚJB auch in der Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kommission im Oktober 2016 entsprechend mitgeteilt. Eine abweichende Sachlage könnte sich nur dann ergeben, wenn es neue, belastbare Anhaltspunkte für ein unsachgemäßes Vorgehen von SÚJB geben sollte. Nach dem Treffen in Prag am 19. Oktober 2015 wurde ein Papier verteilt, welches in tschechischer Sprache geschrieben ist. Die englische Übersetzung der Überschrift lautet: „Main Circulation Piping DN 850 of the NPP Temelin Primary Circuit and its Assembly Welds“. In diesem Papier befindet sich die Tabelle mit den durchgeführten Prüfungen während der Fertigung der hier angesprochenen Schweißnähte. Maßgeblich für BMU sind jedoch nicht die Daten dieser Tabelle, sondern die von SÚJB erteilten offiziellen Auskünfte und Informationen. 14. Welche sind die wesentlichen Unterlagen, die nach Ansicht der BMU hierzulande zur Herstellungsdokumentation von Schweißnähten der Hauptkühlmittelleitungen eines AKW gehören? 15. Sind aus Sicht des BMU a) ein atomrechtlicher Genehmigungsantrag eines AKW-Betreibers für eine wesentliche Änderungsmaßnahme und b) der Antrag eines AKW-Betreibers für eine Änderungsmaßnahme im atomaufsichtlichen Zustimmungsverfahren jeweils Unterlagen, die hierzulande von der zuständigen Genehmigungsbzw . Aufsichtsbehörde aufzubewahren sind (bitte begründen; die Frage zielt nicht auf sämtliche Antragsunterlagen, also alle Anhänge etc. ab, sondern meint den Antrag selbst)? Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 zusammen beantwortet. Anforderungen an die Herstellungsdokumentation von Komponenten des Primärkreises in deutschen Atomkraftwerken sowie Unterlagen zu Änderungsmaßnahmen sind im veröffentlichten deutschen kerntechnischen Regelwerk festgelegt. Der Genehmigungsinhaber muss über Nachweise zur Sicherheit der Anlage verfügen . Die Nachweisführungen müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Den jeweiligen nationalen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden ist es im Rahmen eines aufsichtlichen Verfahrens möglich, Zugriff auf alle erforderlichen Unterlagen eines Atomkraftwerks zu erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333