Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5351 19. Wahlperiode 29.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4595 – Aktivitäten deutscher Geheimdienste in Griechenland und Zusammenarbeit mit der Obristen-Diktatur in den Jahren 1967 bis 1974 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Ende des Zweiten Weltkriegs bestimmten faktisch rechte Militärs die Politik in Griechenland, auch wenn das Land formal eine Demokratie war. Als Mitte der 1960er-Jahre ein liberaler Premier deren Macht beschneiden wollte, putschten sich die Obristen an die Macht. Am 21. April 1967 fegte ein Militärputsch in Griechenland die konservative Regierung von Ministerpräsident Panagiotis Kanellopoulos aus dem Amt. Der Putschisten -Chef, Oberst Georgios Papadopoulos, war nicht nur Leiter der 3. Generalstabsabteilung , sondern vor allem Offizier des griechischen Nachrichtendienstes KYP, bei dem der Bundesnachrichtendienst (BND) seit den 60er Jahren mit einer Station in Athen präsent war. Die konzertierte Besetzung aller wichtigen zivilen Einrichtungen verlief mit Hilfe der Gladio-Verbände (vgl.: DER SPIEGEL 48/90: Spinne unterm Schafsfell). Umstritten ist, ob der Putsch der rechtsgerichteten Offiziere mit Rückendeckung der USA und der NATO erfolgte . Unumstritten ist jedoch, dass exakt der Prometheus-Plan der NATO zur Niederwerfung einer kommunistischen Rebellion im Falle einer sowjetischen Bedrohung nun gegen die Bevölkerung angewendet wurde (vgl.: Tapia Valdés, Jorge Antonio: National Security, the Dual State and the Rule of the Exception: A Study on the Strategocratic Political System, Rotterdam 1989, S. 240 f.). Griechenland entwickelte sich schnell zu einer Diktatur, in der Folter an der Tagesordnung war. Nach dem Putsch setzte eine Repressionswelle gegen alle potenziellen Oppositionellen ein. Politiker, Gewerkschafter und Intellektuelle wurden zu Tausenden verhaftet, auf Gefängnisinseln interniert und gefoltert. Die Militärpolizei ESA und ihre Abteilung für Sondervernehmungen EAT schufen Dutzende von Folterlagern und bildeten 1,5 Prozent der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs zu Folterknechten aus (vgl. Haritos-Fatouros, Mika: Die Ausbildung des Folterers, in: Reemtsma, Jan Philipp (Hrsg.): Folter. Zur Analyse eines Herrschaftsmittels, Hamburg 1991, S. 73 ff.). Das westliche Ausland reagierte widersprüchlich und die viel beschworenen westlichen Werte von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten spielten vor dem Hintergrund des Kalten Krieges offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle: Griechenland, das seit dem 18. Februar 1952 Vollmitglied der NATO Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5351 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode war, wurde aus dem Europarat ausgeschlossen und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angeklagt. Aber das Waffenembargo , das die USA nach dem Militärputsch verhängten, wurde bald wieder aufgehoben , nachdem die Junta den Verbündeten eine Militärbasis zur Verfügung stellte. Nach dem Militärputsch von 1967 blieben auch die Beziehungen zwischen BND und KYP bestehen. So traf BND-Vize Dieter Blötz im November 1970 den Chef des griechischen Nachrichtendienstes, der ihm bei dieser Gelegenheit einige Vasen verehrte (vgl. Blötz-Vermerk 7. Dezember 1970, Archiv Forschungsinstitut für Friedenspolitik e. V.). Am 23. Juli 1974, nach sieben Jahren Diktatur, erklärte die Junta ihren Rücktritt. Bereits am nächsten Tag übernahm eine zivile Regierung die Amtsgeschäfte und entließ sofort alle politischen Gefangenen. Die Führer des Militärputsches wurden ein Jahr später wegen Hochverrats zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Teil I Die erfragten Informationen betreffen die Jahre 1967 bis 1974. Betroffen ist angesichts des lange zurückliegenden Zeitraumes in erster Linie Archivgut. Nach dem – hier gegebenen – Ablauf der Schutzfristen steht Archivgut nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jedermann zur Verfügung, so dass die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag weder einen Wissensvorsprung noch weitergehende Rechte bei der Informationserhebung hat. Sie verweist deshalb auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus den Beständen des Bundesarchivs und des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Teil II Die Beantwortung der Fragen 11, 12, 16 und 18 bis 20 kann aus Staatswohlgründen nicht offen erfolgen. Im Hinblick auf die künftige Erfüllung des sich aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) ergebenden gesetzlichen Auftrages sind sowohl Arbeitsmethoden als auch Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes besonders schützenswert. In diesem Zusammenhang gilt, dass im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich zu behandeln sind. Es ist zu berücksichtigen, dass durch eine Offenlegung von Inhalten in Bezug auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden die gegenseitige strikte und unbefristete Vertraulichkeit, welche die Geschäftsgrundlage jeglicher Zusammenarbeit bildet, verletzt würde. Verfassungsrechtlich ist anerkannt, dass die internationale Zusammenarbeit im nachrichtendienstlichen Bereich die Einhaltung strikter Vertraulichkeit voraussetzt (vergleiche Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 13. Oktober 2016, Az. 2 BvE 2/15, Rz. 128). Eine Veröffentlichung der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in schwerer Weise diskreditieren, was einen Rückgang von Informationen zur Folge hätte und somit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen berührt daher in besonders hohem Maße das Staatswohl. Die Veröffentlichung von Einzelheiten kann daher für die Interessen der Bundesrepublik schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5351 Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* Der BND hat zur Erforschung seiner Frühgeschichte im Jahr 2011 eine unabhängige Historikerkommission (UHK) berufen, deren Arbeiten voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen sein werden. 1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob der Putsch der rechtsgerichteten Offiziere mit Rückendeckung der USA und der NATO erfolgte? Wenn ja, welche sind dies? 2. Hat die damalige Bundesregierung Schritte unternommen, um die griechische Diktatur international zu isolieren? Wenn ja, welche waren das? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde davon abgesehen? 3. Hat die damalige Bundesregierung versucht, Griechenland aus der NATO auszuschließen bzw. seine Mitgliedschaft zu suspendieren? Wenn ja, wann und in welcher Form geschah dies? Wenn nein, warum wurde dies nicht versucht? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Teil I der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie haben sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland zwischen 1967 und 1974 entwickelt (bitte nach Jahr sowie Ein- und Ausfuhren aufführen)? Deutscher Außenhandel mit Griechenland in 1.000 Euro Jahr Tatsächliche Werte Export- (+) bzw. Zu-/Abnahme gegen- Export Import Import- über Vorjahr in Prozent überschuss (-) Export Import 1967 461.246 211.292 + 249.954 + 10,6 + 1,2 1968 514.488 245.969 + 268.519 + 11,5 + 16,4 1969 582.730 313.712 + 269.018 + 13,3 + 27,5 1970 673.396 337.210 + 336.186 + 15,6 + 7,5 1971 838.354 350.150 + 488.203 + 24,5 + 3,8 1972 909.815 446.146 + 463.669 + 8,5 + 27,4 1973 967.524 606.259 + 361.266 + 6,3 + 35,9 1974 1.127.090 699.429 + 427.661 + 16,5 + 15,4 (Quelle: Statistisches Bundesamt) 5. Welche bilateralen Projekte wurden in den Jahren 1967 bis 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland vereinbart, begonnen und abgeschlossen (bitte entsprechend auflisten)? * Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu den Fragen 11, 12, 16 und 18 bis 20 als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5351 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es wird auf Teil I der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Für den hier einschlägigen Archivbestand vor 1974, der noch nicht ins Bundesarchiv Eingang gefunden hat, sind – soweit heute nachvollziehbar – keine formalen bilateralen Regierungsprojekte mit Griechenland im Sinne der Fragestellung ersichtlich . 6. Welche Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Griechenland wurden von der Bundesregierung in den Jahren 1967 bis 1974 erteilt? 7. Wie hoch ist der Wert der in den Jahren 1967 bis 1974 erteilten Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen nach Griechenland? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Teil I der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. In welchem Umfang hat Griechenland zwischen 1967 und 1974 militärische Ausrüstungshilfe aus Surplus-Beständen der Bundeswehr erhalten? 9. Wie viele Militärangehörige aus Griechenland wurden zwischen 1967 und 1974 in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet (bitte nach Anzahl und jeweiligem Ausbildungszeitraum angeben)? 10. Fanden zwischen 1967 und 1974 gemeinsame Militärmanöver oder Übungen , z. B. im Rahmen der NATO, statt, an denen sowohl die Bundeswehr als auch griechische Streitkräfte beteiligt waren? Wenn ja, welche waren dies (bitte nach Datum, Name des Manövers und beteiligten Streitkräften aufführen)? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Teil I der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Wie viele Angehörige von griechischen Sicherheitsbehörden wurden zwischen 1967 und 1974 in der Bundesrepublik Deutschland durch welche Stellen in welchem Umfang ausgebildet (bitte nach griechischer Sicherheitsbehörde , Anzahl, ausbildender Behörde und jeweiligem Ausbildungszeitraum angeben)? 12. Seit wann war der Bundesnachrichtendienst bzw. sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, in Griechenland in welcher Form aktiv? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Teil II der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5351 13. Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass der ehemalige Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes und spätere Leiter der Unterabteilung Gegenspionage des BND, Dietz Knesebeck, als BND-Resident in Athen während des Putsches der Militärjunta positive Berichte über die Militärdiktatur verfasste? In den im BND-Archiv aus der fraglichen Zeit vorliegenden Unterlagen sind keine von Herrn von dem Knesebeck verfassten Berichte über die Militärjunta aus Athen recherchierbar. 14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, z. B. durch die Arbeit der UHK (Unabhängige Historikerkommission) des BND, inwieweit NS-belastete Personen in Griechenland für deutsche Stellen aktiv waren? Wenn ja, um welche Personen handelte es sich, in welchen Funktionen wurden sie in welchem Zeitraum wo genau und zu welchem Zweck eingesetzt, und seit wann war dies der Bundesregierung bekannt (bitte entsprechend aufschlüsseln )? Ob im Nationalsozialismus belastete Personen in Griechenland für die Organisation Gehlen oder den BND eingesetzt waren, ist anhand der im BND-Archiv erschlossenen Altunterlagen nicht recherchierbar. Hinsichtlich der NS-Belastung von BND-Personal wird allgemein auf die im Rahmen der UHK erzielten Forschungsergebnisse von Frau Sabrina Nowack „Sicherheitsrisiko NS-Belastung. Personalüberprüfungen im Bundesnachrichtendienst in den 1960er Jahren“ verwiesen . 15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit NS-belastete Personen in Griechenland für griechische Stellen, zum Beispiel im griechischen Sicherheitsapparat, aktiv waren? Wenn ja, um welche Personen handelte es sich, in welchen Funktionen wurden sie in welchem Zeitraum wo genau und zu welchem Zweck eingesetzt, und seit wann war dies der Bundesregierung bekannt (bitte entsprechend aufschlüsseln ) Es wird auf Teil I der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Unterrichtete die CIA (Central Intelligence Agency) den Bundesnachrichtendienst vor dem geplanten Putsch über die Umsturzpläne? Wenn ja, wann geschah dies genau, und auf welchem Weg? Es wird auf Teil II der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Hat der Bundesnachrichtendienst den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) vom geplanten Umsturz unterrichtet? Wenn ja, wann wurde Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger unterrichtet, und wie reagierte die Bundesregierung? Es wird auf Teil I der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5351 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. War die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form, z. B. über den BND, in Operationen der CIA in Griechenland eingebunden oder über diese informiert? Wenn ja, in welche? 19. Hielt der BND nach dem Militärputsch Kontakte zum Obristen-Regime und zum Geheimdienst KYP oder arbeitete er sogar mit dem griechischen Geheimdienst zusammen? Wenn ja, in welcher Form (bitte entsprechend nach Jahr, Art des Kontaktes bzw. der Zusammenarbeit aufführen)? 20. In welcher Form kam es seitens deutscher Sicherheitsbehörden zwischen 1967 und 1974 zur Unterstützung, Ausrüstung oder anderen Formen der Zusammenarbeit mit griechischen Sicherheitsbehörden (bitte entsprechend nach Jahr, deutscher Sicherheitsbehörde, griechischer Sicherheitsbehörde und Form der Zusammenarbeit aufschlüsseln)? Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Teil II der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Wurden griechische Exilanten, die nach dem Militärputsch in die Bundesrepublik Deutschland oder andere westeuropäische Staaten geflohen waren, durch deutsche Stellen (BND, BfV – Bundesamt für Verfassungsschutz, LfV – Landesämter für Verfassungsschutz, MAD – Militärischer Abschirmdienst , Staatsschutzabteilungen usw.) beobachtet, und gab es diesbezüglich mit griechischen Sicherheitsbehörden eine Zusammenarbeit und/oder einen Daten- bzw. Informationsaustausch? Wenn ja, in welcher Form, durch wen und in welchem Umfang (bitte entsprechend nach beobachtender Behörde, Betroffenen, Beobachtungszeitraum und Art der Zusammenarbeit bzw. des Daten- oder Informationsaustauschs auflisten)? Es wird auf Teil I der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Wie viele griechische Staatsbürger haben zwischen 1967 und 1974 Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt, und wie viele dieser Anträge wurden positiv entschieden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind Angaben im Sinne der Fragestellung nicht verfügbar, da das BAMF vor dem Jahr 1980 keine entsprechend differenzierte Asylstatistik geführt hat. Zudem wurden die betreffenden Asylakten in der Regel nach einem Zeitablauf von zehn Jahren vernichtet. 23. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Griechenland während der Obristen-Diktatur in den Jahren 1967 bis 1974, und wenn ja, welche sind dies? Der Zugang zu den vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hinterlassenen Unterlagen ist im Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz, StUG) geregelt. Um insbesondere die Frage beantworten zu können, welche Aktivitäten des Staatssicherheitsdienstes es in den Jahren 1967 bis 1974 in Griechenland gegeben hat, bedarf es eines Forschungsantrages gemäß § 32 StUG. Bisher sind beim Bundesbeauftragten für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5351 die Stasi-Unterlagen (BStU) wenige Forschungsanträge zum Thema MfS und Griechenland eingegangen, von denen sich keiner auf den genannten Zeitraum bezieht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333