Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5352 19. Wahlperiode 29.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4735 – Stand der Reformpartnerschaften und des Compact with Africa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der G20-Initiative Compact with Africa hat die Bundesregierung bisher Reformpartnerschaften mit drei afrikanischen Ländern (Tunesien, Ghana, Elfenbeinküste) vereinbart. Nach Aussagen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller strebt die Bundesregierung weitere Reformpartnerschaften mit Ägypten, Marokko und Ruanda an (http://nachrichten.btg/index.php/news/perma/ID/68c12c3a7c4c65b4 b27a320c06a8cf65/type/TNEWS). Die Reformpartnerschaften sind nach Aussagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „der Einstieg in eine neue Form der Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern Afrikas“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 128 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/695). Sie seien eine Initiative für „Reformchampions“, deren Reformorientiertheit sich „vor allem durch Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und politische Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“ auszeichnet (zitiert aus dem Marshallplan mit Afrika, Kapitel 2.1 Neue Formen der Zusammenarbeit – Reformpartnerschaften ). Der Privatwirtschaft wird bei den Reformpartnerschaften ebenso wie beim Compact with Africa eine besondere Rolle zugeschrieben. So prüfen „im Kontext des Compact with Africa […] derzeit die deutschen Wirtschaftsverbände auf Anfrage der Bundesregierung das Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen, sich in den drei Reformpartnerländern zu engagieren.“ Dazu sind sowohl Dialogveranstaltungen und Investor-Roundtables geplant (Antwort auf die Schriftliche Frage 128). Die Subsahara-Afrika Initiative der deutschen Wirtschaft (SAFRI), der u. a. der BDI angehört, ist vor kurzem ebenfalls mit konkreten Forderungen an die deutsche Afrikapolitik herangetreten (www.safri.de/fileadmin/ ahk_ahk_safri/Downloads/MehrWirtschaftmitAfrika_DreiPrioritaeten_Januar2018. pdf). Unter anderem fordern sie (i) eine öffentliche Ausschreibung von staatlichen EZ-Vorhaben (EZ = Entwicklungszusammenarbeit) und die Möglichkeit für Unternehmen, sich an diesen Ausschreibungen zu beteiligen, (ii) Instrumente der Außenwirtschaftsförderung auf die Quote für Entwicklungsausgaben (ODA-Quote) anzurechnen, (iii) eine stärkere Absicherung von Geschäftsrisi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ken durch die Bundesregierung, sowie (iv) die Standards für Exportkreditgarantien (festgehalten im OECD-Konsensus) abzusenken und eben diese Garantien auszuweiten und für Unternehmen günstiger zu gestalten. Diese Forderungen überschneiden sich teilweise mit der Ankündigung des Bundesentwicklungsministers Dr. Gerd Müller, in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschafts - und Bundesfinanzministerium ein Entwicklungsinvestitionsgesetz in die Wege zu leiten, um u. a. „die Investitionsbedingungen insbesondere für die Mittelständler zu verbessern“ (Interview Dr. Gerd Müller in der Tageszeitung DIE WELT, 8. August 2018 siehe ebenso Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018, S. 162). Ende Oktober lädt das Kanzleramt außerdem zur Afrika-Konferenz nach Berlin, bei der mehr als ein Dutzend afrikanische Staats- und Regierungschefs zum Gipfeltreffen „Compact with Africa“ erwartet werden (Quelle: Artikel FAZ „Müller will Afrika rascher helfen, vom 22. August 2018). 1. Ist Marokko inzwischen der vierte deutsche Reformpartner beim Compact with Africa, wie von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Interview mit der Zeitung „DIE WELT“ behauptet (Quelle: www.welt.de/politik/deutschland/ article180719506/Entwicklungsminister-Mueller-Afrikas-Jugend-wird-sichnicht -auf-die-Flucht-begeben.html)? Die Bundesregierung bereitet derzeit die Aufnahme von Verhandlungen zu möglichen Reformpartnerschaften mit Äthiopien, Marokko und Senegal vor. Der formale Abschluss einer Reformpartnerschaft steht am Ende dieses Prozesses. 2. In welcher Phase des vierstufigen Prozesses des Compact with Africa befinden sich die deutschen Partnerländer (Elfenbeinküste, Tunesien und Ghana, eventuelle weitere) nach Kenntnis der Bundesregierung (Quelle: www.deutsche-afrika-stiftung.de/files/afrikapostaktuell_cwa_9.7._1.pdf)? Der Aufnahmeprozess wird im Annex „G20-Afrika-Partnerschaft“ der G20-Gipfelerklärung von Hamburg erläutert. (www.g20germany.de/Content/DE/Statische Seiten/G20/Texte/g20-gipfeldokumente.html). Die Reformpartnerländer Côte d´Ivoire, Ghana und Tunesien sowie die oben genannten möglichen Kandidaten Senegal, Äthiopien und Marokko haben diesen Aufnahmeprozess durchlaufen. 3. Welche Prioritäten für maßgeschneiderte Investitionsvereinbarungen (Modulidentifizierung ) haben die deutschen Partnerländer nach Kenntnis der Bundesregierung identifiziert, welche konkreten Maßnahmen und Instrumente zur Implementierung, und was wurde davon bisher implementiert? Die vom Partnerland identifizierten Maßnahmen und Instrumente können den länderspezifischen Policy Matrizen entnommen werden. Der Stand der Implementierung geht aus dem Monitoring Bericht vom April hervor. Beides ist im Internet (www.compactwithafrica.org) verfügbar. 4. Wie ist die aktuelle Lage in den Ländern der deutschen Reformpartnerschaft hinsichtlich Arbeitsplatzsicherheit, Menschenrechte, Kündigungsschutz und Mindestlohn nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die Aspekte einzeln nach Ländern auflisten)? Tunesien hat die acht wesentlichen ILO-Konventionen ratifiziert. Detaillierte Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und zum Kündigungsschutz sind im Arbeitsgesetzbuch festgehalten (Code Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5352 du Travail). Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind sowohl die Arbeitsinspektion als auch die Gewerkschaft zu beteiligen und grundsätzlich Abfindungen zu zahlen. Seit 1995 gibt es ein Mindestlohnsystem, das eine Lohnuntergrenze festschreibt. Die Menschenrechtslage hat sich seit dem politischen Umbruch in Tunesien 2011 insgesamt wesentlich verbessert. Seit August 2017 erarbeitet die Expertenkommission für Gleichheit und individuelle Freiheiten konkrete Vorschläge zur Anpassung der bestehenden Rechtsordnung an die neue Verfassung. Côte d’Ivoire hat die acht wesentlichen ILO-Konventionen ratifiziert. Detaillierte Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und zum Kündigungsschutz sind im Arbeitsgesetzbuch festgehalten (Code du Travail). Meinungs- und Pressefreiheit sowie Religionsfreiheit sind weitgehend in Côte d’Ivoire gewährleistet, in einigen anderen Kernbereichen der Menschenrechte (z. B. effektive Durchsetzung des Verbots der Kinderarbeit) bestehen jedoch weiterhin Defizite. Ghana hat die acht wesentlichen ILO-Konventionen ratifiziert. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sind verfassungsrechtlich verankert und es gibt einen staatlich festgelegten Mindestlohn. Detaillierte Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und zum Kündigungsschutz sind im Arbeitsgesetzbuch festgehalten (Labour Act). Herausforderungen bestehen in den Bereichen der sozialen Ungleichheit, Gleichstellung der Geschlechter, Ressentiments gegen Homosexuelle und LGBTI-Gruppen, Kinderarbeit und Korruption. 5. In welchen Sektoren (Arbeitstätigkeit, Einkommen) schafft der Compact with Africa nach Kenntnis der Bundesregierung hauptsächlich Arbeitsplätze in den Ländern der deutschen Reformpartnerschaft? Die Compact-with-Africa (CwA) Initiative zielt auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen durch Reformen auf makroökonomischer , wirtschaftspolitischer und finanzmarktbezogener Ebene ab. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement, welches mittel- und langfristig die Schaffung von Arbeitsplätzen nach sich ziehen soll, wirkt sektorenübergreifend. Die Reformpartnerschaften mit Ghana, Côte d’Ivoire und Tunesien stellen den deutschen bilateralen Beitrag zur G20 CwA-Initiative dar und unterstützen die Reformbemühungen ausgewählter Partnerländer. Für die Reformpartnerschaften mit Ghana und Côte d’Ivoire wurde im Dialog mit den Partnern der Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz und für Tunesien der Banken- und Finanzsektor als Schwerpunkte ausgewählt. Verbesserungen der Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement in diesen Bereichen wirken sich darüber hinaus sektorübergreifend positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen aus. Ebenso werden die Initiativen im Bereich berufliche Bildung gestärkt. 6. Inwiefern werden die Arbeitnehmer in den Ländern der Reformpartnerschaft nach Kenntnis der Bundesregierung mithilfe von Gewerkschaften in die Ausarbeitung der Compacts und Reformpartnerschaften einbezogen (bitte für jedes Partnerland einzeln beschreiben)? Die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen in die Ausarbeitung der Compacts und Reformpartnerschaften in den jeweiligen Ländern liegt in der Verantwortung der Partnerländer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Inwiefern werden die Arbeitnehmer in den Ländern der Reformpartnerschaft nach Kenntnis der Bundesregierung mithilfe von Gewerkschaften in unternehmerische Entscheidungen einbezogen (bitte für jedes Partnerland einzeln beschreiben)? In Tunesien sind die Gewerkschaften vor allem ein bedeutender gesellschaftspolitischer Faktor. Eine zentrale Rolle nimmt der Gewerkschaftsbund Union Générale Tunisienne du Travail (UGTT) ein. Auf Unternehmensebene im Privatsektor stehen Aufbau und Weiterentwicklung betrieblicher Organisations- und Verhandlungsstrukturen erst am Anfang. Im Juli 2017 wurde die Einrichtung eines „Nationalen Rates für den sozialen Dialog“ vom tunesischen Parlament beschlossen ; die Einrichtung des Rates wurde per Regierungsdekret im August 2018 veranlasst. Verschiedene Vorhaben der staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit begleiten den tunesischen Sozialdialog und loten dazu auch Möglichkeiten der Entwicklung eines betrieblichen sozialen Dialogs aus. In Côte d’Ivoire ist der soziale Dialog institutionalisiert mit Mechanismen auf nationaler, sektoraler und Unternehmensebene (z. B. über den nationalen Rat für Sozialdialog „Conseil National du Dialogue Social“). Informationen dazu hat die ILO: www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_mas/---program/documents/ genericdocument/wcms_643766.pdf . Sofern es in Ghana in einem Betrieb oder Unternehmen mindestens zwei Gewerkschaftsmitglieder gibt, haben diese das Recht auf gewerkschaftliche Vertretung in dieser Organisation. Es variiert von Unternehmen zu Unternehmen, inwieweit das Management den/die jeweilige Vertreter/-in der zuständigen Gewerkschaft in seine Entscheidungen einbindet. Über diese Praxis hinaus ist im Gesetz (Labour Act von 2003) die Vereinbarung sog. Collective Bargaining Agreements (CBA) vorgesehen. Diese CBAs sind grob mit den Tarifverträgen in Deutschland zu vergleichen . Ihre Verhandlung und Aktualisierung stellt die wesentliche Schiene gewerkschaftlicher Einflussnahme dar. Im Labour Act ist das „National Tripartite Committee“ (NTC) vorgesehen. Dieses legt vor allem den Mindestlohn fest. Darüber hinaus sind im Gesetz weitere Bereiche der Beratung und Konsultation sowie ein Treffen mindestens einmal im Quartal festgelegt. 8. Welche gesellschaftlichen Gruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Formulierung und Umsetzung der Compacts und Reformpartnerschaften miteinbezogen (bitte für einzelne Länder getrennt anführen)? Es werden verschiedene Gruppen von Akteuren konsultiert. Es wurden u. a. länderspezifische runde Tische für Ghana, Tunesien und Côte d’Ivoire unter Teilnahme von Unternehmen, Verbänden und Durchführungsorganisationen organisiert , um über bestehende Investitionshemmnisse und deren Überwindung zu diskutieren . Zur Vorbereitung des übergreifenden Politik- und Reformdialogs finden Gespräche mit der Privatwirtschaft statt (s. hierzu auch die Antworten zu den Fragen 9 bis 11). Zudem ist vorgesehen, Organisationen der Zivilgesellschaft bei Evaluierung und Monitoring zur Umsetzung der Reformpartnerschaften zu beteiligen . Auch auf Projektebene soll eine Einbindung von Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft durch Programme der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Reformpartnerschaften und CwA-Initiative stattfinden, z. B. zur Förderung der beruflichen Bildung im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Ghana. Auch im Rahmen der Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung des BMZ soll mit privaten Trägern der Zivilgesellschaft, Verbänden, Kammern und Hochschulen zusammengearbeitet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5352 9. Welche deutschen Wirtschaftsverbände überprüfen derzeit auf Anfrage der Bundesregierung das Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen, sich in den vier Reformpartnerländern zu engagieren? Was sind nach Informationen der Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser Überprüfungen? Um private Investoren in Deutschland auf Investitionsmöglichkeiten in den Compact Ländern, insbesondere in den drei gegenwärtigen deutschen Reformpartnerländern Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien, aufmerksam zu machen, wurde gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Afrika-Verein, dem Euro-Mediterran -Arabischer Länderverein (EMA), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie den betroffenen Ressorts Auswärtiges Amt (AA), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Steuerungskreis eingerichtet. Zum Treffen der Africa Advisory Group am Rande der Jahrestagung von IWF und Weltbank vom 12. – 14. Oktober 2018 wurde eine Bestandsaufnahme der Investitionstätigkeit der privaten Unternehmen in den Compact-Ländern vorgestellt (Interim Monitoring Report) und veröffentlicht (www.compactwithafrica.org). Zu dieser Übersicht haben auch die deutschen Verbände, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e. V. (Afrika-Verein) und der Euro-Mediterran-Arabischer Länderverein (EMA) beigetragen. In Vorbereitung auf die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung des BMZ fanden Gespräche mit den vorgenannten Wirtschaftsverbänden und darüber hinaus mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), dem Verband der Automobilindustrie (VDA) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) statt. 10. Welche Dialogveranstaltungen und Investor-Roundtables haben dazu bereits stattgefunden, welche weiteren sind in Planung (bitte die jeweiligen Termine , inhaltlichen Schwerpunksetzungen und Teilnehmenden bzw. Eingeladenen auflisten)? 11. Wann haben seit Januar 2016 Treffen zwischen der Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden oder einzelnen Unternehmen zum Compact with Africa bzw. den Reformpartnerschaften stattgefunden? Wer hat an diesen Treffen teilgenommen (bitte nach einzelnen Treffen aufschlüsseln )? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien pflegen aufgabenbedingt in jeder Wahlperiode eine Vielzahl von Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung aller Sitzungen und Einzelgesprächen nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode persönlichen Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden gekommen ist, in denen das in der Frage aufgeworfene Thema angesprochen wurde. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den o. g. Gründen nicht nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen , dass Lücken bei der Beantwortung u. a. dadurch nicht ausgeschlossen werden können, dass Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Verbänden auch als Gast an einem Termin oder einer Veranstaltung ohne Teilnehmerliste teilgenommen haben könnten und bei dieser Gelegenheit mit der Bundesregierung in Kontakt getreten sein könnten. Eine Aufstellung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt zudem grundsätzlich nicht. 2016 haben keine Dialogveranstaltungen, Investor-Roundtables oder Treffen zwischen der Bundesregierung und den Verbänden mit Bezug auf den CwA stattgefunden , da der CwA erst 2017 unter deutscher G20-Präsidentschaft initiiert wurde. Folgende Treffen, Dialogveranstaltungen und Investor-Roundtables zum Austausch zur Umsetzung der CwA-Initiative und der Reformpartnerschaften fanden auf Initiative oder mit Beteiligung der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 statt. Zwischen den beteiligten Ressorts und den Wirtschaftsverbänden findet im Rahmen des sog. CwA-Steuerungskreises ein regelmäßiger Austausch statt (Teilnehmer s. Antwort zu Frage 9); bisherige Sitzungstermine: 1. September 2017, 5. Oktober 2017, 13. Dezember 2017, 22. März 2018, 24. Mai 2018, 17. September 2018. Es gab darüber hinaus Gespräche mit einzelnen Unternehmen zum Thema CwA im BMF. 2017: Im Rahmen der internationalen Konferenz „G20 Africa Partnership – Investing in a Common Future“ (12./13. Juni 2017) fand in Berlin eine Gesprächsrunde hochrangiger Investoren mit Vertretern der CwA-Länder statt. Am 13. September 2017 trafen sich Vertreter u. a. aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und von Wirtschaftsverbänden (DIHK und Afrika-Verein) im Rahmen eines Expertengesprächs zur Umsetzung des Marshallplans mit Afrika und der Reformpartnerschaften. Das BMZ organisierte am 27. November 2017 im Rahmen des EU-Africa Business Forums in Abidjan eine Veranstaltung mit Investment Pitches der drei Reformpartnerländer , in denen die Länder investitionsfähige Projekte vor internationalen Investoren vorstellten. Anlässlich der Reise des Bundespräsidenten nach Ghana fand am 12. Dezember 2017 ein Wirtschafts-Roundtable der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana statt, an dem Vertreter der mitreisenden Wirtschaftsdelegation und Vertreter von in Ghana tätigen deutschen Unternehmen teilnahmen. Zwischen Bundesministerin a. D. Zypries und dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft fanden 2017 mehrere Gespräche statt, so am 28. März, 27. April, 6. Juli und 9. November 2017. Dabei nahmen u. a. auch Vertreterinnen und Vertreter von SAFRI, BDI und DIHK sowie mehrerer Unternehmen teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5352 2018: Im Jahr 2018 fanden drei von der Bundesregierung (mit)organisierte Investor- Roundtables zu den Reformpartnerländern Ghana (28. Februar 2018), Côte d’Ivoire (1. März 2018) und Tunesien (19. März 2018) mit Vertretern von Ressorts , Wirtschaftsverbänden (BDI, Afrika-Verein, DIHK) und Unternehmen statt. Am 16. Januar 2018 sprach Bundesministerin a. D. Zypries zu den in der Frage angesprochenen Themengebieten mit Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Unternehmen, am 28. Februar 2018 mit Vertreterinnen und Vertretern der DIHK und des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft. Anlässlich des Deutschlandbesuches des ghanaischen Staatspräsidenten Akufo- Addo fand am 28. Februar 2018 ein deutsch-ghanaisches Wirtschaftsforum in Berlin statt, welches von DIHK, Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e. V. und der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit der Delegation der deutschen Wirtschaft in Ghana sowie dem Bundesverband der deutschen Industrie und dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) ausgerichtet wurde. Bundesminister Altmaier führte am 5. Juni 2018 mit dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft ein Gespräch. Am 29. Juni 2018 fand ein Roundtable mit der Weltbank, der International Finance Corporation (IFC) sowie KfW, Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), BMF, BMZ und den Wirtschaftsverbänden DIHK, BDI, BDA und Afrika-Verein statt. Anlässlich der Reise der Bundeskanzlerin nach Ghana am 30. August 2018 fand ein Wirtschafts-Roundtable der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana mit Vertretern der Weltbank, des IWF und der Afrikanischen Entwicklungsbank und Vertretern der ghanaischen Wirtschaft sowie deutschen Wirtschaftsvertretern statt. Am 4. Oktober 2018 fand in Abidjan ein Roundtable unter Beteiligung des BMZ mit Wirtschaftsvertretern aus dem Energiebereich zur weiteren Ausgestaltung der Reformpartnerschaft mit der Côte d’Ivoire statt. Ebenfalls am 4. Oktober 2018 fand eine gemeinsame Investorenkonferenz zwischen Ghana und Deutschland u. a. mit deutschen und ghanaischen Unternehmen, Vertretern der deutschen und ghanaischen Regierung und International Finance Corporation (IFC) statt. In Vorbereitung auf die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung des BMZ gab es zwei Veranstaltungen für Unternehmensvertreter (1./2. Oktober 2018 in Berlin und 8. Oktober 2018 in Tunis). An der Veranstaltung in Tunis hat auch die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) teilgenommen. Im Rahmen der Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit mit Ghana fanden am 12. Oktober 2018 Gespräche mit Unternehmen und Verbänden in Ghana statt. Zur Vorbereitung der Reformpartnerschaft mit der Côte d’Ivoire gab es am 14. April 2018 ein Treffen des BMZ mit einem deutschen Industrieunternehmen. Am 2. Oktober 2018 und 4. Oktober 2018 fanden Treffen des BMZ mit ivorischen Vertretern aus der Finanz-, Pharma-, Industriebranche sowie mit einem ivorischen Unternehmensverband statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur Ausgestaltung der Reformpartnerschaft mit Tunesien fanden Treffen des BMZ mit deutschen und tunesischen Unternehmen (3. – 4. September 2018) und mit deutschen und tunesischen Unternehmen und Verbänden (10. – 11. Oktober 2018) statt. Am 30. Oktober 2018 findet eine G20-CwA-Investorenkonferenz in Berlin statt, die vom Afrika Verein und der Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) organisiert wird. Am 8. November 2018 findet eine Investorenkonferenz zum Thema CwA im Rahmen des Africa Investment Forum der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) in Johannesburg statt. 12. Welche Reisen von Regierungsvertretern und/oder Wirtschaftsverbänden haben seit Januar 2016 zwischen Deutschland und den drei fixierten und drei anvisierten „Reformländern“ stattgefunden, und inwiefern waren auch Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter daran beteiligt (bitte Teilnehmende für einzelne Reisen getrennt auflisten)? Es werden die Reisen von Vertretern der Bundesregierung nach Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien sowie Äthiopien, Senegal und Marokko, die im Zusammenhang mit der Compact with-Africa-Initiative und/oder der Reformpartnerschaft stehen, sowie entsprechende Besuche von Vertretern der betreffenden Länder in Deutschland aufgeführt. Im Jahr 2016 fanden keine Reisen, die im Zusammenhang mit der Compact-with- Africa Initiative und/oder den Reformpartnerschaften stehen, statt. Folgende Reisen wurden in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5352 Côte d’Ivoire Reisen Deutschland – Côte d’Ivoire 2017 28.02. – 02.03.2017 Bundesminister Dr. Müller (Vorstellung des Marshallplans mit Afrika bei der Afrikanischen Entwicklungsbank und bilaterale Gespräche) 29.05. – 03.06.2017 Vertreter BMZ (Gespräche zur Reformpartnerschaft) 31.07. – 04.08.2017 Vertreter BMZ (Gespräche zur Reformpartnerschaft) 02.10. – 06.10.2017 Vertreter BMZ (Gespräche zur Reformpartnerschaft) November 2017 Bundeskanzlerin Dr. Merkel, Bundesminister Gabriel, Vertreter AA, Persönlicher Afrikabeauftragter der Bundeskanzlerin/Afrikabeauftragter des BMZ in Abidjan anlässlich des AU-EU-Gipfels und weitere Regierungsvertreter 25.01.2018 G20 Finance Deputy/ Vertreter BMF (Gespräche mit CwA-Compact Teams, Finanzministerium , Privatsektor) 04.07. – 10.07.2018 BMZ-Delegation zu EZ-Regierungskonsultationen 01.10 – 05.10.2018 Vertreter BMZ (Gespräche zur Reformpartnerschaft) Reisen Côte d’Ivoire – Deutschland 2017 12./13.06.2017 Ivorischer Staatspräsident, Wirtschafts- und Finanzminister und Deputy-Finanzminister in Berlin zur G20-Afrika-Konferenz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ghana Reisen Deutschland – Ghana 2017 März 2017 Parlamentarischer Staatssekretär Silberhorn, BMZ (Gespräche u.a. zu CwA/Reformpartnerschaft ) April 2017 Vertreter BMZ (Gespräche zu CwA/Reformpartnerschaft) Juli 2017 Staatssekretär Gatzer (BMF) und Staatssekretär Dr. Kitschelt (BMZ) Juli/August 2017 Vertreter BMZ (Gespräche zur Reformpartnerschaft) Oktober 2017 Vertreter BMZ (Gespräche zur Reformpartnerschaft) Dezember 2017 Reise von Bundespräsident Steinmeier (mit Wirtschaftsdelegation), begleitet u.a. von BM’in a.D. Zypries und Staatssekretär Dr. Kitschelt, BMZ (Gespräche u.a. zu CwA / Reformpartnerschaft ) 2018 Februar 2018 Persönlicher Afrikabeauftragter der Bundeskanzlerin/Afrikabeauftragter des BMZ (Gespräche u.a. zu CwA/Reformpartnerschaft) Juni 2018 BMZ-Delegation zu EZ-Regierungskonsultationen August 2018 Bundeskanzlerin, begleitet von Wirtschaftsdelegation unter Leitung von Staatssekretär Nussbaum (BMWi), und Bundesminister Dr. Müller mit Wirtschaftsdelegation, Gespräche/Veranstaltungen auch zu CwA und Reformpartnerschaft Oktober 2018 BMZ-Delegation unter Leitung von Vertreter BMZ zu EZ-Regierungsverhandlungen und Reformpartnerschaft Reisen Ghana – Deutschland 2017 12./13.06. 2017 Ghanaischer Staatspräsident Akufo-Addo, Außenminsterin Botchwey, Finanzminister Ofori- Atta und weitere Regierungsvertreter in Berlin zur G20-Afrika-Konferenz Juni 2017 Bildungsminister Prempeh (auf Einladung AHK und KAS), Juni 2017 Oktober 2017 Ghanaischer Vize-Energieminister (Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Silberhorn (BMZ) in Berlin 2018 Januar 2018 Ghanaischer Staatsminister in Berlin Februar 2018 Ghanaischer Staatspräsident Akufo-Addo und Außenministerin Botchwey sowie weitere Regierungsvertreter in Berlin und Nordrhein-Westfalen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5352 Tunesien Reisen Deutschland – Tunesien 2017 02.03. – 04.03.2017 Bundesminister Dr. Müller (Gespräche mit Regierungsvertretern und Unternehmen) 03.03.2017 Bundeskanzlerin Dr. Merkel (politische Gespräche) 26.04. – 28.04.2017 Vertreter BMZ (Gespräche zu Reformpartnerschaft) 23.05. – 24.05.2017 Vertreter BMZ und weitere Regierungsvertreter anlässlich der Deutsch-Tunesische Regierungsverhandlungen (EZ) in Tunis 2018 02.09. – 05.09.2018 Vertreter BMZ (Gespräche zur Reformpartnerschaft) 10.10. – 11.10.2018 Bundesminister Dr. Müller mit Vertretern des BMZ (Gespräche mit Regierungs-, Verbands- und Firmenvertretern sowie Besuch von Ausbildungseinrichtungen) Reisen Tunesien – Deutschland 2017 13.02. – 15.02.2017 Tunesischer Premierminister, Innenminister, Industrieminister und Staatssekretär in Berlin zu Gesprächen mit Bundeskanzlerin und anderen Mitgliedern der Bundesregierung 17.03. – 18.03.2017 Tunesischer Finanzministerin in Baden-Baden zum G 20-Finanzministertreffen 12.06. – 13.06.2017 Tunesischer Staatspräsident, Außenminister und Finanz- und Entwicklungsminister in Berlin zur G 20-Afrika-Konferenz 2018 05./06.02.2018 Tunesischer Industrieminister in Berlin wg. EMA (Euro-Mediterran-Arabischen Länderverein)-Wirtschaftsforum Nordafrika 06.02.2018 Berater des tunesischen Ministers für Kommunikationstechnologie und digitale Wirtschaft (Gespräch mit Vertretern BMZ) 07.02.2018 Tunesischer Industrieminister (Gespräch mit Vertreter BMZ) 17.04. – 18.04.2018 Tunesischer Energieminister Kaddour zum „Energy Transition Dialogue“ auf Einladung des BMWi 18.04. – 20.04.2018 Direktorin im tunesischen Außenministerium und weitere Regierungsvertreter in Berlin anlässlich der Deutsch-Tunesische Regierungsverhandlungen (EZ) 26.09. – 27.09.2018 Tunesische Regierungsdelegation in Berlin anlässlich der vierten Deutsch-tunesische Regierungskonsultationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Äthiopien Reisen Deutschland – Äthiopien 2017 02.11. – 03.11.2017 Vertreter BMZ zu Regierungsverhandlungen (EZ) 2018 24.08. – 25.08.2018 Bundesminister Dr. Müller und BMZ-Delegation (politische Gespräche mit Premierminister Dr. Abiy Ahmed und Finanzminister Abraham Tekeste) 30.09.- 02.10.2018 Vertreter BMZ (Gespräche zur Ausgestaltung einer möglichen Reformpartnerschaft) Reisen Äthiopien – Deutschland 2017 12./13.06.2017 Äthiopischer Finanzminister in Berlin zur G20-Afrika-Konferenz Marokko Datum Teilnehmer Reisen Marokko – Deutschland 12./13.06.2017 Marokkanischer Finanzminister und Deputy-Finanzminister in Berlin zur G20-Afrika- Konferenz 15.10.- 18.10.2018 Marokkanische Regierungsdelegation in Berlin anlässlich der Regierungsverhandlungen zur deutsch-marokkanischen Entwicklungszusammenarbeit Reisen Deutschland – Marokko 18.-19.09.2017 Vertreter des BMZ anlässlich der Regierungskonsultationen zur deutsch-marokkanischen Entwicklungszusammenarbeit 02.-05.09.2018 Vertreter BMZ (Gespräche zur Ausgestaltung einer möglichen Reformpartnerschaft) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5352 Senegal Datum Teilnehmer Reisen Deutschland – Senegal 2017 13.01. – 15.01.2017 Parlamentarischer Staatssekretär Silberhorn (BMZ) 2018 21.01. – 24.01.2018 Parlamentarischer Staatssekretär Silberhorn (BMZ) 23.01. – 24.01.2018 G20 Finance Deputy/ Vertreter BMF mit Begleitung Dakar/Senegal (IWF-Workshop, Gespräche mit CwA-Compact Team, Privatsektor, Finanzministerium) 29.08. – 30.08.2018 Bundeskanzlerin Dr. Merkel, begleitet von Wirtschaftsdelegation unter Leitung von Staatssekretär Nussbaum (BMWi) (Gespräche auch zum CwA) 18.09. – 21.09.2018 Vertreter BMZ Reisen Senegal – Deutschland 2017 12.06. – 13.06.2017 Senegalesischer Staatspräsident Sall, Finanzminister und weitere Regierungsvertreter in Berlin zur G20-Afrika-Konferenz 07.07. – 08.07.2017 Senegalesischer Staatspräsident in Deutschland (G20-Gipfel in Hamburg) 13. Inwiefern strebt die Bundesregierung ein Engagement deutscher Unternehmen lediglich in den thematischen Feldern der jeweiligen Reformpartnerschaften an, und inwieweit setzt sie sich auch für deutsche Investitionen in anderen Wirtschaftsbereichen ein? Das Engagement deutscher Unternehmen soll nicht nur auf die Schwerpunktsektoren der jeweiligen Reformpartnerschaften begrenzt sein. So beabsichtigt die Bundesregierung z. B. im Rahmen der Sonderinitiative für Ausbildung und Beschäftigung des BMZ, besonders erfolgversprechende Wirtschaftscluster und Wertschöpfungsketten gezielt zu stärken und hier das Engagement deutscher, europäischer und afrikanischer Unternehmen zu befördern. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten deutscher Unternehmen durch eine breite Palette von Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung. 14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Investitionen, die im Rahmen des vom BMZ geplanten Entwicklungsinvestitionsgesetzes begünstigt werden, tatsächlich, wie in der Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP behauptet (Bundestagsdrucksache 19/4098), eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Afrikas begünstigen? Derzeit prüft die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket, um das Potential nachhaltiger Investitionen in unseren Partnerländern effektiver zu nutzen . Dies beinhaltet auch Mechanismen zur nachhaltigen Ausgestaltung von Investitionen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wird das geplante Entwicklungsinvestitionsgesetz einen Länder- bzw. Wirtschaftssektorschwerpunkt haben oder allgemein alle Investitionen in Ländern des Globalen Südens fördern? Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, besonders die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Afrikas zu unterstützen. Diese Zielsetzung wird im Rahmen der Prüfung eines umfassenden Maßnahmenpakets auch in Bezug auf mögliche Länder- und Wirtschaftssektorschwerpunkte berücksichtigt werden. 16. Welche konkreten Pläne gibt es in der Bundesregierung neben dem Investitionsschutz , auch durch verbindliche Regelungen und Gesetze die Menschenrechte zum Beispiel im Rahmen des UN-Treaty-Prozesses zu schützen ? Um Menschenrechtsverletzungen in transnationalen Liefer- und Wert-schöpfungsketten zu verhindern, setzt die Bundesregierung auf die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Die darin enthaltenen Maßnahmen setzt die Bundesregierung engagiert um. Im NAP, der einen Beitrag zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte darstellt, formuliert die Bundesregierung zudem ihre Erwartungshaltung an alle Unternehmen, bei Geschäftstätigkeit im In- und Ausland die Menschenrechte zu achten. Die Umsetzung des NAP durch in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten wird mit einem Monitoring-Verfahren überprüft. In Bezug auf den sog. UN-Treaty-Prozess sind gewichtige sachliche und prozedurale Fragen weiterhin unbeantwortet. Die Bundesregierung hat sich jedoch, in enger Abstimmung mit ihren EU-Partnern und vertreten durch die EU-Delegation , konstruktiv-kritisch in den Prozess eingebracht. 17. Inwiefern ist die Bundesregierung offen dafür, a) staatliche EZ-Vorhaben zukünftig öffentlich auszuschreiben und Unternehmen die Möglichzeit zu geben, sich an diesen Ausschreibungen zu beteiligen ; Die GIZ ist gehalten, sich bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen geeigneter Unternehmen der privaten Wirtschaft, staatlicher Stellen und Fachinstitutionen zu bedienen, wenn und soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint (§ 5 Absatz 1 des Generalvertrags zwischen der Bundesregierung und der GIZ vom 19. November 2003). Nach den geltenden „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit “ ist die deutsche Wirtschaft grundsätzlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt über geplante Vorhaben und die in diesem Rahmen bestehenden Liefer- und Leistungsmöglichkeiten sowie anstehende Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt durch die Germany Trade & Invest (GTAI), die diese Aufgabe in enger Abstimmung mit der Bundesregierung und den Durchführungsorganisationen vornimmt. Die o. g. Leitlinien sehen vor, dass in der Finanziellen Zusammenarbeit der Auftragsvergabe für Lieferungen und damit zusammenhängende Leistungen eine internationale öffentliche Ausschreibung vorangehen soll. Eine freihändige Vergabe kann nur erfolgen, wenn Wettbewerbsverzerrungen oder technische Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5352 Gründe dies rechtfertigen (zum Beispiel bei Anschlussaufträgen). Aufträge an Ingenieurberatungsfirmen werden in der Finanziellen Zusammenarbeit der Regel ebenfalls im Wege einer internationalen öffentlichen Ausschreibung vergeben. b) Instrumente der Außenwirtschaftsförderung auf die Quote für Entwicklungsausgaben (ODA-Quote) anzurechnen; Kernbedingung für eine Anrechenbarkeit ist, dass die Maßnahme als Hauptzweck den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen des Partnerlandes hat. Ist dies der Fall, werden diese durch die Bundesregierung als ODA gemeldet. c) Geschäftsrisiken von Unternehmen zukünftig verstärkt abzusichern; d) die Standards für Exportkreditgarantien (festgehalten im OECD-Konsensus ) abzusenken und eben diese Garantien auszuweiten und für Unternehmen günstiger zu gestalten? Die Fragen 17c und 17d werden gemeinsam beantwortet. Ziel der Bunderegierung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Ländern, die am Compact with Africa teilnehmen. Dafür baut die Bundesregierung bestehende Maßnahmen – soweit die Rahmenbedingungen dies zulassen – aus und prüft die Möglichkeit weiterer Verbesserungen und Erleichterungen. Bei der OECD setzt sich die Bundesregierung zusammen mit den europäischen Partnern für eine kontinuierliche Modernisierung der einschlägigen Regeln ein. e) Inwiefern existieren bereits Pläne für die Punkte a bis d, und wie sehen diese Pläne konkret aus? Auf die Antworten zu den Fragen 17a bis 17d wird verwiesen. 18. Was ist der aktuelle Stand der Zusammenarbeit mit Ägypten, Marokko und Ruanda hinsichtlich des Compact with Africa? Strebt die Bundesregierung den Abschluss von Reformpartnerschaften mit Ägypten, Marokko und Ruanda an? Unter Mitwirkung der internationalen Finanzinstitutionen und bilateralen Geber haben Ägypten, Marokko und Ruanda eine Reformmatrix zur Verbesserung der makroökonomischen, wirtschaftspolitischen und finanzmarktbezogenen Rahmenbedingungen erarbeitet (Länderinformationen auf www.compactwithafrica. org). Der Dialog wird neben den Compact Teams u. a. bei den regelmäßigen Sitzungen der G20 Africa Advisory Group am Rande der IWF/Weltbanktagungen fortgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. a) Wenn ja, woran macht die Bundesregierung die „Reformorientiertheit“ Ägyptens und Ruandas in den Bereichen „Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und politische Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“ konkret aus (bitte etwaige Gesetzesinitiativen oder sonstige Aktivitäten der beiden Regierungen in diesen Bereichen gesondert ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wenn nein, welche konkreten Argumente sprechen gegen die Reformpartnerschaft (bitte etwaige Gesetzesinitiativen oder sonstige Aktivitäten der beiden Regierungen gesondert ausweisen)? c) Welche konkreten Reformschritte, insbesondere im Bereich Menschenrechte und Wirtschaftspolitik müssen die drei Länder setzen, damit sie die Bundesregierung als „Reformpartner“ akzeptiert? Die Fragen 18b und 18c werden gemeinsam beantwortet. Mit den Ländern Marokko, Äthiopien und Senegal befindet sich die Bundesregierung im Gespräch. Zur Bemessung der konkreten Reformschritte greift die Bundesregierung u.a. auf objektive und international anerkannte Kriterien zurück, wie z. B. der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International, der Doing Business Index der Weltbank oder der Bertelsmann Transformationsindex. d) Welche Schwerpunkte strebt die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit den drei Ländern im Rahmen der Reformpartnerschaften an? Es wird auf die Antworten zu Frage 18c und zu Frage 1 verwiesen. 19. Wie viel Mittel, die den drei deutschen Reformpartnern im Jahre 2017 zugesagt wurden, wurden tatsächlich abgerufen (bitte nach Land, Ort, Projektbereich und Projektziel einzeln auflisten)? 21. Welche neuen Projekte wurden seit Ankündigung der Compact-with-Africa- Initiative in den jeweiligen Ländern realisiert, die nicht bereits vorher als Teil der Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geplant waren und unterstützt wurden (bitte für jedes Land einzeln beschreiben)? Die Fragen 19 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Tunesien: Im Rahmen der Reformpartnerschaft von Deutschland und Tunesien wurden zur bilateralen Flankierung der Compact with Africa Initiative in Tunesien folgende Maßnahmen zugesagt: ein Entwicklungskredit zur Finanzierung von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) u. a. in benachteiligten Regionen in Höhe von 140 Mio. Euro Finanzielle Zusammenarbeit (FZ); Beratung zur Umsetzung von Reformen im Finanz- und Bankensektor über einen Zuschuss in Höhe von 10 Mio. Euro FZ; der Aufbau eines Kreditgarantieinstruments über einen Zuschuss in Höhe von 10 Mio. Euro FZ zur Absicherung von Risiken lokaler Banken bei der Start-up und KKMU-Finanzierung; die Beratung der neuen Investitionsbehörde in Tunis in Höhe von 5 Mio. Euro Technische Zusammenarbeit (TZ) im Rahmen des Vorhabens zur Umsetzung des neuen tunesischen Investitionsgesetzes. Die Zusagen erfolgten 2017; die Vorhaben befinden sich in der Umsetzung bzw. in der Vorbereitung von Beauftragung und Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5352 Darüber hinaus wird ein KfW-Förderkredit in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro (nur Marktmittel) bereitgestellt. Der Vertrag zum Förderkredit über eine erste Tranche in Höhe von 100 Mio. Euro zwischen KfW und tunesischer Regierung wurde am 11. Juli 2018 unterzeichnet. Côte d’Ivoire: Im Rahmen der Reformpartnerschaft von Deutschland und Côte d’Ivoire wurden zur bilateralen Flankierung der Compact with Africa Initiative in Côte d’Ivoire folgende Maßnahmen zugesagt: Ein Darlehen für Investitionen im Sektor „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz “ (85 Mio. Euro FZ); Beratung im Sektor „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ (10 Mio. Euro Zuschuss als Begleitmaßnahme zum Investitionsprogramm); ein Beratungsvorhaben „Berufliche Bildung im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ (5 Mio. Euro TZ). Die Zusagen erfolgten 2017, die Vorhaben befinden sich in der Vorbereitung von Beauftragung und Umsetzung. Der Beginn der Maßnahmen ist ab Januar 2019 vorgesehen. Ghana: Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Ghana wurden zur bilateralen Flankierung der Compact with Africa Initiative folgende Maßnahmen zugesagt: Darlehen für Investitionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sektor „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ (85 Mio. Euro FZ); Beratung und Unterstützung der Umsetzung von Reformen im Sektor „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ (10 Mio. Euro FZ-Zuschuss); Förderung der Beruflichen Bildung im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (5 Mio. Euro TZ). Die Zusagen erfolgten Dezember 2017, die Vorhaben befinden sich in Abstimmung mit der ghanaischen Regierung in der Vorbereitung von Beauftragung und Umsetzung. 20. Inwieweit wurden im Haushaltsplan 2018 „neue“ Gelder für den Compact with Africa bereitgestellt bzw. welche Mittel aus dem Haushalt wurden dafür umgewidmet (Quelle: www.deutsche-afrika-stiftung.de/files/afrikapostaktuell_ cwa_9.7._1.pdf)? Eine abschließende Auskunft hierzu ist erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2018 möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Unternehmen in den Partnerländern die Bevölkerung nicht nur als billige Arbeitskräfte ausnutzen, um den eigenen Firmengewinn zu steigern (Quelle: Artikel Süddeutsche Zeitung „Lichtblick mit Schatten“ vom 22. August 2018)? Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Erwartung an alle Unternehmen formuliert, den im NAP beschriebenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte (menschenrechtliche Sorgfaltspflicht) in einer Weise zu verankern, die ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessen ist, um Menschenrechtsverletzungen in Wertschöpfungsketten vorzubeugen. Diese Verankerung wird derzeit durch das so genannte „NAP-Monitoring“ überprüft. Menschenrechte werden darüber hinaus als eigenständiger Punkt im Projektprüfverfahren bei der Außenwirtschaftsförderung berücksichtigt. 23. Inwieweit sind Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Menschenrechte generell in die Struktur der Compact-with-Africa-Initiative integriert? Die G20 haben 2016 einen gemeinsamen Aktionsplan aller Arbeitsgruppen und - stränge zur Umsetzung der Agenda 2030 beschlossen, der laufend fortentwickelt und konkretisiert wird (2017 durch das „Hamburg Update“, www.g20germany.de/ Content/DE/_Anlagen/G7_G20/2017-g20-hamburg-upade-en___blob=publication File&v=6.pdf). Zudem wurden auf dem Gipfel in Hamburg unter deutscher Präsidentschaft vier sogenannte „Hochrangige G20 Grundsätze“ zur Korruptions- Prävention und -bekämpfung verabschiedet. Bei Infrastruktur-Großprojekten in afrikanischen Compact-Ländern sind zudem Multilaterale Entwicklungsbanken beteiligt, die zur Berücksichtigung der genannten Standards den Nachhaltigkeitsund Klimazielen sowie Zielen der Korruptions-Prävention und -bekämpfung verpflichtet sind. 24. Werden auf dem Compact-with-Africa-Gipfel, zu dem die Bundeskanzlerin Ende Oktober in Berlin einlädt, neben Themen der Investitionssteigerung auch Fragen der Nachhaltigkeit, Umweltverschmutzung und gerechten Bezahlung thematisiert (Quelle: Artikel FAZ „Müller will Afrika rascher helfen , vom 22. August 2018)? Bei den Diskussionen im Rahmen der Konferenz zum Compact mit Afrika am 30. Oktober in Berlin beabsichtigt die Bundesregierung, auch Fragen der nachhaltigen Entwicklung anzusprechen. 25. Welche konkreten Ziele sollen auf dem Compact-with-Africa-Gipfel Ende Oktober erreicht werden? Die Bundesregierung erwartet, dass bei der G20-Afrika-Investitionskonferenz (G20 Investment Summit), die am 30. Oktober vom Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft und der Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) ausgerichtet wird, ein hochrangiger Austausch zwischen afrikanischen und deutschen Regierungsvertretern und der Wirtschaft stattfindet und ein Forum geboten wird, um Investitionen zu fördern und wirtschaftliche Entwicklung in Afrika zu stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5352 Ziel der Konferenz zum G20 Compact mit Afrika (CwA), zu der die Bundeskanzlerin am 30. Oktober einlädt, ist es, den CwA-Prozess gemeinsam weiter zu entwickeln , u. a. durch die Förderung von nachhaltiger Entwicklung und die Verbesserung der Investitionsbedingungen in den CwA-Ländern. Dies schließt auch weitere Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung Afrikas und zur Umsetzung des CwA-Prozesses ein, die wir präsentieren wollen. 26. Welche Staats- und Regierungschefs sind auf den Compact-with-Africa- Gipfel eingeladen? Die Staats- und Regierungschefs folgender Länder wurden eingeladen: Ägypten, Argentinien, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Guinea, Marokko, Österreich , Rwanda, Senegal, Togo, Tunesien und Südafrika. 27. Wie schätzt die Bundesregierung die Renditeerwartung für deutsche Unternehmen bei der Compact-with-Africa-Initiative ein? Sind die im Artikel genannten 5 bis 15 Prozent ein realistischer Orientierungswert für die deutsche Wirtschaft (Quelle: http://erlassjahr.de/news/ compact-with-africa-g20-initiative-mit-gefaehrlicher-kehrseite/)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 28. Was unternimmt die deutsche Bundesregierung dagegen, dass auf illegalen Müllhalden wie z. B. in Accra, Ghana, europäischer Elektroschrott ausgeschlachtet wird und so zu einer immensen Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefährdung der Lokalbevölkerung beiträgt (Quelle: Artikel in der Berliner Zeitung „Unsere Dürre und die andere Dürre“ vom 24. September 2018)? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Ghana über Vorhaben der technischen und finanziellen Zusammenarbeit bei der umweltgerechten Entsorgung und Recycling von Elektroschrott. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für das nachhaltige Management von Elektroschrott zu verbessern . Darüber hinaus wird die ghanaische Umweltschutzbehörde EPA bei der Erstellung von Kriterien für eine Unterscheidung von hochwertigen funktionsfähigen Geräten und unerwünschter illegaler Verbringung von Schrott zur Entsorgung unterstützt . 29. Welche Rolle spielen die „Ausbildungspartnerschaften“ mit deutschen Unternehmen im Rahmen der Reformpartnerschaft (www.bmz.de/de/presse/ aktuelleMeldungen/2018/januar/180118_Ein-Jahr-Marshallplan-mit-Afrika/ index.html)? Die Ausbildungspartnerschaften mit Siemens, Volkswagen und Knauf stellen modellhafte Partnerschaften zwischen staatlicher Entwicklungszusammenarbeit und Investitionen deutscher Unternehmen in Afrika dar. Sie sind nicht Teil der Reformpartnerschaften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5352 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wer hat die Indikatoren festgelegt, an denen die Partnerländer im Compact Monitoring Report von April 2018 gemessen werden (Quelle: www. compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/reports/ G20-CWA-%20Full%20Report.pdf)? Die Weltbank hat das Rahmenwerk für die Bewertung der Reformfortschritte im Rahmen des CwA (monitoring framework) vorgeschlagen, welches unverändert von der Africa Advisory Group angenommen wurde. Ein wesentliches Element ist die Selbsteinschätzung durch die Compact Länder nach einem Ampelsystem. Inwiefern ist der Doing Business Report der Weltbank nach Meinung der Bundesregierung als Indikator für den Fortschritt der Reformpartner geeignet , wenn der Report Werte wie Deregulierung und Investorenschutz über gesellschaftliche Ziele wie das Wohlergehen der Menschen, eine intakte Umwelt und die Gerechtigkeit der Gesellschaft stellt? Die Bundesregierung berücksichtigt den Doing Business Report der Weltbank als einen von mehreren Indikatoren. Es wird auf die die Antwort zu den Fragen 18b und 18c verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen der Weltbank, den Bericht methodisch zu verbessern. 31. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der thyssenkrupp AG und der deutschen Bundesregierung in Ghana aus, die im Compact Monitoring Report von April 2018 erwähnt wird? Die deutsche Botschaft in Accra steht mit ThyssenKrupp ebenso wie mit anderen vor Ort tätigen deutschen Firmen im Austausch. 32. Wie genau soll die deutsche Unterstützung für private Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien im Staat Elfenbeinküste aussehen? Die Unterstützung besteht aus einer Risikominderung für Investoren im Bereich erneuerbarer Energien. 33. Welche deutschen Unternehmen wurden auf dem runden Investorentisch, der im März 2018 stattgefunden hat und im Compact Monitoring Report von April 2018 beschrieben wird, als so genannte German Flagship Investors für Elfenbeinküste bzw. für Tunesien identifiziert (bitte einzeln für die Länder auflisten)? Bei den Roundtables im März 2018 (Cote d’Ivoire am 1. März 2018, Tunesien am 19. März 2018) wurden von Unternehmen Projekte vorgestellt, die Elemente des CwA beispielhaft demonstrieren. Eine Benennung von Leuchtturmprojekten der deutschen Wirtschaft gegenüber der International Finance Corporation (IFC) für das Monitoring erfolgte nicht als Ergebnis der Roundtables, sondern nach Abfrage bei Unternehmen durch die zuständigen Wirtschaftsverbände. In der von der IFC und AfDB erarbeiteten Bestandsaufnahme der Investitionstätigkeit von privaten Unternehmen in den CwA-Ländern (Interim Monitoring Report : s. Frage 9) sind auch sogenannte „Flagship Projects“ enthalten, an denen Investoren aus G20-Ländern beteiligt sind. Die von der deutschen Wirtschaft o. g. Leuchtturmprojekte sind in diese Übersicht eingeflossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333