Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5353 19. Wahlperiode 29.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4741 – Erfolge und Bilanz der G20-Investitionsinitiative „Compact with Africa“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter der deutschen G20-Präsidentschaft im Jahr 2017 wurde die Investitionsinitiative „Compact with Africa“ (CwA) gegründet. Um eine Basis für ein nachhaltiges Wachstum in Afrika zu schaffen, soll die Initiative private Investitionen und Infrastrukturentwicklung befördern. Dazu sollen im Rahmen der Partnerschaft Maßnahmen vereinbart werden, die gezielt die makroökonomischen, wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen verbessern (vgl.: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Schlaglichter/Compact-with-Africa/2017-03-30-g20-compact-with-africa.html). Über ein Jahr ist vergangen, seit die Investitionspartnerschaften auf dem G20- Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Hamburg beschlossen wurden. Bislang ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion unklar, welche Erfolge und welcher Mehrwert durch die Initiative bis dato für die elf afrikanischen Länder, die sich der Initiative angeschlossen haben, erzielt werden konnten und welchen konkreten Beitrag Deutschland diesbezüglich insbesondere im Rahmen der Reformpartnerschaften mit den Ländern Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien zusätzlich geleistet hat. 1. Welche konkreten Entwicklungserfolge (insbesondere in den Dimensionen Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen, Zugang zu Bildung, Ernährungssouveränität , Zugang zu Gesundheitsleistungen) gibt es beim so genannten Compact with Africa seit dessen Einführung unter der deutschen G20-Präsidentschaft (bitte nach Dimensionen, Compact-Partnerländern und beteiligten G20-Staaten aufschlüsseln)? Ziel der G20 Compact with Africa-Initiative (CwA) ist es u. a., die Attraktivität für private Investitionen durch Verbesserung der makroökonomischen, wirtschaftspolitischen sowie finanzmarktbezogenen Rahmenbedingungen in den Compact-Ländern zu erhöhen. Es handelt sich um eine langfristige Initiative. Bei der Sitzung der G20 Finanzminister und Notenbankgouverneure am 20. April 2018 wurde der erste Monitoring-Bericht zum Umsetzungsstand des CwA vorgelegt . Der Bericht, der im Auftrag der „G20 Africa Advisory Group“ (AAG) durch die Weltbank erstellt wurde, attestiert allen Partnern des CwA sichtbare Erfolge Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5353 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und unterstreicht ihren Reformwillen. Die größten Fortschritte sind bei der Verbesserung der makroökonomischen Bedingungen in den CwA-Ländern festzustellen . Der Monitoring-Bericht ist unter www.compactwithafrica.org/content/ dam/Compact%20with%20Africa/reports/CWA%20Monitoring%20Report,% 20April%202018%20.pdf öffentlich verfügbar. Bei der Sitzung der G20 Finanzminister und Notenbankgouverneure am 12. Oktober 2018 wurde eine im Auftrag der AAG von der International Finance Corporation (IFC) erarbeitete Bestandsaufnahme der Investitionstätigkeit von privaten Unternehmen in den CwA-Ländern vorgestellt (Interim Monitoring Report). Dieser zeigt, dass Reformbemühungen sich in Form erhöhter Investitionsaktivität auszahlen. Das Investoreninteresse nimmt in jenen CwA-Ländern zu, in denen sich das Geschäftsklima verbessert hat. Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen in CwA-Ländern hat 2017 ein Volumen von 277 Mrd. US-Dollar erreicht und weist eine höhere Wachstumsrate auf (10 Prozent jährlich) als in den übrigen afrikanischen Ländern. Investitionsprojekte nehmen insbesondere in langfristigen und für die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung wichtigen Bereichen Infrastruktur und verarbeitendes Gewerbe zu. Der Bericht wird in Kürze auf www.compactwithafrica.org veröffentlicht. 2. Wird die Initiative, nach Kenntnis der Bundesregierung, von der argentinischen Präsidentschaft weitergeführt oder erweitert? a) Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die argentinischen Vorhaben im Bereich des CwA? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Die CwA-Initiative wurde und wird unter der aktuellen argentinischen G20-Präsidentschaft fortgeführt. Auch Japan hat angekündigt, den Prozess 2019 weiterzuführen . Zu den laufenden Vorhaben im Jahr 2018 wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. 3. Welche G20-Länder sind mit welchen afrikanischen Compact-Ländern bilaterale Partnerschaften eingegangen, wie es etwa Deutschland mit den Ländern Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien getan hat? Falls es keine weiteren bilateralen Partnerschaften zwischen den G20-Ländern und den CwA-Ländern in Rahmen der Initiative gibt, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Umstand? Die Zusammenarbeit der G20-Länder mit den afrikanischen Compact-Ländern erfolgt in unterschiedlicher Weise und Intensität. Eine Übersicht der bilateralen Zusammenarbeit ist den „policy matrices“ zu entnehmen, die unter www. compactwithafrica.org auf der jeweiligen Übersicht zu jedem Compact-Land zu finden sind. Im Rahmen der „G20 Africa Advisory Group“ (AAG) wirbt Deutschland in seiner Rolle als Ko-Vorsitzender stetig für weiteres Engagement der G20- Länder im Compact with Africa. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5353 4. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den „G20 Investment Summit – German Business and the CwA Countries“ am 30. Oktober 2018 in Berlin? a) Welche Programmpunkte sind vorgesehen? Mit der Konferenz unterstreicht die Bundesregierung erneut den hohen politischen Stellenwert der CwA-Initiative. Als Programmpunkte sind u. a. Reden der Bundeskanzlerin, von afrikanischen Staats- und Regierungschefs, von BM Dr. Müller, Präsentationen von Projekten der deutschen Wirtschaft in Afrika und Paneldiskussionen vorgesehen. b) Welche Gäste aus Partnerländern und Wirtschaft sind eingeladen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden u. a. die Staats- und Regierungschefs folgender Länder eingeladen: Ägypten, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Guinea, Rwanda, Senegal, Togo, Tunesien und Südafrika. Weiterhin wurden Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden eingeladen. c) Welche Bundesressorts und Institutionen sind an der Planung und Durchführung des Gipfels beteiligt? Die Veranstaltung wird vom Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft und der Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) organisiert. An den Planungen sind das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das BMZ und weitere Ressorts beteiligt. d) Welche konkreten Ergebnisse sollen auf dem Gipfel erzielt werden? Als konkretes Ergebnis der Konferenz sind Unterzeichnungen von Wirtschaftsprojekten sowie die Vorstellung afrikapolitischer Maßnahmen der Bundesregierung vorgesehen. 5. Strebt die Bundesregierung auf dem Summit konkrete Investitionszusagen durch private Investoren an? a) In welcher Höhe? b) In welchen Zielländern? c) In welchen Bereichen (u. a. Verkehrswege, digitale Infrastruktur bzw. IKT – Informations- und Kommunikationstechnik, Gesundheit, Bildung, Risikokapital bzw. Start-Ups) sieht die Bundesregierung den größten Bedarf ? Und in welchen sieht sie das größte Potential für private Investitionen? Die Fragen 5 bis 5c werden zusammen beantwortet. Da die Vorbereitungen für die Konferenz noch nicht abgeschlossen sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt, welche konkreten Investitionszusagen durch private Investoren in welcher Höhe, in welchen Zielländern und in welchen Sektoren vorgesehen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5353 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie stellen die G20 im Rahmen des CwA sicher, dass bei Infrastruktur- Großprojekten a) die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie der Menschenrechte sowie die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, b) die Kohärenz mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) c) sowie die Kohärenz mit den Klimazielen von Paris und d) eine ausreichende Vorbeugung gegen Korruption gegeben ist? Die Fragen 6a bis 6d werden zusammen beantwortet. Die G20 haben 2016 einen gemeinsamen Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda 2030 beschlossen, der laufend fortentwickelt wird (2017 durch das „Hamburg Update“). Zudem wurden auf dem G20 Gipfel in Hamburg unter deutscher Präsidentschaft sog. „Hochrangige G20 Grundsätze“ zur Bekämpfung der Korruption verabschiedet. Bei Infrastruktur-Großprojekten in afrikanischen Compact-Ländern sind in der Regel auch eine oder mehrere der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs), wie Weltbank und Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), beteiligt, wodurch die genannten Standards, Nachhaltigkeits- und Klimaziele und Ziele der Korruptionsbekämpfung in angemessener Weise beachtet werden. Auch die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich an der Agenda 2030, dem Übereinkommen von Paris und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. 7. Welche konkreten Finanzinstrumente und welche weiteren Maßnahmen beabsichtigen die G20 mit den Partnerländern zu vereinbaren und anzuwenden, um privaten Investoren in afrikanischen Ländern ein Engagement im Bereich Infrastruktur zu erleichtern? a) Mit welchem Finanzvolumen (absolut und relativ) streben die G20 nach Kenntnis der Bundesregierung an, im Rahmen des CwA privates Kapital für Infrastrukturinvestitionen zu mobilisieren? b) In welcher finanziellen Größenordnung soll, nach Kenntnis der Bundesregierung , das Instrument der öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) eingesetzt werden, und mit welchen konkreten Maßnahmen soll dabei der Gefahr impliziter Staatsverschuldung begegnet werden? c) Inwieweit fließen in diese Bewertung die hiesigen Erfahrungen mit ÖPP sowie die kritischen Untersuchungen des Bundesrechnungshofes zu ÖPP in Deutschland ein? d) Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Kostensteigerungen für große Infrastrukturprojekte unter privater sowie öffentlicher Trägerschaft in Entwicklungsländern vor? Die Fragen 7 bis 7d werden zusammen beantwortet. Ziel der CwA-Initiative ist es u. a., die Attraktivität für private Investitionen durch Verbesserung der makroökonomischen, wirtschaftspolitischen sowie finanzmarktbezogenen Rahmenbedingungen in den Compact-Ländern zu erhöhen. Die G20 sind lediglich eine Plattform für politische Koordinierung und haben daher kein konkretes Finanzziel festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5353 Zu konkreten Finanzinstrumenten der anderen G20-Partner hat die Bundesregierung keine detaillierten Informationen. Über Finanzinstrumente der International Finance Corporation und weiterer multilateraler Entwicklungsinstitutionen sowie der KfW und der DEG stehen sog. Toolboxes auf der Internetseite www. compactwithafrica.org zur Verfügung. Öffentlich-Private-Partnerschaften können, je nach Gegebenheit in den einzelnen Ländern, unter möglicher Beteiligung deutscher Unternehmen dann zur Anwendung kommen, wenn und wo dies zweckmäßig ist und durch die entsprechenden Investitionen keine zusätzlichen Risiken bei der Schuldentragfähigkeit entstehen. Bei entsprechenden Entscheidungen sollen insbesondere auch die Einschätzungen von IWF und Weltbank zur Schuldentragfähigkeit eine wichtige Rolle spielen . e) Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass sich aus der jüngst abgesenkten Eigenbeteiligung von 10 Prozent auf 5 Prozent bei Hermes-Bürgschaften für Exporte nach Ghana – das nach Einschätzung des IWF (Internationaler Währungsfonds) ein hohes Risiko der Überschuldung aufweist – bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern das dortige Überschuldungsrisiko nicht erhöht? Für welche weiteren Länder soll in absehbarer Zeit die Eigenbeteiligung abgesenkt werden? Für afrikanische Länder, die den Compact with Africa erfolgreich umsetzen und dabei Risiken verringern und Geschäftsbedingungen verbessern, hat die Bundesregierung den Selbstbehalt bei Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) auch bei öffentlichen Bestellern von 10 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Diese Absenkung betrifft Côte d’Ivoire und Senegal; diese Regelung gilt auch für Äthiopien , Ghana und Ruanda, sofern dadurch nicht die Schuldentragfähigkeit beeinträchtigt wird. Bei Reformfortschritten und Schuldentragfähigkeit gilt dies zudem für Benin und Guinea, wenn entsprechende Anträge aus der Wirtschaft vorliegen. Die Höhe des Selbstbehaltes hat bei durch Hermes-Bürgschaften abgesicherten Kreditgeschäften an öffentliche Besteller in CwA-Ländern Bedeutung für die Risikosteuerung , sie verändert jedoch nicht die Höhe der Schulden aus einem solchen Geschäft für das Bestellerland. Dessen ungeachtet wird bei der Entscheidung über Hermes-Deckungen mit öffentlichen Bestellern jeweils bei der Entscheidungsfindung die Schuldentragfähigkeit des betreffenden Landes genau überprüft und abgewogen, sowohl im Hinblick auf die finanziellen Risiken für den Bund als auch auf die Förderungswürdigkeit. Für hoch verschuldete Länder wird der Schuldenstand von IWF und Weltbank (IFIs) im Rahmen ihrer jeweiligen Programme laufend überwacht. Die IFIs räumen diesen Ländern zur Wahrung der Schuldentragfähigkeit ein bestimmtes Maß an kommerzieller Verschuldung ein. Im Rahmen der Befolgung der sog. Sustainable Lending (SL)-Prinzipien der OECD sind staatliche Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies, ECA) angehalten, kommerzielle Kreditfinanzierungen an öffentliche Besteller in SL-Ländern vor der Übernahme an den IWF und die Weltbank zu melden. Diese informieren dann die jeweilige ECA, falls die geplante Kreditfinanzierung nicht in den jeweiligen Länder-Rahmen für kommerzielle Finanzierungen passt. Damit wird seitens der Teilnehmer an den SL-Prinzipien (u. a. alle EU und OECD-Mitgliedsstaaten ) eine Erhöhung des Schuldenstandes über ein tragfähiges Maß hinaus vermieden. Eine Entscheidung über die Absenkung der Eigenbeteiligung für weitere CwA- Länder wurde bisher nicht getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5353 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Effekte erwarten die G20 durch den CwA auf die von den Partnerstaaten zu entrichtenden Zinsen an private Gläubiger, sofern die öffentliche Hand Kredite aufnimmt oder Anleihen begibt? a) Welche privaten Geldgeber kommen nach Auffassung der Bundesregierung hierfür in Frage bzw. haben bereits Interesse signalisiert? b) Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Regeln für verantwortliche Kreditvergabe bzw. inwieweit sind die unter der deutschen G20-Präsidentschaft beschlossenen „G20 Operational Guidelines for Sustainable Financing (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Standardartikel/Themen/Schlaglichter/G20-2016/g20-operational-guide lines-for-sustainable-financing.pdf?__blob=publicationFile&v=2)“ hierfür verbindlich? Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet. Derartige (Zins-)Effekte lassen sich zumindest derzeit nicht zuverlässig beziffern. Wenn CwA-Länder durch Reformanstrengungen, die durch die CwA-Initiative angestoßen oder vorangetrieben werden, auf den (internationalen) Kapitalmärkten an Glaub- und Kreditwürdigkeit hinzugewinnen, dürfte sich dies zumindest mittel- bis langfristig auch senkend auf die landesspezifische Risikokomponente der Zinsen auswirken, die CwA-Länder z. B. für mögliche Anleihen /Kredite an den Kapitalmärkten zu zahlen haben. Die G20-Arbeitsgruppe Internationale Finanzarchitektur beschäftigt sich unter anderem mit Fragen zur Schuldentragfähigkeit und zur Schuldentransparenz in Niedrigeinkommensländern. Vor dem Hintergrund der 2017 beschlossenen G20 Operational Guidelines on Sustainable Financing und deren Umsetzung, die die G20 vorantreiben, finden auch regelmäßig Gespräche des Pariser Clubs mit dem Institute of International Finance (IIF), einer internationalen Vereinigung privater Finanzinstitute, statt. Der Austausch mit den darin vertretenen Kreditgläubigern des Privatsektors dient auch der Einbeziehung des Privatsektors zu Schuldenthemen . Der Pariser Club möchte in diesem Zusammenhang unter anderem erreichen , dass sich private Gläubiger in eigenen Leitlinien zu verantwortlicher Kreditvergabe verpflichten und damit dazu beitragen, Schuldentragfähigkeit in den Niedrigeinkommensländern sicherzustellen. Das IIF hat hierzu eine "Debt Transparency Task Force" eingesetzt. 9. Welchen konkreten Mehrwert hat der CwA für die Compact-Länder im Unterschied zu den anderen afrikanischen Ländern, die nicht Teil der Initiative sind? Durch die Kooperation mit drei internationalen Finanzinstitutionen, der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB), der Weltbankgruppe (WBG) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF), profitieren die Compact-Länder von einer auf ihre Reformprioritäten zugeschnittenen Beratung zur Verbesserung der makroökonomischen Stabilität, des Geschäftsumfelds sowie des Finanzsystems. Eine wichtige Aufgabe der G20 Mitglieder und weiterer Partnerländer ist es, privatwirtschaftliche Akteure zu mobilisieren, um in CwA-Länder zu investieren. Im Rahmen des Compact with Africa signalisieren teilnehmende Länder ihre Bereitschaft zu Reformen zwecks Mobilisierung privater Investitionen. Ziel ist, dass die Compact-Länder durch die Zusammenarbeit mit den G20 eine höhere politische und wirtschaftliche Aufmerksamkeit erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5353 10. Plant die Bundesregierung, weitere Reformpartnerschaften im Rahmen des CwA einzugehen? Wenn ja, mit welchen Ländern? Das BMZ ist auf drei weitere Compact-Länder zugegangen und bereitet Verhandlungen über Reformpartnerschaften vor. Es handelt sich dabei um die Länder Äthiopien, Marokko und Senegal. 11. Welche Rolle spielen die Länder der deutschen Reformpartnerschaften für die vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Gerd Müller angekündigte neue Länderliste (vgl.: www.bundestag.de/mediathek? videoid=7271055#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjcx MDU1&mod=mediathek)? a) Nach welchen Kriterien soll die neue Länderliste mit welchem Ziel erstellt werden? b) Inwieweit wird dabei den Selbstverpflichtungen, die im Rahmen der Development Effectiveness Agenda eingegangen wurden, wie zum Beispiel Partnerorientierung, Geberharmonisierung und internationale Arbeitsteilung , Rechnung getragen? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Handlungsleitend für die Auswahl von Kooperationsländern der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind eine Reihe qualitativer und quantitativer Kriterien, die auch bei der Auswahl der deutschen Reformpartnerschaften zu Grunde gelegt wurden. Hierzu wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 150 des Abgeordneten Ottmar von Holtz auf Bundestagsdrucksache 19/4317 verwiesen. Die angekündigte Überprüfung der Länderliste ist noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Auswahl möglicher neuer Kriterien. 12. Welche konkreten Maßnahmen seitens der Bundesregierung wurden zur Verbesserung der makroökonomischen, unternehmens- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen aufgrund des CwA neu ergriffen (bitte nach Ländern , Maßnahme und Maßnahmenbeginn auflisten)? Die Verbesserung der makroökonomischen, unternehmens- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen eines jeden Landes ist abhängig von der länderspezifischen Ausgangssituation. Eine ausführliche Darstellung der konkreten Einzelmaßnahmen des BMZ für die einzelnen Reformpartnerländer wird in den Antworten zu den Fragen 14 bis 22 ausgeführt. 13. Welche Unterstützungsangebote seitens der Partnerorganisationen – wie etwa der Weltbank oder des Internationalen Währungsfonds – sind neue und zusätzliche Maßnahmen, die im Rahmen des CwA geleistet wurden (bitte nach Ländern, Partnerorganisationen, Maßnahme und Maßnahmenbeginn auflisten)? Der IWF unterstützt im Rahmen seiner Kernaufgaben (Kreditvergabe, Überwachung , Kapazitätsaufbau) die CwA-Länder bei ihren Reformbemühungen und der Erreichung ihrer Ziele im Rahmen der CwA-Initiative. Darüber hinaus sind der IWF und die Weltbank (neben der AfDB) die zentralen Internationalen Organisationen , die beim CwA mitwirken und sich aktiv in die Initiative einbringen, z. B. Fachexpertise, Mitarbeit in Compact-Teams vor Ort, Teilnahme an der G20 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5353 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Africa Advisory Group. Die Weltbank Gruppe bietet zudem mit dem Multi-Geber Treuhandfonds „ISCA“ sowie mit der Initiative „Think Africa“ spezifische Unterstützung für CwA-Länder. Côte d’Ivoire 14. In welcher Höhe sind Mittel für die Côte d’Ivoire im Rahmen der Reformpartnerschaft im Haushalt 2018 eingestellt bzw. für die Jahre 2019 bis 2021 eingeplant (bitte trennscharf nach Jahren, Höhe und Haushaltstitel auflisten), und inwiefern werden diese Mittel zusätzlich zu den bisherigen Mitteln und Zusagen im Rahmen der bilateralen Entwicklungspolitik zwischen Deutschland und der Côte d’Ivoire bereitgestellt (bitte entsprechend auflisten)? Eine diesbezügliche Frage wurde im Berichterstattergespräch zum Einzelplan 23 am 24. September 2018 der Abgeordneten Anja Hajduk gestellt und zwischen der Leitung des BMZ und den Berichterstattern wurde vereinbart, dass das BMZ hierzu bis Mitte Januar 2019 antwortet. Diese Antwort wird BMZ Ihnen zukommen lassen. 15. Zu welchen konkreten Reformvorhaben mit welchen konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum hat sich die Côte d’Ivoire im Rahmen des CwA verpflichtet (bitte nach Reformvorhaben, Maßnahme und Zeitraum aufschlüsseln )? Die Reformen im Rahmen des CwA sind von der ivorischen Regierung ausgearbeitet und mit den multilateralen Entwicklungsinstitutionen und u. a. Deutschland im Rahmen der G20 Länderteams abgestimmt worden. Sie enthalten Reformen zu den makroökonomischen Rahmenbedingungen, dem Investitionsklima und der Fiskalpolitik. Einzelheiten sind der folgenden Seite zu entnehmen: www. compactwithafrica.org 16. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Investitionspartnerschaft mit Côte d’Ivoire eine sogenannte Policy Matrix erstellt wurde, in der sich auch die bilateralen Beiträge Deutschlands wiederfinden: a) Welche Maßnahmen und welche Mittel stellt Deutschland konkret bereit, um eine größere Unterstützung für Investitionen im Energiesektor zu leisten (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/ content/dam/Compact%20with%20Africa/Countries/Cote%20Divoire/ Matrice%20Actions%20CWA%20C%C3%B4te%20d%27Ivoire_28-02- 2018.pdf – Germany: Upcoming greater support to private investment energy especially in renewable energies to improve profitability, efficiency and reliability in the energy sector)? Bislang hat Deutschland in 2017 100 Mio. Euro für den Energiesektor zugesagt. Weitere Zusagen können folgen. Die 100 Mio. Euro teilen sich auf in 85 Mio. Euro für Darlehen der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit, 10 Mio. Euro für Zuschüsse der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit und 5 Mio. Euro für die bilaterale technische Zusammenarbeit. Diese Mittel sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen im Sektor verbessern. Die technische Zusammenarbeit durch die GIZ wird für berufliche Bildung im Sektor verwendet, so dass Unternehmen auf Fachkräfte zurückgreifen können. Mit der finanziellen Zusammenarbeit wird die Netzinfrastruktur ausgebaut (um den im Norden des Landes zusätzlich zu erwartenden Solarstrom im Land verteilen zu können), über die Senkung von Risiken wird der Zugang zu Krediten vereinfacht und über Pilotprojekte der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5353 Weg für private Investitionen bereitet. Das Energieministerium wird auch beraten werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessern zu können. Diese Maßnahmen sind alle noch in der Planung bzw. Vorbereitung. Die ersten werden Anfang 2019 beginnen. b) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt Deutschland konkret Reformen im Stromsektor (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/ Countries/Cote%20Divoire/Matrice%20Actions%20CWA%20C%C3% B4te%20d%27Ivoire_28-02-2018.pdf – Germany: support to conduct reforms in the electricity sector allowing a greater private sector investment especially in the renewable energy sector)? Die in der Absichtserklärung zur Reformpartnerschaft genannten Reformen im Energiesektor befinden sich in der Planung oder Umsetzung. Zukünftig können diese speziell durch die in der Antwort zu Frage 16a genannten 10 Mio. Euro Zuschüsse unterstützt werden. Diese Mittel dienen der Beratung der ivorischen Regierung z. B. durch Studien oder Experteneinsätze. Die ersten Maßnahmen werden voraussichtlich Anfang 2019 beginnen. Die Aufteilung der Mittel in einzelne Maßnahmen kann erst nach weiterer Abstimmung mit dem ivorischen Energieministerium erfolgen. c) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt Deutschland konkret Reformen im Energiesektor (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/ Countries/Cote%20Divoire/Matrice%20Actions%20CWA%20C%C3% B4te%20d%27Ivoire_28-02-2018.pdf – Germany: Reform and partnership in energy sector to derisk investments and to work with public entities on how to assure greater investor protection)? Deutschlands Engagement im Energiesektor beschränkt sich auf den Stromsektor . Es wird auf die Antwort zu Frage 16b verwiesen. d) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt Deutschland konkret Maßnahmen um Investitionsrisiken von Privatunternehmen im Bereich erneuerbare Energien zu mindern (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/ Countries/Cote%20Divoire/Matrice%20Actions%20CWA%20C%C3% B4te%20d%27Ivoire_28-02-2018.pdf – Germany: measures to be set up to de-risk investments of private companies in the renewable energy sector )? Die Risikominderung für Investoren soll v. a. mit den in der Antwort zu Frage 16a genannten 85 Mio. Euro Darlehen erreicht werden. Ein Teil dieser Mittel (mind. 10 Mio. Euro) soll für einen Kreditgarantiefonds eingesetzt werden, der die Risiken der Investitionen in erneuerbare Energien senkt und somit den Zugang zur Finanzierung ermöglicht. Dieses Instrument ist noch in der Studienphase. Ein Konzept zur Ausgestaltung und ein Zeitplan werden im Jahr 2019 vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5353 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tunesien 17. In welcher Höhe sind Mittel für Tunesien im Rahmen der Reformpartnerschaft im Haushalt 2018 eingestellt bzw. für die Jahre 2019 bis 2021 eingeplant (bitte trennscharf nach Jahren, Höhe und Haushaltstitel auflisten), und inwiefern sind diese Mittel zusätzlich zu den bisherigen Mitteln und Zusagen im Rahmen der bilateralen Entwicklungspolitik zwischen Deutschland und Tunesien bereitgestellt (bitte entsprechend auflisten)? Eine diesbezügliche Frage wurde im Berichterstattergespräch zum Einzelplan 23 am 24. September 2018 von der Abgeordneten Anja Hajduk gestellt und zwischen der Leitung des BMZ und den Berichterstattern wurde vereinbart, dass das BMZ hierzu bis Mitte Januar 2019 antwortet. Diese Antwort wird BMZ Ihnen zukommen lassen. 18. Zu welchen konkreten Reformvorhaben mit welchen konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum hat sich Tunesien im Rahmen des CwA verpflichtet (bitte nach Reformvorhaben, Maßnahme und Zeitraum aufschlüsseln)? Die Reformen im Rahmen des CwA sind von der tunesischen Regierung ausgearbeitet und mit den multilateralen Entwicklungsinstitutionen und u. a. Deutschland im Rahmen der G20 Länderteams abgestimmt worden. Sie enthalten Reformen zu den makroökonomischen Rahmenbedingungen, dem Investitionsklima und der Fiskalpolitik. Einzelheiten sind der folgenden Seite zu entnehmen: www. compactwithafrica.org 19. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Investitionspartnerschaft mit Tunesien eine sogenannte Policy Matrix erstellt wurde, in welcher sich auch die bilateralen Beiträge Deutschlands wiederfinden: a) Welche Maßnahmen und welche Mittel bereit, stellt Deutschland konkret bereit, um die haushalterische Nachhaltigkeit im Bereich makroökonomischer Rahmenbedingungen zu unterstützen (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten ), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with% 20Africa/Countries/Tunisia/TUN%20CWA-%20neue%20Version% sion%2011%2004%202018.pdf)? Die Bundesregierung unterstützt die haushalterische Nachhaltigkeit im Rahmen des Compact with Africa mit Tunesien und der Reformpartnerschaft von Deutschland und Tunesien: Die Bereitstellung eines Entwicklungskredits in Höhe von 140 Mio. Euro zur KKMU-Finanzierung sowie eines KfW-Förderkredit in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro sind verknüpft mit einer Reformkonditionierung u. a. betreffend Haushaltsgrundsätzegesetz und Schuldenmanagement. Der Entwicklungskredit wurde 2017 zugesagt. Der Vertrag zum Förderkredit über die erste Tranche (100 Mio. Euro) zwischen KfW und tunesischer Regierung wurde am 11. Juli 2018 unterzeichnet. Die Auszahlung der Mittel soll in beiden Fällen nach Erfüllung der vereinbarten Konditionen erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5353 b) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt die GIZ konkret das Geschäftsumfeld und den rechtlichen Rahmen für Investitionen (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/ dam/Compact%20with%20Africa/Countries/Tunisia/TUN%20CWA-% 20neue%20Version%2011%2004%202018.pdf)? Die Bundesregierung unterstützt das Geschäftsumfeld und den rechtlichen Rahmen für Investitionen im Rahmen des Compact with Africa mit Tunesien und der Reformpartnerschaft von Deutschland und Tunesien mit dem Vorhaben „Deutsch-Tunesische Investitionspartnerschaft“ (Auftragsvolumen: 5 Mio. Euro, Laufzeit: 01/2018 bis 12/2020) über die GIZ. Mit diesem Vorhaben wird insbesondere die neugeschaffene tunesische Investitionsförderagentur (Tunisia Investment Authority, TIA) in ihrem Aufbau und bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen gefördert. Die Aktivitäten der ersten neun Monate Projektlaufzeit umfassen Beratung der Investitionsförderagentur sowie Fortbildungen von Mitarbeitern/innen der Investitionsförderagentur und anderer relevanter Akteure. c) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt die KfW konkret die Mobilisierung von öffentlichen und privaten Investitionen im Bereich finanzpolitischer Rahmenbedingungen (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten ), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20 Africa/Countries/Tunisia/TUN%20CWA-%20neue%20Version%2011% 2004%202018.pdf)? Die Bundesregierung unterstützt die Mobilisierung von öffentlichen und privaten Investitionen im Bereich finanzmarktpolitischer Rahmenbedingungen im Kontext des Compact with Africa mit Tunesien und im Rahmen der Reformpartnerschaft von Deutschland und Tunesien über die KfW: i Die Bereitstellung eines Entwicklungskredits in Höhe von 140 Mio. Euro zur KKMU-Finanzierung sowie eines KfW-Förderkredit in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro sind verknüpft mit einer Reformkonditionierung u. a. betreffend Investitionsrahmenbedingungen und -förderung. Der Entwicklungskredit wurde 2017 zugesagt. Der Vertrag zum Förderkredit über die erste Tranche (100 Mio. Euro) zwischen KfW und tunesischer Regierung wurde am 11. Juli 2018 unterzeichnet. Die Auszahlung der Mittel soll in beiden Fällen nach Erfüllung der vereinbarten Konditionen erfolgen. ii Unterstützung bei der Umsetzung von Reformen betreffend Investitionsrahmenbedingungen und -förderung über Experteneinsätze i. H. v. bis zu 10 Mio. Euro, Regierungszusage 2017; Der Beginn der Begleitmaßnahme ist für November 2018 vorgesehen. iii Aufbau eines Kreditgarantieinstruments über einen Zuschuss in Höhe von 10 Mio. Euro zur Absicherung von Risiken lokaler Banken bei der Start-up und KKMU-Finanzierung. Umsetzung des Vorhabens voraussichtlich ab Ende 2019. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5353 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Welche weiteren konkreten Maßnahmen mit welchen Trägern leistet Deutschland (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang, Träger und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden? Die Bundesregierung fördert diverse Maßnahmen zur Investitionsförderung: i Projekte zur Förderung des Engagements der Privatwirtschaft mit deutschen Unternehmen im Rahmen des develoPPP.de-Programms (Öffentlicher Beitrag : 483 101 Euro), die von der DEG oder der GIZ gemeinsam mit deutschen Unternehmen durchgeführt werden. Aussagen über erreichte Erfolge sind erst nach Projektende möglich und können daher aktuell nicht getroffen werden. - Vorhaben „Entwicklung von angepassten Musterlösungen für die mechanisch -biologische Abfallbehandlung in den tunesischen Städten und Regionen “ mit einem öffentlichen Beitrag von 184 014 Euro im Bereich Sammlung , Behandlung und Beseitigung von Abfällen/Rückgewinnung (Projektbeginn : 15. Dezember 2017). - Vorhaben „Erweiterte Produzentenverantwortung in der tunesischen Abfallwirtschaft “ mit einem öffentlichen Beitrag von 199 087 Euro (Projektbeginn : 1. November 2017). - Vorhaben „Höhere Servicequalität und Nachhaltigkeit im Tourismussektor durch praxisorientierte Ausbildung von Hotelkräften“ mit einem öffentlichen Beitrag von 100 000 Euro (Projektbeginn: 1. September 2017). ii Finanzierungen der DEG in Tunesien in Höhe von 49,5 Mio. Euro, davon 43,5 Mio. Euro für drei Engagements im Finanzsektor und ein Engagement im Agrarsektor. iii Zudem wird die Deutsch-Tunesische Industrie- und Handelskammer (AHK Tunesien) seit ihrer Gründung im Jahr 1979 gefördert. Die anteilige Förderung durch das BMWi beläuft sich im Jahr 2018 auf 250 000 Euro. Die AHK Tunesien fördert die Investitions- und Wirtschaftsbeziehungen in beiden Richtungen und unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit umfangreichen Serviceleistungen. Ghana 20. In welcher Höhe sind Mittel für Ghana im Rahmen der Reformpartnerschaft im Haushalt 2018 eingestellt bzw. für die Jahre 2019 bis 2021 eingeplant (bitte trennscharf nach Jahren, Höhe und Haushaltstitel auflisten), und inwiefern sind diese Mittel zusätzlich zu den bisherigen Mitteln und Zusagen im Rahmen der bilateralen Entwicklungspolitik zwischen Deutschland und Ghana bereitgestellt (bitte entsprechend auflisten)? Eine diesbezügliche Frage wurde im Berichterstattergespräch zum Einzelplan 23 am 24. September 2018 von der Abgeordneten Anja Hajduk gestellt und zwischen der Leitung des BMZ und den Berichterstattern wurde vereinbart, dass das BMZ hierzu bis Mitte Januar 2019 antwortet. Diese Antwort wird BMZ Ihnen zukommen lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5353 21. Zu welchen konkreten Reformvorhaben mit welchen konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum hat sich Ghana im Rahmen des CwA verpflichtet (bitte nach Reformvorhaben, Maßnahme und Zeitraum aufschlüsseln)? Die Reformen im Rahmen des CwA sind von der ghanaischen Regierung ausgearbeitet und mit den multilateralen Entwicklungsinstitutionen und u. a. Deutschland im Rahmen der G20 Länderteams abgestimmt worden. Sie enthalten Reformen zu den makroökonomischen Rahmenbedingungen, dem Investitionsklima und der Fiskalpolitik. Einzelheiten sind der folgenden Seite zu entnehmen: www. compactwithafrica.org 22. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Investitionspartnerschaft mit Ghana eine sogenannte Policy Matrix erstellt wurde, in welcher sich auch die bilateralen Beiträge Deutschlands wiederfinden: a) Welche Maßnahmen und welche Mittel stellt Deutschland konkret bereit, um Ghana im Bereich makroökonomischer Stabilität und Schuldentragfähigkeit zu unterstützen (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www. compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/Countries/ Ghana/CwA%20Policy%20Matrix%20-Ghana-%2015.03.18-Final.pdf)? Die Bundesregierung unterstützt die Debt Management Facility von IWF und Weltbank, deren Beratung Ghana seit 2007 für mittelfristige Schuldenstrategien, Schuldenmanagement-Reformpläne, Schwachstellenanalyse und Management der heimischen Verschuldung laut Debt Management Monitor der Debt Management Facility vom Mai 2018 nachgefragt hat. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben „Good Financial Governance“ seit 2003, welches als eine Querschnittskomponente „Revenue Forecasting“ enthält sowie die Mobilisierung heimischer Ressourcen fördert. Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zur Entwicklung guter finanzieller Regierungsführung in Ghana zu leisten (2016 bis 2019: 6,3 Mio. Euro). Kofinanziert wird das Vorhaben von der Schweiz (seit 2008) und den Niederlanden (seit 2014). Das Vorhaben hat zur verbesserten Haushaltsplanung und -umsetzung, Erstellung von Haushaltsplänen auf Distriktebene mit Bürgerbeteiligung sowie zur Entwicklung und Einführung eines digitalen Katasters zur Generierung kommunaler Eigeneinnahmen beigetragen. b) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt Deutschland konkret die Mobilisierung heimischer Ressourcen (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20 with%20Africa/Countries/Ghana/CwA%20Policy%20Matrix%20-Ghana- %2015.03.18-Final.pdf)? Die Mobilisierung heimischer Ressourcen wird durch folgende Maßnahmen unterstützt : Finanzielle Zusammenarbeit: - Förderung der Ghana Revenue Authority (Steuerbehörde) in Höhe von 5,0 Mio. Euro, Durchführungszeit voraussichtlich 2018 bis 2021 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5353 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode - Finanzierung des Kommunalfinanzierungsmechanismus District Development Facility/District Assembly Common Fund seit 2007 für Investitionen der Distrikte und Städte auf dezentraler Ebene (u. a. Anreizmechanismus für Steigerung der lokalen Steuern und Abgaben). Der jährliche deutsche Beitrag beträgt rd. 7 Mio. Euro. Bisherige Erfolge (2014 bis 2018): - Die Anzahl der registrierten Steuerzahler konnte von 1 Mio. (Dezember 2017) auf 1,5 Mio. (Juli 2018) erweitert werden. - 8 Distriktverwaltungen haben ein vollständiges digitales Steuerregister zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbeabgaben (Steuerplus von bis zu 400 Prozent). - Eigeneinnahmen der Distrikte sind in den letzten drei Jahren um rd. 40 Prozent gestiegen. Technische Zusammenarbeit: Es wird auf die Antwort zu Frage 22a zum Vorhaben „Good Financial Governance“ verwiesen. c) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt Deutschland konkret die Performance öffentlicher Einrichtungen (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20 with%20Africa/Countries/Ghana/CwA%20Policy%20Matrix%20-Ghana- %2015.03.18-Final.pdf)? d) In welcher Form und mit welchen Mitteln unterstützt Deutschland konkret Maßnahmen um Investitionsrisiken im Bereich finanzpolitischer Rahmenbedingungen zu mindern (bitte nach Maßnahme, finanziellem Umfang und Zeitpunkt, wann die Maßnahme initiiert wurde, auflisten), und welche Erfolge konnten diesbezüglich bis jetzt erreicht werden (vgl.: www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/ Countries/Ghana/CwA%20Policy%20Matrix%20-Ghana-%2015.03.18- Final.pdf)? Die Fragen 22c und 22d werden gemeinsam beantwortet. Deutschland und Ghana haben im Dezember 2017 eine Reformpartnerschaft vereinbart . Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verbessern. Damit leistet die Reformpartnerschaft einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Compact with Africa. Ghana hat sich im Rahmen der Reformpartnerschaft zu wichtigen Reformen im Energiesektor verpflichtet. Erste Reformschritte umfassen u. a. Maßnahmen zur finanziellen Genesung des Sektors sowie die Restrukturierung der staatlichen Energieunternehmen. Diese Reformen unterstützt die Bundesregierung derzeit mit 100 Mio. Euro. Hierzu finden in Abstimmung mit der ghanaischen Regierung vorbereitende Maßnahmen zur Einrichtung einer grünen Kreditlinie, zum Ausbau von Übertragungsleitungen und zur Einführung von Risikominderungsinstrumenten statt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 22a und 22b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333