Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5358 19. Wahlperiode 29.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4902 – Wilderei in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wilderei bezeichnet im allgemeinen Sinne das illegale Töten von freilebenden Tieren (Wilderei in Deutschland – Illegale Tötung streng geschützter Wildtiere. WWF, 2016.). Es sind neben Umweltzerstörung, fortschreitender Industrialisierung und der Klimakrise auch solche Verbrechen gegen Umwelt, Natur und Tierwelt, die das Ökosystem unseres Planeten für unsere Zukunft nachhaltig schädigen. Ein Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen beschrieb in den letzten Jahren global drastisch gestiegene Zahlen von Umweltkriminalität und warnte vor deren weitreichenden Folgen für Natur und Mensch (The Rise of Environmental Crime – A Growing Threat To Natural Resources Peace, Development And Security. Nellemann et al; UNEP, 2016 & siehe auch Kleine Anfrage „Grenzüberschreitende Umwelt- und Naturkriminalität“, Bundestagsdrucksache 19/2971). Wilderei und illegaler Handel mit Wildtieren machen dabei einen sehr relevanten Teil dieses erschreckenden Trends aus und stellen einen besonderen Schwerpunkt der Umweltkriminalität dar, analysierten aktuelle Studien (u. a. Transnational Crime and the Developing World. May, 2017 in Zusammenfassung via www.gfintegrity.org/wp-content/uploads/2017/ 03/Transnational_Crime-final-_exec-summary.pdf) und auch ein EUROPOL- Bericht (EU Serious And Organised Crime Threat Assessment – SOCTA: Crime in the age of technology, European Police Office – EUROPOL, 2017). Wilderei befindet sich trotz zahlreicher Schutzbemühungen damit in einem Aufwärtstrend , die Fallzahlen illegal getöteter Tiere steigen wieder (Wilderei und illegaler Artenhandel. WWF, 2017). Ende 2015 beschloss die UN-Vollversammlung auf Initiative von Deutschland und Gabun eine wegweisende Resolution , in der sich die Staatengemeinschaft zu einem forcierten Vorgehen gegen Wilderei bekennt (Resolution 69/314). Wilderei ist aber mitnichten nur in weit entfernten Ländern ein Problem, auch die EU und Deutschland sind im Fokus der Wilderer. So geht ein Review des international agierenden NGO-Zusammenschlusses BirdLife International, der auch die Rote Liste bedrohter Vogelarten erstellt, von jährlich 25 Millionen illegal getöteten Vögeln im Mittelmeerraum aus (siehe The Killing. BirdLife International , 2015 via www.birdlife.org/sites/default/files/attachments/01-28_ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5358 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode low.pdf); in Deutschland sind illegale Fallen, Vergiftungen und Tötungen für Luchse, Greifvögel, Wölfe und auch Fischotter eine ernste Gefahr für ihre Bestandsentwicklung (WWF, 2016; ebd.). Dabei sind wilde Tiere in Deutschland geschützt – beispielsweise durch mit Straf- und Ordnungswidrigkeitssanktionen bewehrte Ge- und Verbote im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Bundesjagdgesetz (BJagdG), dem Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie auch dem Strafgesetzbuch (StGB: §§ 292, 293). Da es sich hierbei um sogenannte Kontrolldelikte handelt, die nur durch intensive Kontrollen der zuständigen Exekutivbehörden aufzudecken sind, ist neben der geringen Aufklärungsquote auch eine hohe Dunkelziffer zu befürchten. 1. Wie viele Fälle von Wilderei im Sinne des illegalen Tötens von Tieren sind der Bundesregierung aus den Jahren 2007 bis 2017 bekannt (bitte nach Jahren und Arten aufschlüsseln)? Zu dieser Frage wird auf die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verwiesen. Die PKS fasst unter dem Summenschlüssel 662000 die Jagdwilderei gemäß § 292 StGB (Schlüssel 662100) und Fischwilderei gemäß § 293 StGB (Schlüssel 662001) zusammen. Über die Gesamtzahl der „illegal getöteten wildlebenden Tiere“ gemäß der vom World Wildlife Fund (WWF) verwendeten Phänomenbeschreibung und über die hiervon betroffenen Tierarten liegen dem Bundeskriminalamt keine Informationen vor. 2. Wie viele Fälle von Wilderei (Jagdwilderei und Fischwilderei) weist die Polizeiliche Kriminalstatistik in den Jahren 2007 bis 2017 aus? Aus der polizeilichen Kriminalstatistik ergeben sich folgende Zahlen: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fischwilderei (§ 293 StGB) 2638 2597 2819 2235 2732 2746 2403 2838 2684 2482 2273 Jagdwilderei (§ 292 StGB) 972 1030 1048 1016 909 864 1040 911 968 1052 1020 3. Wie viele Ermittlungsverfahren, Bußgeldbescheide sowie Verurteilungen nach StGB, TierSchG, BJagdG, BNatSchG wegen rechtswidrig getöteter, wildlebender Tieren aus den Jahren 2007 bis 2017 sind der Bundesregierung insgesamt bekannt, und wie haben sich diese Fallzahlen entwickelt? Angaben zur Anzahl an Ermittlungsverfahren sind nicht möglich. Die maßgebliche , vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik „Staatsanwaltschaften “ (Fachserie 10, Reihe 2.6) erfasst die Anzahl an Ermittlungsverfahren nach sogenannten Sachgebietsschlüsseln, deren Aggregation keine Rückschlüsse auf die Anzahl der von der Fragestellung umfassten Deliktsarten zulässt. Die Anzahl abgeurteilter und verurteilter Personen lässt sich jeweils der jährlich, zuletzt für das Berichtsjahr 2016, vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Statistik „Strafverfolgung“ (Fachserie 10, Reihe 3) entnehmen. Dabei ist zu berücksichtigen , dass bei der Aburteilung und Verurteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, in der Statistik „Strafverfolgung“ nur der Straftatbestand statistisch erfasst wird, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5358 Für das Berichtsjahr 2017 liegen noch keine Daten vor. Die Daten zu den jeweiligen Delikten lassen sich den nachstehenden Tabellen entnehmen. Die von einem Delikt betroffene Tierart sowie Ordnungswidrigkeiten werden in der Statistik „Strafverfolgung“ jedoch nicht erfasst. a) Wie viele Ermittlungsverfahren sowie Aburteilungen bzw. Verurteilungen wegen Jagdwilderei (§ 292 StGB) aus den Jahren 2007 bis 2017 sind nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentiert (bitte nach Jahren und Arten aufschlüsseln)? Jahr Abgeurteilte nach § 292 StGB Verurteilte nach § 292 StGB 2007 48 31 2008 36 19 2009 51 37 2010 38 23 2011 46 24 2012 33 19 2013 21 11 2014 44 25 2015 33 17 2016 34 18 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Strafverfolgung, Tabelle 2.1 b) Wie viele Ermittlungsverfahren sowie Aburteilungen bzw. Verurteilungen wegen Fischwilderei (§ 293 StGB) aus den Jahren 2007 bis 2017 sind nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentiert (bitte nach Jahren und Arten aufschlüsseln)? Jahr Abgeurteilte nach § 293 StGB Verurteilte nach § 293 StGB 2007 586 455 2008 485 401 2009 520 440 2010 510 396 2011 463 388 2012 451 385 2013 482 408 2014 476 420 2015 522 464 2016 402 357 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Strafverfolgung, Tabelle 2.1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5358 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele Ermittlungsverfahren, Bußgeldbescheide sowie Aburteilungen bzw. Verurteilungen wegen illegalen Tötens und Verletzens von wilden Tieren (§§ 38, 38a, 39 BJagdG) aus den Jahren 2007 bis 2017 sind nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentiert (bitte nach Jahren und Arten aufschlüsseln)? d) Wie viele Ermittlungsverfahren, Bußgeldbescheide sowie Aburteilungen bzw. Verurteilungen wegen illegalen Tötens und Verletzens von wilden Tieren (§§ 69, 71, 71a BNatschG) aus den Jahren 2007 bis 2017 sind nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Fragen 3c und 3d werden gemeinsam beantwortet. Eine Angabe zu Ab- und Verurteilungen nach den strafrechtlichen Nebengesetzen des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes wegen des illegalen Tötens und Verletzens von Tieren ist nicht möglich, da die Statistik „Strafverfolgung “ sämtliche Tatbestände dieser Nebengesetze nur aggregiert erfasst und somit Tatbestände wegen des illegalen Tötens und Verletzens von Tieren nicht gesondert ausweist. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viele Bußgeldbescheide erlassen wurden. e) Wie viele Ermittlungsverfahren, Bußgeldbescheide sowie Aburteilungen bzw. Verurteilungen gemäß §§ 17,18 TierSchG aus den Jahren 2007 bis 2017 sind nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine Angabe zu Ab- und Verurteilungen nach den §§ 17, 18 TierSchG ist nicht möglich, da die Statistik „Strafverfolgung“ diese Tatbestände nicht gesondert, sondern alle Straftatbestände dieses Gesetzes aggregiert ausweist. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viele Bußgeldbescheide erlassen wurden. 4. Welche Bußgeldhöhen und Strafmaße wurden im Mittel im Zeitraum von 2007 bis 2017 für Wilderei (Jagd- und Fischwilderei) in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich verhängt? Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Daten zum dem jeweils verhängten Strafmaß bei Verurteilungen gemäß §§ 292, 293 StGB. Ein Durchschnittswert des Strafmaßes liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5358 Verurteilte zu Freiheitsstrafe und Jugendstrafe Gem. § 292 StGB zusammen Hiervon zur Bewährung < 6 Monate Hiervon zur Bewährung 6 Monate Hiervon zur Bewährung 6-9 Monate Hiervon zur Bewährung 9-12 Monate Hiervon zur Bewährung 1-2 Jahre Hiervon zur Bewährung 2007 4 2 0 0 1 0 0 0 3 2 0 0 2008 6 6 1 1 0 0 3 3 1 1 1 1 2009 4 4 1 1 0 0 0 0 2 2 1 1 2010 2 2 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 2011 2 2 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 2012 3 2 0 0 0 0 1 0 2 2 0 0 2013 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 2014 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2015 1 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 2016 1 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Strafverfolgung, Tabelle 2.1 Verurteilte zu Freiheitsstrafe und Jugendstrafe Gem. § 293 StGB zusammen Hiervon zur Bewährung < 6 Monate Hiervon zur Bewährung 6 Monate Hiervon zur Bewährung 6-9 Monate Hiervon zur Bewährung 9-12 Monate Hiervon zur Bewährung 1-2 Jahre Hiervon zur Bewährung 2007 9 5 6 2 0 0 0 0 1 1 2 2 2008 6 4 4 2 0 0 1 1 1 1 0 0 2009 8 8 5 5 3 3 0 0 0 0 0 0 2010 5 5 2 2 1 1 2 2 0 0 0 0 2011 6 5 6 5 0 0 0 0 0 0 0 0 2012 3 2 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2013 5 4 3 3 1 1 0 0 0 0 1 0 2014 4 3 3 3 0 0 0 0 1 0 0 0 2015 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2016 4 3 3 2 0 0 0 0 1 1 0 0 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Strafverfolgung, Tabelle3.1 und 3.2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5358 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verurteilte zu Geldstrafe nach Anzahl der Tagessätze Gem. § 292 StGB Gem. § 293 StGB insge- samt 5 bis 15 6 bis 30 31- bis 90 91 bis 180 insgesamt 5 bis 15 6 bis 30 31- bis 90 91 bis 180 2007 25 1 13 9 2 417 124 207 86 0 2008 13 3 5 4 1 373 146 151 76 0 2009 33 1 10 18 4 415 178 181 53 3 2010 19 3 8 5 3 377 150 167 59 1 2011 21 0 6 12 3 371 120 189 58 4 2012 14 0 4 9 1 374 85 227 59 3 2013 10 1 3 6 0 387 90 227 68 1 2014 21 1 6 10 4 406 111 231 60 4 2015 16 3 4 7 2 455 135 231 85 4 2016 17 0 4 8 5 350 94 176 77 3 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Strafverfolgung, Tabelle 3.3 Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, welche Bußgeldhöhen im Mittel bei Verstößen wegen Wilderei verhängt wurden. 5. Welche Fallzahlen illegaler Jagd sowie Fallenstellung in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, und wie haben sich diese Zahlen von 2007 bis 2017 entwickelt? Zu Fallzahlen illegaler Jagd wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 11 Bezug genommen. Eine systematische Erfassung zur Fallenstellung besteht nicht. Hirschfeld et al. geben in der Veröffentlichung „Illegale Greifvogelverfolgung in Deutschland 2005 – 2015: Verbreitung, Ausmaß, betroffene Arten und Strafverfolgung in „Berichte zum Vogelschutz“, Band 53/54 2017, Seiten 43 – 62 an, dass den zuständigen Behörden der Fang von 317 Greifvögel und Eulen zwischen 2005 und 2015 bekannt geworden ist. 6. Welche Daten und Schätzungen liegen der Bundesregierung über das illegale Töten von Vögeln (u. a. Greifvögel, Singvögel, Störche, Eulen) in Deutschland und Europa aus den vergangenen zehn Jahren vor? a) Welche Erkenntnisse und Daten liegen der Bundesregierung konkret zu illegalen Tötungen von Zugvögeln im Mittelmeerraum vor? Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Neben der unter der Frage 6b genannten Veröffentlichung sind der Bundesregierung weitere Fachveröffentlichungen bekannt, z. B. „Preliminary assessment of the scope and scale of illegal killing and taking of birds in the Mediterranean“ (www.cambridge.org/ core/journals/bird-conservation-international/article/preliminary-assessment-ofthe -scope-and-scale-of-illegal-killing-and-taking-of-birds-in-the-mediterranean/ 34A06A94874DB94BE2BBACC4F96C3B5F). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5358 b) Welche Initiativen hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Berichten über 25 Millionen illegal getötete Vögel im Mittelmeerraum pro Jahr ergriffen (siehe The Killing. BirdLife International, 2015 via www. birdlife.org/sites/default/files/attachments/01-28_low.pdf), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen? Die Bundesregierung unterstützt die im Rahmen verschiedener internationaler Abkommen (v. a. Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – Berner Konvention –, Übereinkommen zum Schutz wandernder wildlebender Arten – Bonner Konvention –, Afrikanisch-eurasisches Wasservogelübereinkommen – AEWA) stattfindenden Beratungen und Beschlüsse zur Eindämmung des illegalen Vogelfangs , v. a. im Mittelmeerraum. Das BMU hat über die Berner Konvention eine Zugvogelschutzkonferenz vom 6. – 8. Juli 2011 in Larnaca (Zypern) gefördert. Aus Anlass des seinerzeit öffentlich gewordenen illegalen Vogelfangs in Ägypten und Libyen fand auf Initiative des BMU im Jahr 2013 in Bonn ein Workshop mit Staatsvertretern Ägyptens und Libyens statt, auf dem die Vogelfangproblematik diskutiert wurde. Die Teilnehmer einigten sich auf einen Aktionsplan zur Bewältigung der dortigen Vogelfangprobleme (Emile, W.; Noor, N.; & Dereliev, S. (2014): Plan of Action to Address Bird Trapping along the Mediterranean Coasts of Egypt and Libya. – Bonn, Germany (UNEP/AEWA Secretariat); 24 S.). Das BMU hat eine Studie über die soziodemographischen Hintergründe des Vogelfangs in Ägypten finanziert und veröffentlicht. Unter der Bonner Konvention wurde eine „Intergovernmental Task Force on Illegal Killing, Taking and Trade of Migratory Birds in the Mediterranean“ (MIKT) eingerichtet, die die verschiedenen Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Vogelfangs im Mittelmeeraum zusammenführt. Diese führt ihre Treffen an „Hot spots“ von illegalen Vogeltötungen wie Ägypten oder Malta durch. Die Ergebnisse und der aktuellste Stand zu „MIKT“ sind auf der folgenden Webpage der Bonner Konvention einsehbar (www.cms.int/en/taskforce/mikt). Deutschland hat die Arbeit von MIKT durch Bereitstellung einer von Deutschland finanzierten „Junior Professional“ – Stelle unterstützt. Die Teilnehmer der 12. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (2017) haben die Mittelmeeranrainerstaaten eingeladen, durch Berichterstattung mittels eines „Scoreboards“ ihre Fortschritte bei der Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Vogelfangs zu belegen. Die vorstehenden Initiativen werden ergänzt durch ähnliche Beschlüsse der Berner Konvention sowie durch die „Roadmap towards eliminating illegal killing, trapping and trade of birds“ der Europäischen Kommission, die Deutschland unterstützt . 7. Wie viele Wölfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2018 jeweils illegal getötet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Zwischen dem Jahr 2000 und dem 15. Oktober 2018 wurden in Deutschland 35 Wölfe illegal getötet. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Ereignisse nach Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselt. Alle tot aufgefundenen Wölfe in Deutschland werden systematisch am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (IZW) auf die Todesursache hin untersucht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5358 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Table 1: Illegal in Deutschland getötete Wölfe zwischen dem Jahr 2000 und dem 15. Oktober 2018 nach Bundesland und Jahr. Jahr BW BY BB MV NI RP SN ST Anzahl gesamt 2003 1 1 2004 1 1 2007 1 1 2 2009 1 1 2 2011 2 2 2012 1 1 2013 1 1 2014 3 2 5 2015 1 1 1 3 2016 2 1 1 1 5 2017 1 2 1 4 2018 3 3 1 1 8 Anzahl gesamt 1 1 12 1 7 1 8 4 35 8. Wie viele Luchse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2018 jeweils illegal getötet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Bund und Länder arbeiten seit dem Jahr 2015 beim Monitoring von Luchsen zusammen . In diesem werden auch Fälle illegaler Tötung zusammengestellt. Im Monitoringjahr 2015/2016 wurden in Sachsen-Anhalt ein Fall und in Bayern drei Fälle von illegaler Tötung von Luchsen nachgewiesen. Im Monitoringjahr 2016/2017 wurde kein Fall illegaler Tötung nachgewiesen. Ein Monitoringjahr beginnt am 1. Mai eines Jahres und endet am 30. April des darauffolgenden Jahres . Für die Population des Luchses im Böhmerwald, der sich auf das Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich erstreckt, werden in einer aktuellen Studie Fallzahlen zur illegaler Tötung seit 1990 erfasst und zusammengestellt (Heurich et. al., Illegal hunting as a major driver of the source-sink dynamics of a reintroduced lynx population in Central Europe, 2018). Diese Veröffentlichung geht für den Zeitraum von 1982 bis 2016 von insgesamt 83 illegal getöteten Luchsen aus. Für den deutschen Teil des Böhmerwalds wird keine gesonderte Fallzahl genannt. Darüber hinaus geht die Studie von einer hohen Dunkelziffer bei der Wilderei auf den Luchs aus, die jährlich von einer zusätzlichen Rate von 20 Prozent nicht erfasster Mortalität ausgeht. Nicht erfasste Mortalität sind Populationsrückgänge , bei denen die Todesursache nicht feststellbar ist, wie etwa illegale Tötung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5358 9. Wie viele Greifvögel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2018 jeweils illegal getötet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Eine systematische Erfassung der Daten durch Bundesbehörden erfolgt nicht. Im Rahmen des von der Bundesregierung geförderten Projekts EDGAR (Erfassungs - und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität ) wurden in der Projektlaufzeit vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2018 die bekannt gewordenen Informationen zur illegalen Verfolgung und Tötung von Greifvögeln erfasst. Der Abschlussbericht des Projektes wird zum Jahresende 2018 vorgelegt werden. Dabei wurden auch Daten und Informationen aus dem davorliegenden Zeitraum aufgenommen und ausgewertet. Eine Zwischenauswertung dieser Daten für den Zeitraum von 2005 bis 2015 wurde in „Berichte zum Vogelschutz “, Band 53/54 2017, Seiten 43 – 62 veröffentlicht. Danach wurden in diesem Zeitraum 988 Fälle illegaler Greifvogel- und Eulenverfolgung bekannt. 10. Wie viele Fischotter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2018 jeweils illegal getötet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegt keine systematische Erfassung solcher Daten vor. 11. Über welche Daten und Erkenntnisse zu illegal getöteten Robben verfügt die Bundesregierung aus den vergangenen zehn Jahren (aktuell z. B. www. ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Stralsund/23-tote-Robben-in-der-Ostsee- Wurden-sie-ertraenkt)? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse sowie Daten zur illegalen Tötung von Robben vor. Allerdings wird im Rahmen der Untersuchungen der am Strand gefundenen Robben (Todfund-Monitoring der Küstenbundesländer ) auch ermittelt, ob diese Tiere durch anthropogene Einflüsse (Beifang in der Fischerei) gestorben sein könnten. Dies ist meist nur bei gering verwesten Tieren möglich und selbst dann oft nicht eindeutig feststellbar. Im Jahr 2017 sind jedoch in der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern (Greifswalder Bodden) mindestens 23 Robben nach Erkenntnissen des Deutschen Meeresmuseums Stralsund (DMM) mit höchster Wahrscheinlichkeit durch wiederholten Beifang in der Fischerei gestorben. Das betrifft den in der Kleinen Anfrage zitierten Fall, in dem die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelte. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt . 12. Für welche Arten stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die Wilderei in Deutschland eine bestandsbedrohende Gefahr dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Verlässliche bundesweite Zahlen über das Ausmaß illegaler Verfolgung wildlebender Arten liegen aufgrund einer hohen Dunkelziffer und mangels systematischer Erfassung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5358 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Fälle von illegaler Freizeitfischerei sind der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2017 bekannt, und ist mit der Verabschiedung der Schutzgebietsverordnungen der Schutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der damit verbundenen großräumigen Beschränkung von Freizeitfischerei in den Schutzgebieten eine Zunahme diese Delikte zu verzeichnen? Zu der Entwicklung der Fallzahlen illegaler Freizeitfischerei liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Wie bewertet die Bundesregierung diese Daten (Antwort zu den Fragen 1 bis 13) über Wilderei in Deutschland, und welche Initiativen hat sie zur Verminderung dieser Zahlen unternommen? a) Welche Projekte wurden dafür durch die Bundesregierung in Deutschland und auf europäischer Ebene gefördert? b) Welche Maßnahmen zu dieser Thematik laufen noch aktuell, und welche weiteren Bemühungen plant die Bundesregierung dazu? Die Bundesregierung hat das Projekt EDGAR gefördert. Auf die Antwort zu Frage 9 wird Bezug genommen. Im Rahmen der Verbändeförderung wird ein Projekt zur Stärkung des Bewusstseins für Wildartenkriminalität in der Zivilgesellschaft Deutschlands sowie ausgewählter Herkunfts- und Abnehmerländer durchgeführt. Das Projekt hat eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2019. Die Bundesregierung wird sich weiterhin in den in der Antwort auf Frage 6 genannten internationalen Gremien zur Bekämpfung der illegalen Vogeljagd im Mittelraum engagieren. 15. Wie bewertet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Antwort zu den Fragen 1 bis 13 die Durchsetzung von Gesetzen zur Verhinderung der Wilderei in Deutschland, und welche Exekutivdefizite in den Kontrollen sieht sie hier? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Datenlage der in dieser Kleinen Anfrage aufgeführten Themengebiete, und welche Defizite in der Datenerfassung sieht sie hier? Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Datenlage in den Bundesländern und kann diese nicht bewerten. 17. Welche Aktivitäten und Initiativen hat die Bundesregierung nach Beschluss der Resolution „Tackling illicit trafficking in wildlife“ (69/314) der UN- Vollversammlung zum Vorgehen gegen Wilderei ergriffen? Deutschland setzt sich auf internationaler Ebene seit langem gegen Wilderei und den illegalen Handel mit Wildtieren ein. Im VN-Rahmen gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung und wird verstärkt im Kontext der verheerenden globalen Auswirkungen auf die Artenvielfalt ebenso wie auf die Entwicklung, Stabilität und Sicherheit gesehen. Die Resolutionsinitiative der von Deutschland und Gabun 2012 gegründeten und gemeinsam geleiteten VN-Freundesgruppe zur Bekämpfung von Wilderei und illegalem Artenhandel erhält Unterstützung aus einem breiten Spektrum der Mitgliedstaaten. Beide Folgeresolutionen 2016 und 2017 zur erstmaligen Resolution 69/314 „Tackling Illicit Trafficking in Wildlife“ vom 30. Juli 2015 wurden erneut im Konsens von der VN-Generalversammlung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5358 verabschiedet. Dies zeigt die staaten- und kontinentübergreifende Bereitschaft, den illegalen Wildartenhandel als vielschichtiges Problem anzugehen, das nur gemeinsam und global bekämpft werden kann. Die G20-Staaten haben unter der deutschen Präsidentschaft und auf deutsche Initiative hin in 2017 die „High Level Principles on Combatting Corruption Related to Illegal Trade in Wildlife and Wildlife Products“ verabschiedet. Deutschland selbst ist einer der wichtigsten Geber für Vorhaben zur Überwindung der Wildereikrise im VN-Rahmen und in der bi- und multilateralen Zusammenarbeit . Deutschland finanziert zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels gegenwärtig Projekte im Gesamtumfang von ca. 200 Mio. Euro. Von besonderer Bedeutung ist das 2017 begonnene mehrjährige Projekt „Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien)“, das zum Ziel hat, den illegalen Handel mit Elfenbein und Nashorn-Horn einzudämmen, sowohl in den Ursprungsländern in Afrika als auch in den Verbraucherländern in Asien. Die Bundesregierung hat mit 200 000 Euro zur Erstellung des World Wildlife Crime Report 2018 und mit 217 000 Euro zu einer Analyse internationaler Projektfinanzierungen zur Bekämpfung von Wildtierkriminalität durch das Global Wildlife Programm der Weltbank beigetragen. Sie hat ferner das Arbeitsprogramm von ICCWC (ein Konsortium aus dem CITES Sekretariat und weiteren Internationalen Organisationen zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels ) 2017 – 2020 mit 400 000 Euro unterstützt. Deutschland unterstützt den durch den Umweltrat vom 20. Juni 2016 gebilligten EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels. Die Umweltministerkonferenz hat im Jahr 2017 den Nationalen Aktionsplan gegen den illegalen Wildtierhandel gebilligt. Im Rahmen der Konkretisierung des nationalen Plans sind u. a. folgende konkreten Maßnahmen umgesetzt worden: Einrichtung einer nationalen Trainergruppe und Durchführung von Seminaren für Beschäftigte von Vollzugsbehörden; Durchführung eines Workshops zur Unterbringung beschlagnahmter lebender Tiere am 11. und 12. September 2017 in Bonn; Erstellung von Arbeitshilfen für Vollzugsbehörden, insbesondere zur Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen bei Händlern, Züchtern und Haltern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333