Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5363 19. Wahlperiode 29.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4930 – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 2. September 2016 trat das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften in Kraft (www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-alle/beteiligungsrechte /aktuelles-aus-dem-fachbereich/beitrag/news/gesetz-zur-aenderungsoldatenbeteiligungs -und-personalvertretungsrechtlicher-vorschriften-in-kraft/). Im Juli 2017 titelte der Deutsche Bundeswehrverband, dass das Gesetz noch immer keinen Weg in die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 1472-1 „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ gefunden habe (www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fueralle /beteiligungsrechte/aktuelles-aus-dem-fachbereich/beitrag/news/das-gesetzist -da-die-umsetzung-wurde-eingebremst/). Seitdem sind weitere 14 Monate vergangen, ohne dass die ZDv den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst wurde. 1. Wann wird das beschlossene Gesetz in die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Vorschrift überführt? Die Inkraftsetzung der neugefassten Zentralen Dienstvorschrift A-1472/1 „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ wird im vierten Quartal 2018 erwartet. 2. Welche Gründe standen einer Überführung in die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Vorschrift bisher entgegen? Zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz machten eine gänzliche Neufassung der zugehörigen Zentralen Dienstvorschrift A-1472/1 unumgänglich. Umfängliche Mitzeichnungsgänge und die mehrfache Befassung in den Beteiligungsgremien haben die Inkraftsetzung der Vorschrift verzögert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5363 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Beschwerden sind seit dem Beschluss des Gesetzes wegen der nicht vollzogenen Überführung in die ZDv beim Bundesministerium der Verteidigung eingegangen (bitte als Gesamtsumme angeben)? Keine. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333