Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5390 19. Wahlperiode 29.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4927 – Entwicklung zahnmedizinischer Versorgungsstrukturen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ein sinnvolles Instrument, um mehr Vernetzung und Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung zu erreichen . Sie ermöglichen eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand und sind ein Beitrag zu wirtschaftlicheren Versorgungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) im Juli 2015 die Möglichkeit geschaffen, dass auch Ärztinnen und Ärzte gleicher Fachgruppen MVZ betreiben können. Seit Inkrafttreten des GKV-VSG ist ein deutlicher Anstieg der zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) festzustellen: Gab es im vierten Quartal 2014 bundesweit 25 an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende MVZ, so beläuft sich die Zahl dieser Versorgungszentren im zweiten Quartal 2017 auf 359 (Jahrbuch 2017, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung [KZBV], S. 180). Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der dort tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte von 155 auf 1 140 erhöht (ebenda). Laut KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) befanden sich Ende 2017 etwa 79 Prozent der Z-MVZ in städtischen Gebieten; Gründungen von Z-MVZ in ländlichen und strukturschwachen Regionen stellen hingegen nach Angaben der KZBV eine relative Seltenheit dar (vgl. www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-16-11-2017. 1201.de.html). Neben dieser unterschiedlichen räumlichen Verteilung von Z-MVZ kommt es Presseberichten zufolge zum Kauf von Krankenhäusern durch so genannte Private -Equity-Gruppen, die hierüber Z-MVZ gründen (vgl. www.spiegel.de/ gesundheit/diagnose/deutschland-grossinvestoren-kaufen-zahnarztpraxen-a- 1209882.html). Als Gründe für das Engagement dieser Investoren werden hohe Renditeerwartungen genannt, die durch das Angebot teurerer zahnmedizinischer Leistungen, Standorte in vorwiegend ertragsstärkeren Lagen sowie im Vergleich zu Einzelpraxen günstigere Kostenstrukturen erzielt werden können (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 15. September 2018, S. 27). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese Entwicklungen treffen auf einen Versorgungsbereich, der gekennzeichnet ist von bislang eher kleinteiligen Strukturen mit überwiegend Einzelpraxen (Jahrbuch 2017, KZBV, S. 182), einem offenbar wachsenden Bedürfnis, als angestellte Zahnärztin bzw. angestellter Zahnarzt zu arbeiten (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 15. September 2018), sowie einer Vielzahl ökonomischer Fehlanreize. Dazu gehört ein hoher Anteil von Leistungen, die von den Patientinnen und Patienten selbst zu zahlen sind, eine fehlende Bedarfsplanung, mangelnde Qualitätstransparenz und fehlende wissenschaftliche Evidenz etwa in der implantologischen und kieferorthopädischen Versorgung (vgl. Bemerkung Nr. 09 des Bundesrechnungshofs für 2017 zur kieferorthopädischen Versorgung, www.bundesrechnungshof.de/ de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2017- ergaenzungsband/weitere-einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesministerium -fuer-gesundheit/09, abgerufen am 14. September 2018). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung setzt Versorgungsstrukturen voraus, die den Vorstellungen der Ärztinnen und Ärzte sowie der Zahnärztinnen und Zahnärzte von ihrer Berufsausübung Rechnung tragen. Neben dem Bekenntnis des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zur Freiberuflichkeit der Heilberufe ist daher auch dem Wunsch vieler insbesondere junger (Zahn-)Medizinerinnen und (Zahn-)Medizinern nach einer Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis Rechnung zu tragen. Medizinische Versorgungszentren MVZ stellen neben niedergelassenen Vertrags (zahn)ärztinnen und Vertrags(zahn)ärzten einen weiteren Leistungserbringer in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung dar. Sie haben sich als fester Bestandteil der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung etabliert. Aufgrund der in vielen Fällen nach wie vor fachübergreifenden Tätigkeit von MVZ können diese medizinische Versorgung „aus einer Hand“ anbieten. Insbesondere diese Möglichkeit zur fachübergreifenden Kooperation wird sowohl von Patientinnen und Patienten, als auch von den in MVZ tätigen (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten vielfach als sehr positiv bewertet. Ihr Anteil an der vertragsärztlichen Versorgung hat daher in den letzten Jahren stetig zugenommen. Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal „fachübergreifend“ gestrichen und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Ärztinnen und Ärzte auch fachgleiche MVZ gründen können. Möglich sind seitdem auch reine Zahnarzt- MVZ. Dies hat dazu geführt, dass auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung eine erhebliche Anzahl von MVZ geründet wurden. MVZ sollen die ambulante Versorgung durch niedergelassene (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-) Ärzte, bzw. niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte ergänzen, nicht ersetzen. Sie können zu einer Verbesserung der ambulanten Versorgung insbesondere auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten beitragen. Dort können sie z. B. auch durch die Gründung von Zweigpraxen einen wesentlichen Beitrag für eine möglichst wohnortnahe, umfassendere Versorgung leisten. In städtischen Gebieten erfolgt hingegen eine zunehmende Spezialisierung der MVZ. Gerade für den (zahn-)ärztlichen Nachwuchs bieten MVZ eine Möglichkeit, familienfreundlich und ohne besonderes finanzielles Risiko in die ambulante medizinische Versorgung einzusteigen. Durch verschiedene Arbeitsumfanggestaltungen , Mehrschichtsysteme und Gleitzeitvereinbarungen bieten sie aber auch für langjährig in der medizinischen Versorgung tätige (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-) Ärzte eine Alternative. Darüber hinaus stellen MVZ eine geeignete Form der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5390 Leistungserbringung für integrierte Versorgungskonzepte dar. Sie dienen einer besseren Nutzbarkeit von Synergieeffekten und bieten aufgrund der zunehmenden Kooperationen ein breiteres Leistungsangebot. MVZ zeichnen sich schließlich auch durch eine höhere Kooperationsintensität mit anderen Leistungserbringern aus. In jüngster Vergangenheit wird zunehmend von Fällen berichtet, in denen sowohl ärztliche als auch zahnärztliche MVZ von Investoren gegründet werden, die allein Kapitalinteressen verfolgen und keinen fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung haben. Konkret beschrieben wird dies z. B. für von Investoren aufgekaufte nichtärztliche Dialyseleistungserbringer nach § 126 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die ein MVZ gründen. Um hier der Entwicklung entgegenzuwirken, dass MVZ von Investoren gegründet werden, die allein Kapitalinteressen verfolgen und keinen fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung haben, sieht der Ende September vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminserviceund Versorgungsgesetz – TSVG) vor, die Gründungsbefugnis von nichtärztlichen Dialyseleistungserbringern auf fachbezogene MVZ zu beschränken. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 die Zahl der Zahnmedizinstudierenden entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der Zahnmedizinstudierenden ergibt sich aus nachstehender Tabelle. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 13.218 13.200 13.184 13.234 13.127 13.335 13.581 13.494 13.763 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 14.122 14.446 14.667 14.829 14.820 15.020 15.085 15.097 15.151 Quelle: Statistisches Bundesamt 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 die Zahl der zahnärztlichen Approbationen entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der zahnärztlichen Approbationen ergibt sich aus nachstehender Tabelle mit Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 1.873 1.810 1.785 1.779 1.832 1.658 1.573 1.761 1.838 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.819 2.088 2.187 2.376 2.244 2.314 2.293 2.409 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 die Zahl der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte entwickelt? b) Welche Prognosen kennt die Bundesregierung zur künftigen Entwicklung der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte? c) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Prognosen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Zahl der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte setzt sich aus der Zahl der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte, aus der Zahl der in Praxen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte (inklusive Assistentinnen und Assistenten ) und aus der Zahl der außerhalb von Zahnarztpraxen zahnärztlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen. Die Entwicklung der Zahl der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte ergibt sich aus der folgenden Übersicht: Quelle: KZBV Die Bundesregierung hat Kenntnis von der vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) herausgegebenen „Prognose der Zahnärztezahl und des Bedarfs an zahnärztlichen Leistungen bis zum Jahr 2020“ aus dem Jahr 2004 sowie von der „Prognose der Zahnärztezahl und des Bedarfs an zahnärztlichen Leistungen bis zum Jahr 2030 – Überprüfung und Erweiterung des Prognosemodells PROG20 – aus dem Jahr 2009. Die KZBV verweist für ihre Prognose zur zukünftigen Entwicklung der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland ebenfalls auf das vom IDZ in der „Prognose der Zahnärztezahl und des Bedarfs an zahnärztlichen Leistungen bis zum Jahr 2030“ veröffentlichte Forschungspapier. In Abhängigkeit der unterstellten Zahl der Approbationen wurde 2007 eine im Intervall von 61 282 bis 70 445 liegende Zahl behandelnd tätiger Zahnärztinnen und Zahnärzte für das männlich weiblich gesamt 2000 40.363 22.999 63.362 2001 40.391 23.338 63.729 2002 40.281 23.705 63.986 2003 40.397 24.132 64.529 2004 40.340 24.585 64.925 2005 40.179 24.978 65.157 2006 40.022 25.357 65.379 2007 39.870 25.972 65.842 2008 39.756 26.593 66.349 2009 39.864 27.303 67.167 2010 39.873 27.947 67.820 2011 39.943 28.559 68.502 2012 39.949 29.287 69.236 2013 39.903 29.983 69.886 2014 40.020 30.759 70.779 2015 40.002 31.539 71.541 2016 39.876 32.050 71.926 2017 39.612 32.510 72.122 Stand jeweils Ende des Jahres Behandelnd tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5390 Jahr 2030 erwartet. Angesichts der bisherigen tatsächlichen Entwicklung der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte geht die KZBV für 2030 von einer Zahl im Bereich der oberen Intervallgrenze für 2030 aus. Die Bundesregierung hat diese Prognosen bei der Erarbeitung des Entwurfs der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung herangezogen. Da aufgrund der Prognosen mit einem Überhang bzw. einer Überversorgung von 10 Prozent zu rechnen ist, hat die Bundesregierung eine maßvolle Absenkung der Studienanfängerzahlen in der Zahnmedizin für vertretbar gehalten. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 die Zahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte stellt sich nach einer Statistik der KZBV wie folgt dar: Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte 2000 53.498 2001 54.095 2002 54.638 2003 55.050 2004 55.441 2005 55.605 2006 55.634 2007 55.223 2008 54.780 2009 54.453 2010 54.245 2011 53.992 2012 53.626 2013 53.264 2014 52.859 2015 52.295 2016 51.539 2017 50.634 Stand jeweils Ende des Jahres Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. a) Wie hat sich seit 2000 die Zahl der angestellten Zahnärztinnen und Vertragszahnärzte insgesamt entwickelt? b) Wie hat sich seit 2000 die Zahl der angestellten Zahnärztinnen und Vertragszahnärzte jeweils in Praxen und zahnärztlichen MVZ entwickelt? d) Worauf führt die Bundesregierung eine möglicherweise zunehmende Zahl von angestellten Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten in Praxen und MVZ zurück? Die Zahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte insgesamt hat sich nach Mitteilung der KZBV seit 2000 wie folgt entwickelt: angestellte Zahnärztinnen und -zahnärzte insgesamt 2000 0 2001 0 2002 0 2003 0 2004 0 2005 0 2006 14 2007 2.009 2008 3.118 2009 4.120 2010 5.041 2011 6.029 2012 7.013 2013 7.864 2014 8.875 2015 9.916 2016 11.147 2017 12.571 Stand jeweils Ende des Jahres Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5390 Die Entwicklung der Zahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte jeweils in Praxen und zahnärztlichen MVZ seit 2000 stellt sich nach den von der KZBV mitgeteilten Zahlen wie folgt dar: c) Wie viele Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Schnitt je Zahnarztpraxis bzw. je vertragszahnärztlichem MVZ tätig (bitte jährlich seit 2000 darstellen)? Die durchschnittliche Zahl der in einer Zahnarztpraxis bzw. in einem zahnärztlichen MVZ tätigen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ergibt sich aus folgender Übersicht der KZBV: Praxen MVZ 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 14 2007 1.986 23 2008 3.087 31 2009 4.087 33 2010 5.006 35 2011 5.962 67 2012 6.907 106 2013 7.733 131 2014 8.720 155 2015 9.695 221 2016 10.362 785 2017 11.218 1.353 Stand jeweils Ende des Jahres angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in je Paxis je MVZ 2000 1,17 2001 1,18 2002 1,19 2003 1,19 2004 1,20 2005 1,20 2006 1,21 2007 1,21 2008 1,21 2009 1,21 2010 1,21 2011 1,21 2012 1,22 2013 1,21 2014 1,21 2015 1,21 1,52 2016 1,21 1,03 2017 1,21 0,87 Stand jeweils Ende des Jahres durchschnittl. Zahl Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung Bezug genommen. 6. Wie hat sich die Gesamtzahl der Beschäftigten je Zahnarztpraxis seit 2000 entwickelt (bitte wenn möglich nach Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis und MVZ aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Angaben hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten in einer Zahnarztpraxis differenziert danach, ob es sich um Beschäftigte in einem MVZ, einer Einzel- oder einer Gemeinschaftspraxis handelt, vor. Nach Mitteilung der KZBV ist es nur möglich, die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in einer Zahnarztpraxis (ohne MVZ) darzustellen. Quelle: KZBV Deutschland Jahr Durchschnittlich Beschäftigte je Zahnarztpraxis (ohne MVZ) 2000 4,89 2001 4,88 2002 4,98 2003 5,09 2004 4,98 2005 5,05 2006 5,05 2007 5,14 2008 5,25 2009 5,28 2010 5,38 2011 5,52 2012 5,56 2013 5,66 2014 5,66 2015 5,77 2016 6,08 Stand jeweils Ende des Jahres Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5390 7. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur regionalen Verteilung von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten (bitte bezogen auf die Zahnarztdichte, wenn möglich nach siedlungsstrukturellen Gebietstypen aufschlüsseln)? b) In welchen Regionen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Versorgungsprobleme , und worauf sind diese nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen? In der folgenden Übersicht der KZBV ist die Vertragszahnarztdichte (inkl. Kieferorthopäden ) anhand der Maßgröße Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte je 1 000 Einwohner nach den vier siedlungsstrukturellen Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für 2017 aufgeschlüsselt dargestellt (kreisfreie Großstadt/städtischer Kreis/ländlicher Kreis mit Verdichtungsansätzen/dünn besiedelter ländlicher Kreis). Stand Einwohner: 31.12.2016 Die nachfolgende von der KZBV zur Verfügung gestellten Karte gibt einen Überblick über die Zahnarztdichte, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Landkreise und kreisfreie Städte nach der Zahnarztdichte (Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte je 1.000 Einwohner) Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt aktuell in keinem allgemeinzahnärztlichen Planungsbereich eine nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgestellte Unterversorgung vor. Entgegen den Ausführungen im letzten Absatz der Vorbemerkung der Fragesteller ist auch für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung eine Bedarfsplanung gesetzlich vorgegeben ist. Anders als im Bereich der ärztlichen Versorgung findet jedoch im Bereich der zahnärztlichen Versorgung die Vorschrift des § 103 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) keine Anwendung. Es gelten damit hier keine Zulassungsbeschränkungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5390 8. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verteilung von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten bezogen auf ihre jeweilige Spezialisierung (Implantologie, Kieferorthopädie, Kinderzahnheilkunde, ästhetische Zahnheilkunde usw.), und welche regionalen Besonderheiten gibt es dabei? b) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Spezialisierung? In Deutschland verteilten sich nach Daten der KZBV die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in 2017 zu ca. 89 Prozent auf Allgemeinzahnärztinnen und Allgemeinzahnärzte, zu ca. 6 Prozent auf Kieferorthopäden, zu ca. 2 Prozent auf Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurginnen und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen und zu ca. 3 Prozent auf Oralchirurginnen und Oralchirurgen. In den neuen Bundesländern liegt der Anteil der Allgemeinzahnärztinnen und Allgemeinzahnärzte mit ca. 93 Prozent etwas höher als in den alten Bundesländern, die Anteile der anderen Fachgebiete sind dementsprechend etwas niedriger. Über andere Spezialisierungen wie Implantologie oder Kinderzahnheilkunde sowie zu den Gründen für diese Spezialisierungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 9. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 die Zahl der zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen ) entwickelt, und wie groß ist jeweils der Anteil an der Gesamtzahl der Praxen? b) Wie hat sich in diesem Zeitraum die Zahl und der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) mit mehr als zwei Inhaberinnen bzw. Inhabern entwickelt? c) Wie groß ist aktuell die Zahl und der Anteil der jeweiligen Praxisformen in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? d) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung bei kooperativen Praxisformen im Vergleich zur vertragsärztlichen Versorgung? Die Zahl der zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Zahl und der Anteil an Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ergibt sich nach einer Statistik der KZBV wie folgt: Die Bundesregierung begrüßt kooperative Praxisformen unabhängig davon, ob von diesen Praxisformen in der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung Gebrauch gemacht wird. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird Bezug genommen. 10. Wie viele an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Bezirken der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, und wie groß ist dabei der Anteil von von Krankenhäusern getragener zahnärztlicher MVZ (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 darstellen)? Die Anzahl der in den jeweiligen Bezirken der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ sowie der Anteil daran von Krankenhäusern getragenen zahnärztlichen MVZ ist der folgenden , von der KZBV zur Verfügung gestellten Übersicht, zu entnehmen. Stand: 31.12.2017 Anzahl Anteil Anzahl Anteil Bayerns 6.838 5.662 82,8% 1.176 17,2% Baden-Württemb. 5.183 4.217 81,4% 966 18,6% Hessen 3.168 2.517 79,5% 651 20,5% Rheinland-Pfalz 1.730 1.407 81,3% 323 18,7% Saarland 457 396 86,7% 61 13,3% Nordrhein 4.655 3.953 84,9% 702 15,1% Westfalen-Lippe 3.608 2.869 79,5% 739 20,5% Niedersachsen 3.726 2.746 73,7% 980 26,3% Bremen 301 236 78,4% 65 21,6% Hamburg 1.115 923 82,8% 192 17,2% Schleswig-Holstein 1.354 1.081 79,8% 273 20,2% Berlin 2.317 1.975 85,2% 342 14,8% Mecklenburg-Vorp. 960 844 87,9% 116 12,1% Brandenburg 1.338 1.174 87,7% 164 12,3% Sachsen-Anhalt 1.331 1.162 87,3% 169 12,7% Thüringen 1.425 1.264 88,7% 161 11,3% Sachsen 2.491 2.179 87,5% 312 12,5% Deutschland 41.997 34.605 82,4% 7.392 17,6% Praxen insgesamt Einzelpraxen Berufsausübungs-gemeinschaften Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5390 11. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende MVZ vorwiegend in Ballungsräumen sowie ländlichen Räumen mit einkommensstarker Bevölkerung gegründet werden (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 15. September 2018, S. 27), und welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung? Nach den vorliegenden Zahlen werden an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende MVZ in der Regel regional konzentriert und überwiegend in Ballungsräumen gegründet. Dies ist aber weder eine Besonderheit zahnärztlicher MVZ, noch eine Besonderheit von MVZ insgesamt. So befindet sich beispielsweise auch die überwiegende Zahl der ärztlichen und zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften (BAGen) in Großstädten sowie Ballungsräumen, da sich Praxen mit mehreren (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten, insbesondere wenn diese einer Fachgruppe angehören, dort ansiedeln, wo sie auch eine entsprechend hohe Anzahl von Patientinnen und Patienten versorgen können. Gerade in ländlichen Regionen mit einer nur geringeren Bevölkerungsdichte sind sowohl MVZ als auch BAGen in der Regel daher seltener anzutreffen. 12. Welche Leistungen (implantologische, kieferorthopädische usw.) bieten die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ nach Kenntnis der Bundesregierung an (bitte wenn möglich Anteil der jeweiligen Leistungen an den Gesamtleistungen des MVZ darstellen), und welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Spezialisierung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. KZV Bayerns 2 (3) 2 (5) 2 (8) 3 (9) 3 (10) 8 (28) 11 (66) 17 (99) Baden-Württ. (2) (2) (2) (2) (12) (38) (61) Hessen (1) (1) (5) (18) (27) Rheinl.-Pfalz (4) (14) (23) Saarland Nordrhein (1) (2) (2) (2) (2) 2 (13) 4 (38) 11 (81) Westf.-Lippe (4) (23) (35) Nieders. (7) (22) 3 (38) Bremen 1 (1) 1 (1) 2 (2) 2 (3) 2 (5) 2 (5) Hamburg 1 (1) 1 (2) 1 (2) 1 (2) 1 (4) 1 (9) 2 (15) Schl.-Holst. (1) (10) (16) Berlin (3) (25) (42) Meckl.-Vorp. 1 (1) 1 (1) 1 (7) Brandenburg (1) 1 (6) Sachsen-Anh. (1) (2) Thüringen (3) (3) Sachsen 1 (1) 2 (2) 2 (2) 2 (2) 2 (14) 2 (24) Deutschland 2 (4) 3 (10) 5 (16) 7 (19) 8 (21) 16 (87) 21 (288) 39 (484) 1) in Klammer Gesamtzahl der MVZ-Zulassungen Stand jeweils Ende des Jahres 2017 Entwicklung MVZ in Krankenhausträgerschaft im Vergleich zu allen MVZ 1) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der erwirtschaftete Einnahmeüberschuss (Median) seit 2000 entwickelt (bitte wenn möglich getrennt nach Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis und MVZ aufführen)? Der Bundesregierung liegt der Median des Einnahmen-Überschusses je Praxisinhaber einer Zahnarztpraxis ab 2001 vor, siehe nachfolgende Tabelle. 14. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf größten MVZ-Träger , die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen , und über wie viele MVZ-Standorte verfügen diese Träger jeweils? Die aktuell fünf größten MVZ-Träger, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen sowie die Anzahl ihrer Standorte ergeben sich aus folgender, von der KZBV zur Verfügung gestellten Übersicht. Stand 30.06.2018 MVZ-Kette Anzahl derStandorte 1. Dr. Z 21 2. DDent MVZ GmbH 12 3. Zahnärztliche Tagesklinik Dr. Eichenseer MVZ GmbH 11 4. Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Hansen 11 5. Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Tausend & Hirschmann 7 6. Meindentist 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5390 15. a) Wie viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den in der vorgehenden Frage genannten MVZ-Trägern tätig (bitte Durchschnitt und Median angeben)? b) Wie viele dieser Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte (bitte Durchschnitt und Median angeben)? c) Wie viele dieser Zahnärztinnen und Zahnärzte sind angestellt (bitte Durchschnitt und Median angeben)? d) Wie viele dieser Zahnärztinnen und Zahnärzte sind auf Honorarbasis beschäftigt (bitte Durchschnitt und Median angeben)? Die Anzahl der bei den in der Antwort zu Frage 14 genannten MVZ-Trägern tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte stellt sich nach Mitteilung der KZBV wie folgt dar: Die Anzahl der bei den in der Antwort zu Frage 14 genannten MVZ-Trägern tätigen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ist nach Mitteilung der KZBV wie folgt: Durchschnitt Median 1. Dr. Z 2,76 3,00 2. DDent MVZ GmbH 2,33 2,00 3. Zahnärztliche Tagesklinik Dr. Eichenseer MVZ GmbH 6,45 5,00 4. Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Hansen 2,27 2,00 5. Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Tausend & Hirschmann 3,14 3,00 6. Meindentist 10,14 7,00 1) Eine Aufteilung nach Geschlecht liegt nicht vor. Anzahl Zahnärztinnen und Zahnärzte 1)MVZ-Kette Durchschnitt Median 1. Dr. Z 0,05 0,00 2. DDent MVZ GmbH 0,00 0,00 3. Zahnärztliche Tagesklinik Dr. Eichenseer MVZ GmbH 0,00 0,00 4. Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Hansen 0,27 0,00 5. Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Tausend & Hirschmann 0,57 1,00 6. Meindentist 1,29 1,00 1) Eine Aufteilung nach Geschlecht liegt nicht vor. MVZ-Kette Anzahl Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte 1) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5390 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Anzahl der bei den in der Antwort zu Frage 14 genannten MVZ-Trägern angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte ist nach Mitteilung der KZBV der folgenden Übersicht zu entnehmen: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Zahnärztinnen und Zahnärzte bei den in der Antwort zu Frage 14 genannten MVZ-Trägern auf Honorarbasis tätig sind. 16. Inwiefern wirken sich die Angebotsstrukturen in der vertragszahnärztlichen Versorgung und die Trägerschaft der an der zahnmedizinischen Versorgung teilnehmenden MVZ nach Kenntnis der Bundesregierung auf die zahnmedizinische Versorgungsqualität aus, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 17. Inwiefern wirken sich die Angebotsstrukturen in der vertragszahnärztlichen Versorgung und die Trägerschaft der an der zahnmedizinischen Versorgung teilnehmenden MVZ nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Arbeitsbedingungen der dort tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte aus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Informationen vor. 18. a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der KZBV, dass an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende MVZ in Hand von Großinvestoren und Private-Equity-Gruppen von „Renditegelüsten“ (vgl. www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-22-8-2018.1251.de.html) getrieben werden? b) Falls die Bundesregierung diese Einschätzung nicht teilt, worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Motivation von Großinvestoren und Private-Equity-Gruppen, in die zahnmedizinische Versorgung zu investieren? Die Bundesregierung geht davon aus, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, unabhängig davon, ob es sich bei dem von ihnen betriebenen Unternehmen um ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen handelt, in der Regel an einem angemessenen Gewinn interessiert sind. Durchschnitt Median 1. Dr. Z 2,48 2,00 2. DDent MVZ GmbH 2,25 2,00 3. Zahnärztliche Tagesklinik Dr. Eichenseer MVZ GmbH 6,18 5,00 4. Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Hansen 1,64 2,00 5. Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Tausend & Hirschmann 1,71 1,00 6. Meindentist 7,57 5,00 1) Eine Aufteilung nach Geschlecht liegt nicht vor. Es liegten auch keine Kennnisse vor, ob angestellte Zahnärztinnen und -zahnärzte auf Honoarbasis beschäftigt sind. MVZ-Kette Anzahl angestellter Zahnärztinnen und -zahnärzte 1) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333