Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5393 19. Wahlperiode 30.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4967 – Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihre Heimat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die britische Nachrichtenagentur „REUTERS“ meldete am 25. September 2018, dass bereits 50 000 syrische Kriegsflüchtlinge aus dem Libanon zurück in ihr Heimatland gekehrt seien. Dem Bericht zufolge gehen libanesische Regierungsangehörige davon aus, dass – vorausgesetzt, die Entwicklung hält an – binnen Jahresfrist 200 000 syrische Flüchtlinge zurückkehren werden. Die libanesischen Behörden arbeiten im Rahmen der Organisation der Rückkehr eng mit syrischen Regierungsstellen zusammen (www.reuters.com/article/usmideast -crisis-syria-lebanon-refugees/fifty-thousand-syrians-returned-to-syriafrom -lebanon-this-year-official-idUSKCN1M51OM). Bereits im Juli dieses Jahres hat die syrische Regierung einen Appell an syrische Kriegsflüchtlinge sowohl in der Region als auch in Europa gerichtet, wieder in ihr Heimatland zurückzukehren. Syrische und russische Stellen haben hierfür gemeinsam ein „Rückkehrzentrum“ eingerichtet, welches syrische Flüchtlinge während und nach ihrer Rückkehr unterstützen soll. Auch das UN- Flüchtlingshilfswerk UNHCR kündigte an, rückkehrwilligen Syrern zu helfen (www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-syria-refugees/russian-and-syrianauthorities -set-up-center-for-refugees-returning-to-syria-idUSKBN1K81Z2). Die Außenministerin Österreichs, Karin Kneissl, äußerte während eines Besuchs im Libanon am 1. Oktober 2018, Österreich werde die Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland ebenfalls unterstützen. In diesem Zusammenhang sagte der libanesische Außenminister Gebran Bassil, die Sicherheitslage in großen Teilen Syriens erlaube nun die Rückkehr der Flüchtlinge (https://abcnews. go.com/International/wireStory/austrian-fm-supports-return-syrian-refugees- 58204295). 1. Wie ist die aktuelle Einschätzung der Sicherheitslage in Syrien? Trotz Rückgangs militärischer Gewalt in Teilen Syriens bestehen weiterhin signifikante Sicherheitsrisiken für die Zivilbevölkerung. Insbesondere für Oppositionelle und Regimekritiker beziehungsweise für diejenigen, die das Regime als Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5393 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode solche ansieht, gibt es keine Rechtssicherheit oder Schutz vor politischer Verfolgung , willkürlicher Verhaftung und Folter. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4893 verwiesen. 2. Teilt die Bundesregierung die Äußerungen des libanesischen Außenministers , die Rückkehr syrischer Kriegsflüchtlinge sei möglich, da ein großer Teil Syriens heute sicher sei? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 6 verwiesen. 3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen der österreichischen Außenministerin, ihr Land wolle heimkehrwilligen Syrern bei ihrer Rückkehr helfen? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung von internationalen Organisationen wie dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dass die Bedingungen für eine organisierte Rückkehr von Flüchtlingen nach Syrien in Sicherheit und Würde derzeit nicht gegeben sind. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4893 verwiesen. 4. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Rückkehr syrischer Kriegsflüchtlinge in ihre Heimat wünschenswert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4893 verwiesen. 5. Welche Rückkehrprojekte für syrische Flüchtlinge werden von der Bundesregierung unterstützt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4893 verwiesen. 6. Verhandelt die Bundesregierung bereits mit der syrischen Regierung über die Rückkehr der sich in Deutschland aufhaltenden, syrischen Kriegsflüchtlinge ? Falls nein, warum nicht? Nein, es wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4893 verwiesen. 7. Gedenkt die Bundesregierung, sich am syrisch-russischen Rückkehrzentrum zu beteiligen? Falls nein, warum nicht? Nein. UNHCR obliegt laut Genfer Flüchtlingskonvention der Schutz von Flüchtlingen sowie deren Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5393 8. Welche bilateralen deutsch-syrischen Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Rückkehr syrischer Flüchtlinge aus Deutschland nach Syrien? Die Bundesregierung unterstützt keine bilateralen deutsch-syrischen Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Zusammenhang mit der Rückkehr syrischer Flüchtlinge aus Deutschland nach Syrien. 9. Welche bilateralen deutsch-syrischen Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau Syriens? Die Bundesregierung unterstützt keine bilateralen deutsch-syrischen Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Zudem ist die Bundesregierung erst bereit, sich am Wiederaufbau in Syrien zu beteiligen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist. 10. Wann gedenkt die Bundesregierung, die deutsche Botschaft in Damaskus wieder in Betrieb zu nehmen? Derzeit plant die Bundesregierung keine Wiedereröffnung der deutschen Botschaft in Damaskus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333