Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5394 19. Wahlperiode 30.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Jens Kestner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4973 – Global Compact for Migration (GCM) – New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Dieser globale Pakt für Flüchtlinge, der am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch unterzeichnet werden soll (www.unhcr.org/dach/at/was-wir-tun/globaler-pakt; https://refugeesmigrants.un.org/migration-compact; https://refugeesmigrants. un.org/sites/default/files/180713_agreed_outcome_global_compact_for_migration. pdf), beabsichtigt nach Ansicht der Fragesteller vorgeblich die Stärkung internationaler Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz in neuen Flüchtlingssituationen, verbindet diese aber andererseits mit der Durchsetzung einer sicheren, geordneten und regulären Migration, Zugang zu Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittländern, Förderung der Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen und verlangt nach Auffassung der Fragesteller zusätzlich auch die Absicherung im jeweiligen Inland durch bestimmte Verpflichtungen und Maßnahmen der Beitrittsländer wie etwa die Bekämpfung der Xenophobie, Aufhebung der dem entgegenstehenden innerstaatlichen Gesetz, Aushöhlung der nationalen Souveränität, Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und deren Verlangen nach Wahrung der eigenen Identität . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Aushandlung eines „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration “ (Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration, GCM) wurde im September 2016 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in der „New York Declaration for Refugees and Migrants“ (NYD) beschlossen. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist ein völkerrechtlich nicht bindendes Kooperationsrahmenwerk. Die Annahme des Dokuments erfolgt in einem für die Arbeit der Vereinten Nationen (VN) üblichen Rahmen (Konferenz am 10./11. Dezember 2018 in Marokko; Resolution der VN-Generalversammlung ). Eine Unterzeichnung ist dabei nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5394 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration klar vom „Global Compact on Refugees“ (Globaler Pakt für Flüchtlinge, GCR), dessen Ausarbeitung ebenfalls durch die NYD beschlossen wurde, zu unterscheiden ist. 1. Welche Vorteile für Deutschland sieht die Bundesregierung in einer Unterzeichnung des Paktes? Der grenzüberschreitende Charakter von Migration macht internationale Zusammenarbeit erforderlich. Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar (siehe Absatz 7 und 15b des Globalen Paktes), der in 23 Zielen wichtige Handlungsfelder benennt und Maßnahmen zu einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration vorschlägt. Ziel des Globalen Paktes ist es dabei unter anderem, irreguläre Migration zu verhindern (siehe Absatz 27 des Globalen Paktes). 2. Wie steht die Bundesregierung zu dem nach Ansicht der Fragesteller im GCM verankerten Abbau fast jeder Einschränkung der Arbeitsmigration (Ziel 5 im GCM)? Der Globale Pakt bekräftigt als ein Leitprinzip „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Absatz 15 c des Globalen Paktes). Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Fragesteller daher nicht. 3. Wie steht die Bundesregierung zum Recht von Staaten, sich der Aufnahme von Migranten zu verweigern (Ziffer 15 IV im GCM)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Wie steht die Bundesregierung zum Selbstbestimmungsrecht der Völker auf Wahrung ihrer ethnischen Identität? Die Bundesregierung ist in ihrem Handeln den Grundsätzen des Völkerrechts verpflichtet . 5. Wie schätzt die Bundesregierung die Kosten des gemäß Vertrag zwingend vorzuhaltenden Grundversorgungssystems mit Versorgungs- und Betreuungsstellen ab (Ziele 15 und 19 im GCM)? Der Globale Pakt enthält keine rechtlich zwingenden Vorgaben, sondern stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar (Absatz 7 und 15b des Globalen Paktes). In den Zielen 15 und 19 werden, wie in allen 23 Zielen, wichtige Handlungsfelder benannt und Vorschläge zu einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration gemacht. Durch den Globalen Pakt entstehen keine verpflichtenden direkten Kosten. Freiwillige Beiträge durch Mitgliedstaaten der VN sind davon unbenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/xxxx 6. Mit welchen gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen will die Bundesregierung die Unterdrückung jeglicher Formen von Diskriminierung sicherstellen , Hass-Kriminalität bestrafen und eine positive konstruktive öffentliche Wahrnehmung der Migration erreichen (Ziel 17 im GCM)? Der Globale Pakt enthält keine rechtlich zwingenden Vorgaben, sondern stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar (Absatz 7 und 15b des Globalen Paktes). Dies wird im Rahmen der Anwendung der geltenden Gesetze erreicht. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller bestehende Gefahr des Zusammenbruches des Sozialsystems durch uneingeschränkte Teilhabe der Migranten an Sozialtransfers (Ziel 22 im GCM)? Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Fragesteller nicht. Ziel 22 des Globalen Paktes thematisiert die Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs - und erworbenen Leistungsansprüchen von Migrantinnen und Migranten bei Rückkehr in ihre Herkunftsländer und/oder bei Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Land. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die sich aus solchen Migrationsbewegungen ergebende Gefahr von Bürgerkriegen in den aufnehmenden Staaten – insbesondere in Deutschland? Ziel des Globalen Paktes ist es unter anderem, irreguläre Migration zu verhindern. Auf die Antwort zu Frage 1 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 9. Welche Obergrenze hält die Bundesregierung bei der Aufnahme zusätzlicher Flüchtlingskontingente je Jahr und überhaupt noch für vertretbar und schaffbar ? Die Bundesregierung verweist auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Vereinbarungen . Nationale Obergrenzen werden im Globalen Pakt weder thematisiert noch in Frage gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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