Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5397 19. Wahlperiode 30.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4981 – Bestandsaufnahme Herbst 2018 – Rechte Gefahr in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Waren im Sommer 2018 durch den Verfassungsschutzbericht 2017, der seinerseits auf der Grundlage von bereits veralteten polizeilichen Zahlen erstellt wurde, beinahe entwarnend ein „Rückgang rechtsextremistischer Straf- und Gewalttaten “ (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 24) konstatiert worden, so zeigten sich die Sicherheitsbehörden durch die hohe und schnelle Mobilisierung rechtsextremer Gruppen in Chemnitz Ende August 2018 überrascht und überfordert . Rechtsextreme Akteure und Netzwerke konnten die Tötung eines 35- Jährigen zur Eskalation rassistischer und antisemitischer Gewalt in Chemnitz nutzen. Statt die massive bundesweite Mobilisierung zu thematisieren und kritisch aufzuarbeiten, warum diese unter den Augen der Sicherheitsbehörden möglich war, zweifelte der Präsident des für die frühzeitige Erkennung von Gefahren zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz medial die Authentizität der die Ereignisse dokumentierenden Videos an. Durch derlei Aussagen werden rechtsextreme Aktionen relativiert und verharmlost; sie sind aus Sicht der Fragesteller zudem Ausdruck einer Behördenkultur, die die Gefahren von rechts seit Jahren verspätet (an-)erkennt, statt rechtzeitig vor ihnen zu warnen. Dabei zeigt nicht nur die deutlich intensivere rechte Mobilisierung seit den Chemnitzer Ereignissen und an anderen Orten wie Dortmund das erhebliche Gefahrenpotential . Gerade auch die Festnahme von mutmaßlichen Rechtsterroristen in Chemnitz im September 2018 ist ein starker Hinweis darauf, dass auch fast sieben Jahre nach Selbstenttarnung des NSU-Trios die Gefahr des Rechtsterrorismus in keiner Weise gebannt und die Gefahrenerkennung der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Bundesamts für Verfassungsschutz in diesem Bereich aus Sicht der Fragesteller alles andere als gut aufgestellt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g „Reichsbürger-/Selbstverwalter“ stellen im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) keinen eigenständigen Phänomenbereich (vgl. „rechts“, „links“, „religiöse/ausländische Ideologie“, „nicht zuzuordnen“) dar. Die im KPMD-PMK erfassten Straftaten dieser Personengruppe werden im Themenfeld/Oberbegriff (OB) „Reichsbürger/Selbstverwalter “ unter dem jeweils betroffenen Phänomenbereich der PMK dargestellt. Es ist daher zu berücksichtigen, dass die im Themenfeld „Reichsbürger/ Selbstverwalter “ gelisteten Straftaten (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 5) eine Teilmenge der in den Phänomenbereichen erfassten Straftaten darstellen. Der Begriff der „Doppelthemenabfrage“ bedeutet, dass das Themenfeld „Reichsbürger /Selbstverwalter“ (Oberthema in den Fragen 3 bis 5) und das jeweilige Unterthema „Antisemitisch“ (Frage 3), „Christenfeindlich“ (Frage 4) und „Islamfeindlich (Frage 5) kombiniert abgefragt worden sind. Die entsprechenden Tabellen enthalten somit die Schnittmenge beider Themenfelder. Eine automatisierte Aufschlüsselung der mittels „Doppelthemenabfrage“ generierten Daten nach Monaten ist technisch nicht möglich (Fragen 3 bis 5). Die Fallzahlen zur PMK aus dem laufenden Jahr 2018 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch teilweise erheblichen Veränderungen unterworfen. 1. Wie viele Straftaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den PMK- Bereichen (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) bisher in 2018 (bitte nach den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ und nach Delikten gemäß der Darstellung im Verfassungsschutzbericht aufgliedern)? 2. Wie viele Straftaten gemäß der Frage 1 sind Gewalttaten (bitte nach den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ und nach Delikten gemäß der Darstellung im Verfassungsschutzbericht aufgliedern)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5397 Phänomenbereiche der PMK und Deliktsgruppen (Tatzeit 2018, Abfragedatum 15.Oktober 2018): Links Rechts Ausländ. Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Tötungsdelikte 0 5 3 1 0 9 Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 1 0 1 Tötungsdelikte Versuch 0 5 3 0 0 8 Körperverletzungen 224 557 175 25 106 1087 Brandstiftungen 85 10 13 0 6 114 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 0 3 0 2 6 Landfriedensbruch 69 7 50 0 5 131 Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr 35 6 6 0 7 54 Freiheitsberaubung 1 2 0 1 0 4 Raub 14 7 5 0 4 30 Erpressung 3 6 2 1 66 78 Widerstandsdelikte 130 41 48 1 37 257 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 562 641 305 29 233 1770 Sachbeschädigungen 2177 648 281 11 486 3603 Nötigung/Bedrohung 65 202 54 30 161 512 Propagandadelikte 72 7733 18 6 726 8555 Störung Totenruhe 0 7 0 1 0 8 Volksverhetzung 7 1472 31 19 49 1578 Andere Straftaten 747 1071 832 203 629 3482 Gesamtsumme 3630 11774 1521 299 2284 19508 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Oberbegriff „Reichsbürger/Selbstverwalter“ (Tatzeit 2018, Abfragedatum 19. Oktober 2018): Links Rechts Ausländ. Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte Versuch 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 6 0 0 12 18 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr 0 0 0 0 1 1 Freiheitsberaubung 0 1 0 0 0 1 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 4 0 0 66 70 Widerstandsdelikte 0 13 0 0 17 30 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 24 0 0 96 120 Sachbeschädigungen 0 1 0 0 3 4 Nötigung/ Bedrohung 0 22 0 0 95 117 Propagandadelikte 0 64 0 0 0 64 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 25 0 0 3 28 Andere Straftaten 1 39 0 0 143 183 Gesamtsumme 1 175 0 0 340 516 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5397 3. Wie viele politisch motivierte antisemitische Straf- und Gewalttaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in 2018 (bitte nach Monaten, nach den Straf- und Gewaltdelikten sowie den Phänomenbereichen PMKrechts , PMK „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen aufschlüsseln)? Unterthema „Antisemitisch“ (Tatzeit 2018, Abfragedatum 15. Oktober 2018): Januar Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 0 129 Ausländische Ideologie 0 7 Religiöse Ideologie 1 7 Nicht zuzuordnen 1 4 Gesamtsumme 2 148 Februar Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 1 106 Ausländische Ideologie 0 1 Religiöse Ideologie 0 1 Nicht zuzuordnen 0 2 Gesamtsumme 1 110 März Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 1 110 Ausländische Ideologie 0 5 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 2 Gesamtsumme 1 117 April Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 3 135 Ausländische Ideologie 1 6 Religiöse Ideologie 0 3 Nicht zuzuordnen 0 10 Gesamtsumme 4 155 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mai Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 2 4 Rechts 5 133 Ausländische Ideologie 0 8 Religiöse Ideologie 0 4 Nicht zuzuordnen 0 10 Gesamtsumme 7 159 Juni Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 2 97 Ausländische Ideologie 1 5 Religiöse Ideologie 0 1 Nicht zuzuordnen 0 5 Gesamtsumme 3 108 Juli Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 1 105 Ausländische Ideologie 3 4 Religiöse Ideologie 0 2 Nicht zuzuordnen 0 3 Gesamtsumme 4 115 August Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 5 56 Ausländische Ideologie 0 3 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 1 Gesamtsumme 5 61 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5397 September Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 2 39 Ausländische Ideologie 1 1 Religiöse Ideologie 0 1 Nicht zuzuordnen 0 1 Gesamtsumme 3 42 Oktober Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 0 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 0 0 2018 Gesamt: Phänomenbereich Gewaltdelikte Alle Delikte Links 2 8 Rechts 20 910 Ausländische Ideologie 6 40 Religiöse Ideologie 1 19 Nicht zuzuordnen 1 38 Gesamtsumme esasum 30 1015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Doppelthemenfeldabfrage Oberthema „Reichsbürger/Selbstverwalter“ und Unterthema „Antisemitisch“ (Tatzeit 2018, Abfragedatum 19. Oktober 2018): Links Rechts Ausländ. Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte Versuch 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0 Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 Nötigung/Bedrohung 0 2 0 0 0 2 Propagandadelikte 0 1 0 0 0 1 Verbreiten von Propag. 0 0 0 0 0 0 Verwenden von Kennz. 0 1 0 0 0 1 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 16 0 0 3 19 Verst gegen VersG 0 0 0 0 0 0 Verst gegen WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 0 3 0 0 0 3 Gesamtsumme 0 22 0 0 3 25 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5397 4. Wie viele gegen christliche Religionen gerichtete politisch motivierte Strafund Gewalttaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in 2018 (bitte nach Monaten, nach den Straf- und Gewaltdelikten sowie den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen aufschlüsseln)? Unterthema „Christenfeindlich“ (Tatzeit 2018, Abfragedatum 15. Oktober 2018): Januar Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 0 5 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 2 Nicht zuzuordnen 0 2 Gesamtsumme 0 10 Februar Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 3 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 7 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 0 10 März Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 5 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 1 1 Nicht zuzuordnen 0 3 Gesamtsumme 1 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode April Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 0 2 Ausländische Ideologie 0 1 Religiöse Ideologie 1 3 Nicht zuzuordnen 0 1 Gesamtsumme 1 8 Mai Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 2 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 3 Nicht zuzuordnen 0 1 Gesamtsumme 0 6 Juni Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 2 Rechts 0 1 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 1 1 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 1 4 Juli Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 6 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 3 Nicht zuzuordnen 0 1 Gesamtsumme 0 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5397 August Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 0 1 Ausländische Ideologie 1 1 Religiöse Ideologie 1 3 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 2 6 September Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 3 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 0 3 Oktober Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 0 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 0 0 2018 Gesamt: Phänomenbereich Gewaltdelikte Alle Delikte Links 0 5 Rechts 0 28 Ausländische Ideologie 1 2 Religiöse Ideologie 4 23 Nicht zuzuordnen 0 8 Gesamtsumme 5 66 Im Jahr 2018 wurden bisher keine Straftaten von „Reichsbürgern“/„Selbstverwaltern “ gegen christliche Religionen registriert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele politisch motivierte antiislamische Straf- und Gewalttaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in 2018 (bitte nach Monaten, nach den Straf- und Gewaltdelikten sowie den Phänomenbereichen PMKrechts , PMK „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen aufschlüsseln)? Unterthema „Islamfeindlich“ (Tatzeit 2018, Abfragedatum 15. Oktober 2018): Januar Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 8 77 Ausländische Ideologie 1 1 Religiöse Ideologie 0 1 Nicht zuzuordnen 0 4 Gesamtsumme 9 83 Februar Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 3 63 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 2 5 Nicht zuzuordnen 0 4 Gesamtsumme 5 72 März Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 3 54 Ausländische Ideologie 0 1 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 2 Gesamtsumme 3 58 April Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 1 Rechts 12 63 Ausländische Ideologie 0 1 Religiöse Ideologie 0 1 Nicht zuzuordnen 0 6 Gesamtsumme 12 72 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5397 Mai Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 3 42 Ausländische Ideologie 0 1 Religiöse Ideologie 0 3 Nicht zuzuordnen 1 2 Gesamtsumme 4 48 Juni Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 6 45 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 6 45 Juli Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 1 65 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 1 65 August Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 2 35 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 2 Gesamtsumme 2 37 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode September Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 3 19 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 1 Gesamtsumme 3 20 Oktober Phänomenbereich Gewalt Gesamt Links 0 0 Rechts 0 0 Ausländische Ideologie 0 0 Religiöse Ideologie 0 0 Nicht zuzuordnen 0 0 Gesamtsumme 0 0 2018 Gesamt: Phänomenbereich Gewaltdelikte Alle Delikte Links 0 2 Rechts 41 463 Ausländische Ideologie 1 4 Religiöse Ideologie 2 10 Nicht zuzuordnen 1 21 Gesamtsumme 45 500 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5397 Doppelthemenfeldabfrage Oberthema „Reichsbürger/Selbstverwalter“ und Unterthema „Islamfeindlich“ (Tatzeit 2018, Abfragedatum 19. Oktober 2018): Links Rechts Ausländ. Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Tötungsdeliktevollendet 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte Versuch 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 1 0 0 0 1 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 1 0 0 0 1 Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 Nötigung/Bedrohung 0 1 0 0 0 1 Propagandadelikte 0 2 0 0 0 2 Verbreiten von Propag. 0 0 0 0 0 0 Verwenden von Kennz. 0 2 0 0 0 2 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 1 0 0 0 1 Verst gegen VersG 0 0 0 0 0 0 Verst gegen WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 0 0 0 0 0 0 Gesamtsumme 0 5 0 0 0 5 6. Warum wird im Verfassungsschutzbericht beziehungsweise in den zugrunde liegenden BKA-Daten nur bei Tötungsdelikten nach versuchten und vollendeten Taten differenziert? Die zentrale Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten “ (LAPOS) ermöglicht grundsätzlich die Darstellung aller Delikte nach Versuch bzw. Vollendung. Zur Erhöhung der Aussagekraft der PMK-Statistik werden sowohl die Anzahl der versuchten als auch der vollendeten Tötungsdelikte dargestellt. Grund hierfür ist, dass Tötungsdelikte Straftaten sind, bei denen die Vollendung gegenüber dem Versuch besonders gravierende Folgen hat. Darüber hinaus liegt der Anteil der Versuche bei Tötungsdelikten im Bereich der PMK im Zeitraum 2010 bis 2018 bei über 90 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB) werden im Sinne des Verfassungsschutzberichts als Gewalttaten gezählt? Im Rahmen des KPMD-PMK werden gemäß dem „Katalog Politisch motivierte Gewaltdelikte“ (Stand: 8. Dezember 2016) folgende Straftatbestände des StGB als Gewaltdelikte registriert: Tötungsdelikte § 211 StGB Mord § 212 StGB Totschlag § 213 StGB Minderschwerer Fall des Totschlags § 216 StGB Tötung auf Verlangen Körperverletzungen § 223 StGB Körperverletzung § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen § 226 StGB Schwere Körperverletzung § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge § 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei § 340 StGB Körperverletzung im Amt Brand- und Sprengstoffdelikte § 306 StGB Brandstiftung § 306a StGB Schwere Brandstiftung § 306b StGB Besonders schwere Brandstiftung § 306c StGB Brandstiftung mit Todesfolge § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 308 StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion §309 Abs. 3 und 4 StGB Missbrauch ionisierender Strahlen (im Falle von Verursachung schwerer Gesundheitsschädigung oder Tod) Landfriedensbruch § 125 StGB Landfriedensbruch § 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, und Luftverkehr § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316c StGB Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 318 Abs. 3 und 4 StGB Beschädigung wichtiger Anlagen (Im Falle von Verursachung schwerer Gesundheitsschädigung oder Tod) Freiheitsberaubung § 234 StGB Menschenraub § 234a StGB Verschleppung § 239 StGB Freiheitsberaubung § 239a StGB Erpresserischer Menschenraub § 239b StGB Geiselnahme Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5397 Raub § 249 StGB Raub § 250 StGB Schwerer Raub § 251 StGB Raub mit Todesfolge § 252 StGB Räuberischer Diebstahl Erpressung § 253 StGB Erpressung § 255 StGB Räuberische Erpressung Widerstandsdelikte § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte § 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen , die Vollstreckungsbeamten gleichstehen Sexualdelikte § 176b StGB Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 177 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung § 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung mit Todesfolge 8. Wenn laut Verfassungsschutzbericht 2017 (S. 25) bzw. den zugrunde liegenden BKA-Daten bei der Auflistung der PMK-Straftaten jedem Täter oder Fall nur eine Straftat zugewiesen wird, und zwar jeweils das Delikt mit der höchsten Strafandrohung, a) inwiefern ist dann die Strafandrohung für die vollendete Straftat der Maßstab , und Im Rahmen des KPMD-PMK richtet sich die Auflistung des jeweiligen Zähldelikts bei mehreren Verstößen unterschiedlicher Deliktsqualität nach der höchsten gesetzlich bestimmten Strafandrohung, unabhängig davon ob es zur Vollendung der Straftat kam. Die Bewertungshoheit liegt dabei bei den zuständigen Polizeidienststellen des Landes. b) inwiefern liegen im Zeitpunkt der Erstellung des Berichts Daten zur Gesamtzahl der Taten differenziert nach Tateinheit (§ 52 StGB) und Tatmehrheit (§ 53 StGB) beziehungsweise sämtlichen in Betracht kommenden Delikten nach dem StGB vor, und inwiefern lassen sich diese einzelnen Tatverdächtigen zuordnen (bitte soweit möglich auch die ermittelten Gesamtzahlen angeben)? Im Rahmen des KPMD-PMK sind alle politisch motivierten Straftaten (Fälle) meldepflichtig und es sind alle durch die Tathandlung erfüllten Straftatbestände aufzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei in Tatmehrheit begangenen Straftaten ist jede Tathandlung als ein Fall zu zählen. Bei in Tateinheit begangenen Straftaten sind alle verwirklichten Straftatbestände zu melden. Neben dem jeweiligen Zähldelikt sind alle Nebendelikte darstellbar . Jeder Straftat lässt bzw. lassen sich die ggf. ermittelte(n) Tatverdächtigen zuordnen . 9. Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit den Ausschreitungen von Chemnitz Ende August 2018 einen signifikanten Anstieg rechtsextremer Gewalt- und insbesondere Straftaten und wenn nein, kann die Bundesregierung einen solchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits sicher ausschließen ? a) Wie viele rechtsextreme Straf- und Gewalttaten (PMK-rechts) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit seit dem 26. August 2018 erfasst? Die Feststellung von Fallzahlentwicklungen kann durch die Bundesregierung ausschließlich aufgrund valider Daten erfolgen. Aufgrund der Nähe des Auswertezeitpunkts zum Tatzeitpunkt ist eine Aussage zur Fallzahlenentwicklungen für Zeitraum seit Ende August 2018 anhand des vorläufigen Charakters der Fallzahlen des KPMD-PMK nicht möglich. b) Wie viele rechtsextreme Demonstrationen mit insgesamt wie vielen Teilnehmern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 26. August 2018, und wie viele davon werden mit den Chemnitzer Ausschreitungen direkt in Verbindung gebracht? Im Nachgang zu dem Tötungsdelikt am 26. August 2018 in Chemnitz/Sachsen und der Körperverletzung mit Todesfolge am 8. September 2018 in Köthen/Sachsen -Anhalt kam es zu zahlreichen Demonstrationen und Veranstaltungen in Chemnitz, Köthen, Dortmund/Nordrhein-Westfalen und anderen deutschen Städten , die in direktem Bezug zu diesen Ereignissen standen. Seit dem 14.September 2018 finden in Chemnitz wöchentliche Versammlungen zum Thema „Sicherheit für Chemnitz“ statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5397 Die Zahl der rechtsextremistischen Aufmärsche wird quartalsweise erfasst. Derzeit liegen der Bundesregierung diese Zahlen noch nicht abschließend vor. Folgende Demonstrationen im Kontext zu den Ereignissen von Chemnitz sind bislang bekannt: Datum Veranstalter TN* 26.08. ** 100 26.08. ** 900 27. 08. PRO CHEMNITZ 6.000 27.08. Partei „DIE LINKE“ 1.000 30.08. PRO CHEMNITZ 1.000 1.09. sächsischer AfD-Landesverband 5.500 1.09. PRO CHEMNITZ 2.500 1.09. 3.500 7.09. PRO CHEMNITZ 2.500 7.09. 1.000 7.09. 4.500 9.09. ** 2.500 14.09. 3.500 21.09. 2.000 28.09. PRO CHEMNITZ 2.200 29.09. Partei DIE REPUBLIKANER etwa 460 5.10. PRO CHEMNITZ ohne Angaben 12.10. PRO CHEMNITZ 1.100 * Teilnehmer ** Es handelte sich um eine Spontandemonstration. 10. Wie hoch veranschlagt das Bundesamt für Verfassungsschutz das terroristische Personenpotential im Phänomenbereich Rechtsextremismus gemäß der eigenen Definition des Rechtsterrorismus laut Verfassungsschutzbericht 2017 (S. 53)? Die Bundesregierung kann keine Angaben zu einem rechtsterroristischen Personenpotenzial machen, da die Übergänge von gewaltorientiertem Rechtsextremismus in den Rechtsterrorismus fließend sein können. Die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes führen Angaben zu rechtsterroristischen Gefährdungssachverhalten und zum gewaltorientierten Personenpotenzial im Rechtsextremismus auf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Inwiefern hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Kenntnisse zu den festgenommenen mutmaßlichen Chemnitzer Rechtsterroristen (SPIEGEL ONLINE, 1. Oktober 2018), und inwiefern hat es gegebenenfalls vor der Festnahme Kenntnisse an die Polizeibehörden bzw. Staatsanwaltschaften weitergegeben? Die Bundesregierung kann die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht beantworten , da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 12. Waren die festgenommenen mutmaßlichen Chemnitzer Rechtsterroristen bzw. „Revolution Chemnitz“ Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), und wenn ja, wie oft? Die festgenommenen mutmaßlichen Chemnitzer Rechtsterroristen bzw. „Revolution Chemnitz“ waren bisher zwei Mal Thema im GETZ-R. 13. Wie viele mutmaßlich rechtsterroristische Vorgänge wurden im Jahr 2018 bisher im GETZ behandelt? Die Bundesregierung legt die Formulierung „mutmaßlich rechtsterroristische Vorgänge“ dahingehend aus, dass sich die Frage auf Sachverhalte beschränkt, denen zum Zeitpunkt ihrer Erörterung im GETZ-R ein Ermittlungsverfahren gem. §§ 89a oder 129a StGB zugrunde lag. Im Jahr 2018 wurden bisher im GETZ-R zehn solcher Vorgänge (darunter auch „Altverfahren“) behandelt. 14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die aktuelle Zahl gewaltorientierter Rechtsextremer, und welche Veränderung ergibt sich daraus in Bezug auf die Zahl, die im Verfassungsschutzbericht 2017 genannt wurde? Die Bundesregierung erhebt die Zahlen des rechtsextremistischen Personenpotenzials einmal jährlich (zum Ende eines Jahres) in Absprache mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz und veröffentlicht diese dann im Verfassungsschutzbericht . Aus diesem Grund verfügt die Bundesregierung hierzu derzeit über keine aktuellen Erkenntnisse. 15. Wie viele „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell? Mit Stand vom 30. September 2018 lag das Personenpotenzial der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ bei 19 000 Personen, davon 950 Rechtsextremisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/5397 16. Gestützt auf welche konkreten Erkenntnisse welcher Behörden weist der Verfassungsschutzbericht mit Blick auf den starken Anstieg der „Reichsbürger “ bzw. „Selbstverwalter“ im Jahr 2017 darauf hin, dass „die hohe Steigerung des Personenpotentials […] Ausdruck der fokussierten Aufklärung des Phänomens“ sei (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 91), während bei der Bewertung des Anstiegs bei den Salafisten eine dem gemäße Einordnung nicht gemacht wird? Das Personenpotenzial und somit auch die im Verfassungsschutzbericht 2017 erwähnte hohe Steigerung ergeben sich aus den Meldungen der Landesbehörden für Verfassungsschutz. 17. Wie viele gewaltorientierte „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell und im Jahr 2017, auch mit Blick darauf, dass diese Zahl im Verfassungsschutzbericht 2017 nicht auftaucht? Verbindliche Aussagen zur Zahl der gewaltorientierten „Reichsbürger“/ „Selbstverwalter " sind derzeit nicht möglich, da die Aufklärung des Personenpotentials andauert. 18. Wie viele Rechtsextreme und „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ (soweit hier neue Zahlen seit Bundestagsdrucksache 19/1433 vorliegen) besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis , und wie vielen Rechtsextremen, „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern “ wurde die waffenrechtliche Erlaubnis seit dem Datum auf Bundestagsdrucksache 19/1433 entzogen? Bezüglich der Zahlen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen von Rechtsextremisten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/2193 vom 17. Mai 2018 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine aktuelleren Zahlen vor. Zum Stichtag 30. September 2018 verfügten rund 940 „Reichsbürger und Selbstverwalter “ über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse (zum Stichtag 31. März 2018 waren es 1 200, zum Stichtag 30. Juni 2018 waren es rund 920). Bis zum Stichtag 30. September 2018 erfolgten über 560 Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse (zum Abfragedatum 30. Juni 2018 waren es über 470). Hierbei bleibt allerdings zu berücksichtigen, dass seitens der Waffenbehörden keine Rückmeldepflicht besteht und somit nicht alle Waffenentziehungen (zeitnah ) bekannt werden. 19. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden ergriffen, um möglichst vielen Rechtsextremen bzw. „Reichsbürgern “ bzw. „Selbstverwaltern“ die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen , und inwiefern sieht die Bundesregierung bei diesem Thema weiteren Handlungsbedarf? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten die zuständigen Landesbehörden mit großem Aufwand daran, die Erteilung solcher Erlaubnisse durch Sensibilisierung der zuständigen Waffenbehörden bzgl. der „Reichsbürger und Selbstverwalter “ zu verhindern und bereits erteilte Waffenerlaubnisse der Rechtsextremisten sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“ durch Darlegung der fehlenden Zuverlässigkeit im Sinne des WaffenG zu entziehen. Gemäß Beschluss der 206. Sitzung der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (IMK) vom 12. bis 14. Juni 2017 geht die IMK davon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5397 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode aus, dass Reichsbürger und Selbstverwalter nicht über die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit verfügen. Urteile des OVG Lüneburg (18. Juli 2017) und VG Gießen (26. Juni 2018) bestätigen diese Einschätzung. Die IMK hält die konsequente Anwendung des WaffG im Hinblick auf das Versagen bzw. den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bei nicht vorhandener Zuverlässigkeit für erforderlich. 20. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Waffenbeschaffungsaktivitäten von Rechtsextremen, die in dem Artikel „So kommen Rechte an halbautomatische Waffen“ seitens eines „Staatschützers“ beschrieben werden, der unter anderem ausführt, dass Neonazis „durch Einbrüche in Kasernen immer wieder an Militär-Waffen“ (vgl. Bild, 2. Oktober 2018) gelangten? Die Aufklärung von Straftaten und die Ermittlung der Tätermotivation und des Täterhintergrundes fallen in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Länder. Im Geschäftsbereich BMVg erfolgt keine systematische Erfassung von Tätermotivation und Täterhintergrund bei den in der Frage beschriebenen Straftaten gegen die Bundeswehr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333