Deutscher Bundestag Drucksache 19/5402 19. Wahlperiode 31.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Victor Perli, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. -Drucksache 19/4826 - Kosten des BND-Umzugs nach Berlin Vor 15 Jahren, im April 2003, fasste die Bundesregierung den Beschluss zum Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin. Seinerzeit war beabsichtigt , dort die Zentrale sowie zahlreiche Außenstellen in einem Neubau zusammenzuführen , und noch im September desselben Jahres bezogen über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst ihren Dienstsitz in der ehemaligen Gardeschützenkaserne in Berlin-Lichterfelde (vgl. http://www.bnd.bund.de/DE/Organisation /Geschichte/Geschichte_Ueberblick/Timeline_node.html). Letztere war als eine Zwischenlösung bis zur Fertigstellung eines Neubaus, der seit Oktober 2006 in der Chausseestraße in Berlin-Mitte errichtet wurde, vorgesehen. Im Jahr 2006 wurde ebenfalls das ursprüngliche Vorhaben eines Komplettumzuges aufgegeben. Einem Pressebericht zufolge verbleiben von dem 70 Hektar großen Areal der vormaligen Zentrale in Pullach 17 Hektar weiterhin in der Nutzung durch den BND (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/sz-lesercafe-die-geheime -zukunft-des-bnd-areals-1.3872534). Dort sollen etwa 1.000 Bedienstete der Abteilung Technische Aufklärung weiter arbeiten. Für den Neubau der BND-Zentrale legte das Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages im Mai 2006 die ursprünglich von der Bundesregierung veranschlagten 720 Mio. Euro als Kostendeckel fest und beschloss zusätzlich ein – nie umgesetztes – Stellenabbauprogram als sogenannte Umzugsdividende. Zuletzt (Stand: Januar 2017) wurden die „reinen Baukosten“ durch das Gremium auf 1,085 Mrd. Euro beziffert und unter Einbeziehung der Kosten für die Erstausstattung des Gebäudes , den Umzug, weitere erforderliche Dienstleistungen sowie anerkannter Kosten für die Verkleinerung des Standortes Pullach die „absehbaren Gesamtkosten “ mit 1,569 Mrd. Euro ausgewiesen (Bundestagsdrucksache 18/12890, S. 7/8). Allerdings weist das Gremium in seinen Feststellungen zum Kostenrahmen keine Berechnungen nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 30. Oktober 2018 übermittelt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/5402 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundes (RBBau) entsprechend der DIN 276 aus, sodass – wie schon der Verweis auf den Begriff „reine Baukosten“ zeigt, der in der Regel lediglich die Kosten für die Errichtung des Gebäude selbst umfasst – unklar bleibt, welche Kostengruppen im Einzelnen unter den genannten Beträgen subsumiert sind. Zudem entstehen weitere umzugsbedingte Kosten wie beispielsweise Ausgaben für Zwischenumzüge , die haushaltsrechtlich zwar etatisiert sind, in der Höhe aber nicht ausgewiesen werden, sodass ein Überblick über den vollständigen Kostenrahmen des BND- Umzugs nach Berlin bislang nicht gegeben ist. Vorbemerkung der Bundesregierung: Die Beantwortung der Fragen 2, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 15 und 16 kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi sowie die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtenddienstes ziehen. Dadurch würde die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtenddienstes wesentlich beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Nachteile zur Folge hätte. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Inneren zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich “ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Frage 1: Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten nach DIN 276 (bitte aufschlüsseln gemäß den sieben Kostengruppen: Grundstück, Herrichten und Erschließen, Bauwerk – Baukonstruktionen, Bauwerk – technische Anlagen, Außenanlagen , Ausstattung und Kunstwerke, Baunebenkosten) für den Neubau Chausseestraße zum jetzigen Zeitpunkt und in welcher Höhe stehen Folgekosten diesbezüglich gegebenenfalls noch zu erwarten? Antwort zu Frage 1: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme „Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienst “ gliedern sich entsprechend der DIN 276 wie folgt auf: KG Kostengruppe Kosten in Euro 200 Herrichtung und Erschließung 17.197.669,00 300 Bauwerk - Baukonstruktion 395.743.322,00 400 Bauwerk - Technische Anlagen 356.531.131,00 500 Außenanlagen 16.719.298,00 600 Ausstattung und Kunstwerke 2.344.605,00 700 Baunebenkosten 2) 297.153.975,00 Gesamtsumme : 1.085.690.000,00* V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5402 nachrichtlich 100 Baugrundstück 1) 66.670.000,00 Hinweise: * Es wird dabei explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei der Summe von 1,085 Mrd. € um die Gesamtkosten handelt und nicht, wie vom Fragesteller angenommen, um die reinen Baukosten (kl. Anfrage Drs. 19/4826, S.1, Abs.2, Zeilen 4-6). 1) Die Angaben zu den Erwerbskosten für das Grundstück erfolgte durch die BImA 2) In den Baunebenkosten wurden die noch baufachlich gesperrten Haushaltsmittel für Rechtsstreitigkeiten, Planungsleistungen eingerechnet. Frage 2: Wie hoch sind die Mietkosten, die der BND für die Gesamtliegenschaft Chausseestraße an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin des Objekts seit dem 29. November 2016 (Übergabe der Gesamtliegenschaft ) jährlich zu leisten hat und auf welche Höhe summieren sich die Miet- sowie Betriebskosten für den Zeitraum 29. November 2013 (Übergabe der Nordbebauung) bis 29. November 2016? Antwort zu Frage 2: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3: Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Bewachung des Neubaus Chausseestraße durch BND-internes und –externes Personal während der Bauphase und bis zur Übergabe der Gesamtliegenschaft? Antwort zu Frage 3: Für die Bewachung der Baustelle während der Bauzeit für die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in der Chausseestraße wurden 8.578.639,11 Euro vergütet. Diese Leistungen sind abschließend abgerechnet. Frage 4: Wie hoch belaufen sich die Personalkosten für die Abteilung Umzug (UM), die für die Gesamtsteuerung aller umzugsrelevanten Projekte und Maßnahmen im BND verantwortlich ist, seit dem Umzugsbeschluss der Bundesregierung im April 2003 bis zum jetzigen Zeitpunkt, wann ist eine Auflösung der Abteilung UM zu erwarten und wie hoch belaufen sich die Personalkosten nach Berechnungen der Bundesregierung bis zum Auflösungszeitpunkt? Antwort zu Frage 4: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5: V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/5402 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie hoch belaufen sich die Kosten für Spedition sowie weitere externe Dienstleistungen im Rahmen des Umzugs in den Neubau Chausseestraße für den Zeitraum 29. November 2013 (Übergabe der Nordbebauung) bis heute und welche Kostenentwicklung erwartet die Bundesregierung für diesen Ausgabenposten bis zum Ende des Jahres 2018 und in 2019? Antwort zu Frage 5: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6: Wie hoch belaufen sich die Kosten für Umbau, Modernisierung, Erstausstattung und Spedition sowie Miete und Betrieb im Rahmen des Bezugs des Dienstsitzes in der Gardeschützenkaserne in Berlin-Lichterfelde seit dem Umzugsbeschluss der Bundesregierung im April 2003 bis zum jetzigen Zeitpunkt ? Antwort zu Frage 6: Kosten für Modernisierung und Umbau sowie der Bauunterhaltung der Liegenschaft Gardeschützenweg 71 - 101 Maßnahme: Kosten in Euro BV 5320 - Herrichtung der Liegenschaft Gardeschützenweg 71-101 53.195.511,17 BV 5631 - Neubau des Lage- und Informationszentrums (LIZ) 13.658.356,99 Bauunterhaltungsleistungen im Zeitraum 2008 bis 2018 1.261.578,75 Summe: 68.115.446,91 Für Modernisierung und Umbau sowie für Bauunterhaltungsleistungen wurden Kosten in Höhe von 68.115.446,91 Euro verausgabt. Für Miete und Betrieb wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 7: Wird der Dienstsitz Gardeschützenkaserne nach Abschluss des Umzugs beibehalten ? Wenn ja, aus welchen Gründen, in welcher Größe sowie Personalstärke und wie hoch werden die Sachkosten (Miete, Betrieb, Investitionen) dafür jährlich veranschlagt? Antwort zu Frage 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 8: V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5402 Werden oder wurden – abgesehen von der Gradenschützenkaserne – weitere Liegenschaften für Zwischennutzungen und –umzüge genutzt? Wenn ja, welche sind das und wie hoch belaufen sich die Kosten für Modernisierung, Erstausstattung , Miete, Betrieb und Spedition, jeweils summiert? Antwort zu Frage 8: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 9: Wie viele BND-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter nahmen bis zum jetzigen Zeitpunkt jeweils umzugsbezogene Härtefall- und Ruhestandsregelungen in Anspruch, wie hoch belaufen sich die entsprechenden Kosten und welche Kostenentwicklung erwartet die Bundesregierung für diese Ausgabenposten in den kommenden drei Jahren? Antwort zu Frage 9: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 10: Wie viele BND-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter nahmen bis zum jetzigen Zeitpunkt umzugsbezogen Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse und/oder Umzugskostenvergütungen in Anspruch, wie hoch belaufen sich die entsprechenden Kosten und welche Kostenentwicklung erwartet die Bundesregierung für diese Ausgabenposten in den kommenden drei Jahren? Antwort zu Frage 10: Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi sowie die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtenddienstes ziehen. Dadurch würde die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtenddienstes wesentlich beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Nachteile zur Folge hätte. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrifte des Bundesministeriums des Inneren zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Frage 11: Werden oder wurden darüber hinausgehend weitere umzugsrelevante Vergütungen oder Zuschüsse für BND-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter gewährt ? Wenn ja, welche sind dies, wie hoch belaufen die entsprechenden Kosten seit dem Umzugsbeschluss im April 2003 und welche Kostenentwicklung erwartet die Bundesregierung für diese Ausgabenposten in den kommenden drei Jahren? Antwort zu Frage 11: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 12: V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/5402 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Welcher Wert wurde durch die Oberfinanzdirektion Nürnberg (vgl. Bundestagsdrucksache 15/2801, Antwort zu Frage 16) für die nach seinerzeitigem Planungsstand noch vollständig aufzugebenden Liegenschaften in Pullach ermittelt und welchen Wert besitzen die nach heutigem Planungsstand aufzugebenden Liegenschaften mit einer Fläche von etwa 53 Hektar entsprechend? Antwort zu Frage 12: Das von der Oberfinanzdirektion Nürnberg in 2004 (vgl. Bundestagsdrucksache 15/2801 Antwort zu Frage 16) eingeleitete Wertermittlungsverfahren konnte aufgrund fehlender belastbarer Aussagen zum Planungsrecht nicht zu Ende geführt werden. Angaben zur Höhe des Wertes der Flächen, die nach heutigem Stand aufgegeben werden sollen, sind erst verlässlich möglich, wenn der Träger der Planungshoheit die künftigen Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten festgelegt hat. Frage 13: Mit welchen Erlösen ist nach heutigem Preisniveau durch einen Verkauf der aufzugebenden Liegenschaften mit einer Fläche von etwa 53 Hektar in Pullach zu rechnen und wann sind diese frühestens zu erwarten? Antwort zu Frage 13: Wie bereits bei Frage 12 ausgeführt, steht aktuell nicht fest, in welcher Weise die ggf. zur Disposition stehenden Flächen zukünftig genutzt werden sollen. Vor diesem Hintergrund können zurzeit weder belastbare Aussagen zu möglichen Erlöshöhen noch zu Zeithorizonten gemacht werden. Frage 14: In welcher Höhe fallen nach Berechnungen der Bundesregierung bis wann Kosten für Umbau-, Rückbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verkleinerung des Standortes Pullach an? Antwort zu Frage 14: Die Verkleinerung des Standortes Pullach befindet sich aktuell in der Phase der Bedarfsplanung. Diese soll im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund können aktuell weder die Zeitpunkte bzw. Zeiträume noch die Höhe der für Umbau-, Rückbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verkleinerung des Standortes Pullach anfallenden Kosten benannt werden. Frage 15: Welche weiteren Außenstellen oder Liegenschaften werden umzugsbezogen aufgegeben oder verkleinert, mit welchen Kosten für Umbau-, Rückbau- und Modernisierungsmaßnahmen rechnet die Bundesregierung diesbezüglich und in welcher Höhe stehen dem gegebenenfalls zu erzielende Erlöse gegenüber ? Antwort zu Frage 15: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 16: V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5402 Wie viele Dienststellen und/oder Liegenschaften unterhält der BND aktuell insgesamt in Deutschland und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Bundesländer ? Antwort zu Frage 16: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 17: Wie hat sich der Personalbestand des BND seit dessen Gründung am 1. April 1956 bis zum jetzigen Zeitpunkt (bitte aufschlüsseln jeweils nach Jahr und Zahl der Beschäftigten) entwickelt und welche Personalstärke strebt die Bundesregierung in den kommenden drei Jahren für den BND an? Antwort zu Frage 17: Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi sowie die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtenddienstes ziehen. Dadurch würde die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtenddienstes wesentlich beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Nachteile zur Folge hätte. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrifte des Bundesministeriums des Inneren zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Angaben zur Höhe des Wertes der Flächen, die nach heutigem Stand aufgegeben werden sollen, sind erst verlässlich möglich, wenn der Träger der Planungshoheit die künftigen Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten festgelegt hat.