Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 30. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5426 19. Wahlperiode 01.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Markus Tressel, Renate Künast und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4999 – Unterstützung landwirtschaftlicher Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Reformvorschlägen der EU-Kommission für die gemeinsame Agrarpolitik vom Juni 2018 Ziffer 42 und 43 (COM(2018) 392 final) wird die Rolle von landwirtschaftlichen „Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern“ (new entrants) hervorgehoben. Die EU-Kommission bezieht sich dabei (möglicherweise) auf Vorarbeiten der „EIP AGRI focus group on new entrants“. In deren Abschlussbericht aus dem Jahr 2016 werden landwirtschaftliche Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger definiert als Menschen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb verantwortlich übernehmen oder gründen, ohne selbst Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger (successor) zu sein; d. h. die nicht vom Hof stammen und damit keine Hofstelle auf dem Erbwege übernehmen können. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger gibt es in jeder Altersklasse, sie sind daher von Junglandwirtinnen und Junglandwirten klar zu unterscheiben. Als Einstiegswege sind Quereinstieg (außerfamiliäre Hofnachfolge) und Hofneugründung zu unterscheiden. Die Hauptschwierigkeit für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer liegt nach Erkenntnissen der EIP AGRI focus group beim Zugang zu Grund und Boden. Massive Preissteigerungen am Bodenmarkt und ausufernde Pachtpreise machen Erwerb und z. T. auch Anpacht für Gründerinnen und Gründer betriebswirtschaftlich unmöglich. Die Niederlande haben in diesem Zusammenhang einen dreistelligen Millionenbetrag für ein Förderprogramm zum Ankauf landwirtschaftlicher Flächen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer zur Verfügung gestellt. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger spielen nach der EIP AGRI focus group und dem Entwurf der EU-Kommission eine wichtige Rolle zur Weiterentwicklung einer vielseitigen Agrarstruktur, zur Entwicklung und Verbreitung landwirtschaftlicher Innovationen sowie zur Vitalisierung der ländlichen Räume. Die EU-Kommission schlägt vor, dass Mitgliedstaaten ein Budget in Höhe von 2 Prozent der Direktzahlungen für die gezielte Unterstützung von Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern einsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5426 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwiefern teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Auffassung der EIP AGRI focus group in Bezug auf die Rolle von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und Neugründerinnen und Neugründern bei der Entwicklung einer vielseitigen Agrarstruktur, der Umsetzung von Innovationen und der Entwicklung lebendiger ländlicher Räume? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilt die Auffassung des Berichts, dass landwirtschaftliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer eine bedeutende Rolle für Innovation und Unternehmerschaft im ländlichen Raum spielen können. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Neugründungen in der Land- und Ernährungswirtschaft zu erleichtern und speziell zu fördern. Neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sieht das BMEL in Junglandwirtinnen und Junglandwirten, Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern sowie Neugründerinnen und Neugründern, die landwirtschaftliche Betriebe führen oder übernehmen, einen weiteren zentralen Ansatzpunkt, um eine nachhaltige, flächendeckende und multifunktional ausgerichtete, bäuerlich-unternehmerische, familiengeführte und regional verwurzelte Landwirtschaft zu erhalten. Die Übernahme der Unternehmensführung durch solche Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter kann dazu beitragen, die Vitalität und Erneuerungsfähigkeit ländlicher Räume zu stärken. 2. Welche Daten existieren auf Bundes- und – nach Kenntnis der Bundesregierung – auf Länderebene über den Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender , ohne einen direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb), in den verschiedenen Ausbildungswegen (Berufsschulen, Fachhochschulen, Universitäten)? 3. Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender in den verschiedenen Ausbildungswegen verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb)? 4. Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender ohne direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb) beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung später ein landwirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu führen, und kann damit als Potenzial von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern oder Neugründerinnen und Neugründern betrachtet werden? 5. Wie viele solcher potenziellen landwirtschaftlichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Neugründerinnen und Neugründer schließen nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr eine Ausbildung im landwirtschaftlichen Bereich in den verschiedenen Ausbildungswegen ab? 6. Welche Daten existieren auf Bundes- und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Länderebene über Anzahl und Erfolgsrate landwirtschaftlicher Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer? Die Fragen 2 bis 6 und 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die amtliche Statistik hält keine entsprechenden Daten bezüglich landwirtschaftlicher Auszubildender und Studierender bereit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5426 7. Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, hierzu Daten zu erheben, sofern sie nicht vorliegen, und wie will sie dabei vorgehen? Die Europäische Kommission definiert den aus ihrer Sicht bestehenden Datenbedarf für die Begleitung und Bewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) insbesondere in ihren Vorschlägen für Rechtsakte der Agrarstatistik. In ihrem Vorschlag für die mittlerweile verkündete Verordnung über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben (Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates), die die Strukturerhebungen ab dem Jahr 2020 regelt, hat sie keine Erhebung von Daten zu Auszubildenden ohne familiären landwirtschaftlichen Hintergrund vorgeschlagen. Die Bundesregierung prüft derzeit , ob zur Erfüllung eines nationalen Datenbedarfs dennoch eine Erhebung solcher Daten erforderlich ist. 8. Liegen der Bundesregierung Daten, Studien oder Erhebungen vor zum Anteil der landwirtschaftlichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer, die ökologisch wirtschaften (wenn ja, bitte absolute Zahlen und Anteil der ökologisch wirtschaftenden Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer an der Gesamtzahl der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer angeben)? 9. Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender in ökologischen Betrieben in den verschiedenen Ausbildungswegen verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb)? 10. Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender in ökologischen Betrieben ohne direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb) beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung später ein landwirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu führen, und kann damit als Potenzial von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern oder Neugründerinnen und Neugründern betrachtet werden? Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 wird verwiesen. 11. Wo sieht die Bundesregierung spezifische Schwierigkeiten und Hemmnisse von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und Neugründerinnen und Neugründern auf dem Weg zum eigenen Hof? Größere Herausforderungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Neugründerinnen und Neugründer auf dem Weg zum eigenen Hof, im Vergleich zu Junglandwirtinnen und Junglandwirten, die einen Hof beispielsweise aus der eigenen Familie übernehmen, liegen im Zugang zu Land und Betriebsgebäuden, zu Kapital und häufig in der sozialen Einbindung im Dorf. Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Hofübernahme oder -gründung sind in jedem Fall die entsprechende fachliche Qualifikation, die unternehmerische Persönlichkeit sowie ein geeignetes Geschäftsmodell. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5426 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Formen der Unterstützung und Förderung existieren in Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Ländern, um den Zugang zu Land zu verbessern und Betriebsneugründung oder den Quereinstieg in die Landwirtschaft zu ermöglichen? Im Wesentlichen stehen Neugründern und Quereinsteigern die generellen Fördermöglichkeiten für Junglandwirte im Rahmen der GAP offen. Im Rahmen der EU-Direktzahlungen (1. Säule der GAP) stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung, mit denen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich Betriebsneugründungen oder der Quereinstieg in die Landwirtschaft unterstützt werden können: Die Zahlung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie) und die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve an Junglandwirte und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Im Rahmen der Junglandwirteprämie gelten als Junglandwirte natürliche Personen , die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie in einem solchen Betrieb niedergelassen haben und zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Die Zahlung wird Junglandwirten, die ein Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben, auf Antrag für maximal 90 aktivierte Zahlungsansprüche und für maximal 5 Jahre gewährt. Die Zahlung beträgt 44,27 Euro je Hektar. Die Verfügbarkeit von Zahlungsansprüchen für beihilfefähige Flächen ist eine zentrale Voraussetzung für die Gewährung der EU-Direktzahlungen. Junglandwirte im Sinne der oben genannten Definition und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Zahlungsansprüche für beihilfefähige Flächen beantragen, für die ihnen zum letztmöglichen Zeitpunkt für die Antragstellung auf Zuweisung der Zahlungsansprüche (15. Mai) keine Zahlungsansprüche zur Verfügung stehen. Als Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, gelten natürliche oder juristische Personen, die in den fünf Jahren vor der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit weder in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, noch die Kontrolle einer juristischen Person innehatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübte. Im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung (2. Säule der GAP), für die generell die Bundesländer zuständig sind, können zur „Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen“ (Artikel 19 der ELER-VO 1305/2013) Existenzgründungsbeihilfen gewährt werden, u. a. auch für Junglandwirte (bei Antragstellung höchstens 40 Jahre alt); eine Unterscheidung zwischen Hofnachfolgern in der Familie und Quereinsteigern ist EU-rechtlich nicht vorgegeben . Diese Teilmaßnahme wird in den ELER-Programmen der deutschen Bundesländer allein von Sachsen-Anhalt seit 2017 angeboten. Die Maßnahme soll in Sachsen -Anhalt dazu beitragen, den Zugang qualifizierter Landwirtinnen und Landwirte zum Agrarsektor zu erleichtern und den Generationswechsel zu flankieren. Die Existenzgründenden erhalten maximal 70 000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren mit der Auflage, Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz zu erbringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5426 Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP), das Teil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist, können Junglandwirte einen besonderen Zuschlag auf die Investitionsförderung erhalten (10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme; maximal 20 000 Euro). Dieser Zuschlag steht auch Neugründern oder Quereinsteigern offen. Zudem bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank zinsgünstige langfristige Darlehen (Laufzeit bis zu 30 Jahre) zur Finanzierung des Flächenerwerbs, von Unternehmenskäufen und -übernahmen oder Umschuldungen im Rahmen von Hofübernahmeverträgen . Darüber hinaus gewähren die Bürgschaftsbanken der Länder sogenannte „Agrar- Bürgschaften“. Verbürgt werden Kredite, die über die jeweilige Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Es werden u. a. Kredite der Rentenbank zum Erwerb eines Agrarbetriebes oder zur Existenzgründung verbürgt. 13. Wie beabsichtigt die Bundesregierung über Förderung oder administrative Änderungen, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer bei der Bewältigung der Schwierigkeiten in Zukunft besser zu unterstützen? Neben den zuvor genannten Fördermöglichkeiten soll die Förderung von Junglandwirten im Rahmen der GAP nach 2020 eine besondere Rolle einnehmen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten neuen Fördermöglichkeiten sich im Rahmen der GAP nach 2020 ergeben. Im Rahmen der 1. Säule der GAP wird auf Bundesebene zu entscheiden sein, wie die zukünftigen Förderinstrumente genutzt werden können. Im Rahmen der 2. Säule der GAP wird es insbesondere die Aufgabe der Länder sein, die entsprechenden Handlungsspielräume zu nutzen. 14. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung spezifische Schwierigkeiten und Hemmnisse für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer von ökologisch wirtschaftenden Betrieben, und wenn ja, welche, wenn nein, bitte begründen? Besondere Schwierigkeiten und Hemmnisse für Neugründerinnen und Neugründer bzw. Quereinsteigerinnen und Quereinsteigerinnen, die ökologisch wirtschaftende Betriebe übernehmen wollen, im Vergleich zu solchen, die konventionelle Betriebe führen wollen, werden nicht gesehen. Die entsprechenden Beratungsangebote für Gründer landwirtschaftlicher Betriebe unterscheiden nicht zwischen ökologischer oder konventioneller Bewirtschaftung. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Gründung sind grundsätzlich die Qualität der Geschäftsidee und der Vermarktungsstrategie, die auf eine ausreichend vorhandene Nachfrage ausgerichtet sein sollte, die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals, der Zugang zu Land und Betriebsgebäuden, sowie die entsprechende Qualifikation der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. Zur fachlichen Unterstützung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter gibt es zahlreiche Beratungsangebote, die sich mit spezifischen Fragestellungen der konventionellen oder der ökologischen Bewirtschaftung befassen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5426 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fördermöglichkeiten von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und Neugründerinnen und Neugründern in der Landwirtschaft auf europäischer Ebene und über die Förderung in den europäischen Nachbarstaaten, z. B. in den Niederlanden? 16. Wäre ein ähnliches Programm wie in den Niederlanden auch in Deutschland zu realisieren, welche rechtlichen Hemmnisse bestehen, und wie schätzt die Bundesregierung dessen finanzielle und politische Machbarkeit ein? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die in der Antwort zu Frage 12 aufgezeigte Fördermöglichkeit für Junglandwirte bei der Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe nach der ELER-Verordnung 1305/2013 sehen in der laufenden Förderperiode (2014 – 2020) 25 Mitgliedstaaten vor; die Maßnahme ist in 93 von 118 nationalen bzw. regionalen Entwicklungsprogrammen vorgesehen. Weitere Informationen und Details zu den einzelnen Förderangeboten liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine ELER-Förderung ist in den Niederlanden nach den vorliegenden Informationen nicht vorgesehen . 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragbarkeit von in der Start-upund Gründerszene üblichen „Inkubatoren“, die Gründungen begleiten und unterstützen, auf Neugründungen von landwirtschaftlichen Betrieben, und prüft die Bundesregierung, ob und wie ähnliche Infrastrukturen, die ein fruchtbares Gründungsklima schaffen und konkrete Erprobungs- und Weiterentwicklungsräume bieten, auch für landwirtschaftliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründungen, und wenn nein, warum nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es Initiativen, beispielsweise aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020, die für Existenzgründer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ein Netzwerk bereitstellen wollen, das Existenzgründern beratend zur Seite steht und diese auf dem Weg der Existenzgründung unterstützt. Die Bundesregierung wird prüfen, ob diese und andere Initiativen eine Hilfestellung für Existenzgründer bieten, die über das vorhandene und vielfältige Beratungsangebot der zuständigen Bundesländer hinausgehen, und Betriebsneugründungen besser unterstützen können. 18. Sind der Bundesregierung entsprechende Aktivitäten aus anderen europäischen Ländern bekannt, beispielsweise die Farm Inkubators in Frankreich, und wie bewertet sie diese? Der Bundesregierung sind dazu keine Aktivitäten aus anderen europäischen Ländern bekannt. 19. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geschilderten Problemstellung die Arbeit gemeinnütziger oder gemeinwohl-orientierter zivilgesellschaftlicher Bodenträger, wie z. B. Kulturland eG, BioBoden eG, gemeinnützige Hofträger oder einzelbetriebliche Hofstiftungen, als neue Modelle des Zugangs zu Land für landwirtschaftliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer? Der Bundesregierung ist bekannt, dass es die genannten Initiativen gibt, es liegen aber bislang keine näheren Kenntnisse zum Umfang, zur Arbeitsweise und zu den längerfristigen Effekten derartiger Ansätze auf die Entwicklung einzelner Betriebe oder auf die Agrarstruktur insgesamt vor. Das BMEL hat deshalb eine Studie über „Neue Organisationsformen des Landeigentums“ in Auftrag gegeben. Im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5426 Hinblick auf den Erwerb von Agrarflächen bleibt festzuhalten, dass Landwirte auf dem Bodenmarkt nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder entsprechenden Landesgesetzen grundsätzlich bei Käufen einen Vorrang vor Nichtlandwirten haben , der bei derartigen Ansätzen zu beachten ist. 20. Hält die Bundesregierung eine Unterstützung dieser neuen Eigentumsträger, z. B. durch ein Bundesprogramm Zugang zu Land, für sinnvoll, um die Arbeit für z. B. Beratung, Betriebsbegleitung und Datenerfassung zu ermöglichen ? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Gründe, einzelnen Akteuren auf dem Bodenmarkt eine besondere Unterstützung zu gewähren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333