Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5429 19. Wahlperiode 01.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5073 – Verfügbarkeit von WLAN im öffentlichen Personennahverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln ist für viele Bürgerinnen und Bürger Grundvoraussetzung für persönliche Mobilität. Öffentliche Verkehre leisten darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Entlastung des Straßenverkehrs. Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in diesem Zusammenhang unter anderem vorgenommen, „bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden“ zu gewinnen. Die Erreichung dieses Ziels kann im Schienenverkehr nur mit einem hohen Maß an Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Servicequalität gelingen. Dies gilt gleichermaßen für andere öffentliche Verkehrsmittel. Einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität von öffentlichen Verkehren leistet die Verfügbarkeit von WLAN. Dieses ist heute jedoch nur in einem Bruchteil der Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des Straßenpersonennahverkehrs vorhanden. Darüber hinaus bestehen nach wie vor Versorgungslücken im Mobilfunknetz entlang vieler Strecken, die von öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Um das WLAN-Angebot in öffentlichen Verkehren zu erhöhen, sind daher erhebliche politische Anstrengungen nötig. 1. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der Ausrüstung öffentlicher Verkehrsmittel mit WLAN? Die Zuständigkeit für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu dem auch die Straßen-, Stadt- und U-Bahnen gehören, liegt bei den Ländern und Gemeinden. Mit Unterzeichnung des Memorandum of Understanding 5-Punkte Strategie „Schiene Digital“ im Juni 2016, haben sich das Bundesministerium für Verkehr, die Deutsche Bahn AG (DB AG) und der Verband der deutschen Bahnindustrie als eine der Prioritäten auf die Schaffung eines kostenfreien Internetzugangs über WLAN in mehr Zügen und Bahnhöfen verständigt. Seit Jahresbeginn 2017 hat die DB AG durch entsprechende Ausrüstung ihrer Fahrzeuge das Angebot eines kostenlosen Internetzugang über WLAN auch in der 2. Klasse der ICE-Züge realisiert. Voraussetzung für den leistungsfähigen mobilen Internetzugang , u. a. für das WLAN-Angebot im Schienenpersonenverkehr, ist der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5429 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausbau der Mobilfunknetze. Die Mobilfunknetzbetreiber sind verpflichtet, bis 31. Dezember 2019 eine vollständige Abdeckung an den ICE-Trassen zu erreichen . Bei der Festlegung von Versorgungsauflagen im Rahmen der anstehenden Frequenzauktion wird ein weitergehender zuverlässiger Versorgungsbedarf an Bahnstrecken von der Bundesnetzagentur in den Blick genommen werden. 2. Wie viel Prozent der Regionalzugwagen (inkl. S-Bahnen) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig über WLAN (bitte nach Bundesland , Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Strecke oder Teilnetz aufschlüsseln )? 3. Wie viel Prozent der Regionalzugwagen werden nach Schätzung der Bundesregierung bis 2020 über WLAN verfügen (bitte nach Bundesland, Aufgabenträger bzw. Verkehrsunternehmen und Strecke oder Teilnetz aufschlüsseln )? 4. Wie viel Prozent der Regionalzugwagen der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochterunternehmen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig über WLAN (bitte nach Bundesland, Aufgabenträger und Strecke oder Teilnetz aufschlüsseln)? 5. Wie viel Prozent der Regionalzugwagen der Deutschen Bahn und ihrer Tochterunternehmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2020 über WLAN verfügen (bitte nach Bundesland, Aufgabenträger und Strecke oder Teilnetz aufschlüsseln)? 6. Auf wie viel Prozent der ausgeschriebenen Linien im Schienenpersonennahverkehr ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig eine Ausstattung der Fahrzeuge mit WLAN vorgeschrieben (bitte nach Bundesland aufschlüsseln )? 7. Welche Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs verlangen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Neuausschreibung einer Linie bzw. eines Netzes, die Fahrzeuge mit WLAN auszustatten? 8. In welchen Verkehrsverbundgebieten bieten die beauftragten Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr nach Kenntnis der Bundesregierung durchgängig , teilweise oder keine kostenlose Nutzung von WLAN an (bitte nach Strecke, nicht nach Teilnetz aufschlüsseln)? Die Fragen 2 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegt bei den Ländern. Der Bund stellt den Ländern hierfür auf der Grundlage des Artikels 106a GG finanzielle Mittel zur Verfügung. Näheres regelt das Regionalisierungsgesetz (RegG). Die Deutsche Bahn AG wurde zu den angesprochenen Sachverhalten um Stellungnahme gebeten, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald die Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5429 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen , um den Ausbau von WLAN-Angeboten im Schienenpersonennahverkehr zu beschleunigen? 22. Beabsichtigt die Bundesregierung, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen , um den Ausbau von WLAN-Angeboten in U- und S-Bahnen sowie in Bussen und Straßenbahnen zu beschleunigen? Die Fragen 9 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Länder haben die Möglichkeit, die über das RegG zur Verfügung gestellten Mittel auch für Serviceverbesserungen, wie z. B. für die WLAN-Ausstattung von Fahrzeugen, einzusetzen. 10. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, um alle Regionalzugwagen der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochterunternehmen mit WLAN auszustatten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die DB AG wurde zu den angesprochenen Sachverhalten um Stellungnahme gebeten, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald die Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht . 11. Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Kosten einer WLAN Aus- und Nachrüstung für Regionalzugwagen tragen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 8 verwiesen. 12. Wie viele Regionalzugwagen sind derzeit in Deutschland in Betrieb, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der WLAN-Nachrüstung pro Wagen? Aufgrund der Zuständigkeit der Länder verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Kenntnisse. Im Hinblick auf die Regionalzugwagen der Deutschen Bahn AG wurde diese zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald die Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht . Daten anderer Wettbewerber stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung . 13. Welche Förderprogramme der Bundesregierung unterstützen die Ausrüstung der verschiedenen Verkehrsmittel des ÖPNV mit WLAN (bitte nach Ressort, Mittelausstattung und Verkehrsträger aufschlüsseln)? Aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ können Vorhaben, die im Rahmen einer Digitalisierungsmaßnahme unter anderem die Ausrüstung von Verkehrsmitteln des ÖPNV mit WLAN zum Gegenstand haben, gefördert werden. Darzulegen ist hierfür eine potentielle Reduktionswirkung von Luftschadstoffen, z. B. durch eine Veränderung in der Verkehrsmittelwahl der Bürger aufgrund einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5429 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie viele Busse sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im ÖPNV im Einsatz? 15. Wie viele Straßenbahnen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im ÖPNV im Einsatz? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Strukturdaten für den Schienennahverkehr und den gewerblichen Straßenpersonenverkehr werden vom Statistischen Bundesamt im fünfjährlichen Turnus erhoben . Daher beziehen sich die aktuellsten verfügbaren Zahlen auf den Stichtag 31. Dezember 2014. Danach waren zum Stichtag 45 460 Omnibusse im Liniennahverkehr sowie 7 157 Straßenbahnen im Einsatz. 16. In wie vielen Bussen ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig WLAN verfügbar (bitte nach Bundesland und Aufgabenträger aufschlüsseln )? 17. In wie vielen Straßenbahnen ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig WLAN verfügbar (bitte nach Bundesland und Aufgabenträger aufschlüsseln )? 18. In wie vielen Bussen wird nach Schätzung der Bundesregierung im Jahr 2020 WLAN verfügbar sein (bitte nach Bundesland und Aufgabenträger aufschlüsseln )? 19. In wie vielen Straßenbahnen wird nach Schätzung der Bundesregierung im Jahr 2020 WLAN verfügbar sein (bitte nach Bundesland, Aufgabenträger und Strecke aufschlüsseln)? 20. Welche Landkreise verlangen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Neuausschreibung einer Buslinie, die Fahrzeuge mit WLAN auszustatten? 21. Welche Kommunen verlangen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Neuausschreibung einer Straßen-, U- oder S-Bahnlinie, die Fahrzeuge mit WLAN auszustatten? Die Fragen 16 bis 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr liegt bei den Ländern und Gemeinden. Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. 23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Versorgungsauflagen im Rahmen der anstehenden 5G-Frequenzauktionen mit Hinblick auf die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs? Die Ausgestaltung der Versorgungsauflagen im Kontext mit der für 2019 geplanten Vergabe von Frequenznutzungsrechten obliegt der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist aus Sicht der Bundesregierung eine zuverlässige Mobilfunkversorgung sowohl in besiedelten Gebieten als auch in ländlichen Regionen und entlang von Straßenverkehrsund Schienenwegen erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5429 24. Wie viel Prozent der vom Schienenpersonennahverkehr sowie vom Schienenfernverkehr genutzten Schienenwege verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig mindestens über eine Netzabdeckung von 4G/LTE? Auf Grundlage der Versorgungsmeldungen der Mobilfunknetzbetreiber für den Breitbandatlas werden in Summe von den Betreibern 94,6 Prozent der Streckenlänge mit 4G/LTE versorgt. Betreiberindividuell liegt die Versorgung bei Werten zwischen 56,5 Prozent und 90,5 Prozent der Streckenlänge. Dem liegen Daten des Breitbandatlas mit Stand Mitte 2017 zugrunde. 25. Wie viel Prozent der vom Schienenpersonennahverkehr sowie vom Schienenfernverkehr genutzten Schienenwege sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2020 mindestens über eine Netzabdeckung von 4G/LTE verfügen ? Die geltenden Versorgungsauflagen, die bis 1. Januar 2020 zu erfüllen sind, sehen eine vollständige Versorgung der ICE-Trassen vor, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist. In besiedelten Gebieten ist zudem eine Versorgung von 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Land zu erreichen . Im Zusammenspiel mit den auch ansonsten intensiven Ausbauaktivitäten der Mobilfunknetzbetreiber wird sich damit auch die Versorgung der Schienenpersonennahverkehrswege stetig verbessern. Künftige Versorgungspflichten sind Gegenstand der Festlegungen zum für 2019 geplanten Frequenzvergabeverfahren . 26. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der Bereitstellung einer hinreichenden Mobilfunkabdeckung mit 4G/LTE auf Landes-, Staats- und Kreisstraßen? Die Bundesregierung verfolgt ausweislich des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode das politische Ziel, Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk zügig zu schließen. Auch die nachgeordneten Verkehrswege sollen zumindest zeitlich abgestuft eine flächendeckende Abdeckung erhalten. Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur, diese politischen Zielvorgaben bei der in ihrer Zuständigkeit stehenden Festlegung von Versorgungsauflagen angemessen umzusetzen. 27. Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung auf allen auf Landes-, Staats- und Kreisstraßen, die vom ÖPNV frequentiert werden, eine Netzabdeckung mit mindestens 4G/LTE gewährleistet sein? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 26 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333