Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/543 19. Wahlperiode 26.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/404 – Politische Gefangene deutscher Staatsangehörigkeit in ausländischen Gefängnissen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zurzeit sind deutsche Staatsangehörige wie beispielsweise der „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel aus politischen Gründen in ausländischen Gefängnissen inhaftiert. Zwar besitzt dieser auch die türkische Staatsangehörigkeit (sogenannte doppelte Staatsbürgerschaft), aber selbst Deutsche mit nur einem Pass werden oftmals aus politischen Motiven heraus festgenommen und inhaftiert. Erst kürzlich wurde die deutsche Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu aus der türkischen Untersuchungshaft entlassen. Zuvor war sie über mehrere Monate hinweg in einem türkischen Gefängnis inhaftiert (www.n-tv.de/politik/ Hoffe-dass-auch-Deniz-Yuecel-freikommt-article20192209.html). 1. Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in ausländischen Gefängnissen aus politischen Gründen inhaftiert worden (bitte nach Jahren, Staaten, Haftdauer und dem Inhaftierungsgrund aufschlüsseln)? An den Auslandsvertretungen wurden im Jahr 2017 (1. Januar bis 31. Dezember) insgesamt 2 867 Haftfälle betreut (2012: 2 459 Haftfälle; 2013: 2 636 Haftfälle; 2014: 2 720 Haftfälle; 2015: 2 633 Haftfälle; 2016: 2 694 Haftfälle). Zur Zahl der darunter befindlichen möglicherweise aus politischen Gründen Inhaftierten weltweit kann die Bundesregierung keine verlässliche Aussage treffen. Nicht in allen Fällen erhält die Bundesregierung Kenntnis vom konkreten Tatvorwurf . Auch wenn der Tatvorwurf bekannt ist, sind belastbare Einschätzungen zu möglichen politischen Gründen der Inhaftierung nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Aufschlüsselung der Fälle von nach Einschätzung der Bundesregierung möglicherweise aus politischen Gründen Inhaftierten weltweit ist nicht möglich. Dem steht wegen möglicher Rückschlüsse auf die Person das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen entgegen. Zudem könnten dadurch negative Auswirkungen auf noch laufende Verfahren drohen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/543 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Was unternimmt die Bundesregierung, um politische Gefangene mit deutscher Staatsangehörigkeit aus ausländischen Haftanstalten frei zu bekommen ? Die konsularische Betreuung von deutschen Inhaftierten im Ausland richtet sich nach § 7 des Konsulargesetzes, dies gilt unabhängig vom Inhaftierungsgrund. Die konsularische Betreuung umfasst grundsätzlich neben regelmäßigen Konsularbesuchen und der Vermittlung von Rechtsschutz – soweit erforderlich und erwünscht – auch den Kontakt mit Angehörigen, dem Rechtsbeistand und den Behörden des Gaststaates. Die Auslandsvertretungen beobachten auch, ob die ausländischen Behörden und Gerichte in Strafverfahren gegen Deutsche rechtsstaatlichen Grundsätzen in angemessener Weise Rechnung tragen und nehmen etwaige Missstände mit den örtlichen Behörden auf. 3. Akzeptiert die Bundesregierung Gerichtsurteile zuungunsten deutscher Staatsangehöriger, die rechtsstaatliche Mängel aufweisen? Falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um solche Urteile anzufechten bzw. den inhaftierten Deutschen zu helfen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333