Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/544 19. Wahlperiode 26.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Marc Bernhard, Tino Chrupalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/405 – Bürgschaften für die MV Werften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang September 2017 berichtete die „Ostsee-Zeitung“, die Bundesregierung und die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hätten sich auf ein gemeinsames Bürgschaftspaket von 800 Mio. Euro für die MV Werften (MV für Mecklenburg-Vorpommern) geeinigt, das je zur Hälfte von Bundes- und Landesregierung getragen würde (www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/ Politik/Bund-und-Land-einig-Bis-zu-800-Millionen-fuer-MV-Werften). 1. Hat die Bundesregierung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eine verbindliche Beteiligung an einem Bürgschaftspaket zugesagt (falls ja, bitte die Höhe angeben)? Im Bereich der Exportkreditgarantien des Bundes wurde keine verbindliche Deckungszusage ausgesprochen. Bei der Rückgarantie des Bundes für Landesbürgschaften (Erläuterung in Antwort zu Frage 2 erfolgt keine Rückverbürgung einzelner Landesbürgschaften durch den Bund. Über einzelne Landesbürgschaften für Schiffbaufinanzierungen entscheidet das Land Mecklenburg-Vorpommern (Land MV) allein, der Bund ist an der Einzelfallprüfung nicht beteiligt. 2. Unter welchen Voraussetzungen würde sich die Bundesregierung an Bürgschaften für die MV Werften beteiligen? Exportkreditgarantien Der Bund gewährt im Rahmen des Instrumentes Exportkreditgarantien keine Bürgschaft zugunsten der Werft. Es wird die Übernahme einer Exportkreditgarantie zur Absicherung der Bankenfinanzierung für den Besteller, der Genting Hong Kong, geprüft. Die Übernahme einer Exportkreditgarantie setzt risikomäßige Vertretbarkeit und Förderungswürdigkeit des zugrundeliegenden Exportgeschäftes voraus. Bei der Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit wird dabei in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/544 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode erster Linie auf die Bonität und wirtschaftliche Perspektive von Genting Hong Kong abgestellt. Inlandsbürgschaften Im regulären Programm der Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften (www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/ Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=8184&typ=RL) ist eine Werftenförderung nicht vorgesehen. Der Bund hat aber im Jahr 2014 gegenüber dem Land MV eine auf § 3 Absatz 1 Nummer 5 Haushaltsgesetz 2013 basierende und bis Ende 2019 befristete ausfallbasierte Rückgarantie für Projektbauzeitfinanzierungen auf den Werften in Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Die Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Schiffbaus als Kernindustrie für das Land MV. Die Eckpunkte der Rückgarantie gestalten sich wie folgt: Das Land MV stellt zur Bauzeitfinanzierung auf seinen Werften einen Bürgschaftsrahmen von 400 Mio. Euro zur Verfügung (Werftenförderungsgesetz WFG M-V). Ausfälle aus Landesbürgschaften, die in den Landesbürgschaftsrahmen von 400 Mio. Euro einbezogen werden, trägt das Land bis zu einem Schadensvolumen von 200 Mio. Euro vollständig selbst (Sockelbetrag). Erst an Ausfällen des Landes von mehr als 200 Mio. Euro beteiligt sich der Bund zu 50 Prozent, max. mit 100 Mio. Euro (zzgl. Zinsen und Kosten). Die Rückgewährleistung bezieht sich auf eventuelle Ausfälle aus dem Landesbürgschaftsrahmen . Es erfolgt also keine Rückverbürgung einzelner Landesbürgschaften durch den Bund. Über einzelne Landesbürgschaften für Schiffbaufinanzierungen entscheidet das Land MV allein, der Bund ist an der Einzelfallprüfung nicht beteiligt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 4. September 2013 über die beabsichtigte befristete modifizierte ausfallbasierte Rückgarantie des Bundes unterrichtet und hatte keine Einwände erhoben. Das Land MV kann das in dem Presseartikel erwähnte Kreuzfahrtschiffbauprojekt auf den MV-Werften in den Rückgarantierahmen einbeziehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Einbeziehungskriterien lassen sich grob in folgende drei Kategorien unterteilen: Voraussetzungen des Werftenförderungsgesetzes des Landes MV; Technische, vertragliche sowie liquiditäts- und ertragsmäßige Anforderungen an das Projekt und an das Unternehmen (Werft); Anforderungen an den Kreditgeber. Diverse technische und vertragliche Details sind dabei von sachverständigen Dritten zu überprüfen. 3. Hat die Genting-Hong-Kong-Gruppe Kontakt mit der Bundesregierung bezüglich möglicher Bürgschaften für die MV Werften aufgenommen (falls ja, bitte Datum und Ziel der Kontaktaufnahme angeben)? Im Rahmen der Antragsprüfung findet auf Fachebene (insb. Mandatare der Bundesregierung und des Landes MV) ein kontinuierlicher Austausch zwischen Bundesregierung und MV-Werften statt. Darüber hinaus fanden folgende Termin statt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/544 9. August 2017 Besuch der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries bei MV-Werften in Wismar, u. a. Besprechung zu Finanzierungsmöglichkeiten, Hermes -Deckungen und Landesbürgschaften für die Global Class Kreuzfahrtschiffe. 2. Juni 2017 MV-Werften zu Gespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bzgl. der Absicherung der Bauzeitfinanzierung für MV-Werften/Genting. 2. Mai 2017 Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der Bundesregierung Uwe Beckmeyer bei MV-Werften in Stralsund; dabei Gespräch u. a. zu Finanzierung der Schiffbauprojekte. 12. Februar 2017 Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der Bundesregierung Uwe Beckmeyer mit Genting/MV-Werften in Berlin u. a. zu Absicherung der Bauzeitfinanzierung durch Bund und Land MV. 25. Oktober 2016 Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der Bundesregierung Uwe Beckmeyer mit Genting/MV-Werften in Berlin u. a. zur Finanzierung der Schiffbauprojekte. 12. Juli 2016 Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der Bundesregierung Uwe Beckmeyer mit Genting/Lloyd Werft Bremerhaven in Berlin u. a. zum Schiffbauprogramm der Genting-Gruppe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/544 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Werftstandorte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 durch Bürgschaften unterstützt (bitte nach Jahr, betroffenen Unternehmen und der Bürgschaftssumme aufschlüsseln)? Im Zeitraum 2000 bis 2016 hat der Bund Exportkreditgarantien für Schiffsfinanzierung in Höhe von insgesamt rd. 41,5 Mrd. Euro gewährt. Über die einzelnen Jahre verteilt sich das Deckungsvolumen wie folgt: Jahr Deckungsvolumen 2000 1.869 2001 808 2002 403 2003 611 2004 777 2005 1.458 2006 2.413 2007 564 2008 2.619 2009 2.725 2010 3.007 2011 4.716 2012 4.206 2013 1.937 2014 5.515 2015 5.035 2016 2.853 Gesamtergebnis (Mio. EUR) 41.516 Eine Aufteilung nach Werftenstandorten in Kombination mit dem jeweiligen Deckungsvolumen ist im Hinblick auf die Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen nicht möglich. Die Nennung dieser Angaben könnte Rückschlüsse auf die von dem Garantienehmer getroffenen Liefervereinbarungen und Preiskonditionen ermöglichen , die für nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse sein könnten. Im Bereich Inlandsbürgschaften: Die Bundesregierung hat im Rahmen des zeitlich befristeten Konjunkturpaketes, das Anfang 2009 zur Abmilderung der Folgen der internationalen Finanzund Wirtschaftskrise beschlossen wurde, Schiffbaufinanzierungen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt 231 Mio. Euro (2009: 26 Mio. Euro; 2010: 205 Mio. Euro) begleitet. Eine Aufteilung nach Werftenstandorten in Kombination mit dem jeweiligen Bürgschaftsvolumen ist im Hinblick auf die Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen nicht möglich. Die Nennung dieser Angaben könnte Rückschlüsse auf die Finanzsituation des Garantienehmers bzw. Geschäftsnachfolgers ermöglichen, die für nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse sein könnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/544 Der in Frage 2 erwähnte bedingte ausfallbasierte Rückgarantierahmen gegenüber dem Land MV aus 2014 ist bisher nicht belegt. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die im August 2017 bekanntgewordene Gewinnwarnung der Genting-Hong-Kong-Gruppe (vgl. www.ndr.de/ nachrichten/mecklenburg-vorpommern/MV-Werften-Neue-Gewinnwarnungvon -Genting,mvwerften138.html), dem Eigentümer der MV Werften, mit Blick auf mögliche Bürgschaften durch den Bund? Dieser Aspekt wird in die Bewertung der risikomäßigen Vertretbarkeit bei der Übernahme einer Exportkreditgarantie einfließen, welche noch nicht abgeschlossen ist. 6. Wäre die Bundesregierung grundsätzlich bereit, Werft-Betreiber mit Bürgschaften für den Schiffbau zu unterstützen, die gleichzeitig auch Käufer der Schiffe sind? Exportkreditgarantien Grundsätzlich können Bestellerfinanzierungen auch dann mit Exportkreditversicherungen abgesichert werden, wenn der Besteller gleichzeitig der Werft-Betreiber ist, wobei etwaige Risiken und Chancen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eingehend zu prüfen und gegeneinander abzuwägen sind. Inlandsbürgschaften Im regulären Programm der Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften ist eine Werftenförderung nicht vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 2). Im Sonderfall der Rückgarantie gegenüber dem Land MV ist die Einhaltung der im Werftenförderungsgesetz des Landes geregelten Förderkriterien Voraussetzung für die Einbeziehung einer Ausfallbürgschaft des Landes in den Rückgarantierahmen. Die Einhaltung der Förderkriterien ist durch das Land zu prüfen. 7. Ist der Bundesregierung ein Konzept bekannt, wonach die Genting-Hong- Kong-Gruppe auch über das Jahr 2022 hinaus den Bau von Passagierschiffen auf den MV Werften für die konzerneigenen Reedereien plant? Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt die Unternehmensgruppe, das Produktionsprogramm der MV-Werften nach 2021 zu erhöhen und dort für die konzerneigenen Reedereien Star Cruises und Crystal Yacht Cruises jährlich je zwei Ozeankreuzfahrtschiffe der „Global-Klasse“ und zwei Expeditions-Megayachten der „Endeavour-Klasse“ zu bauen. 8. Liegen der Bundesregierung Informationen zur Liquidität der Genting- Hong-Kong-Gruppe vor (falls ja, bitte vorliegende Daten angeben)? Die Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse von Genting Hong Kong ist Teil des Prüfungsverfahrens zur Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes. Diese Daten unterliegen den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens, befinden sich in der laufenden Prüfung und werden nur dem Entscheidungsgremium bekannt gegeben. Als börsennotiertes Unternehmen veröffentlicht Genting Hong Kong Jahresabschlüsse auf seiner Website. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/544 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Ist der Bundesregierung die Projektkalkulation der MV Werften bekannt, auf die sich die Landesregierung auf Drucksache 7/947 (www.dokumentation. landtag-mv.de/Parldok/dokument/39704/f%C3%B6rderung-der-mv-werftenwismar -gmbh.pdf) des Landtags bezieht? Nein. 10. Liegt nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit ein grundsätzliches volkswirtschaftliches Interesse im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen sowie den Ausbau von Zukunftstechnologien vor, das eine Beteiligung an Bürgschaften für die MV Werften rechtfertigt? Die Bundesregierung sieht im Einstieg von Genting in die drei Werftstandorte in Mecklenburg-Vorpommern ein beschäftigungs-, regional- und industriepolitisches Entwicklungspotenzial. Die betroffenen Werften in Wismar, Warnemünde und Stralsund zählen jeweils zu den größten regionalen Arbeitgebern. Auch für die maritime Zulieferindustrie können die Aufträge der MV-Werften-Gruppe dazu beitragen, Arbeitsplätze neu zu schaffen oder zu erhalten. Das volkswirtschaftliche Interesse wird eingehend im Rahmen des Prüfungsverfahrens des Landes analysiert werden. Exportkreditgarantien Entscheidungskriterium für die Übernahme einer Exportkreditgarantie ist – neben der risikomäßigen Vertretbarkeit – auch die Förderungswürdigkeit eines Exportvorhabens . In diesem Zuge werden u. a. auch die Arbeitsplatzeffekte bewertet werden. Inlandsbürgschaften Bei der Übernahme der in Frage 2 dargestellten Rückgarantie gegenüber dem Land MV (siehe Antwort zu Frage 2) ist der Bund von einer besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Schiffbaus in diesem Küstenbundesland ausgegangen . 11. Muss die Plausibilität und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sowie der Unternehmensplanung bei der Erteilung von Bürgschaften von der Bundesregierung geprüft werden, wenn dies bereits durch einen Landesmandatar (vgl. § 4 Nummer 1 des Werftenförderungsgesetzes – WFG M-V) bestätigt wurde? Exportkreditgarantien Im Rahmen der Exportkreditgarantien führt der Bund über die Mandatare eine eigenständige Prüfung durch. Der besondere Fokus der Prüfung liegt auf Genting Hong Kong. Im Hinblick auf mögliche Werftenrisiken während der Bauphase erfolgt ein enger Austausch mit dem Land. Inlandsbürgschaften Im Rahmen der Rückgarantie des Bundes gegenüber dem Land MV (siehe Antwort zu Frage 2) ist eine Beteiligung des Bundes an der Einzelfallprüfung nicht vorgesehen. Das Land entscheidet allein über die Übernahme einer Landesbürgschaft und meldet die Belegung des Rückgarantierahmens beim Bund an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/544 12. Ist die Bundesregierung in die aktuell laufenden Gespräche zwischen der KfW IPEX-Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern involviert (falls ja, bitte den aktuellen Verhandlungsstand angeben)? In die bilateralen Gespräche zwischen der KfW IPEX-Bank und dem Land MV ist die Bundesregierung nicht involviert. Im Hinblick auf mögliche Werftenrisiken während der Bauphase erfolgt ein enger Austausch mit dem Land. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333