Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/545 19. Wahlperiode 26.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/407 – Finanzierung der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ durch den Bund im Rahmen der Extremismusprävention V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) wurde auf Initiative des „Islamischen Zentrums Hamburg e. V.“ (IZH) gegründet (vgl. Verfassungsschutzbericht 2015 des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, abrufbar unter www.verfassungsschutz.bayern. de/mam/anlagen/vsb_2015_druckfassung.pdf). „Seit Gründung des schiitischen Dachverbands ‚Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.‘ (IGS) im Jahr 2009 bestehen personelle und organisatorische Verbindungen zum ‚Islamischen Zentrum Hamburg e. V.‘ (IZH). Akteure des IZH sind im Vorstand der IGS vertreten und der Leiter des IZH, Reza Ramezani, ist der Vorsitzende des ‚Gelehrtenrates der IGS‘. Die neben dem IZH bestehenden iranischen Zentren in Deutschland sind als Mitgliedsvereine in der IGS vertreten.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 2 f.). Reza Ramezani, Mitglied im Gelehrtenrat der IGS, ist Stellvertreter Ayatollah Khameneis in Europa und Mitglied des Expertenrats der Islamischen Republik. „Mitglied der IGS ist das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ (IZH), welches auch Mitglied im Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e. V. (SCHURA) und dem Zentralrat der Muslime (ZdM) ist“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 1). Die extremistische Einflussnahme des IZH auf den IGS und seine Mitgliedsverbände werden durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Seit dem Führungswechsel im IZH im Jahr 2010 sind nach Aussagen der Bundesregierung verstärkt extremistische Bezüge der Einrichtung festgestellt worden. Neben der Botschaft ist das IZH nach Auskunft der Bundesregierung die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines ihrer wichtigsten Propagandazentren in Europa. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 3 f.). Nach Auskunft der Hamburger Innenbehörde sind proiranische Einrichtungen in Deutschland wie das IZH grundsätzlich als Instrumente der iranischen Staatsführung zu bewerten und vertreten deren theokratische Staatsdoktrin. In einer solchen rein auf Gott bezogenen Gesellschaftsordnung („Theokratie“) seien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/545 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staat und Religion eine Einheit. Die Herrschenden stützen sich auf die Autorität eines Gottes und ihre Interpretation des vorgeblichen Gotteswillens. Islamistische Einrichtungen wie das IZH stünden damit für eine Werteordnung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei. Darüber hinaus enthielte die iranische Verfassung nach wie vor den Auftrag, das iranische Modell eines Gottesstaates weltweit zu exportieren. Auch das IZH sei an diesen Auftrag gebunden (vgl. Iranische Islamisten – Funktionäre des Islamischen Zentrums Hamburg unterstützen israelfeindlichen „Quds-Tag“ in Berlin. Warum die „Blaue Moschee“ an der Außenalster weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird, abrufbar unter www.hamburg.de/innenbehoerde/ schlagzeilen/6509770/islamisches-zentrum-hamburg-verfassungsschutz/). Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes soll die Finanzierung des IZH aus dem Iran über das „Beyt-e rahbar“ gesteuert werden, ein dem obersten Religionsführer Khamenei zugeordnetes Gremium mit tausenden von Mitarbeitern, das im Iran zentrale macht- und finanzpolitische Funktionen ausfüllt und die Herrschaft von Khamenei sichert.“ (ebd.) Die Bundesregierung teilte auf entsprechende Nachfragen mit, die Einschätzung der Freien und Hansestadt Hamburg zu teilen. Daher sei eine fortlaufende Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden weiterhin notwendig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, S. 3). Trotz dieser Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden sollen für ein Projekt mit dem Titel „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ bis Ende 2019 insgesamt 283 150 Euro an den IGS fließen (vgl. Bild vom 15. Dezember 2017: Aus EU-Programm gegen Extremismus – 283 000 Euro für Mullah-Freunde, abrufbar unter www.bild.de/politik/inland/islamismus/ eu-gelder-bka-igs-extremismus-54204484.bild.html). 1. Welche Positionen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe getrennt und einzeln beantworten)? Die Fragen 1 bis 1g werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung sind keine Stellungnahmen durch dIe „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) als Dachverband zu den oben genannten Punkten bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/545 2. Welche Positionen des IZH sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und getrennt beantworten)? Die Fragen 2 bis 2g werden im Sachzusammenhang beantwortet. Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) vermeidet öffentliche Stellungnahmen zu den o. g. Punkten. Die inhaltlichen Positionen des IZH ergeben sich aus der Verbindung des IZH zur Islamischen Republik Iran. Das IZH ist nach der Bewertung der Sicherheitsbehörden neben der Botschaft die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines ihrer wichtigsten Propagandazentren in Europa. Die Islamische Republik Iran erklärt in ihrer Verfassung den weltweiten „Export“ der iranischen Revolution und damit die Islamisierung anderer Nationen nach iranischem Vorbild zum Staatsziel. Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland schlechthin unvereinbar. 3. Welche Positionen von anderen Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)? Die Fragen 3 bis 3g werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Unter den vielfältigen Mitgliedsorganisationen der IGS befinden sich auch extremistische Vereine. Bei einem Teil der Vereine bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sie in Bezug zum IZH und/oder der islamistisch-terroristischen „Hizb Allah“ stehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/545 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Positionen von der Webseite www.offenkundiges.de sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), Die Fragen 4 bis 4b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Webseite hat nach der Bewertung der Sicherheitsbehörden eine grundsätzlich pro-iranische und israelfeindliche Ausrichtung. Bis dato wurden eine Vielzahl anti-israelischer und anti-westlicher Artikel veröffentlicht. Eine an Antisemitismus grenzende anti-israelische Grundhaltung der Webseite zeigt sich u. a. auch in Artikeln, die zur Teilnahme an den jährlich stattfindenden Demonstrationen anlässlich des „Al Quds“-Tages aufrufen. c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, Offensichtlich zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen wird in den antiisraelischen Artikeln regelmäßig betont, dass man sich nicht gegen andere Religionen , bspw. das Judentum richte, sondern „lediglich“ den Staat Israel und die israelische Politik kritisiere. d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, Die Fragen 4d bis 4f werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es konnten bisher keine Artikel festgestellt werden, die sich zu den benannten Themen verhalten. g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , Auf der Internetseite wurden Artikel veröffentlicht, die Homosexualität als „psychische Störung“ und nicht islamkonform beschreiben. h) und zu welchen Organisationen haben die Betreiber der Webseite www.offenkundiges.de welche Art von Beziehungen, und i) wer steht nach Kenntnis der Bundesregierung hinter der Webseite www.offenkundiges.de (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und getrennt beantworten)? Die Fragen 4h und 4i werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Internetseite www.offenkundiges.de wird durch die Firma „m-haditec GmbH“ betrieben. Die Geschäftsführer dieser Firma sind Dr. Y. Ö. und Dr. G. Ö.. Sie betreiben gemeinsam den Verein „Islamischer Weg e. V.“ mit Sitz in Delmenhorst/NI. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/545 5. Welche inhaltlichen Differenzen zwischen den Positionen der in den Fragen 1 bis 4 genannten Organisationen kann die Bundesregierung konkret benennen ? Soweit die in den Fragen 1 bis 4 genannten Organisationen Positionen veröffentlichen , sind inhaltliche Differenzen nicht ersichtlich. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss des IZH auf die IGS, und wie beurteilt sie das Ausmaß dieses Einflusses? Das IZH ist nach der Bewertung der Sicherheitsbehörden neben der Botschaft die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines ihrer wichtigsten Propagandazentren in Europa. Mit Hilfe des IZH versucht das Regime der Islamischen Republik Iran, Schiiten verschiedener Nationalitäten an sich zu binden und die gesellschaftlichen, politischen und religiösen Grundwerte der Islamischen Revolution in Europa zu verbreiten. Insofern versucht das IZH auch, die IGS im Sinne eigener Interessen zu beeinflussen. Seit Gründung der IGS im Jahr 2009 bestehen personelle und organisatorische Verbindungen zum IZH. Akteure und Sympathisanten des IZH sind im Vorstand der IGS vertreten. So handelt es sich bei dem Vorsitzenden der IGS, Mahmood KHALILZADEH, um einen iranischen Gelehrten, der dem politisch-religiösen Establishment der Islamischen Republik Iran zugerechnet wird. Auch der IZH-Leiter, Dr. Reza RAMEZANI ist als Vorsitzender des „Gelehrtenrates der IGS“ in wichtiger Funktion innerhalb des Dachverbandes vertreten. 7. Aus welchen Haushaltstiteln und Programmen des Bundes haben die IGS oder einzelne Mitgliedorganisationen des IGS wofür welche Zuwendungen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erhalten oder sollen diese in den nächsten Jahren erhalten? Aus Kapitel 17 02 Titel 684 04 wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ das Modellprojekt „Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus“ des Trägers und Zuwendungsempfängers Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. (TGD) gefördert. Die IGS ist einer von fünf Kooperationspartnern im Modellprojekt. Im Rahmen dieser Kooperation wurden durch die TGD Mittel an die IGS zur Durchführung von projektbezogenen Maßnahmen zweckgebunden weitergeleitet. Im HH-Jahr 2016 wurden 15 848,38 Euro an die IGS weitergeleitet. Im HH-Jahr 2017 wurden – vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Verwendungsnachweisprüfung – 17 450,00 Euro an die IGS weitergeleitet. Mit dem Modellprojekt soll ein bundesweites Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus entstehen. Im Rahmen der Förderung des Projektes „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ durch den EU-Fonds für Innere Sicherheit erhält die IGS eine Kofinanzierung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Im HH-Jahr 2017 erhielt die IGS – vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Verwendungsnachweisprüfung – 6 579,78 Euro. Im HH-Jahr 2018 sind 41 931,49 Euro zur Kofinanzierung vorgesehen. Im HH-Jahr 2019 sind 45 872,72 Euro zur Kofinanzierung vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/545 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ziel des Projektes ist es, die Zielgruppe zu schulen und adäquate Kompetenzen zu vermitteln, um Gefahren des religiös begründeten Extremismus zum einen frühzeitig zu erkennen und zum anderen innerhalb ihrer muslimischen Community für diese Gefahren zu sensibilisieren. Die Zielgruppe soll auch dahingehend geschult werden, sachgerecht mit Problemlagen der religiös begründeten Radikalisierung umgehen zu können. 8. Welche Anträge auf Zuwendungen aus Mitteln des Bundes haben die IGS oder einzelne ihrer Mitgliedsorganisationen in diesen Jahren gestellt? Wie wurden diese jeweils aus welchen Gründen beschieden? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Anträge auf Förderung seitens der IGS oder einzelner Mitgliedsorganisationen der IGS vor. 9. Aus welchen Haushaltstiteln und Programmen der Länder und wofür haben nach Kenntnis der Bundesregierung die IGS oder einzelne Mitgliedsorganisationen des IGS welche Zuwendungen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erhalten oder sollen diese in den nächsten Jahren erhalten? Die Beantwortung dieser Frage liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über erfolgte Zuwendungen durch die Länder. 10. Wofür erhält die IGS aus welchem Haushaltstitel 283 150 Euro (vgl. Bild vom 15. Dezember 2017: Aus EU-Programm gegen Extremismus – 283 000 Euro für Mullah-Freunde, abrufbar unter www.bild.de/politik/inland/ islamismus/eu-gelder-bka-igs-extremismus-54204484.bild.html)? Die IGS hat 283 150 Euro für das Projekt mit dem Titel „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ erhalten. Die Förderung in dieser Höhe erfolgt aber nicht aus Haushaltsmitteln des Bundes, sondern aus EU-Fördermitteln. Lediglich die buchhalterische Abwicklung findet über den bundesdeutschen Haushaltstitel 0624 685 01 statt. a) Welche konkreten Einzelpositionen sind im Zuwendungsbescheid enthalten , und was ist der genaue Gegenstand des Projektes? Das Projekt „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ richtet sich an muslimische Jugendliche, junge Heranwachsende und Multiplikatoren der Moscheegemeinden und will durch qualitative Workshops und Schulungen eine Verankerung von Präventionsarbeit/Methoden der präventiven Arbeit in den Regelstrukturen der muslimischen Jugendarbeit erreichen. Einzelpositionen im Projektantrag sind die Veranstaltung von Workshops, die Gestaltung einer Webpräsenz, die Veröffentlichung und Verbreitung von Texten in sozialen Netzwerken und der projekteigenen Webpräsenz, die Anfertigung einer Broschüre, das Erstellen eines Videos, die Veranstaltung von Multiplikatoren -Schulungen und einer Abschlussveranstaltung sowie die Dokumentation der Projektergebnisse und des Projektverlaufs in einer abschließenden Publikation. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/545 b) Wann wurde von wem ein diesbezüglicher Antrag mit welchem Inhalt eingereicht? Die IGS hat, vertreten durch Herrn U. S. (stellvertretender Vorstandsvorsitzender der IGS) am 6. Februar 2017 den Projektantrag eingereicht. Bzgl. des Inhalts wird auf die Antwort zu Frage 10a verwiesen. c) Welche Vorgeschichte hat dieser Antrag, oder worauf geht diese Antragsstellung zurück? Der Projektantrag geht auf die Aufforderung zur Projekteinreichung (Projektaufruf ) der Zuständige Behörde für den EU-Fonds Innere Sicherheit (ISF), angegliedert an das Bundeskriminalamt, vom 13. Dezember 2016 mit dem Handlungsschwerpunkt „Extremismusprävention und Deradikalisierung/Besserer Schutz der Bürger vor politisch motivierter Kriminalität“ zurück. d) Wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in diesem Fall kontaktiert , wie hat dieses ggf. Stellung genommen, und wie wird dort diese Förderung beurteilt? e) Wurden andere Sicherheitsbehörden in diesem Fall kontaktiert, wie haben diese ggf. Stellung genommen, und wie wird dort diese Förderung inzwischen beurteilt? Die Fragen 10d und 10e werden im Sachzusammenhang beantwortet. Im Rahmen der Entscheidungsprozesse über Projektanträge werden alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt. Hierzu gehören auch mögliche sicherheitsrelevante Aspekte. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrags keine inhaltliche Bewertung von Projekten vornehmen. Das in Rede stehende Projekt beruht auf der erstmaligen und daher grundsätzlich auch zu begrüßenden Zusammenarbeit von Verbänden, die im Einzelfall unter den Aspekten des Verfassungsschutzes durchaus unterschiedlich zu bewerten sind und die Förderung bezogen auf die IGS erfolgte auch in Kenntnis der Tatsache , dass es sich bei dieser Organisation um einen Dachverband von höchst heterogener Zusammensetzung handelt. f) Welche Zuwendungsauflagen werden dem IGS im Rahmen des Zuwendungsbescheides gemacht? Kontrolliert wird die Projektdurchführung entsprechend der für alle Projekte standardisierten Vorgaben/Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid, die sich aus den Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnungen zum ISF ergeben. Kontrollmaßnahmen sind z. B. Sachberichte über den Projektverlauf, Verwendungsnachweisprüfungen , die Überprüfung der Einhaltung von Projektindikatoren, Vor-Ort-Kontrollen. Zuwendungsmittel, die nicht sachgerecht in dem Projekt eingesetzt werden, werden zurückgefordert. Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die im Zuwendungsbescheid festgelegten Nebenbestimmungen kann der ganze Zuwendungsbescheid widerrufen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/545 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Welche Personen und Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in das geförderte Projekt involviert? Projektantragsteller und Zuwendungsempfänger ist die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V. Folgende Personen und Organisationen sind im Projekt involviert: Projekt- und Finanzverantwortliche: Herr U. S., Herr D. N. Weitere Ansprechpartnerin: Frau F. M. Kooperationspartner: o Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. o Die AGB e. V. Düsseldorf o Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. o Ufuq.de Jugendkulturen, Islam & politische Bildung h) Inwiefern unterscheidet sich die inhaltliche Ausrichtung des Projektes von der Ausrichtung des IZH, und wie wird dies im Rahmen des Projektes von der Bundesregierung sichergestellt? Das IZH ist eine in seiner extremistischen Ausrichtung maßgeblich durch die iranische Revolutionsidee geprägte Einrichtung. Das in Rede stehende präventivpädagogisch angelegte Projekt der IGS dient hingegen der Extremismusprävention . 11. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Rahmen dieses Projektes nicht Strukturen gestärkt werden, die „Instrumente der iranischen Staatsführung sind und deren theokratische Staatsdoktrin vertreten“ (vgl. Iranische Islamisten – Funktionäre des Islamischen Zentrums Hamburg unterstützen israelfeindlichen „Quds-Tag“ in Berlin. Warum die „Blaue Moschee“ an der Außenalster weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird, abrufbar unter www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/6509770/islamischeszentrum -hamburg-verfassungsschutz/)? Auf die Antwort zu den Fragen 10d und 10e wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333