Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 30. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5451 19. Wahlperiode 02.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Erhard Grundl, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5039 – Zustand der und Zuständigkeit für Berliner-Mauer-Gedenkorte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2019 wird sich der Fall der Mauer zum 30. Mal jähren. Die Grenze, die einst quer durch Berlin verlief, wurde in den ersten Jahren hauptsächlich als Narbe in der zusammenwachsenden Stadt wahrgenommen. Wenige Personen hatten schon früh die Weitsicht zu erkennen, wie wichtig die ehemals aus einer Richtung nahezu unüberwindbare Grenze für das Geschichtsverständnis des vereinten Deutschlands einmal sein würde. So gab es früh Bemühungen, den einstigen Mauerstreifen rund um West-Berlin als (Rad-)Weg erfahrbar zu machen. Dies wurde schließlich zwischen 2002 und 2006 umgesetzt. Jedoch sind einige Grundstücke des Mauerwegs nicht in der Hand der Länder Berlin und Brandenburg, sondern im Eigentum des Bundes und der Deutschen Bahn AG (DER TAGESSPIEGEL, 11. Juni 2018, www.tagesspiegel.de/berlin/ berliner-denkmal-millionen-fuer-den-mauerradweg/22666984.html). Noch im Frühjahr 1990 besetzte der Künstler Ben Wagin im damals kahlen Stadtzentrum unweit des Reichstages ein kleines Stück Land, sicherte Mauerelemente und schuf das „Parlament der Bäume“ als Erinnerungsort an die Opfer der Berliner Mauer. Auch wenn das Land Berlin das „Parlament der Bäume“ inzwischen unter Denkmalschutz gestellt hat, ist der Zugang zum Denkmal nur erschwert möglich. Auch die künftige Pflege ist ungeklärt sowie generell die Zukunft des Geländes als Denkmal ungewiss (u. a. RBB, 6. November 2017 www.rbb24. de/politik/beitrag/2017/11/parlament-der-baeume-berlin-unter-denkmalschutzgestellt .html, DER TAGESSPIEGEL, 8. August 2018, www.tagesspiegel.de/ berlin/gedenken-an-mauertote-in-berlin-der-bundestag-bedroht-das-parlament-derbaeume /22876186.html). Diese beiden wichtigen Orte der Erinnerung haben also auch im Jahre 28 der deutschen Einheit immer noch keinen gesicherten Platz. Das Interesse, Teile der zu den Gedenkorten gehörenden Grundstücke gewinnbringender als bislang zu vermarkten, bedroht deren Existenz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5451 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die geschichtliche Erinnerung und die Förderung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten sind nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in erster Linie eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung kann Gedenkstättenprojekte und Erinnerungsorte nur dann ergänzend fördern, wenn sie national bedeutsam sind. Diesem Grundsatz folgend ist auch der sogenannte Mauerweg ein vom Land Berlin ohne Beteiligung des Bundes realisiertes Vorhaben auf Grundlage eines Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses. Soweit die Fragestellungen nun also die originäre Zuständigkeit der Länder Berlin und/oder Brandenburg berühren, kann sich die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen hierzu nicht äußern . Die Grundstücke im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die sich im ehemaligen Grenzstreifen befanden, sind in den Datenbanken der BImA zwar durch besondere Vermögensmassen gekennzeichnet. Eine Auswertung, welche Grundstücke davon Teil des so genannten Berliner Mauerwegs sind, der über eine Strecke von 160 Kilometern durch zwei Bundesländer verläuft, ist jedoch nicht möglich. Hinzu kommt, dass der Berliner Mauerweg nicht immer dem tatsächlichen Grenzverlauf folgt. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die historische Bedeutung des Berliner Mauerwegs entlang des Verlaufes der ehemaligen Berliner Mauer? Es ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung, die Erinnerung an das durch die SED-Diktatur und die Deutsche Teilung verursachte Leid wachzuhalten und somit gerade jungen Menschen ohne eigene Diktaturerfahrung die Werte von Demokratie , Rechtsstaatlichkeit und Freiheit zu vermitteln. Maßnahmen der Länder, die darauf abzielen, an authentischen Orten an die frühere Teilung Deutschlands zu erinnern, werden daher begrüßt. 2. Welche Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerwegs sind, befinden sich im Besitz des Bundes? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes und Anstalt des öffentlichen Rechts ist in Berlin Eigentümerin von insgesamt 37 Liegenschaften, die sich im ehemaligen Grenzstreifen befinden. Inwieweit diese Teil des Berliner Mauerwegs sind, ist nicht erfasst, und entsprechende Daten liegen nicht vor. Die erbetenen Angaben sind daher nicht möglich. Im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens (einem Sondervermögen des Bundes ) befindet sich ein Flurgrundstück, das ein Teil des Berliner Mauerwegs ist. Hierbei handelt es sich um das Objekt „Finkenkruger Weg“ in 13591 Berlin in der Gemarkung Staaken (Flurdaten: BE-6551, Flur 2, Flurstück 44/2 mit einer Größe von 473 m²). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5451 3. Welche Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerwegs sind, sind Eigentum der Deutschen Bahn AG oder anderer bundeseigener Unternehmen? Das Bundesministerium der Finanzen und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben die Ressorts um Mitteilung gebeten, ob die auf den Seiten 254 bis 258 des Beteiligungsberichts 2017 abgebildeten unmittelbaren Beteiligungen des Bundes sowie wirtschaftlich agierenden bundesunmittelbaren Anstalten des öffentlichen Rechts Eigentümer von Grundstücken sind, die Teil des Berliner Mauerwegs sind. Nicht befragt wurden die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG, weil es sich bei beiden um Minderheitsbeteiligungen im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) handelt, sodass Fragen zu deren Grundeigentum nicht in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen. Die Deutsche Bahn AG wurde zu dem Sachverhalt um Stellungnahme gebeten, die in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht. Für die übrigen Unternehmen wurde Fehlanzeige gemeldet. 4. Gibt es Planungen des Bundes, einzelne Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerwegs sind, zu verkaufen? Wenn ja, welche, und an wen? Vom Bezirksamt Spandau liegt dem Bundeseisenbahnvermögen ein Kaufangebot zum Erwerb der o. g. Liegenschaft als Straßenverkehrsfläche vor. Aufgrund des vorliegenden Angebotes wird das Bundeseisenbahnvermögen in Kürze in die Verkaufsverhandlungen mit dem Bezirksamt Spandau eintreten. Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Insoweit sind die erbetenen Angaben nicht möglich. 5. Sind der Bundesregierung Planungen der Deutschen Bahn AG bzw. anderer bundeseigener Unternehmen bekannt, einzelne Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerwegs sind, zu verkaufen? Wenn ja, welche, und an wen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Wie viele Kilometer des rund 160 Kilometer langen Mauerweges befinden sich im Besitz des Bundes oder bundeseigener Unternehmen wie der Deutschen Bahn AG? Wie viele Kilometer davon verlaufen auf Autostraßen, wie viele sind separat verlaufende Fuß- oder Radwege? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung bzw. die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5451 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Ist der Bundesregierung der aktuelle Bericht der Berliner Verkehrsverwaltung über den Zustand des Berliner Mauerweges bekannt, inwieweit ist der Bundesregierung der Bericht über den Zustand des Mauerweges aus dem Jahr 2010 bekannt (www.taz.de/!5517870/), und wie wurde darauf seitens der Bundesregierung reagiert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Welche Anstrengungen wurden bislang seitens der Bundesregierung unternommen , um den Berliner Mauerweg auf bundeseigenen Grundstücken instand zu halten? Welche Maßnahmen wurden seitens bundeseigener Unternehmen für deren Grundstücke unternommen? Flächen im Eigentum des Bundes unterliegen der allgemeinen Instandhaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht. 9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung künftig, um die Instandhaltung der Teile des Berliner Mauerwegs, die sich in ihrem Besitz befinden, durchzuführen? a) Gibt es Kooperationen des Bundes mit den Ländern Berlin und Brandenburg zur Sanierung von Teilstücken des Mauerwegs? b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, an Stellen, an denen der Mauerweg auf Autostraßen entlangführt, gesonderte Radwege auszuweisen und diese entsprechend als Mauerweg zu kennzeichnen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung das Bestreben, den Berliner Mauerweg entlang der ehemaligen Berliner Mauer unter Denkmalschutz zu stellen? Was kann die Bundesregierung ihrerseits tun, um die Wahrnehmung und „Erfahrung“ der ehemaligen Berliner Mauer entlang ihres Verlaufes zu sichern ? Für die Unterschutzstellung und Eintragung in die Denkmalliste ist das Land Berlin zuständig; hierzu kann sich die Bundesregierung nicht äußern. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die historische Bedeutung des „Parlaments der Bäume“? Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich beim „Parlament der Bäume“ um einen wichtigen Ort des Innehaltens inmitten des Berliner Regierungsviertels: Er erinnert an die Spaltung Europas, Deutschlands und Berlins im Kalten Krieg und symbolisiert zugleich das Zusammenwachsen der Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5451 12. Wie sehen die Planungen des Bundes zum Standort des „Parlaments der Bäume“ nach dem Ende der derzeit vereinbarten Nutzungsperiode Ende 2018 aus (DER TAGESSPIEGEL, 4. August 2018, „Rettet das Gedenken!“, DER TAGESSPIEGEL, 8. August 2018, „Der Bundestag bedroht das „Parlament der Bäume“)? 13. Gibt es Pläne, das „Parlament der Bäume“ für die Öffentlichkeit freier als bislang zugänglich zu machen? a) Wenn ja, was plant die Bundesregierung konkret? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Wie sehen die Pläne des Bundes für die Pflege des „Parlaments der Bäume“ in Zukunft aus? Gibt es dazu Absprachen mit dem Künstler Ben Wagin und/oder dem Land Berlin? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 bis 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Areal des Parlaments der Bäume ist derzeit Vorbehaltsfläche des Deutschen Bundestages. Zu einer möglichen Berücksichtigung bei den Bau- und Liegenschaftsplanungen des Parlaments kann sich die Bundesregierung nicht äußern. Von der Entscheidung des Deutschen Bundestages in dieser Angelegenheit sind auch künftige Planungen zur Pflege und Zugänglichmachung abhängig; einer Übernahme der Trägerschaft etwa durch die Stiftung Berliner Mauer steht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien aber wie öffentlich verlautbart aufgeschlossen gegenüber. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333