Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 1. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5452 19. Wahlperiode 02.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5149 – Vorfälle bei der Pressekonferenz zum Staatsbesuch von Präsident Erdoğan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei der Pressekonferenz zum Staatsbesuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan am 28. September 2018 im Bundeskanzleramt wurde der Hamburger Journalist Ertuğrul Yiğit aus dem Raum geführt. Er trug ein T-Shirt mit der Botschaft „Gazetecilere Özgürlük – Freiheit für Journalisten“. Yiğit ist Redakteur der türkischen oppositionellen Online-Zeitung „Avrupa Postasi“. Der Journalist schildert die anschließende Situation wie folgt: „Als ich draußen war, sagten zwei Mitarbeiter, die für die Akkreditierung der Journalisten zuständig waren, ich könne wieder hinein, wenn ich das T-Shirt ausziehe und mich ganz nach hinten setze. Das wollte ich dann tun, doch dann kam ein Mann vom Bundeskriminalamt (BKA) und sagte, ich dürfe nicht hinein. Die türkischen Securitys könnten aggressiv auf mich reagieren, das BKA sei im Vorfeld bereits gewarnt worden. Die türkische Security habe mich schon die ganze Zeit im Blick“ (www.zeit.de/politik/2018-09/adil-yigit-recep-tayyip-erdogan-deutschalndstaatsbesuch -pressekonferenz-rauswurf). Auf der gleichen Pressekonferenz soll es nach Berichten der französischen Presseagentur AFP zu einem weiteren, schwerwiegenden Vorfall gekommen sein. Die Agentur schildert den Vorgang wie folgt: „[…] Journalisten [haben sich] ungewöhnliche Sicherheitskontrollen gefallen lassen müssen. Ein AFP-Reporter , der für die Pressekonferenz akkreditiert war, wurde bei der Sicherheitskontrolle im Gebäude des Bundespresseamts detailliert zu seinen Absichten befragt. So wollte ein Sicherheitsmitarbeiter von dem Journalisten Auskunft darüber, ob dieser eine Frage bei der Pressekonferenz stellen wolle – und wenn ja welche . Konkret schob der Sicherheitsmitarbeiter dann nach, ob der Journalist etwa auch eine Frage zu den Berichten stellen wolle, wonach ‚in der Türkei alle Journalisten im Gefängnis sitzen‘. […] Derartige Fragen an akkreditierte Journalisten , die an offiziellen Medienveranstaltungen der Bundesregierung teilnehmen wollen, sind äußerst unüblich. Das Bundespresseamt wurde über den Vorfall informiert, äußerte sich zunächst aber nicht dazu. Der AFP-Reporter nahm schließlich an der Pressekonferenz teil“ (www.merkur.de/politik/erdoganpressekonferenz -journalist-wird-abgefuehrt-weiterer-vorfall-gibt-raetsel-auf-zr- 10282082.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5452 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wenige Tage vor dem Staatsbesuch in Deutschland hatte die türkische Regierung erneut die Auslieferung des seit 2016 im Exil in Deutschland lebenden türkischen Investigativjournalisten Can Dündar und 135 weiterer Aktivistinnen und Aktivisten gefordert (www.zdf.de/nachrichten/heute/liste-mit-136-namenerdogan -verlangt-auslieferung-100.html). Auch Dündar hatte an der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Recep Tayyip Erdoğan teilnehmen wollen. Nachdem Präsident Erdoğan mit der Absage der Pressekonferenz gedroht haben soll, sofern Dündar dort anwesend sei, verzichtete der Journalist schließlich auf seine Teilnahme (www.sueddeutsche. de/politik/exklusiv-tuerkei-fordert-auslieferung-von-journalist-duendar-1.4148 777). Auch von deutscher Seite soll er hierum ersucht worden sein (www. zeit.de/politik/2018-09/adil-yigit-recep-tayyip-erdogan-deutschland-staatsbesuchpressekonferenz -rauswurf/seite-2). Weiterhin ist u. a. von einem Besuch Erdoğans in den USA im Mai 2017 bekannt , dass dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Oppositionelle gewaltsam angegriffen und verletzt haben (www.welt.de/politik/ausland/article1655956 24/USA-erlassen-Haftbefehle-gegen-Leibwaechter-Erdogan-zuernt.html). 1. Wie stellen sich die geschilderten Vorgänge im Zusammenhang mit der Pressekonferenz vom 28. September aus Sicht der Bundesregierung dar, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für zukünftige Pressekonferenzen ? Wie von Can Dündar selbst presseöffentlich bekanntgemacht, hat das Bundespresseamt ihm auf seinen Antrag hin eine Akkreditierung für den Besuch des türkischen Präsidenten Erdoğan erteilt. Überdies hat er einen Zusatzausweis für die Teilnahme an der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des türkischen Präsidenten erhalten. Die türkische Seite wurde in diese Entscheidung entsprechend den Gepflogenheiten nicht miteinbezogen; vielmehr hat die Bundesregierung diese wie auch jede andere Entscheidung im Akkreditierungsverfahren autonom und unter ausschließlicher Abstimmung mit deutschen Sicherheitsbehörden getroffen . Wie Can Dündar selbst auf seinem Twitterkanal erklärt hat, hat er sich sodann dagegen entschieden, die Pressekonferenz mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan zu besuchen und hat in diesem Zusammenhang auch die Gründe für seine Entscheidung dargelegt. Es ist die Aufgabe des Bundespresseamtes, jeden Journalisten, der die bewährten Voraussetzungen erfüllt, im Rahmen der gegebenen Platzkapazitäten zu akkreditieren. Die ist im Falle von Can Dündar erfolgt. Jeder der akkreditierten Journalisten ist auch willkommen. Während der laufenden Pressekonferenz mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan zog der türkische Journalist Ertuğrul (Adil) Yiğit seinen Pullover aus und bewegte sich nach vorne in die erste Sitzreihe der Pressezone, damit die etwa ein Dutzend Fotografen dort sein T-Shirt wahrnehmen und fotografieren konnten. Hierdurch entstand starke Unruhe und eine Störung des Ablaufs der Pressekonferenz. Daher wurde er zunächst gebeten, seinen Platz wieder einzunehmen und, nachdem er dieser Aufforderung nicht nachkam, aus dem Saal geführt. Der Versuch des Akkreditierungsbeauftragten , dem Journalisten eine weitere Teilnahme an der Pressekonferenz zu ermöglichen, hatte sich wegen Zeitablaufs erledigt; die Pressekonferenz war dann beendet. Presse- und Meinungsfreiheit sind für die Bundesregierung hohe Güter. Die Bundesregierung setzt sich weltweit dafür ein, dass diese Rechte geschützt und bewahrt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der nachfolgenden Fragen verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5452 2. Wurden Personenschützerinnen und Personenschützer, Geheimdienstmitarbeiterinnen und Geheimdienstmitarbeiter, Botschaftsangehörige oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der türkischen Regierung an den Einlasskontrollen zum Bundeskanzleramt beteiligt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und von welcher Stelle wurde zu welchem Zweck der Einsatz der türkischen Vertreterinnen und Vertreter an den Einlasskontrollen veranlasst? Nein. 3. Inwiefern konnten türkische „Sicherheitskräfte“ oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der türkischen Regierung zwischen Einlasskontrolle und dem Raum der Pressekonferenz in der von der AFP beschriebenen Art und Weise auf Journalistinnen und Journalisten einwirken? Die Sicherheitskräfte der türkischen Regierung wurden im Bundeskanzleramt durchgängig vom Bundeskriminalamt begleitet. Im Bundespresseamt hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung während des Besuchs des türkischen Präsidenten Erdoğan keine Sicherheitskräfte der türkischen Regierung auf. Nach den bisherigen Feststellungen der Bundesregierung lässt sich der von der AFP geschilderte Vorgang auch im Hinblick auf sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der türkischen Regierung nicht bestätigen. Selbstverständlich wäre ein derartiger Vorgang von keiner offiziellen Stelle der Bundesregierung beauftragt, autorisiert oder toleriert worden. Es liegt weder im Interesse des Bundespresseamtes als Dienstleister für Journalisten noch im Interesse der Sicherheitsbehörden, derartige Befragungen durchzuführen. Die Sicherheitsüberprüfung im Bundespresseamt wurde ausschließlich von deutschen Behörden verantwortet. Vertreter der türkischen Seite waren nicht beteiligt. 4. Wurden „Sicherheitskräfte“, Geheimdienstmitarbeiterinnen und Geheimdienstmitarbeiter , Botschaftsangehörige oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der türkischen Regierung im Vorfeld an der Akkreditierung für die Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beteiligt? Wenn ja, welche türkischen Stellen wurden von welcher Stelle in der Bundesregierung beteiligt, auf welcher Rechtsgrundlage, in welchem Umfang und zu welchem genauen Zweck? Bei der Zulassung von Pressevertretern ist zu unterscheiden zwischen der generellen Akkreditierung für den Besuch des türkischen Präsidenten und einzelnen Presseterminen mit begrenzter Zulassung im Rahmen dieses Besuchs. Die generelle Akkreditierung obliegt allein dem Bundespresseamt. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller im Akkreditierungsverfahren, die die bewährten Voraussetzungen erfüllen, wurden antragsgemäß akkreditiert. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei bi- oder multilateralen Presseterminen mit begrenzter Zulassung ist die Zuständigkeit entsprechend den internationalen Gepflogenheiten anders verteilt. Ein solcher Termin mit begrenzter Zulassung war die Pressekonferenz mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan und Bundeskanzlerin Merkel. Für die begrenzt verfügbaren Plätze wurden – wie international üblich – Zusatzausweise anteilig von der deutschen und der türkischen Seite in eigener Verantwortung vergeben. 50 Medienvertreter wurden durch die türkische Botschaft bestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5452 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wurden im Vorfeld der Pressekonferenz oder im Rahmen der Überprüfung zur Akkreditierung personenbezogene Daten von Journalistinnen und Journalisten (z. B. Namen, Adressen, Arbeitgeber) seitens deutscher Stellen an die türkische Regierung übermittelt? Wenn ja, in welchem Umfang, von wem, an welche Stelle, auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Grund? Nein. 6. Ist es zutreffend, dass türkische Sicherheitskräfte gegenüber dem BKA, dem Bundespresseamt oder sonstigen Stellen der Bundesregierung Kritik an der möglichen Anwesenheit bestimmter Journalistinnen und Journalisten geäußert oder sogar vor ihnen „gewarnt“ haben? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert? Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus solchen Einwänden für künftige Pressetermine mit ausländischen Staatsvertreterinnen und Staatsvertretern? Nein. 7. Standen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Stellen vor Beginn der Pressekonferenz mit bereits formal akkreditierten Journalistinnen und Journalisten in Kontakt, um im Sinne Präsident Erdoğans informell doch noch ein Nichterscheinen dieser bestimmten Journalistinnen und Journalisten zu erreichen? Inwiefern wurde beispielsweise darauf hingewirkt, dass Can Dündar nicht erschienen ist? Es ist die Aufgabe des Bundespresseamtes, jeden Journalisten, der die bewährten Voraussetzungen erfüllt, im Rahmen der gegeben Platzkapazitäten zu akkreditieren . Diesem Auftrag ist das Bundespresseamt in jedem einzelnen Fall nachgekommen . Das Bundespresseamt hat Can Dündar, wie dieser selbst presseöffentlich gemacht hat, die Akkreditierung auf seinen Antrag hin erteilt. Jeder der akkreditierten Journalisten ist willkommen. Es wurde seitens der Bundesregierung auf keinerlei Art und Weise darauf hingewirkt, dass Can Dündar nicht erscheint. 8. Hat die Bundesregierung ihrerseits die von der türkischen Seite eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft, etwa hinsichtlich der Frage, ob unter ihnen die in den USA gesuchten 15 Gewalttäter sind, die im Mai 2017 am Rande eines Erdoğanbesuchs in Washington D. C. Demonstrantinnen und Demonstranten angegriffen und verletzt haben und die Berichten zufolge „Sicherheitskräfte“ von Präsident Erdoğan sein sollen (www. independent.co.uk/news/world/middle-east/erdogan-guards-washington-dcfight -indictments-turkey-president-visit-donald-trump-a7920126.html)? Kann die Bundesregierung insofern ausschließen, dass unter den türkischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesuchten Straftäter vom Mai 2017 in Washington D. C. anwesend waren? Die von türkischer Seite übermittelten Personaldaten der eingesetzten türkischen Sicherheitskräfte hat das Bundeskriminalamt einem Datenabgleich zugeführt. Darunter waren weder Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren, noch solche, zu denen ein internationaler Haftbefehl vorlag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5452 9. Wie viele Journalistinnen und Journalisten stehen auf der Liste mit in der Türkei gesuchten Oppositionellen, die Präsident Erdoğan an die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt zwecks Auslieferung übergeben haben soll? Der Bundesregierung wurde weder im Vorfeld noch während des Staatsbesuches des türkischen Präsidenten in Deutschland eine Liste mit Namen von Personen, die von der Türkei gesucht werden und deren Auslieferung verlangt wird, übergeben . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10/020 vom 2. Oktober 2018 verwiesen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Aufenthaltstitel des Journalisten Ertuğrul Yiğit in Deutschland zuletzt nicht verlängert wurde? Die Bundesregierung hat keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse über den aufenthaltsrechtlichen Status von Ertuğrul (Adil) Yiğit. Die Ausländerbehörde Hamburg hat mittlerweile dementiert, dass Ertuğrul (Adil) Yiğit ausgewiesen worden oder seine Abschiebung geplant sei. Für die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für die Entscheidung über die Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind die Ausländerbehörden zuständig. 11. Ist es zutreffend, dass die türkische Regierung unter anderem die Auslieferung des Investigativjournalisten Can Dündar ersucht, dem in der Türkei wegen einer Recherche zu türkischen Waffenlieferungen an dschihadistische Terrorgruppen in Nordsyrien „Spionage“ unterstellt wird? Wie gedenkt die Bundesregierung, darauf zu reagieren? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelheiten etwaiger Auslieferungsersuchen . Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein höchst schützenswertes Gut. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen , tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. 12. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Ablauf der Pressekonferenz vor dem Hintergrund, dass Regierungsmitglieder und der Bundespräsident ihrerseits die Freilassung von inhaftierten türkischen Journalistinnen und Journalisten und die Wiederherstellung der Pressefreiheit in der Türkei gefordert haben, dann aber die Berichterstattung zum Pressegespräch unter den beschriebenen Umständen stattfand? Die Bundesregierung nimmt dazu keine Bewertung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5452 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Inwiefern wurde den türkischen Stellen aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der kritisierten Pressekonferenz zu viel Einfluss auf die in Deutschland grundgesetzlich garantierte freie Berichterstattung gewährt? Den türkischen Stellen wurde im Zusammenhang mit der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und dem türkischen Präsidenten Erdoğan keinerlei Einfluss auf die in Deutschland grundgesetzlich garantierte freie Berichterstattung gewährt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333