Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5455 19. Wahlperiode 02.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5094 – MiFID-II-Readiness deutscher Finanzinstitute V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die auf Beratungs- und Softwaredienstleistungen im Finanzsektor spezialisierte ppi AG hat nunmehr bereits zum siebten Mal die Banken und Sparkassen zur „MiFID-II-Readiness“ deutscher Finanzinstitute befragt. In der Studie „MiFID- II-Readiness“ vom 7. August 2018 stellt die ppi AG die Chancen und Herausforderungen für die Banken nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sowie der dazugehörigen Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) vor. Zunächst war der Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im Juni 2014 maßgeblich für die Berechnung einer 24-monatigen Umsetzungsfrist für die neue MiFID-II-Richtlinie. Im April 2016 wurde aufgrund der hohen Komplexität der Richtlinie beschlossen, das Inkrafttreten um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 zu verschieben. Nach den Feststellungen der ppi AG konnte die deutsche Finanzwirtschaft auch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten von MiFID II/MiFIR noch nicht vollständig die daraus erwachsenen Anforderungen umsetzen; ist für zwei Fünftel der Institute der MiFID-II-Umsetzungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen; sind die Gründe für die Verzögerung vielfältig: dabei kommt auch in Betracht , dass die Institute den Umsetzungsaufwand unterschätzt haben könnten ; hat MiFID II die Frequenz der Beratungsgespräche reduziert; hat MiFID II die laufenden Kosten für Institute erhöht; sind neue Wettbewerbspotentiale durch MiFID II für die meisten Banken und Sparkasen nicht eingetreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5455 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness “ vom August 2018 bislang die meisten Banken letztlich höhere Personalressourcen eingesetzt haben als ursprünglich geplant (S. 16)? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Informationen darüber vor, dass die tatsächlichen Umstellungskosten von den im Gesetzesentwurf geschätzten Kosten abweichen. Über Ursachen dafür, dass in Banken gegebenenfalls höhere Personalkosten anfielen als ursprünglich geplant, lassen sich keine verlässlichen Aussagen treffen. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion FDP zur Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumente dargestellt (Bundestagsdrucksache 19/1543), erfolgt eine Nachmessung der laufenden Kosten regelmäßig zwei Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes , im Falle des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes somit Anfang 2020. 2. Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness“ vor allem genossenschaftliche Institute den Personalbedarf unterschätzt haben (S. 17)? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die hohe Komplexität der MiFID-II-Richtlinie hierzu beigetragen hat? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Institute in keinem einzigen Fall für die MiFID-II-Umsetzung geringere Kosten als geplant aufgewendet haben ? Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Institute bei bereits abgeschlossenen Umsetzungsprojekten in 61 Prozent der Fälle entweder „etwas mehr“ oder „viel mehr“ für die „eingesetzten [Personal-]Ressourcen“ aufwenden mussten (S. 16/17)? Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Institute bei noch nicht abgeschlossenen Umsetzungsprojekten bislang in 59 Prozent der Fälle entweder „etwas mehr“ oder „viel mehr“ für die „eingesetzten [Personal-]Ressourcen“ aufwenden mussten (S. 16/17)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Hält die Bundesregierung – in Anlehnung an ihre Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 – die Studie der ppi AG „MiFID-II-Readiness “ vom August 2018 für hinreichend konkret und/oder belastbar, um daraus „quantifizierbare Erkenntnisse“ abzuleiten? Und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Veröffentlichung der ppi AG „MiFID II-Readiness“ vom August 2018, insbesondere aufgrund der geringen Anzahl der Befragten, nicht hinreichend belastbar, um quantifizierbare Erkenntnisse darüber abzuleiten, ob es im Zusammenhang mit der Umsetzung neuer Informations - und Dokumentationspflichten zu einem Rückgang der telefonischen Beratung zu Anlagegeschäften bzw. Wertpapiergeschäften gekommen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5455 5. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness “ die Einhaltung der neuen Regeln für die Geeignetheitserklärung und Telefonaufzeichnung sowie die Vorgaben bei der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen als größte Kostentreiber ermittelt wurden (S. 18)? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse zur Verteilung der im Rahmen der MiFID II-Umsetzung bei den Instituten entstehenden Kosten vor, die über die im Gesetzentwurf zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz enthaltenen Angaben hinausgehen. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung – in Anlehnung an ihre Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 –, dass laut der Studie „MiFID- II-Readiness“ drei Viertel der befragten Finanzinstitute beklagen, dass durch MiFID II die komplexer gewordenen Beratungsgespräche ohne technische Unterstützung kaum noch zu bewältigen seien (S. 21-24)? Bereits vor der Umsetzung der MiFID II war die technische Unterstützung von Beratungsgesprächen weit verbreitet. Automatisierte Prozesse können insbesondere dazu beitragen Fehler im Rahmen der der Anlageberatung zu reduzieren. 7. Ist die Feststellung der Studie „MiFID-II-Readiness“, dass einige Banken und Sparkassen (3 Prozent) wegen der gestiegenen Anforderungen durch MiFID II zukünftig gar keine oder nur noch eingeschränkt eine Anlageberatung anbieten werden (S. 25), im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 eine relevante „Information “? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Veröffentlichung der ppi AG „MiFID II-Readiness“ vom August 2018, insbesondere aufgrund der geringen Anzahl der Befragten, nicht hinreichend belastbar, um quantifizierbare Erkenntnisse darüber abzuleiten, ob und inwieweit Banken und Sparkassen ihr Beratungsangebot vor dem Hintergrund der Umsetzung der MiFID II eingeschränkt haben. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung – in Anlehnung an ihre Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 –, dass auf der Internetseite „https://ec.europa.eu/info/publications/mifid-ii-directive-transpositionstatus _en“ für Deutschland der Status „Full transposition measures communicated “ eingetragen ist, die Studie „MiFID-II-Readiness“ auf Basis von Befragungen der Finanzinstitute jedoch feststellt, dass mehr als zwei Fünftel der Institute den MiFID-II-Umsetzungsprozess als noch nicht vollständig abgeschlossen gemeldet haben (S. 12)? 9. Welche Behörde oder Institution hat für Deutschland auf welcher Entscheidungsgrundlage den Status „Full transposition measures communicated“ gemeldet ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5455 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche unterschiedlichen Definitionen für den Status „Full transposition measures communicated“ existieren innerhalb der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden gegenüber dem deutschen Finanzsektor? 11. Inwieweit hat die Angabe der deutschen Finanzinstitute, bei mehr als zwei Fünftel sei die MiFID-II-Umsetzung noch nicht abgeschlossen, nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Auswirkungen auf den angegebenen Status Deutschlands bei der MiFID-II-Umsetzung? Oder kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Selbsteinschätzung der deutschen Finanzbranche eine Relevanz für die Europäische Kommission hätte? Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Abschluss der Umsetzung einer Richtlinie in das jeweilige nationale Recht sind die Mitgliedstaaten zur Notifizierung gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet. Diese bezieht sich allein auf den Abschluss der Gesetzgebungsarbeiten im jeweiligen Mitgliedstaat. Ein Bezug zu Implementierungsmaßnahmen seitens der betroffenen Rechtssubjekte besteht nicht. Die Notifizierung durch das BMF erfolgte am 3. Juli 2017 im Nachgang zur Verkündung des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes am 24. Juni 2017 (BGBl. I 1693 ff.). Etwaige unterschiedliche Definitionen für den Status "Full transposition measures communicated" sind nicht gegeben. Die Umsetzung in den Finanzinstituten unterliegt der Aufsicht der jeweiligen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. 12. War nach Ansicht der Bundesregierung durch MiFID II unmittelbar oder mittelbar intendiert, dass Produkte wie Optionsscheine oder Zertifikate künftig „eher weniger“ angeboten werden sollten (vgl. Studie „MiFID-II-Readiness “, S. 32)? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung die von den Instituten rückgemeldete Erwartung für die Zukunft? Eine wesentliche Intention der MiFID II ist ein verbesserter Anlegerschutz. Dazu wurden beispielsweise die neuen Vorschriften zur Product Governance eingeführt , die sicherstellen sollen, dass über die gesamte Lebensdauer eines Produkts die Kundeninteressen gewahrt werden. Diese Vorschriften gelten für alle Produkte gleichermaßen. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness “ die deutschen Finanzinstitute in acht von neun Fällen eine negative Entwicklung bei den Produktpaletten erwarten (S. 32)? Wie beurteilt die Bundesregierung, dass insbesondere bei „komplexen Produkten “ sowie bei „Anlageberatungsmandaten“ eine negative Veränderung jeweils von minus 20 Prozent erwartet wird? Soweit in der Veröffentlichung auf eine Veränderung der Produktpalette im Bereich der komplexen Produkte Bezug genommen wird, liegen der Bundesregierung derzeit keine quantifizierbaren Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5455 14. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness “ nicht einmal jedes fünfte Institut angegeben hat, von MiFID II profitieren zu können? Wie bewertet die Bundesregierung, dass sich nach der Mehrzahl der Institute die durch MiFID II erhofften Wettbewerbsvorteile nicht eingestellt haben bzw. nicht einstellen werden (S. 37)? Inwieweit Institute Wettbewerbsvorteile aufgrund der MiFID II-Vorschriften erwarten , kann seitens der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Es ist die Intention der MiFID II, neben der erwähnten Stärkung des Anlegerschutzes, im Nachgang der Erfahrungen der Finanzkrise u. a. die Beaufsichtigung auf bisher nicht erfasste Finanzmarktprodukte und Handelsplätze zu erweitern, die Transparenz auf den Finanzmärkten zu verbessern, den algorithmischen Handel, insbesondere den Hochfrequenzhandel zu regulieren, eine stärkere Überwachung von Warenderivaten vorzusehen und die Sanktions- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden zu stärken. 15. Beabsichtigt die Bundesregierung insbesondere in Ergänzung ihrer Antwort zu den Fragen 1, 2, 10, 15 und 17 auf Bundestagsdrucksache 19/1543, mit der deutschen Finanzbranche über die in den Vorfragen geschilderte Entwicklung über den ohnehin üblichen Austausch in ein gesondertes Diskussionsformat einzutreten, um sich ein klareres Bild über die tatsächlichen Umsetzungskosten sowie die laufenden Kosten zu verschaffen? Oder reicht es der Bundesregierung aus, darauf verweisen zu können, dass ihr hierzu weiterhin keine Informationen vorliegen? Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen in einem laufenden Austausch mit den Instituten zum Umsetzungsstand. 16. Sind an das Bundesministerium der Finanzen auf formellem oder informellem Wege Stellungnahmen o. Ä. herangetragen worden, die diese Problematik behandeln? Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Eingaben, und welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Finanzen hieraus? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333