Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5471 19. Wahlperiode 05.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5150 – Sprengung von Geldautomaten und mögliche Gegenmaßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl gesprengter Geldautomaten bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Zwar ist die Zahl von 2016 zu 2017 um 16 Prozent bzw. auf 268 Delikte zurückgegangen , davon 140 im ersten Halbjahr 2017 (vgl. das „Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten 2017“ des Bundeskriminalamtes BKA), doch im ersten Halbjahr 2018 wurden bereits 187 Sprengungen gemeldet, mit Nachmeldungen ist zu rechnen (vgl. FAZ, 8. August 2018). Die bundesweite Absenkung von 2016 auf 2017 begründete das BKA mit der Einrichtung von „zentralen Ermittlungskommissionen“ in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie einer „intensiven Zusammenarbeit mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden“. 46 von insgesamt 93 Tatverdächtigen im Jahr 2017 identifizierte das BKA in seinem Lagebericht als „aus Ballungszentren in den Niederlanden (z. B. Amsterdam und Utrecht) stammende niederländische Staatsangehörige mit marokkanischem Migrationshintergrund. Laut Presseberichten besteht ein Zusammenhang zwischen dem zwischenzeitlichen Rückgang der Sprengungen und dem Vorgehen einiger Banken, Geldautomaten in der Nacht und den frühen Morgenstunden zu schließen (vgl. Handelsblatt, 19. April 2018). 1. Inwiefern beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden seit der letzten Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/7313) mit dem Phänomen gesprengter Geldautomaten von Banken und Sparkassen? Die in den letzten Jahren zumeist gestiegene Anzahl von Geldautomatensprengungen hat zu einer deutlich erkennbaren Intensivierung von präventiven und repressiven Maßnahmen seitens der Polizei geführt. In mehreren Bundesländern wurden zentrale Ermittlungskommissionen zur Bekämpfung entsprechender Straftaten eingerichtet. Gleichzeitig besteht ein intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Geldinstituten und der Polizei zu effektiven Präventionsmöglichkeiten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5471 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundeskriminalamt wertet nach wie vor die einzelnen Straftaten aus und koordiniert die Ermittlungsverfahren der Polizeibehörden des Bundes und der Länder . In diesem Kontext findet auch eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von einreisenden Straftätern sowie anderen betroffenen Staaten statt, in die auch Europol eingebunden ist. 2. Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenhänge zwischen den Schwerpunktregionen der Automatensprengungen und strukturschwachen Gebieten, erkennen, und wenn ja, welche? Aus den regionalen Schwerpunkten von Geldautomatensprengungen lassen sich aus Sicht der Bundesregierung keine Zusammenhänge zu strukturschwachen Gebieten erkennen. 3. Wie viele vollzogene bzw. versuchte Sprengungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7313 gegeben (bitte nach Halbjahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ereigneten sich in den Monaten Januar bis August 2018 (Stand: 31. August 2018) 248 versuchte und vollendete Geldautomatensprengungen (2017: 268 Fälle / 2016: 318 Fälle). Weitere Details zu den Fallzahlen – auch zur Verteilung auf die Länder – können den beigefügten Schaubildern entnommen werden (Anlagen 1 und 2). 4. In welcher Höhe ist nach Kenntnis der Bundesregierung dabei jeweils Bargeld entwendet worden, und welcher weitere Sachschaden ist dabei jeweils entstanden (Sachschaden bitte danach differenzieren, ob er an Automaten oder sonstigem Bankeigentum oder an Wohn- oder anderen Geschäftsgebäuden oder sonstigen Werten entstanden ist; bitte möglichst konkrete Summen angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden statistischen Daten vor. Aus Einzelfällen ist bekannt, dass anlässlich von Geldautomatensprengungen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. August 2018 die Täter bei einzelnen Sprengungen Bargeldsummen zwischen 20 und 440 000 Euro entwenden konnten . Die Sachschäden bei Geldautomatensprengungen lagen im Einzelfall zwischen mehreren hundert und mehreren Millionen Euro. 5. Wie häufig war das gestohlene Bargeld nach Kenntnis der Bundesregierung durch Farbbomben unbrauchbar gemacht worden (bitte nach Fällen gliedern und konkrete Beträge angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Welcher Anteil von Automatensprengungen galt nach Kenntnis der Bundesregierung solchen Automaten, die fest in Gebäuden installiert sind, und welcher freistehenden Automaten (bitte möglichst Zahlen anführen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden statistischen Daten vor. Aus der Auswertung der im Bundeskriminalamt bekannten Fälle ist erkennbar, dass sich der größte Teil der gesprengten Geldautomaten in Gebäuden, meist in frei zugänglichen Selbstbedienungsfilialen, befand. Drucksache 19/5471 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5471 7. Welche unterschiedlichen Methoden der Sprengung und welche Arten von Sprengmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in welcher Häufigkeit von Fällen zur Sprengung von Geldautomaten verwendet? Geldautomaten wurden in Deutschland in den meisten Fällen durch Einleitung und Zündung eines Gasgemisches gesprengt. Nur in wenigen Einzelfällen kamen auch Festsprengstoffe zum Einsatz; im Jahr 2018 ereigneten sich nach dem Bundeskriminalamt vorliegenden Informationen bislang elf entsprechende Fälle. 8. Inwieweit achten die Automatensprenger nach Kenntnis der Bundesregierung darauf, bei Fernzündungen Sichtkontakt zum Automaten zu haben, um das Risiko von Verletzungen der eigenen Person oder Dritter gering zu halten ? Aus der Auswertung der Fälle ist erkennbar, dass die Straftäter in aller Regel versuchen , körperliche Schäden für sich und unbeteiligte Dritte zu vermeiden. Da sie jedoch die Folgen der Tatausführung in den meisten Fällen nicht abschließend abschätzen können, nehmen Sie Gefährdungen für Leib und Leben Dritter regelmäßig in Kauf. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angegriffene Automat in einem bewohnten Gebäude aufgestellt ist. 9. Welche neuen Kenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort (Bundestagsdrucksache 18/7313) über die Tatverdächtigen von Geldautomatensprengungen ? a) Mit welcher Motivation wird im BKA-Lagebericht darauf hingewiesen, dass Tatverdächtige häufig Niederländer mit marokkanischem Migrationshintergrund seien, und inwiefern lässt sich aus dem Hinweis auf den Migrationshintergrund an dieser Stelle ein Mehrwert für Sicherheitsbehörden , Banken oder Kunden gewinnen? Kriterien wie Staatsangehörigkeit, regionale Herkunft und der Migrationshintergrund sind von erheblicher Bedeutung für die kriminalistische Gesamtbewertung des Phänomens, beispielsweise im Hinblick auf die Zusammensetzung von Tätergruppen , die Rekrutierung neuer Straftäter und die Bekämpfung des Phänomens durch die Sicherheitsbehörden. Ein Mehrwert für Banken und Kunden entsteht nicht. b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum im BKA-Lagebericht vermuteten polnischen Netzwerk von Automatensprengungen? Seit Beginn des Jahres 2018 konnten im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen in Deutschland und Polen insgesamt 13 polnische Staatsangehörige festgenommen werden und dadurch drei Tätergruppierungen aus Polen zerschlagen werden, die teilweise bereits seit mehreren Jahren Geldautomaten in Deutschland gesprengt hatten. c) Worauf sind nach Ansicht der Bundesregierung regionale Schwerpunkte der Automatensprengungen zurückzuführen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5471 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5471 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung die signifikant hohe Täterschaft ausländischer Verdächtiger auf unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen der Automaten (insbesondere im Vergleich Deutschland zu Niederlande und Polen) zurückgeführt werden? Der hohe Anteil von Tatverdächtigen, die aus den Niederlanden zur Tatbegehung einreisen, ist nahezu ausschließlich auf die dort seit dem Jahr 2014 umgesetzten präventiven Maßnahmen zurückzuführen. Seit Oktober 2017 ereignete sich in den Niederlanden nach hier vorliegenden Informationen keine Geldautomatensprengung mehr, die mittels eines Gasgemisches durchgeführt wurde. In Bezug auf Polen kann das Bundeskriminalamt keinen vergleichbaren Verdrängungseffekt beobachten. Polnische Tatverdächtige verüben nach wie vor auch Geldautomatensprengungen im eigenen Land. Ihre dennoch starke Präsenz in Deutschland kann teilweise durch die höhere Beuteerwartung in Deutschland erklärt werden. Ferner agieren die Täter als reisende Straftäter. 11. Welche Präventionsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus polizeilicher Sicht zu empfehlen, und wie hoch ist dafür jeweils ungefähr der Kostenaufwand? Im Rahmen der Zusammenarbeit von Versicherungswirtschaft und Polizei wurden im Jahr 2012 „Richtlinien zur Sicherung von Geldausgabeautomaten“ erarbeitet . Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Geldautomatensprengungen wurden diese Richtlinien im Jahr 2017 überarbeitet (VDS 5052 : 2017-01) und sind in dieser Form Grundlage für Empfehlungen, die die Polizei den betroffenen Banken und Sparkassen gibt. Diese Richtlinien treffen Empfehlungen zum Aufstellort , zum Wertbehältnis, zum Einbau des Geldautomaten, zur Ausgestaltung eines Ver- und Entsorgungsraumes, zum Einsatz von Video- und Einbruchmeldetechnik sowie zu begleitenden organisatorischen Maßnahmen (z. B. nächtliche Foyerschließung). Darüber hinaus empfehlen die Richtlinien den Einsatz von IBNS (Intelligent Banknote Neutralisation Sytems), Ortungssystemen und anderen Systemen, die die Ausführung der Tat verhindern oder erschweren (z. B. Nebelsysteme). Unter Berücksichtigung der Vielfältigkeit der möglichen Präventionsmaßnahmen und der meist erforderlichen Individuallösung können keine Angaben zum im Einzelfall erforderlichen Kostenaufwand gemacht werden. 12. In welchem Umfang sind inzwischen Geldautomaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Farbbomben ausgestattet, um bei unbefugter oder unsachgemäßer Öffnung das Bargeld unbrauchbar zu machen? a) Für wie geeignet hält die Bundesregierung dieses Präventionsmittel, sowohl unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten als auch unter Gesichtspunkten der Verbraucherfreundlichkeit? b) Welche Kosten sind mit dessen Einbau verbunden? c) Welche Positionen vertreten Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung sowie die Versicherungswirtschaft gegenüber diesem Präventionsmittel? Zum Umfang der Ausstattung von Geldautomaten mit Systemen, die Banknoten im Bedarfsfall unbrauchbar machen, und der diesbezüglichen Position von Banken , Sparkassen und der Versicherungswirtschaft liegen der Bundesregierung Drucksache 19/5471 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5471 keine Erkenntnisse vor. Unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten stellen diese Systeme eine Möglichkeit dar, Angriffe auf Geldautomaten weniger attraktiv zu machen; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Die Kosten für den Einbau eines Systems, das Banknoten im Bedarfsfall unbrauchbar macht, variieren abhängig von den Rahmenbedingungen. Für die Erstausrüstung eines Geldautomaten fallen Kosten i. H. v. ungefähr 2 000 bis 6 000 Euro an. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass kriminalpräventive Maßnahmen die Verbraucherfreundlichkeit von Bargeldautomaten beeinflussen. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist von einem sachgemäßen Gebrauch von Geldautomaten auszugehen, weshalb sich die Frage nach der Verbraucherfreundlichkeit des Einsatzes sog. Farbbomben in Geldautomaten zur Unbrauchbarmachung von Bargeld bei unbefugter oder unsachgemäßer Öffnung so nicht stellt. Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei sachgemäßem Gebrauch des Geldautomaten hiervon nicht betroffen. Sofern eine unbefugte oder unsachgemäße Öffnung des Geldautomaten erfolgt, fällt dies nicht mehr in den Bereich des Verbraucherschutzes . Verbraucherinnen und Verbraucher können allenfalls indirekt betroffen sein, dann nämlich, wenn der Geldautomat wegen unsachgemäßer Öffnung nicht mehr funktionsfähig ist und die Abhebung von Bargeld dadurch erschwert wird. 13. In welchem Umfang sind Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen dazu übergegangen, den Zugang zu Geldautomaten während der Nachtstunden zu schließen, um Sprengungen zuvorzukommen? Wie bewertet die Bundesregierung dies aus verbraucherpolitischer Sicht? Zum exakten Umfang der nächtlichen Schließpraxis liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich nächtliche Zugangsbeschränkungen an einzelnen Geldautomaten nicht auf die Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld auswirken. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass den Verbrauchern inzwischen eine Bargeldversorgung auch z. B. im Rahmen des Einkaufs bei vielen Einzelhandelsunternehmen und z. T. bei Tankstellen in Kooperation mit der Kreditwirtschaft möglich ist. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung solcher Farbbomben im Ausland und über deren Auswirkung auf das Phänomen der Geldautomatensprengungen? Dem Bundeskriminalamt ist bekannt, dass IBNS in einigen Staaten Europas weit verbreitet sind (z. B. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande). In Frankreich wurden die Geldinstitute zudem durch eine Verordnung vom 24. Juni 2015 dazu verpflichtet, besonders gefährdete Geldautomaten mit IBNS auszustatten. In der vergleichenden Betrachtung fällt auf, dass es in diesen Ländern seit 2013 zu deutlich weniger Geldautomatensprengungen kam als in Deutschland. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5471 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5471 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Inwiefern würde durch umfassende Maßnahmen zur Prävention von Geldautomatensprengungen nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko von Banküberfällen, auch während der Öffnungszeiten, steigen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für die Frage der Präventionsmaßnahmen ? In den zurückliegenden Jahren ist die Anzahl von Banküberfällen in Deutschland aufgrund wirksamer Präventionsmaßnahmen der Geldinstitute stetig zurückgegangen . Ob und inwieweit sich durch Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherung von Geldautomaten Auswirkungen auf die Anzahl von Banküberfällen ergeben könnten, kann nicht seriös beurteilt werden. Daher ergeben sich insoweit keine Schlussfolgerungen für die Frage der Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherung von Geldautomaten. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherungsmaßnahmen (insb. Einbau von Farbbomben) zu verbessern, und wenn ja, welche konkret? Aufgrund eines Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 7. Juli 2017 wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe „Geldautomatensprengungen“ der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) unter Federführung des Bundeskriminalamtes eingerichtet. Diese prüft die Notwendigkeit sowie gegebenenfalls Umsetzbarkeit verbindlicher gesetzlicher Regelungen für die Sicherung von Geldautomaten auf der Basis der Fallzahlenentwicklung in Deutschland sowie der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Drucksache 19/5471 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. B es o n de rs sc hw er e Fä lle de s D ie bs ta hl s du rc h Sp re n gu n g v o n G el da u to m at en Fa llz ah le n ab 20 10 (S pr en gu n g u n d D ie bs ta hl ) St an d: 31 . 08 . 20 18 0 5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0 3 5 0 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 36 10 17 37 44 50 120 56 86 46 28 28 52 72 107 198 212 162 52 26 30 68 69 86 190 139 146 30 12 15 21 47 71 128 129 102 82 38 45 89 116 157 318 268 248 S p re n g u n g V e rs u ch S p re n g u n g V o ll e n d u n g D ie b st a h l V e rs u ch D ie b st a h l V o ll e n d u n g F ä ll e g e sa m t An lag e 1 – An two rt z u F rag e 3 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5471 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. B es o n de rs sc hw er e Fä lle de s D ie bs ta hl s du rc h Sp re n gu n g v o n G el da u to m at en Lä n de rb el as tu n g St an d: 31 . 08 . 20 18 0 5 0 1 0 0 1 5 0 2 0 0 2 5 0 3 0 0 3 5 0 4 0 0 4 5 0 B B B E B W B Y H B H E H H M V N I N W R P S H S L S N S T T H 2 2 7 1 8 1 1 5 3 7 6 4 2 4 9 2 2 3 6 1 1 0 2 0 9 2 1 1 2 1 0 2 1 7 1 0 8 4 0 7 2 1 9 6 0 1 1 6 5 2 7 1 3 2 2 1 7 4 2 0 0 2 3 4 1 3 6 5 1 2 0 8 8 1 0 2 0 1 8 2 0 1 7 2 0 1 6 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 2 0 1 2 2 0 1 1 2 0 1 0 A n la g e 2 – A n tw o rt zu Fr a g e 3 Drucksache 19/5471 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333