Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5475 19. Wahlperiode 05.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5144 – Auswirkungen der Luftverkehrsteuer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche Luftverkehrsindustrie wird nach Auffassung der Fragesteller im internationalen Wettbewerb systematisch durch die 2011 eingeführte Luftverkehrsteuer benachteiligt. Mit der Besteuerung von In- und Auslandsflügen, werden deutsche Airlines zu dem ohnehin starken Preisdruck durch ausländische Airlines zusätzlich belastet. Die jährlichen Einnahmen durch die Luftverkehrsteuer von über 1,1 Mrd. Euro werden zum größten Teil von den vier deutschen Fluggesellschaften geschultert (Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI). Um Reisenden trotz dieser zusätzlichen Kosten weiterhin wettbewerbsfähige Ticketpreise anbieten zu können , decken deutsche Fluggesellschaften die erhobene Steuer zu großen Teilen direkt aus ihren Betriebsergebnissen (intraplan, 2012: Untersuchung zur verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Wirkung der Luftverkehrsteuer). Dies führt dazu, dass die deutschen Fluggesellschaften trotz steigender Fluggastzahlen Marktanteile verlieren. In dem 2016 vom BMVI veröffentlichten Luftverkehrskonzept , dessen Umsetzung die Bundesregierung in ihrer derzeitigen Amtszeit vorantreiben will, wird diese Problematik deutlich erkannt. Eine Senkung oder gar eine Abschaffung der Steuer, so heißt es im Luftfahrtkonzept des BMVI, „müsse geprüft werden“. 1. Plant die Bundesregierung die Abschaffung oder Senkung der am 1. Januar 2011 eingeführten Luftverkehrsteuer, und wie wird diese Abschaffung oder Senkung von statten gehen? Wann könnte mit einer Abschaffung oder Senkung gerechnet werden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Luftverkehrsteuer abzuschaffen. Zur Senkung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagdrucksache 19/5162 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5475 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Hat die Bundesregierung die Auswirkungen der Luftverkehrsteuer überprüft, und was hat die Prüfung ergeben? 3. Wenn es keine Prüfungen gab, werden intensive Prüfungen bzgl. Abschaffung der Luftverkehrsteuer angestrebt? Bis wann soll das geschehen? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hält an den Ergebnissen der Untersuchung zu den Auswirkungen der Luftverkehrsteuer fest. Im Übrigen wird auf die Bundestagdrucksachen 17/10225 und 17/10985 verwiesen. 4. Wie haben sich die jährlichen Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer seit ihrer Einführung entwickelt (bitte jährlich auflisten)? Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer seit Einführung der Luftverkehrsteuer stellen sich wie folgt dar: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jan-Sep 2018 LuftVSt 905,1 948,4 978,4 989,7 1.022,9 1.073,7 1.120,5 818,5 in Mio. Euro 5. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Luftverkehrsteuer mit fairen Rahmenbedingungen im Einklang mit europäischen und internationalen Regelungen für die Luftverkehrswirtschaft, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht, vereinbar? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 6. Wie genau würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung eine Abschaffung oder Senkung der Luftverkehrsteuer auf das Wachstum des Luftverkehrsstandorts Deutschland auswirken? Auswirkungen von besonderer Relevanz sind derzeit nicht erkennbar. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung die Abschaffung der „Doppelbesteuerungen “ auf Hin- und Rückflug? Eine Doppelbesteuerung existiert bei der Luftverkehrsteuer nicht. 8. Wie hat sich die Luftverkehrsteuer seit ihrer Einführung am 1. Januar 2011 auf die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland ausgewirkt? Die Entwicklung der Luftverkehrswirtschaft ist seit Jahren von einem stetig steigenden Aufwärtstrend bei den Passagierzahlen bestimmt, der lediglich im Jahr nach der Einführung der Steuer kurz gedämpft wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5475 9. Plant die Bundesregierung, deutsche Fluggesellschaften an anderer Stelle zu entlasten? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 25 bis 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagdrucksache 19/5162 verwiesen. 10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland dieselben Wachstumschancen hat, wie das europäische Ausland? Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sprechen sich die Regierungsparteien für die Schaffung fairer Rahmenbedingungen im Einklang mit den europäischen und internationalen Regelungen für die Luftverkehrswirtschaft aus. Mit dem Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird eine Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland und der Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit angestrebt. Im Koalitionsvertrag wurde neben konkreten Maßnahmen aus diesem Konzept auch generell die Umsetzung des Luftverkehrskonzeptes in dieser Legislaturperiode aufgeführt. 11. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Steuereinnahmen durch die mittlerweile insolvente Fluggesellschaft Air Berlin seit Einführung der Luftverkehrsteuer am 1. Januar 2011 bis zu ihrer Insolvenz? Die Höhe der Steuereinnahmen fällt unter das Steuergeheimnisnach § 30 Abgabenordnung . Außerdem betrifft die Frage ein laufendes Insolvenzverfahren, über dessen Inhalte allein das dafür zuständige Gericht befindet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333