Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5477 19. Wahlperiode 05.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5062 – Wirtschaftszonen im Südchinesischen Meer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Südchinesische Meer hat sich in vergangenen Jahren vor allem zu einem Konfrontationsgebiet zwischen China, den umliegenden Nachbarstaaten und den USA entwickelt. Die Hauptgründe sind der dauerhaft bestehende Konflikt bezüglich der im Südchinesischen Meer gelegenen Inseln, deren umstrittene Zugehörigkeit , sowie die darauf stationierten Verteidigungssysteme der Volksrepublik China. So erhebt China Anspruch auf 80 Prozent des Südchinesischen Meeres. Grundlegend ist China nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen am Südchinesischen Meer interessiert, etwa an der Nutzung natürlicher Ressourcen, sondern auch daran, seine Souveränität unter Beweis zu stellen und die Sicherheit des Landes aufrechtzuerhalten. China beansprucht ebenso wie Vietnam die Souveränität über alle Landmerkmale im Südchinesischen Meer: die Xisha (Paracel)-, die Zhongsha (Macclesfield Bank und Scarborough Shoal)- und die Nansha (Spratly)-Inseln – und die Seerechte der mit diesen Inselgruppen verbundenen Gewässer. Andere ASEAN-Länder (Association of South-East Asian Nations) nehmen nur Teile der Region in Anspruch. Abgesehen von Souveränitätsansprüchen hat China Interesse an den natürlichen Ressourcen des Südchinesischen Meeres. Eine der wichtigsten internationalen Handelsrouten zieht sich durch das Gebiet, das zudem über einen großen Fischbestand verfügt. Im Boden werden reiche Öl- und Gasvorkommen vermutet. Peking lässt innerhalb der Zone Inseln aufschütten, Streitkräfte errichten Häfen und Flugpisten und stationieren Raketen. Gleichzeitig ist die südchinesische Meerregion die schnellwachsenste Wirtschaftszone mit der größten Bevölkerungszahl. Die wichtigste internationale Organisation der wirtschaftlichen Kooperation in der Region ist ASEAN. ASEAN positioniert sich nicht nur als der größte Wirtschaftsintegrationsverband der Region, dem zehn Staaten angehören (Brunei, Kambodscha, Indonesien , Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam mit einem Gesamthandel von ca. 2,3 Mrd. US-Dollar pro Jahr, GTAI 2018: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5477 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/MKT/2016/11/mkt2016112 22039_12922_wirtschaftsdaten-kompakt---asean.pdf?v=4), sondern enthält auch Elemente einer politischen Organisation, die zur Sicherheit und Stabilität in der gesamten Region beitragen kann. Im Jahr 2015 entstand auf dem Gebiet zwischen der EU und ASEAN die größte gemeinsame Wirtschaftszone der Welt – die Eurasische Wirtschaftsunion (folgend : EAWU). Zu diesem Wirtschaftsband gehören derzeit fünf Mitgliedstaaten : Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan. Die EAWU ist ohne Zweifel der erfolgreichste Integrationsverband auf dem Territorium seit dem Zerfall der UdSSR im Jahr 1991 und entwickelt derzeit aktiv die Außenhandelspolitik in Richtung Ostasien. Mit Vietnam hat die EAWU im Jahr 2016 ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das in erster Linie die Errichtung einer Zone unbeschränkten (freien) Handelns mit Waren und Dienstleistungen zwischen den Vertragsparteien bezweckt. Der territoriale Konflikt im Südchinesischen Meer stellt eine Gefahr für die Weltwirtschaft dar. Die Möglichkeiten der Wirtschaftszonen zwischen der EU und ASEAN-Ländern, um den Disput innerhalb des Bündnisses zu befrieden, wird derzeit nicht genutzt. Regionale Provokationen und direkte Auseinandersetzungen nehmen stetig zu. Der Territorialkonflikt führt zu Aufrüstungsbemühungen der Anrainer und birgt das Potenzial, zur militärischen Eskalation zu führen. Eine solche militärische Auseinandersetzung im Südchinesischen Meer hätte Auswirkungen auf die ökonomischen und sicherheitspolitischen Interessen der EU. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Das Südchinesische Meer ist eine wichtige Transitstrecke für internationale Waren - und Rohstofftransporte. Etwa ein Drittel des weltweiten Seehandels findet über das Südchinesische Meer statt. Für die Bundesrepublik Deutschland als Handelsnation sind maritime Sicherheit und Stabilität von großer Bedeutung. Schifffahrtsfreiheiten nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (VN) liegen im genuinen deutschen Interesse. Die Bundesregierung ist besorgt über die Territorialkonflikte im Südchinesischen Meer, die in der Vergangenheit wiederholt zu Spannungen und Zwischenfällen geführt haben. Sie bringt diese Besorgnis regelmäßig in bilateralen Gesprächen mit der Volksrepublik China und Mitgliedstaaten des Verbandes Südostasiatischer Nationen („Association of Southeast Asian Nations“, ASEAN) sowie gemeinsam mit den G7-Partnern und zuletzt im Kontext des ASEM-Gipfeltreffens („Asia-Europe Meeting“) am 18. und 19. Oktober 2018, zum Ausdruck. Die Volksrepublik China lehnt eine Behandlung des Konflikts im Südchinesischen Meer in internationalen Gremien, darunter im Sicherheitsrat der VN, ausdrücklich ab. Die Bundesregierung tritt für eine regelbasierte internationale Ordnung, Streitbeilegung auf der Grundlage des Völkerrechts und für eine universelle Anwendung des Seerechtsübereinkommens der VN ein. Sie betrachtet den Schiedsspruch nach dem Seerechtsübereinkommen der VN vom 12. Juli 2016 zwischen der Republik der Philippinen und der Volksrepublik China als rechtsverbindlich. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass im Südchinesischen Meer unilaterale Schritte unterlassen werden, die die dortige Sicherheit, Stabilität und die Schifffahrtsfreiheiten gefährden sowie regionale Spannungen verursachen könnten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5477 Die zehn ASEAN-Mitgliedstaaten und die Volksrepublik China führen seit 1995 Gespräche und Verhandlungen über einen Verhaltenskodex im Südchinesischen Meer. Seit August 2017 liegt eine Rahmenvereinbarung vor, die als Grundlage für die weiteren Verhandlungen dient. Seit März 2018 verhandeln die zehn ASEAN-Mitgliedstaaten und die Volksrepublik China über den eigentlichen Verhaltenskodex . Die Bundesregierung begrüßt diese Verhandlungen als wichtigen Schritt in Richtung einer Regelung zum Abbau von Spannungen im Südchinesischen Meer und der Zusammenarbeit im maritimen Bereich in dieser Region. Zur Unterstützung des Verhandlungsprozesses hat die Bundesregierung einen ASEAN-VN Seerechts-Trainingsworkshop vom 12. bis 14. Dezember 2017 in Jakarta zusammen mit den VN organisiert und finanziert, an dem alle ASEAN- Mitgliedstaaten teilgenommen haben. Außerdem entsendet die Bundesregierung deutsche Experten zum gemeinsamen Dialog von ASEAN und der Europäischen Union (EU) zu maritimer Sicherheit („EU-ASEAN High Level Dialogue on Maritime Security“). 1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung während der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ab 2019 zu ergreifen, um zur Schlichtung des territorialen Konflikts im Südchinesischen Meer beizutragen ? Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der VN weiterhin mit Nachdruck für die Stärkung der regelbasierten multilateralen Ordnung einsetzen. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der geltenden Rechtsordnung des Seerechtsübereinkommens der VN, wie in der schiedsgerichtlichen Entscheidung unter dem Seerechtsübereinkommen der VN vom 12. Juli 2016 zwischen der Republik der Philippinen und der Volksrepublik China zum Südchinesischen Meer dargelegt. In diesem Zusammenhang tritt die Bundesregierung auch für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit bei der Nutzung und Erhaltung des Südchinesischen Meeres ein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Plant die Bundesregierung, sich im Sicherheitsrat und der Generalversammlung gemeinsam mit europäischen Partnern für die Schaffung einer völkerrechtlich bindenden internationalen Vereinbarung zur Befriedung des Konflikts im Südchinesischen Meer einzusetzen? Falls ja, welche strategischen nichteuropäischen Partner wären denkbar für eine diplomatische Zusammenarbeit? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung ermutigt national und gemeinsam mit interessierten europäischen Partnern die Mitgliedstaaten des südostasiatischen Staatenbundes ASEAN und die Volksrepublik China regelmäßig, sich auf einen rechtsverbindlichen Verhaltenskodex auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts, vor allem des Seerechtsübereinkommens der VN, zu einigen, der dazu geeignet ist, zur Vertrauensbildung und regionalen Zusammenarbeit sowie zum Abbau von Spannung in der Region des Südchinesischen Meeres beizutragen. Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass der zwischen den ASEAN-Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China verhandelte Verhaltenskodex zur praktischen Umsetzung entsprechender Vorgaben des geltenden Völkerrechts beiträgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5477 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie wird Chinas Vorgehen im Südchinesischen Meer vor dem Hintergrund wirtschaftspolitischer und sicherheitspolitischer Aspekte und den möglichen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und Weltwirtschaft bei Eskalation von der Bundesregierung bewertet? Die Bundesregierung setzt sich, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, auch gegenüber der Volksrepublik China weiter für Sicherheit, Stabilität und die Schifffahrtsfreiheiten im Südchinesischen Meer ein. Bezüglich der wirtschafts- und sicherheitspolitischen Aspekte wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Welche Initiativen sind von der Bundesregierung konkret geplant, um China zur Anerkennung des UN-Schiedsspruchs von 2016 zur Anerkennung der Hoheitsrechte im Südchinesischen Meer zu bewegen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Vermittlerrolle der Vereinigten Staaten von Amerika in diesem Territorialkonflikt? Die Vereinigten Staaten von Amerika haben keine Vermittlerrolle in den Territorialkonflikten im Südchinesischen Meer übernommen. Die Vereinigten Staaten haben wiederholt an die ASEAN-Mitgliedstaaten und die Volksrepublik China appelliert, Konflikte friedlich und auf der Basis des geltenden Völkerrechts zu lösen. 6. Welche Position bezieht die Bundesrepublik Deutschland zum „One Belt One Road“-Infrastrukturprojekt der EAWU und der Volksrepublik China? Wie viele deutsche Investoren und Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit an diesem Projekt beteiligt? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Initiativen, die tatsächlichen Infrastrukturbedarf aufgreifen und bedienen. Hierbei unterstreicht die Bundesregierung regelmäßig die Bedeutung von Transparenz und der notwendigen Einhaltung international anerkannter Normen und Standards (darunter Finanzierungs-, Umwelt-, Ausschreibungs- und Arbeitsstandards). Diese, verbunden mit einer soliden Bedarfs- und Schuldentragfähigkeitsanalyse, tragen maßgeblich zur Nachhaltigkeit von Infrastrukturprojekten bei und vermeiden Überschuldungssituationen in Zielländern. Diese Grundhaltung vertritt die Bundesregierung auch bezüglich der „Belt and Road“-Initiative Chinas. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich die im Oktober 2018 verabschiedete EU-Konnektivitätsstrategie Europa-Asien, die sich den oben genannten Kriterien bei Infrastrukturprojekten verpflichtet fühlt. Zur Zahl der an Projekten im Rahmen der „Belt and Road“-Initiative beteiligten deutschen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5477 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung Taiwans am Territorialkonflikt im Ostchinesischen Meer? Nach Kenntnis der Bundesregierung hält Taiwan historisch begründete Gebietsansprüche im Ostchinesischen Meer aufrecht und setzt sich dafür ein, den Konflikt im Rahmen einer „East China Sea Peace Initiative“ friedlich und mit dem Ziel einer gemeinsamen Nutzung der natürlichen Ressourcen zu lösen. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Ausführungen zum Seerechtsübereinkommen der VN in der Vorbemerkung. 8. Unterstützt die Bundesregierung die Fortsetzung bzw. die Erweiterung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in der ASEAN-Region, nachdem in der 18. Wahlperiode im Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 18/10651) die Initiative zur Stärkung der sog. Trilateralen Partnerschaften in der ASEAN-Region gefordert wurde? Wenn ja, welche konkreten Schritte der Bundesregierung fördern die Erweiterung der EZ? Der südostasiatische Staatenbund ASEAN ist für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit der bedeutendste Partner für die regionale Zusammenarbeit in Asien. Seit 1986 werden Projekte gefördert; die Bundesrepublik Deutschland steht im Hinblick auf das Fördervolumen an fünfter Stelle der Geber. Trilaterale Kooperationen sind für die Bundesregierung ein wichtiges Instrument. Die Bundesregierung hat sich im Strategiepapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von 2013 „Dreieckskooperationen in der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit“ zum Ziel gesetzt , „die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Dreieckskooperationen […] gemeinsam mit seinen Partnern vermehrt zu nutzen“ (BMZ, 2013, S. 4). Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) führt zur Zeit eine Evaluierung von Dreieckskooperationen mit deutscher Beteiligung durch, wie vom Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 18/10651 vom 13. Dezember 2016) gefordert wurde. Mit dieser Studie, deren Ergebnisse Mitte 2019 erwartet werden, wird die Entwicklungszusammenarbeit Handlungsempfehlungen zur weiteren Entwicklung von Dreieckskooperation erhalten. Zu den aktuell gefördertem trilateralen Kooperationen in den ASEAN-Mitgliedstaaten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 19/4300 verwiesen. 9. Inwiefern wurden die Territorialstreitigkeiten im Südchinesischen Meer im Rahmen des letzten EU-China-Gipfels thematisiert? Die EU und die Volksrepublik China haben sich in ihrer gemeinsamen Erklärung zum Gipfel am 16. Juli 2018 für einen Dialog der relevanten Parteien, eine friedliche Konfliktbeilegung sowie gegen Aktivitäten ausgesprochen, die dazu angetan sind, die Spannungen zu verstärken. Es wurde zudem darauf verwiesen, dass sowohl die EU und ihre Mitgliedstaaten als auch die Volksrepublik China Parteien des Seerechtsübereinkommens der VN sind. Die EU hat ferner die laufenden Konsultationen zwischen der Volksrepublik China und den ASEAN-Mitgliedstaaten begrüßt, die einen effektiven Verhaltenskodex für das Südchinesische Meer zum Ziel haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5477 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. In welchen Stadien befinden sich die einzelnen bilateralen Verhandlungsprozesse der EU mit den ASEAN-Mitgliedstaaten zu Gründungen von Freihandelszonen ? Die Verhandlungen der EU mit Singapur und Vietnam sind abgeschlossen. Am 17. Oktober 2018 hat die Europäische Kommission dem Europäischen Rat einen Vorschlag für die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Vietnam vorgelegt . Ein genauer Zeitpunkt für die Unterzeichnung steht noch nicht fest. Das Freihandelsabkommen mit Singapur wurde am 19. Oktober 2018 unterzeichnet. Für die Ratifikation seitens der EU bedarf es der Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rates. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist noch nicht terminiert. Vom 15. bis 19. Oktober 2018 fand die 6. Verhandlungsrunde über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien statt. Mit den Philippinen wurden bisher zwei Verhandlungsrunden durchgeführt, zuletzt im Februar 2017. Weitere Verhandlungen sind aktuell nicht terminiert. Die Verhandlungen mit Thailand ruhen derzeit. Gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 11. Dezember 2017 könnten diese wieder aufgenommen werden, sobald in Thailand Wahlen stattgefunden haben. Ebenso ruhen die Verhandlungen mit Malaysia, es werden derzeit Gespräche bezüglich einer möglichen Wiederaufnahme geführt. Der aktuelle Stand von Verhandlungen über Freihandelsabkommens der Europäischen Union ist hier einsehbar: http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/118238.htm. 11. Inwieweit wurden die bilateralen anstatt regionalen EU-Verhandlungsansätze (EU-ASEAN) von der Bundesregierung unterstützt? Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz eines EU-ASEAN Freihandelsabkommens . Wegen der Heterogenität des Verbandes Südostasiatischer Nationen ASEAN wurden 2009 im gegenseitigen Einvernehmen die Verhandlungen eines Freihandelsabkommens zugunsten bilateraler Verhandlungen der EU mit einzelnen ASEAN-Mitgliedstaaten zurückgestellt. Diese Entscheidung hat die Bundesregierung mitgetragen. Ein regionales Freihandelsabkommen bleibt aber weiterhin langfristig das politische Ziel und könnte auf den bilateralen Abkommen aufbauen . 12. Wann plant die Bundesregierung, das Investment Protection Agreement (IPA) des EU-Vietnam-Freihandelsabkommens zu ratifizieren? Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat am 17. Oktober 2018 einen Vorschlag für die Unterzeichnung des Investitionsschutzabkommens der EU mit Vietnam vorgelegt. Eine Aussage zum Zeitpunkt seiner Ratifizierung kann noch nicht getroffen werden. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der wirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen der EAWU bzw. Russlands in der Ostasiatischen Region? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich wirtschaftliche Kooperation und den Ausbau der Konnektivität zwischen Europa und Asien. Dies gilt auch für Projekte in und mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bzw. der Russischen Föderation. Der Bundesregierung ist bekannt, dass zwischen der EAWU und Vietnam ein Freihandelsabkommen besteht und dass die EAWU Freihandelsabkommen mit einer Reihe weiterer Staaten in der Region anstrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5477 14. Sieht die Bundesrepublik Deutschland derzeit die EAWU als möglichen Handelspartner? Wenn nicht, warum? Die Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion EAWU – Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland – sind jeweils bilaterale Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland. Die EAWU als Organisation betreibt keinen eigenen Handel mit der EU bzw. ihren Mitgliedstaaten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333