Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5480 19. Wahlperiode 05.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5075 – Personalentwicklung bei der Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundespolizei ist eine wichtige Säule der inneren Sicherheit. Die Bundesregierung plant im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 einen Aufwuchs bei der Bundespolizei von 2 368 Planstellen (vgl. Anlage zur Bundestagsdrucksache 19/3400, S. 279). Diese aus Sicht der Fragesteller zu begrüßende Maßnahme wird jedoch dadurch konterkariert, dass die Polizeibehörde des Bundes einem enormen Personalmangel ausgesetzt ist: So waren zum Stichtag 1. März 2018 insgesamt 2 939 Planstellen, davon allein 2 363 für Polizeivollzugsbeamte nicht besetzt (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 des Abgeordneten Konstantin Kuhle, Bundestagsdrucksache 19/1377, S. 18). Laut Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) fehle es an Personal, um der Vielzahl der Aufgaben gerecht werden zu können (vgl. www.handelsblatt.com/ politik/deutschland/zahlen-des-innenministeriums-bedingt-einsatzbereit-vielebundespolizeireviere -sind-nicht-durchgehend-besetzt/22962598.html?ticket= ST-7923468-6BGeveVROOKRjADXnfcW-ap2). So werde, aufgrund einer gravierenden Unterbesetzung der Inspektionen der Bundespolizei, insbesondere der Schutz von Bahnhöfen, wie auch der Grenzschutz vernachlässigt (vgl. Offenen Brief der Ortsverbände Angermünde, Frankfurt (Oder) und Forst der DPolG an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vom 17. April 2018). Gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Bundesregierung bei der Personalplanung für die Bundespolizei nicht die in den kommenden Jahren zu erwartende Pensionierungen berücksichtigt. Außerdem ist unklar, ob die Personalpolitik der Bundesregierung mögliche Faktoren wie einen gestiegenen Bedarf an Fachkräften einbezieht. Aus Sicht der Fragesteller erfordern die gestiegenen Anforderungen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Bundespolizei auch eine vorausschauende Planung der Personalentwicklung der Behörde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5480 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der Planstellen in a) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, b) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Hannover, c) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, d) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Koblenz, e) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Stuttgart, f) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion München, g) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna, h) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Berlin (bitte jeweils nach BPOLI/MKÜ aufschlüsseln), i) der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main, j) den Dienststellen der Bundesbereitschaftspolizei (bitte nach BPOLABT aufschlüsseln), k) den Dienststellen der Bundespolizeidirektion 11 (bitte aufschlüsseln) und l) der Bundespolizeiakademie entwickelt? 2. Wie viele Planstellen in den o. g. Dienststellen sind derzeit unbesetzt (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Die im Stellenhaushalt der Bundespolizei ausgebrachten Planstellen und Stellen werden mit dem Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei in die konkrete Organisation umgesetzt, indem für die jeweiligen Dienststellen Dienstposten für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte eingerichtet werden . Eine entsprechende Zuweisung der im Stellenhaushalt ausgebrachten Planstellen und Stellen erfolgt hingegen nicht. Für die Beantwortung der Fragen werden daher die eingerichteten Dienstposten zugrunde gelegt. Im Übrigen lassen die Angaben zur Beantwortung der Fragen Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische Bewertungen sowie auf Einsatzschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zukünftig nachhaltig negativ beeinflussen. Deswegen wird die Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingestuft und in einer gesonderten Anlage (Anlage 1) übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.* 3. Wie sollen unbesetzte Planstellen in den o. g. Dienststellen der Bundespolizei besetzt werden? Durch die im Jahr 2016 begonnene Einstellungsoffensive der Bundespolizei im Polizeivollzugsdienst werden die ersten zusätzlich ausgebildeten Laufbahnabsolventeninnen und -absolventen im Jahr 2019 der Einsatzorganisation zur Verfügung stehen. Die letzten zusätzlichen Einstellungen werden der Einsatzorganisation in den Jahren 2024/2025 zulaufen. Perspektivisch werden damit die bestehenden Vakanzen geschlossen. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5480 4. Wie haben sich die Planstellen bei der Bundespolizei in den einzelnen Besoldungsgruppen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln )? Die Entwicklung des Planstellenhaushaltes der Bundespolizei kann der beigefügten Anlage 2 entnommen werden. 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den vergangenen fünf Jahren aus Altersgründen aus der Bundespolizei ausgeschieden? Wie viele Beamte sind im gleichen Zeitraum neu in die Bundespolizei eingetreten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Durch Erreichen der Altersgrenze sind in den vergangenen fünf Jahren 2 995 Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand getreten. Diese schlüsseln sich wie folgt auf (PVD = Polizeivollzugsdienst; VD = Verwaltungsdienst): Bis 09/2018 – 367 (356 PVD/11 VD) 2017 – 458 (436 PVD/22 VD) 2016 – 554 (534 PVD/20 VD) 2015 – 600 (569 PVD/31 VD) 2014 – 546 (517 PVD/29 VD) 2013 – 470 (450 PVD/20 VD) Im selben Zeitraum wurden 5 449 Beamtinnen und Beamte neu eingestellt. Die Einstellungen gliedern sich wie folgt auf: Bis 09/2018 – 1 400 (1 253 PVD/147 VD) 2017 – 1 137 (963 PVD/174 VD) 2016 – 952 (831 PVD/121 VD) 2015 – 836 (736 PVD/100 VD) 2014 – 510 (466 PVD/44 VD) 2013 – 614 (570 PVD/44VD) 6. Wie viele Beamtinnen und Beamte scheiden bis 2021 aus Altersgründen aus der Bundespolizei aus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Bis zum Jahr 2021 werden einschließlich des Jahres 2018 insgesamt 2 814 Beamtinnen und Beamte (2 714 Polizeivollzugsdienst/100 Verwaltungsdienst) planmäßig in den Ruhestand treten. 7. Berücksichtigt die Bundesregierung die bis 2021 zu erwartenden Pensionierungen bei der Einstellung von Bundespolizeianwärterinnen und -anwärtern? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5480 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind in den vergangenen fünf Jahren aus anderen Gründen als einer Pensionierung aus der Bundespolizei ausgeschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Aus anderen Gründen als einer Pensionierung sind in den vergangenen fünf Jahren 1 699 Beamtinnen und Beamte ausgeschieden. Die sonstigen Abgänge verteilen sich wie folgt (PVD = Polizeivollzugsdienst; VD = Verwaltungsdienst): Bis 09/2018 – 169 (144 PVD/25 VD) 2017 – 314 (282 PVD/32 VD) 2016 – 303 (264 PVD/39 VD) 2015 – 274 (243 PVD/31 VD) 2014 – 317 (269 PVD/48 VD) 2013 – 322 (289 PVD/33VD) a) Wie viele davon sind zu Polizeien der Länder gewechselt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2013 sind bis einschließlich 1. September 2018 insgesamt 169 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu den Polizeien der Länder gewechselt. Diese Versetzungen kommen in der Regel nur mit einem entsprechenden Tauschpartner zustande. Nachfolgend die Aufschlüsselung nach Jahren: Bis 09/2018 – 11 2017 – 26 2016 – 34 2015 – 33 2014 – 33 2013 – 32 Statistische Angaben zu den einzelnen Ländern werden nicht erfasst. b) Wie viele davon sind zu anderen Sicherheitsbehörden des Bundes gewechselt (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln)? Im Zeitraum von 2013 bis einschließlich 1. September 2018 sind insgesamt 32 Beamtinnen und Beamte von der Bundespolizei zu anderen Behörden des Bundes gewechselt, davon 29 zu Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Insgesamt 3 Beamtinnen und Beamte sind zur Bundeswehr versetzt worden. BKA BfV BSI BND ZOLL MAD 2013 4 2014 1 1 1 1 2015 5 1 3 2016 6 2 2017 2 2018 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5480 9. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Polizeien der Länder sind in den vergangenen fünf Jahren zur Bundespolizei gewechselt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? In den vergangenen fünf Jahren sind 135 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von den Polizeien der Länder zur Bundespolizei versetzt worden. Eine detaillierte Darstellung ist in der Anlage 3 enthalten. 10. Wie viele Beamtinnen und Beamte anderer Sicherheitsbehörden des Bundes sind in den vergangenen fünf Jahren zur Bundespolizei gewechselt (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln)? In den vergangenen fünf Jahren sind 24 Beamtinnen und Beamte anderer Sicherheitsbehörden des Bundes zur Bundespolizei versetzt worden. BKA BfV BSI BND ZOLL MAD 2013 2014 1 2 2015 2 2016 1 2 1 2017 4 1 1 2018 5 3 1 11. Wie hat sich die Zahl der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in den letzten fünf Jahren bei der Bundespolizei entwickelt (bitte nach Jahren und Laufbahn aufschlüsseln)? Die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei der vergangenen fünf Jahre stellt sich wie folgt dar (hPVD = höherer Polizeivollzugsdienst; gPVD = gehobener Polizeivollzugsdienst; mPVD = mittlerer Polizeivollzugsdienst): 09/2018 – 7 335 (16 hPVD/1 385 gPVD/5 934 mPVD) 01/2018 – 6 035 (4 hPVD/1 115 gPVD/4 916 mPVD) 01/2017 – 4 663 (4 hPVD/983 gPVD/3 676 mPVD) 01/2016 – 3 260 (0 hPVD/647 gPVD/2 613 mPVD) 01/2015 – 2 612 (1 hPVD/565 gPVD/2 046 mPVD) 01/2014 – 2 123 (2 hPVD/535 gPVD/1 586 mPVD) 01/2013 – 1 745 (1 hPVD/532 gPVD/1 212 mPVD) 12. Wie viele Personen haben in den vergangenen fünf Jahren eine Laufbahnausbildung bei der Bundespolizei begonnen (bitte nach Jahren und Laufbahn aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern in den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei der vergangenen fünf Jahre stellt sich wie folgt dar: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5480 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bis 09/2018 – 2 881 (12 hPVD/550 gPVD/2 319 mPVD) 2017 – 2 639 (0 hPVD/375 gPVD/2 264 mPVD) 2016 – 2 402 (4 hPVD/544 gPVD/1 854 mPVD) 2015 – 1 513 (0 hPVD/282 gPVD/1 213 mPVD) 2014 – 1 085 (1 hPVD/204 gPVD/880 mPVD) 2013 – 980 (1 hPVD/200 gPVD/779 mPVD) 13. Wie viele Personen haben in den vergangenen fünf Jahren ihre Laufbahnausbildung bei der Bundespolizei abgebrochen? Wie hoch ist insofern die Abbruchquote bei der Laufbahnausbildung der Bundespolizei (bitte nach Jahren und Laufbahn aufschlüsseln)? In den vergangenen fünf Jahren (Zeitraum 2013 – 2017) haben 725 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei ihre Laufbahnausbildung abgebrochen. Die Aufschlüsselung nach Jahren stellt sich wie folgt dar: 09/2018 – 160 (0 hPVD/14 gPVD/146 mPVD) 2017 – 273 (4 hPVD/38 gPVD/235 mPVD) 2016 – 179 (0 hPVD/30 gPVD/149 mPVD) 2015 – 93 (1 hPVD/14 gPVD/79 mPVD) 2014 – 115 (0 hPVD/13 gPVD/102 mPVD) 2013 – 65 (0 hPVD/14 gPVD/41 mPVD) In der Laufbahnausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst ergibt sich eine durchschnittliche Abbrecherquote von 7 Prozent und im mittleren Polizeivollzugsdienst von 9 Prozent. 14. Wie viele Personen haben in den vergangenen fünf Jahren ihre Laufbahnausbildung bei der Bundespolizei erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Jahren und Laufbahn aufschlüsseln)? Die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei , die in den vergangenen fünf Jahren ihre Laufbahnausbildung bei der Bundespolizei erfolgreich abgeschlossen haben, stellt sich nach Jahren untergliedert wie folgt dar: 09/2018 – 1 226 (0 hPVD/227 gPVD/999 mPVD) 2017 – 910 (0 hPVD/177 gPVD/733 mPVD) 2016 – 781 (0 hPVD/162 gPVD/619 mPVD) 2015 – 693 (1 hPVD/170 gPVD/522 mPVD) 2014 – 396 (1 hPVD/135 gPVD/260 mPVD) 2013 – 517 (0 hPVD/183 gPVD/334 mPVD) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5480 15. Berücksichtigt die Bundespolizei bei der Einstellung von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern bereits die zu erwartende Abbruchquote? Wenn nein, wieso nicht? Ja. 16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundespolizei zur Nachwuchsgewinnung? Hat die Bundespolizei in den vergangenen fünf Jahren Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung durchgeführt? Die Bundespolizeiakademie setzt bundesweit disloziert Einstellungsberaterinnen und -berater ein, die zur Bewerberansprache Nachwuchswerbestände auf Messen, in Berufsinformationszentren, bei Veranstaltungen wie dem „Tag der offenen Tür“ bei Behörden, dem „Hessentag“, dem „Tag der Nordrhein-Westfalen“ u. v. m. betreiben. Auch in Schulen werden Informationsveranstaltungen angeboten . Das Bundespolizeipräsidium hat zur Ergänzung der Werbemaßnahmen der Bundespolizeiakademie im Jahr 2013 ein Kommunikationskonzept zur Nachwuchsgewinnung für die Bundespolizei entwickelt und implementiert. Schwerpunkt dieses Konzeptes ist die Nutzung von Online-Kommunikation. Durch eine eigene Homepage für die Nachwuchswerbung (www.komm-zurbundespolizei .de) als Informationsmedium und einen Facebook-Account als Kommunikationsmedium wird die Zielgruppe der Nachwuchsgewinnung direkt angesprochen und kann mit der Bundespolizei in Kontakt treten, um Fragen zur Bewerbung, zum Auswahlverfahren und den Einsatzbereichen der Bundespolizei zu stellen. Darüber hinaus werden Karriere-Kanäle auf Instagram und YouTube genutzt. Flankiert wird die Online-Kommunikation durch PR-Maßnahmen wie beispielsweise Veranstaltungsreihen wie „Coffee with a cop“ an Bahnhöfen oder besondere Aktionen auf neuralgischen Plätzen in Großstädten (z. B. eine „Face to Face“-Kletterwand). 17. Ergreift die Bundespolizei spezielle Maßnahmen zur Werbung von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern mit Migrationshintergrund? Die Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund nimmt in der Bundespolizei einen großen Stellenwert ein. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt und die weitere Erhöhung des Anteils an Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund wird angestrebt. Seit Anfang 2010 hat die Bundespolizei ihre Bemühungen zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund deutlich verstärkt. So kooperiert die Bundespolizei z. B. im Rahmen von zwei Projekten zur Nachwuchsgewinnung in der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt (Main) und in der Bundespolizeidirektion München erfolgreich vor Ort mit den für Integration zuständigen Einrichtungen/Migrantenselbstorganisationen und ausgewählten Schulen, die einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund haben. Zugleich wurden die Werbemaßnahmen (z. B. Radiowerbung , Plakataktionen) deutlich verstärkt und die Zahl der Ausbildungsberater erhöht, um diesen Adressatenkreis besser zu erreichen. Die Zielstellung besteht darin, den Schülern den Polizeiberuf aber auch die Verwendungsmöglichkeiten in der Verwaltung der Bundespolizei näher zu bringen, um sie für eine Ausbildung bei der Bundespolizei zu gewinnen. Das Interesse von Schülerinnen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5480 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Schülern mit Migrationshintergrund an einer Tätigkeit bei der Bundespolizei ist durch diese Maßnahmen an diesen Schwerpunktdienststellen deutlich gestiegen . Auch im Rahmen des Kommunikationskonzeptes für die Nachwuchsgewinnung wird diese Zielgruppe besonders angesprochen. Im Rahmen dieses Konzeptes werden Online-Werbeschaltungen zeitweise speziell für diese Zielgruppe ausgesteuert . Die Bundespolizei steht zudem Bewerbungen von ausländischen Polizisten auf Übernahme in den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei positiv gegenüber. 18. Wie evaluiert die Bundespolizei ihre Maßnahmen zur Gewinnung von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern? Die Evaluation der Nachwuchsgewinnung stützt sich auf verschiedene Informations - und Auswertungsquellen. Die Bundespolizeiakademie befragt die Teilnehmer der Auswahlverfahren mit einem Fragebogen dazu, wie sie auf die Bundespolizei als Arbeitgeberin aufmerksam geworden sind. Im Rahmen der Online-Werbung werden Auswertungen/Statistiken von den Agenturen, die mit der Umsetzung der Werbung beauftragt werden (aus Rahmenverträgen mit dem Bundespresseamt) zur Verfügung gestellt. Die Anbieter aus dem Bereich Social-Media stellen ebenfalls statistische Auswertungen zur Verfügung . Über das Software-Tool „Piwik“ kann ebenfalls eine Auswertung der Nutzung der Microsite www.komm-zur-bundespolizei.de erfolgen. Sämtliche statistische Auswertungen werden mit dem Bewerberverhalten abgeglichen und können so Auskunft über den Erfolg der Werbung geben. 19. Wie viele der Absolventen einer Laufbahnausbildung bei der Bundespolizei bleiben bis zum Eintritt in den Ruhestand im Dienst der Bundespolizei (bitte nach Laufbahn aufschlüsseln)? In einem Kalenderjahr verlassen durchschnittlich 30 Beamtinnen und Beamte im gehobenen Polizeivollzugsdienst und ca. 170 Beamtinnen und Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes die Bundespolizei vor Eintritt des Ruhestandes. Diese Abgänge werden jährlich durch Absolventen ersetzt. Detailliertere statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden in der Bundespolizei nicht vorgehalten. 20. Bestehen Überlegungen die Anzahl der Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei zu erhöhen? Wenn ja, in welchen Bereichen und ab welchem Zeitpunkt? Die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei ergibt sich aus dem Haushaltsplan. Daher kann die Anzahl der Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei nur erhöht werden, wenn durch den Haushaltsgesetzgeber zusätzliche Tarifstellen zur Verfügung gestellt werden. Seit der Haushaltsaufstellung 2016 beantragt die Bundespolizei einen deutlichen Aufwuchs an Tarifstellen. Diesen Anmeldungen hat der Haushaltsgesetzgeber bislang nicht entsprochen. Für den Fall einer Bewilligung zusätzlicher Stellen durch den Haushaltsgesetzgeber könnte der Polizeivollzugsdienst von administrativen Aufgaben (z. B. in den Zentralen Bearbeitungsstellen für Fahrgelddelikte, im Bereich von Infrastruktur- und Liegenschaftsaufgaben) entlastet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5480 21. Hat die Bundespolizei nach Auffassung der Bundesregierung einen erhöhten Fachkräftebedarf? Welche Maßnahmen ergreift die Bundespolizei zur Fachkräftegewinnung? Die Bundespolizei ist in vielen Bereichen auf Fachkräfte und spezialisiertes Personal angewiesen. Davon erfasst sind insbesondere die Bereiche IT, Polizeitechnik aber auch hochspezialisierte Bereiche wie zum Beispiel der Flugbetrieb der Bundespolizei oder der Bereich SEE. Die Bundespolizei unternimmt große Anstrengungen zur Gewinnung von Fachpersonal . Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Gewinnung von IT- Spezialisten, da eine Qualifizierung von Mitarbeitern durch die Bundespolizeiakademie in originärer Aufgabenwahrnehmung nicht erfolgen kann. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Werbung werden genutzt, beispielhaft wären zu nennen: Stellenausschreibungen, die in Printmedien oder verschiedenen Online-Portalen veröffentlicht werden, Online-Auftritte der Bundespolizei (u. a. auch Facebook, Instagram, Twitter), insbesondere für IT-Fachkräfte und Polizeitechniker, Teilnahme an Berufs- u. Fachmessen sowie Auftritten an Lehreinrichtungen, Nutzung von Flyern. Die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen geschaffenen Möglichkeiten (z. B. Fachkräftegewinnungsgesetz) werden durch die Bundespolizei vollumfänglich genutzt. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Möglichkeiten der Zahlung eines Personalgewinnungszuschlages und die Verbeamtung im ersten Beförderungsamt. Die Erweiterung von Maßnahmen zur Gewinnung von Fachpersonal wird gegenwärtig geprüft (z. B. Kooperationen mit Universitäten und Fachhochschulen). 22. Wie viele Stellen im Bereich der Informationstechnologien (IT) sind bei der Bundespolizei mit Stand zum 10. Oktober 2018 nicht besetzt? Zum 10. Oktober 2018 sind im Bereich der Abteilung 5 (Zentrum für Informations - und Kommunikationstechnik) im Bundespolizeipräsidium 119 Dienstposten nicht besetzt. Derzeit sind 15 Ausschreibungen extern und 5 Ausschreibungen intern veröffentlicht , um 26 Vakanzen im Bereich der Abteilung 5 zu schließen. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Attraktivität der Bundespolizei als Arbeitgeber im Vergleich mit der Privatwirtschaft, insbesondere in Spezialgebieten wie dem IT-Bereich? Die Bundespolizei konkurriert bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Privatwirtschaft. Gegenüber anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zeichnet die Bundespolizei ein vielfältiges Aufgabenspektrum mit Spezialeinheiten, Flugdienst, Aufgaben auf See, Auslandsverwendungen u. v. m. aus. Auch die Heilfürsorge im Bereich der Krankenversorgung ist gegenüber vielen anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ein Vorteil, der sich für die Angehörigen auch finanziell bemerkbar macht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5480 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gegenüber der Privatwirtschaft bietet die Bundespolizei den Vorteil eines sicheren Arbeitsplatzes als Beamtin oder Beamter. Auch der Gedanke, für die Sicherheit des Landes und der Bürgerinnen und Bürger einzutreten, sowie eine abwechslungsreiche Tätigkeit spielt bei der Entscheidung für eine Verwendung bei der Bundespolizei häufig eine Rolle. Dennoch ist die Bundespolizei gegenüber Arbeitgebern in der freien Wirtschaft mit Blick auf die Bezahlung – insbesondere bei besonders umworbenen Beschäftigungsgruppen wie beispielsweise dem IT-Personal – trotz bestehender zusätzlicher Anreize im Nachteil. 24. In wie vielen Fällen und in welchen Bereichen hat die Bundespolizei in den vergangenen fünf Jahren projektgebunden mit privaten Dienstleistern, Freiberuflern etc. zusammengearbeitet? Sieht die Bundesregierung in derartiger Zusammenarbeit eine Möglichkeit, den Bedarf an Fachkräften bei der Bundespolizei zu kompensieren? Die Bundespolizei hat in den Jahren 2013 – 2018 in 14 Fällen projektgebunden mit privaten Dienstleistern zusammengearbeitet. Mit Ausnahme einer Zusammenarbeit bei der Reiterstaffel der Bundespolizei sind alle Fälle dem Bereich IT zuzuordnen. Die projektgebundene Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern verringert kaum oder nur gering den Bedarf an Fachkräften. In der Regel werden mittels Projekten neue Produkte oder Prozesse eingeführt, d. h. das zu Beginn eines Lebenszyklus notwendige Spezialwissen muss extern generiert werden. Die internen Fachkräfte sind ebenfalls Bestandteil des jeweiligen Projektes und übernehmen anschließend den Betrieb und gegebenenfalls die Fortentwicklung. 25. Bietet die Bundespolizei Beamtinnen und Beamten (im Rahmen der dienstlichen Möglichkeit) Arbeitsformen wie Telearbeit oder Home-Office-Lösungen ? Wenn ja, in welchen Bereichen? In der Bundespolizei bestehen Möglichkeiten zur alternierenden Telearbeit oder zu mobiler Arbeit überall dort, wo die Aufgaben auch in der Form alternierender Telearbeit oder in mobiler Arbeit erfüllt werden können. Naturgemäß ausgenommen sind operative polizeiliche Aufgaben wie z. B. Kontroll- und Streifentätigkeit . 26. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung geboten, das Angebot von alternativen Arbeitsformen bei der Bundespolizei auszubauen, u. a. um die Attraktivität der Bundespolizei als Arbeitgeber zu erhöhen? Zur Steigerung der Attraktivität der Bundespolizei wird auch der Ausbau von alternativen Arbeitsformen verfolgt. 27. Wie hat sich die Krankheitsquote bei der Bundespolizei in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)? Die Krankenquote in der Bundespolizei hat sich basierend auf der jährlichen Meldung der Bundespolizei zur Krankenstatistik für die unmittelbare Bundesverwaltung in den vergangenen fünf Jahren wie folgt entwickelt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5480 2017 – 9,19 Prozent 2016 – 9,67 Prozent 2015 – 9,94 Prozent 2014 – 9,03 Prozent 2013 – 9,08 Prozent 28. Wie viele Beamte und Beamtinnen der Bundespolizei sind mit Stand zum 10. Oktober 2018 voll einsatzfähig (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)? Die Fragestellung wurde für die Beantwortung im Sinne der Dienstfähigkeit ausgewertet . Sowohl personalwirtschaftlich als auch beamtenrechtlich ist der Begriff Einsatzfähigkeit nicht zu bewerten. Die gewünschten Informationen zum Stichtag 1. Oktober 2018 können der beigefügten Anlage 4 entnommen werden. Krankheiten wurden nicht erfasst, sofern sie nicht eine dauerhafte Minderung der Dienstfähigkeit zur Folge haben. Die Antwort zu dieser Frage wird in der Anlage um Angaben ergänzt, welche mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, da sie Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische Bewertungen sowie auf Einsatzschwerpunkte zulassen. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zukünftig nachhaltig negativ beeinflussen. Die Angaben sind daher nicht zur Veröffentlichung bestimmt.* 29. Wie viele Beamte und Beamtinnen der Bundespolizei sind mit Stand zum 10. Oktober 2018 eingeschränkt einsatzfähig (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln )? Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 30. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei waren aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit etc. mit Stand zum 10. Oktober 2018 vom Dienst freigestellt (bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)? Zum Stichtag 10. Oktober 2018 waren 398 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot oder einer sonstigen Abwesenheit mit familiärem Bezug vom Dienst freigestellt. Da die Frage bezogen auf einen Stichtag gestellt wird, erübrigt sich eine Aufschlüsselung nach Monaten und Jahren. 31. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei waren aufgrund von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit Stand zum 10. Oktober 2018 vom Dienst freigestellt (bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)? Die Bundespolizei setzt Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich innerdienstlich um, sodass eine Freistellung regelmäßig nicht erfolgt. Fortbildungsmaßnahmen bei externen Anbietern, behördlich oder privatwirtschaftlich, sind als Dienst anzusehen und werden entsprechend beamtenrechtlicher Vorschriften in der Regel über Abordnungen oder Dienstreisen umgesetzt. Eine Freistellung auf eigenen Wunsch (z. B. für ein Studium, Bildungsreisen) kann unabhängig davon gewährt werden. Erhebungen hierzu erfolgen nicht. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5480 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei waren aufgrund von Abordnungen in Bundesministerien und andere Bundesbehörden mit Stand zum 10. Oktober 2018 vom Dienst freigestellt (bitte nach Behörden aufschlüsseln )? Mit Stand vom 1. Oktober 2018 sind 71 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei zu Bundesministerien und anderen Bundesbehörden abgeordnet . Die Aufschlüsselung nach Behörden stellt sich wie folgt dar: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 11 Deutscher Bundestag 30 Bundeskriminalamt 7 Auswärtiges Amt 4 Bundesamt für Verfassungsschutz 2 Bundesverwaltungsamt 13 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 2 Bundesamt für Steuern 1 Bundessprachenamt 1 33. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei waren aufgrund von Auslandseinsätzen mit Stand zum 10. Oktober 2018 nicht in ihren eigentlichen Dienststellen anwesend (bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)? Die Monatsstatistik für den Stichtag 1. Oktober 2018 befindet sich derzeit noch in der Erstellung. Die aktuelle Monatsstatistik zum Stand 1. September 2018 weist 461 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aus, die im Rahmen eines Auslandseinsatzes nicht in ihren Stammdienststellen zur Verfügung standen. Da die Frage bezogen auf einen Stichtag gestellt wird, erübrigt sich eine Aufschlüsselung nach Monaten und Jahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333