Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5498 19. Wahlperiode 06.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5183 – Entführungen in Niger und Nigeria V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. April 2018 wurde in der Nähe der Landgemeinde Inatès in Niger ein deutscher Entwicklungshelfer verschleppt, mutmaßlich von Islamistinnen und Islamisten. Das Entführungsopfer ist Mitarbeiter der in Bonn ansässigen privaten Hilfsorganisation „Help“ (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrungin -niger-schicksal-von-deutscher-geisel-unklar.306b05da-d709-4fd8-b55cd 8e4e8d6325d.html). Am 16. April 2018 haben Bewaffnete im Norden Nigerias zudem einen deutschen Mitarbeiter einer örtlichen Baufirma gekidnappt. Ein Polizist, der den Deutschen begleitet hatte, ist nach Angaben eines Behördensprechers bei dem Überfall getötet worden (www.tagesschau.de/ausland/nigeria-entfuehrung- 103.html). Zeitgleich waren im Rahmen der Militärübung Flintlock 2018 Angehörige der Bundeswehr in Niger präsent. Ob ein Zusammenhang zwischen den Entführungen und Flintlock 2018 besteht, ist noch unklar. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Entführungsfällen und Geiselnahmen deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Dies dient dem Schutz betroffener Personen. Bei einer Veröffentlichung entsprechender Informationen könnte Leib und Leben der betroffenen Personen einer zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt werden. Es bestünde das Risiko einer Verletzung von Grundrechten Dritter. Nach gründlicher Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses und des Grundrechtsschutzes Dritter veröffentlicht die Bundesregierung daher keine Details zu diesen Fällen. 1. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu Aufenthalt und Gesundheitsstatus des am 11. April 2018 in der Nähe von Inatès in Niger entführten deutschen Entwicklungshelfers machen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5498 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu Aufenthalt und Gesundheitsstatus des am 16. April 2018 im Norden Nigerias entführten deutschen Mitarbeiters einer örtlichen Baufirma machen? Die Entführung in Nigeria endete am 5. Mai 2018 mit der Freilassung des Geschädigten . Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 3. Inwiefern hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Entführungen die in Niger stationierten bzw. an der Übung Flintlock 2018 beteiligten Soldaten der Bundeswehr informiert oder um eine Einschätzung gebeten? Die Bundesregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um das Leben deutscher Staatsangehöriger zu schützen, die Opfer einer Geiselnahme oder Entführung im Ausland werden. Dazu gehören die Information relevanter Stellen und die Gewinnung von Informationen, die zum Lagebild und zur Lagelösung beitragen können, ebenso wie die Warnung potentiell gefährdeter Personenkreise. 4. Inwiefern hat die Bundesregierung jeweils einen Einsatz des Kommando Spezialkräfte (KSK) zur Rettung oder Evakuierung deutscher Staatsbürger in Niger bzw. Nigeria erwogen? Die Bundesregierung erwägt grundsätzlich alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die geeignet sind, das Leben von entführten deutschen Staatsangehörigen zu schützen. 5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über einen möglichen Zusammenhang zwischen Flintlock 2018 bzw. der Präsenz der Bundeswehr in Niger und den Entführungen vor bzw. kann sie diesen ausschließen, und wie kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333