Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5499 19. Wahlperiode 06.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5151 – Kenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich der Smartphone-App EGM Mobil V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kritikerinnen und Kritiker des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan können auch in Deutschland mittels einer Smartphone-App an die türkische Polizei denunziert werden. Die Smartphone-Anwendung, über die das ARD-Magazin „Report Mainz“ am 25. September 2018 berichtete, heißt „EGM Mobil“, die Abkürzung steht für Emniyet Genel Müdürlügü, die Zentralbehörde der türkischen Polizei. Die App kann kostenlos im Google-Play-Store und im App- Store von Apple heruntergeladen werden. Sie ermöglicht es, Kritikerinnen und Kritiker der türkischen Regierung oder vermeintliche Unterstützer von Organisationen , die in der Türkei als terroristisch gelten, etwa aufgrund von Kommentaren in sozialen Netzwerken direkt bei den türkischen Behörden anzuzeigen. In einer Eingabemaske können Name, E-Mail-Adresse, der Grund der Denunziation und – wenn bekannt – die Adresse des Gemeldeten angegeben werden. Auch Fotos und Dokumente können mitgeschickt werden. Im Falle einer Einreise in die Türkei droht den so Denunzierten im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine Festnahme. Der Vertrauensanwalt des türkischen Konsulats in München, Serdal Altuntas, erklärte gegenüber „Report Mainz“, er habe dieses Verfahren, dass Anzeigen „von überall aus der Welt aus“ ermögliche , immer wieder bei Gesprächen in der Türkei und in Deutschland vorangetrieben . „Denn es kann nicht sein, dass jemand, der hier in Deutschland eine strafbare Handlung eines Türkischstämmigen gefunden hat, diese erst in der Türkei zur Strafanzeige bringen darf“, so Altuntas (www.swr.de/report/denunziationper -spitzel-app-wie-erdogan-angst-und-misstrauen-in-deutschland-saet/text-desbeitrags -denunziation-per-spitzel-app/-/id=233454/did=22334358/mpdid=2252 6168/nid=233454/1hkbbvm/index.html). Nach türkischem Recht können nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bereits Äußerungen als Straftaten gewertet werden, die in Deutschland durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Zudem wird in der Türkei auch eine Reihe von Organisationen als terroristisch verfolgt, deren Unterstützung in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5499 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Aufrufe und Aufforderungen der türkischen Regierung oder türkischer Behörden an türkische Bürgerinnen und Bürger im Ausland, vermeintliche Unterstützerinnen und Unterstützer von in der Türkei als terroristisch geltenden Vereinigungen im Ausland gegenüber der türkischen Justiz, diplomatischen Vertretungen oder Behörden zu melden oder anzuzeigen, sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11576 sowie auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1869. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus derzeit keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, so auch nicht zur App Emniyet Genel Müdürlügü (EGM). 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Smartphone-App EGM Mobil? a) Was sind die genauen Funktionen dieser App im Einzelnen? b) Seit wann existiert diese App, und seit wann und wo ist sie erhältlich? c) Auf wessen Initiative hin wurde diese App von wem entwickelt? d) Welche möglichen Verbindungen zwischen dieser App und staatlichen Institutionen der Türkei sind der Bundesregierung bekannt? e) Wie wird diese App beworben, und inwieweit werben staatliche Stellen der Türkei für ihre Verwendung? f) Wird der Inhalt von Datenübermittlungen in der App selbst oder beim Anbieter gespeichert, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Datensicherheit beim Anbieter? g) Wie verbreitet ist diese App in Deutschland? Die Fragen 2a bis 2g werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist die Smartphone-Anwendung „EGM Mobil“ bekannt. Es handelt sich um eine Anwendung der Zentralbehörde der türkischen Polizei, die seit 2016 in den App-Stores von Apple und Google angeboten wird. Über diese App können online Strafanzeigen erstattet sowie Fotos und Dokumente hochgeladen werden. Daneben können über die App etwa die Adresse der nächsten türkischen Polizeidienststelle und Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen für den türkischen Polizeidienst abgefragt oder Falschparker mitgeteilt werden. Auch die Verletzung von Menschenrechten kann angezeigt werden. Angaben zum Umgang mit den Daten sowie die Verbreitung der Anwendung in Deutschland sind der Bundesregierung nicht bekannt. 3. Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei bereits zu Festnahmen oder Befragungen von Personen, deren Daten durch die App EGM Mobil an die türkische Polizei übermittelt wurden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit es in der Türkei zu Festnahmen oder Befragungen von Personen kam, die auf der Übermittlung von Daten über die App „EGM Mobil“ beruhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5499 4. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Bereitstellung bzw. Verwendung der App EGM Mobil? a) Inwiefern erwartet die Bundesregierung eine Zunahme von Denunziationen regierungskritischer Türkeistämmiger durch die App gegenüber türkischen Sicherheitsbehörden? b) Inwiefern erwartet die Bundesregierung Schwierigkeiten für kritische türkische bzw. türkeistämmige Bürgerinnen und Bürger, die mittels der App denunziert worden sind, bei ihrer Einreise in die Türkei? c) Inwiefern befürchtet die Bundesregierung Sicherheitsgefährdungen türkischer bzw. türkeistämmiger Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei ihrer Denunziation durch die App? Die Fragen 4a bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Es ist bisher nicht ersichtlich, dass die Nutzung der Anwendung an sich (das heißt bei Betrachtung unabhängig von den über sie übermittelten Inhalten) problematisch sein könnte. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie als Medium verwendet wird, um Regierungskritikerinnen und -kritiker zu denunzieren. Auch liegen der Bundesregierung keine Daten vor, inwieweit Einreisesperren deutscher Staatsangehöriger in die Türkei möglichweise auf die Übermittlung von Daten über die Smartphone Anwendung „EGM Mobil“ zurückgehen. 5. Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung die Verwendung der App unter den Tatbestand der Spionage fallen? Zur Feststellung, ob im Zusammenhang mit der Smartphone Anwendung ein Anfangsverdacht für eine in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof fallende Straftat vorliegt, hat der Generalbundesanwalt einen Prüfvorgang angelegt. 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der mit der App EGM Mobil verbundenen Möglichkeit, auch in Deutschland lebende Personen aufgrund vermeintlicher Straftaten an die türkische Polizei zu melden ? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Inwieweit hält die Bundesregierung die Verwendung der App EGM Mobil für geeignet, den öffentlichen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland zu stören? Die Bundesregierung betont gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der türkischen Regierung, dass politische und gesellschaftliche Konflikte in der Türkei nicht in Deutschland ausgetragen werden dürfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5499 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwiefern hält die Bundesregierung es für geboten, Maßnahmen gegen die Verwendung der App EGM Mobil zu ergreifen? a) Welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung , die Verwendung der App EGM Mobil innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden? b) Inwieweit wird die Bundesregierung die App EGM Mobil gegenüber der türkischen Regierung thematisieren? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333