Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 2. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5518 19. Wahlperiode 06.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Manuel Höferlin, Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4976 – Pläne der Bundesregierung zur Digitalisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die fortschreitende Digitalisierung stellt Deutschland vor neue Aufgaben und Herausforderungen. Leistungsfähige digitale Netze, eine zukunftsorientierte Bildungspolitik, sowie eine moderne Infrastruktur setzen eine zielführend organisierte Digitalisierungsoffensive voraus. Im Haushaltsgesetz von 2018 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, eine investive Zuwendung in Höhe von 2,4 Mrd. Euro für das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zu leisten. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ vom 26. Juli 2018 führt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Punkt 5.3. aus, dass durch die Bildung des Sondervermögens der Verwaltungsaufwand beim Bund nur geringfügig erhöht werden würde. Angesichts des großen Verwaltungsaufwandes und getrennter Ressortzuständigkeiten muss dies nach Ansicht der Fragesteller bezweifelt werden. Mit der Verkündung der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) im Jahr 2014 wurde der rechtliche Rahmen für einen digitalen Binnenmarkt innerhalb der EU geschaffen. Im Jahr 2017 hat der Bundestag mit einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit Artikel 91c GG die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die digitale Verwaltung geschaffen, die bei dem im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz = OZG) bereits Anwendung fand. Aus unserer Sicht ist eine einheitliche Strategie der Bundesregierung beim Thema E-Government jedoch nach wie vor nicht erkennbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5518 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode So nimmt Deutschland beim E-Government-Ranking der EU im Schwerpunktbereich „Digitale öffentliche Dienste“ nur den 20. Platz von insgesamt 28 Mitgliedstaaten ein (Bericht über den Stand der Digitalisierung in Europa 2017 – Länderprofil Deutschland). Damit bleibt Deutschland eines der EU-Länder mit der geringsten Onlineinteraktion zwischen Behörden und Bürgern bzw. Unternehmen . Einerseits verhindert die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland, dass eine kohärente und flächendeckende elektronische Verwaltung verwirklicht wird. Andererseits werden auf EU-Ebene getroffene Vereinbarungen nicht konsequent in nationales Recht gegossen. So wurde durch die Verfügung der Bundesnetz-agentur (BNetzA) Nr. 208/2018, die Nutzung von VideoIdent zur Beantragung von eIDAS-Vertrauensdiensten, wie z. B. der qualifizierten Fernsignatur , massiv einschränkt. Da diese Einschränkung jedoch nur für nationale Anbieter gilt, andere europäische Anbieter jedoch weiterhin mit VideoIdent am deutschen Markt agieren können, entsteht für Deutschland nach Ansicht der Fragesteller ein unnötiger Wettbewerbsnachteil. Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung verteilt sich insgesamt auf ein undurchschaubares Geflecht aus Kommissionen, Räten und eigenen Abteilungen oder ausgelagerten Gremien der verschiedenen Ressorts. Öffentlich bekannt sind bisher unter anderem: der Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung, die Datenethikkommission, der Digitalrat, die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Abteilung Digitalisierung im Bundeskanzleramt sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz. 1. Zu ihrer Digitalisierungsstrategie: a) Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Einrichtung einer Gesellschaft des öffentlichen Rechts als Alternative zum IT-Planungsrat? Nein. Vielmehr planen Bund und Länder eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts zu errichten, die den IT-Planungsrat organisatorisch unterstützen soll. Diese soll unter dem Namen FITKO (Föderale IT-Kooperation) in Frankfurt am Main voraussichtlich zum 1. Januar 2020 errichtet werden. Als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit wird die FITKO die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats stärken. b) Wie plant die Bundesregierung die IT-Konsolidierung durchzusetzen, und welche Zwischenziele müssen dafür erreicht werden? Gemäß dem am 20. Mai 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund umfasst die IT-Konsolidierung Bund drei Handlungsstränge mit den Zielen: 1. Beschaffungsbündelung: bis Ende 2018 90 Prozent der IT-Beschaffungen des Bundes über wenige zentrale Stellen abzuwickeln, 2. Betriebskonsolidierung: Bündelung des IT-Betriebs der unmittelbaren Bundesverwaltung bis Ende 2023, 3. Dienstekonsolidierung: bis Ende 2025 maximal zwei Basis- bzw. Querschnittsdienste (z. B. Elektronische Akte (E-Akte) oder Personalverwaltungssysteme) für die gleiche Funktionalität anzubieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5518 Dabei gebührt der Erhöhung der IT-Sicherheit, die mit der IT-Konsolidierung als ein wesentliches querschnittliches Ziel erreicht werden soll, durchgängig besondere Aufmerksamkeit. c) Welche Veränderung in der Kompetenzverteilung zwischen den Bundesbehörden soll bei der Weiterentwicklung der Projektorganisation IT-Konsolidierung des Bundes erfolgen? Bei der Weiterentwicklung der Projektorganisation wird das Controlling (bisher Teilprojekt 4) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verlagert. Das Teilprojekt 4 wird nach der Verlagerung der Aufgaben beendet. d) Welche Risiken sieht die Bundesregierung beim Prozess der IT-Konsolidierung des Bundes? Die Bundesregierung sieht insbesondere die folgenden Risiken der IT-Konsolidierung Bund: Leistungsfähigkeit der IT-Dienstleister wird nicht planmäßig Anfang 2019 erreicht , dadurch erhöhte Projektkosten Behörden fehlen eigene Ressourcen für die Konsolidierungsprojekte, dadurch erhöhte Projektkosten durch verstärkten Einsatz Externer Ertüchtigung der Fachanwendungen komplexer als erwartet, dadurch Verlängerung der Projektlaufzeiten und erhöhte Projektkosten durch den verstärkten Einsatz Externer Aufgrund der Strategie einer zunehmenden Anzahl von Unternehmen, ihre Anwendungen und Dienste nicht mehr lokal, sondern nur noch als Cloud-Lösung anzubieten, sind ggf. nicht mehr alle notwendigen Sicherheitsanforderungen der Bundesverwaltung umsetzbar und die jeweiligen Software-Produkte damit nicht mehr für den Einsatz in der Bundesverwaltung geeignet. e) Wie gedenkt die Bundesregierung diesen zu begegnen? Die Bundesregierung begegnet den oben genannten Risiken insbesondere durch die Etablierung des neuen Handlungsstrangs „Ertüchtigung der IT-Dienstleister“, durch eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel und die Neuorganisation des Gesamtprojekts. f) Plant die Bundesregierung die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“? Wenn nein, warum nicht? Für das Sondervermögen selbst ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht beabsichtigt . Die Wirtschaftlichkeitsprüfung und Evaluierung erfolgt vielmehr auf der Ebene der aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen im Bereich des Gigabitnetzausbaus und des DigitalPakts Schule. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5518 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Wie hoch sind die Projektausgaben für die Erstbefähigung der BWI GmbH? Die Projektausgaben für die Erstbefähigung der BWI GmbH im Zeitraum 2017 – 2023 betragen nach den aktuell vorliegenden Anforderungen und Aufgaben rund 308 000 Tsd. Euro. h) Plant die Bundesregierung Abweichungen der Projektausgaben für die IT- Konsolidierung des Bundes aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur “ zu finanzieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Umfang? Der Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (Digitalinfrastrukturfondsgesetz – DIFG) sieht keine Finanzierung von Abweichungen der Projektausgaben für die IT-Konsolidierung des Bundes aus dem Sondervermögen vor. i) Plant die Bundesregierung die Fortschrittsberichte des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ als vertraulich einzustufen? Wenn ja, warum? Nein. Die Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ begründet keine Berichtspflicht. j) Warum werden die Fortschrittsberichte über die Projektausgaben für die IT-Konsolidierung des Bundes als vertraulich eingestuft? Die Fortschrittsberichte der IT-Konsolidierung Bund werden nicht als vertraulich eingestuft. Sie werden nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. k) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der IT-Konsolidierung die Zusammenarbeit und Kompetenzverteilung zwischen BWI GmbH und Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)? l) Hält die Bundesregierung die Kompetenzverteilung zwischen BWI und ITZ für effizient? Die Fragen 1k und 1l werden gemeinsam beantwortet. Die IT-DL und die Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) haben ihre Zusammenarbeit stetig intensiviert und einen initialen gemeinsamen Produktkatalog erstellt. Die genaue Arbeits- und Funktionsteilung ist noch nicht abschließend definiert und wird im weiteren Projektverlauf spezifiziert. Die Rollen, Zusammenarbeit und Arbeitsteilung der IT-DL im IT-Leistungsverbund sowie der IT-DL mit der ZIB sind weiter zu konkretisieren und zu optimieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5518 m) Plant die Bundesregierung eine Reform der Form- und Beweisvorschriften durch Einführung einer neuen Vertrauensfunktion im elektronischen Rechtsverkehr? Wenn nein, warum nicht? Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz hat die Arbeitsgruppe Elektronischer Rechtsverkehr gebeten, einen Vorschlag für die Festlegung des für die Geschäftsprozesse der Justiz im elektronischen Rechtsverkehr erforderlichen Vertrauensniveaus zu erarbeiten. An dieser Arbeitsgruppe nehmen neben Vertretern der Länder auch Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz teil. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. n) Orientiert sich die Bunderegierung im Rahmen der digitalen Gesetzgebung an den Vorgaben der „Better Regulation Toolbox #23“ der EU- Kommission? Wenn nein, warum nicht? Die in der umfassenden Toolbox genannten Aspekte fließen in die Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Better Regulation ein. o) Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „Bessere Rechtsetzung“ des BMI? p) Hat das Projekt „Bessere Rechtsetzung“ des BMI aus Sicht der Bundesregierung Vorbildcharakter für weitere Projekte im Rahmen der digitalen Gesetzgebung? Die Fragen 1o und 1p werden gemeinsam beantwortet. Im Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat gibt es kein „Projekt Bessere Rechtsetzung“. Das Regierungsprogramm „Bessere Rechtsetzung“ wurde 2006 gestartet und wird seitdem im Bundeskanzleramt federführend betreut. 2. Zur Umsetzung von EU-Verordnungen: a) Gedenkt die Bundesregierung die nach § 11 Absatz 1 VDG i. V. m. Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) bestehenden Einschränkungen für nationale Anbieter von VideoIdent abzuschaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann? Der Einigung an die Mindestanforderungen und das Verfahren zur Videoidentifizierung gingen lange Abstimmungsprozesse voraus. Der nunmehr gefundene Kompromiss ermöglicht den Verbrauchern einen erweiterten Zugang zu Vertrauensdiensten . Die bestehenden Einschränkungen sind Sicherheitsbedenken geschuldet . Auch aufgrund der von deutschen Vertrauensdiensteanbietern und Wirtschaftsunternehmen vorgetragenen Wettbewerbsnachteile ist die Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weiterhin mit der Branche im Dialog, um alternative Lösungen zu erörtern, ohne dabei die Vorgaben an das erforderliche Sicherheitsniveau zu senken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5518 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie groß ist der Mehraufwand in der Verwaltung, der durch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 für die betroffenen Behörden entsteht, aus Sicht der Bundesregierung? c) Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von Mitteln zur Neueinstellung von Mitarbeitern in den Bundesbehörden, die durch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 neue Aufgaben erhalten? Wenn ja, wie viel? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2b und 2c werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich gilt in Bezug auf die Verordnung (EU) 910/2014, dass den anfallenden Kosten ein weitaus höheres Rationalisierungspotential gegenübersteht, das mit der Nutzung von Vertrauensdiensten verbunden ist. Durch die Nutzung von Vertrauensdiensten lassen sich wegen des Verzichts auf physische Dokumente Prozesse beschleunigen („medienbruchfrei“) und Sachkosten einsparen, etwa für Papier, Druckerfarbe oder Briefporto. Für den Bund entsteht Erfüllungsaufwand im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik als zuständige Aufsichtsstellen. Die Umsetzung der eIDAS-Verordnung bewirkt bei der Bundesnetzagentur einen um 1,57 Personaleinheiten erhöhten Personalbedarf infolge erweiterter Zuständigkeiten für die zusätzlichen Vertrauensdienste und die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wie Auditierung , repressive Aufsicht, Monitoring, gegenseitige Anerkennung/grenzüberschreitende Amtshilfe, Abstimmung mit Datenschutzbehörden und die Überwachung von Betriebseinstellungen. Beim Bundesamt für Informationstechnik sind 3 Personaleinheiten mit der Umsetzung der eIDAS-Verordnung befasst. Bei der Bundesnetzagentur sind derzeit 8 Personaleinheiten mit der Umsetzung der eIDAS beschäftigt. 3. Zum Geflecht an Gremien: a) Wie viele Planstellen für den Bereich Digitalisierung wurden durch das Haushaltsgesetz 2018 im Kanzleramt eingerichtet? Wie viele Planstellen für den Bereich Digitalisierung sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 für das Kanzleramt vorgesehen? Im Laufe des Jahres 2018 wurden gemäß § 15 des Haushaltsgesetzes 2017 in diesem Bereich 31 Planstellen und Stellen ausgebracht (davon fünf Planstellen und Stellen für das Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung, Staatsministerin Bär). Durch das Haushaltsgesetz 2018 wurden im Bundeskanzleramt keine Planstellen oder Stellen für den Bereich Digitalisierung eingerichtet. Planstellen oder Stellen sind für diesen Bereich im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 für das Kanzleramt nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5518 b) Wie viele der im Haushaltsgesetz 2018 im Kanzleramt für den Bereich Digitalisierung eingerichteten Stellen wurden bis heute tatsächlich besetzt ? Wie viele der Stellen wurden intern (etwa durch Umwidmung) durch Mitarbeiter aus anderen Bundesministerien oder der Bundestagsverwaltung besetzt? Wie viele der Stellen wurden mit externen Bewerbern, die nicht bereits an anderer Stelle in einem der Bundesministerien oder der Bundesverwaltung eingesetzt waren, besetzt? Bislang wurden 17 Stellen besetzt, davon 13 mit bereits beim Bund beschäftigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sowie 4 im Wege der Neueinstellung. c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außer den eingangs genannten Kommissionen, Räten, eigenen Abteilungen und ausgelagerten oder anderweitigen Gremien (u. a. Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung, Datenethikkommission, Digitalrat, Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des BMAS, Abteilung Digitalisierung im Bundeskanzleramt sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz ) weitere Abteilungen, Gremien oder andere interne oder externe Einheiten in der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien, die seit 2017 in Bezug auf das Thema Digitalisierung neu eingerichtet wurden ? Wenn ja, welche (bitte mit Zuordnung zu den zuständigen Ressorts auflisten )? d) Stehen den eingangs genannten Kommissionen, Räten, eigenen Abteilungen und ausgelagerten oder anderweitigen Gremien (u. a. Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung, Datenethikkommission, Digitalrat, Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des BMAS, Abteilung Digitalisierung im Bundeskanzleramt sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz) Budgets zur eigenen Verwendung zur Verfügung? Falls dies nicht der Fall ist, durch welche Budgets (bitte mit genauem Haushaltstitel) im jeweiligen Haushaltsgesetz werden die durch die operative Arbeit anfallenden Kosten der einzelnen Gremien finanziert? e) An welcher Stelle (bitte mit genauem Haushaltstitel angeben) im Haushaltsgesetz 2018 und im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 sind die Budgets für die Arbeit der in den Fragen 3c und 3d gelisteten Gremien, denen ein Budget zur eigenen Verwendung zusteht, vorgesehen? Wie hoch sind die jeweiligen Budgets? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5518 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) In welchen der Gremien, die externe Experten beinhalten (nach Kenntnis der Fragesteller zumindest: Datenethikkommission, Digitalrat sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz ), arbeiten die Experten ehrenamtlich? In welchen Gremien erhalten die externen Experten eine Vergütung für ihre Arbeit? Wie hoch ist die Vergütung in den Fällen, in denen die Experten eine Vergütung erhalten (bitte nach Gremium und einzelnen Experten aufschlüsseln )? Die Fragen 3c bis 3f werden gemeinsam beantwortet. Auf die Tabelle in der Anlage wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5518 Anlage zu den Fragen 3c bis 3f 3c 3d 3e 3f Einheiten seit 2017 Budgets der Einheiten (2019: RegE 2019) Haushaltstitel Vergütungen Bundesministerium der Finanzen Das Bundesministerium der Finanzen hat im Jahr 2018 das neue Referat LA4 „Strategie, digitaler Wandel und gesellschaftlicher Dialog “ eingerichtet. Für die gegründeten Organisationseinheiten stehen im BMF keine eigenen Haushaltstitel zur Verfügung. Sollten ggf. Personal- und Verwaltungsausgaben anfallen, werden diese aus anderen Titeln finanziert. entfällt entfällt Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat Abteilung DG („Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik “) eingerichtet im Mai 2018 als Zusammenschluss mehrerer Referate der ehemaligen Abteilungen IT („Informationstechnik , Digitale Gesellschaft und Cybersicherheit ; IT-Direktor“) und O („Verwaltungsmodernisierung ; Verwaltungsorganisation“) kein eigenes Budget, aber Bewirtschaftung diverser Haushaltsstellen zur Finanzierung der verantworteten Maßnahmen und Vorhaben Finanzierung überwiegend über Kapitel 0602, Titelgruppe 01 („IT und Netzpolitik“), außer Titel 532 11, 532 17 und 812 13 (Ansatz 2018: 16.791 T €; 2019: 14.591 T €); Titelgruppe 03 („Moderne Verwaltung“), dort die Titel 532 36 (2018: 689 T €, 2019 : 689 T €) und 532 38 (2018: 47.802 T €, 2019: 92.800 T €); Kapitel 0612, Titel 532 02 Erl. 3 (im Wesentlichen Verwaltungsmodernisierung) (2018: 910 T €, 2019: 910 T €) entfällt entfällt Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ wird sich mit digitalen Infrastrukturen beschäftigen, insbesondere die AG 4 „Technische Infrastruktur“, die vom BMVI geleitet wird (Co-Vorsitz Land Nordrhein- Westfalen und Deutscher Landkreistag). Kein eigenes Budget, keine operative Arbeit entfällt entfällt Agentur für Innovation in der Cybersicherheit Im Haushalt 2018 sind für die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit sowohl im Einzelplan 06 als auch im Einzelplan 14 Haushaltsmittel veranschlagt. 2018: Haushaltstitel: 0602 54402 5.000 T€ Haushaltstitel: 1404 55104 10.000 T€ 2019 : Haushaltstitel: 0602 54402 10.000 T€ Haushaltstitel: 1404 55104 40.000 T€ entfällt Auswärtiges Amt Arbeitsstab Digitalisierung, Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation entfällt entfällt entfällt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Keine Die sechs Expertenworkshops, zu denen im Rahmen der Erarbeitung der Strategie Künstliche Intelligenz eingeladen wurde, fanden einmalig statt. Die organisatorische Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung der Expertenworkshops wurde durch einen externen Dienstleister unterstützt. Das Budget für die Durchführung der Expertenworkshops war somit Bestandteil des Auftrags. Der Gesamtauftrag wurde aus dem Kapitel 0901 Titel 68623 UT 2 finanziert. Es handelt sich bei den Expertenworkshops , zu denen im Rahmen der Erarbeitung der Strategie Künstliche Intelligenz eingeladen wurde, um keine Gremien . Es ist somit auch kein Budget für diese einmalig stattgefundenen Workshops vorgesehen. Die Teilnehmer der Expertenworkshops , zu denen im Rahmen der Erarbeitung der Strategie Künstliche Intelligenz eingeladen wurde, haben keine Vergütung erhalten. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz /Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Datenethikkommission Die Datenethikkommission hat keine Haushaltsmittel zur eigenen Verwendung. Die laufenden Kosten (Reisekosten, Kosten für die Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit, Abschlussveranstaltung u. ä.) werden aus folgenden Haushaltstiteln finanziert: Kapitel 0711 Titel 526 02; Kapitel 0712 Titel 427 09; Kapitel 0602, Titelgruppe 01, Titel 532 10. Derzeit sind für 2018 und 2019 insgesamt Mittel in Höhe von rund 360.000 € eingeplant. entfällt Die Mitglieder der Datenethikkommission arbeiten ehrenamtlich Bundesministerium für Arbeit und Soziales Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft (Organisationseinheit im BMAS) Bewirtschaftung über einen nicht flexibilisierten Haushaltstitel: derzeit 1107/684 03 („Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt“) ab 2019 eigener Titel 1107/684 11 („Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“) derzeit 1107/684 03 („Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt“) ab 2019 eigener Titel 1107/684 11 („Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft “) 2019: Haushaltstitel 1107/684 11: 3.000 T€ Für das KI-Fachforum zum Thema „Arbeitswelt und Arbeitsmarkt “ im Rahmen der Erarbeitung der KI-Strategie (eine einmalige Veranstaltung im BMAS) hat das BMAS die Reisekosten externer Experten zur Teilnahme an der Sitzung übernommen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5518 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3c 3d 3e 3f Einheiten seit 2017 Budgets der Einheiten (2019: RegE 2019) Haushaltstitel Vergütungen Bundesministerium der Verteidigung Leitungsboard Digitalisierung: Einrichtung am 12. Dezember 2017 mit Innenverteiler III unter der Leitung der Bundesministerin Steuerungspanel Digitalisierung: Einrichtung am 13. September 2018 ebenfalls mit Innenverteiler III Pilotprojekt „Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw)“ mit einer Laufzeit 2017 - 2019, über dessen Verstetigung im Sinne einer dauerhaften Einrichtung erst nach einer Evaluierung und einer erfolgten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Jahr 2019 entschieden werden wird. Cyberagentur: Im Haushalt 2018 sind für die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit sowohl im Einzelplan 14 als auch dem Einzelplan 06 Haushaltsmittel veranschlagt. Cyberagentur: Der Haushalt 2018 sieht im Einzelplan 6 im Kapitel 0602 Titel 544 02 insgesamt 5 Mio. EUR und im Einzelplan 14, Kapitel 1404, Titel 551 04, insgesamt 10 Mio. EUR für die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit vor. Im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 sind für die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit im Einzelplan 6, Kapitel 0602 Titel 544 02 insgesamt 10 Mio. EUR und im Einzelplan 14 Kapitel 1404 Titel 551 04 bislang insgesamt 40 Mio. EUR vorgesehen. Leitungsboard Digitalisierung: kein Budget zur eigenen Verwendung Steuerungspanel Digitalisierung: kein Budget zur eigenen Verwendung Pilotprojekt „Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw)“ 2017: Titel 551 03: 2,6 Mio. Euro 2017: Titel 551 01: 5,0 Mio. Euro 2018: Titel 551 03: 5,0 Mio. Euro 2018: Titel 551 01: 5,0 Mio. Euro 2019: Titel 551 03: 5,0 Mio. Euro 2019: Titel 551 01: 5,0 Mio. Euro Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Errichtung einer Unterabteilung „Digitale Innovation“ zum 01.09.2018, Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug , Einrichtung von Digitalisierungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digitalisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL Kein Budget. Die Personal- und Sachkosten sind im Einzelplan 10, Kap. 1012 etatisiert. entfällt entfällt Bundesministerium für Familie , Senioren , Frauen und Jugend AG Digitale Gesellschaft Kein Budget entfällt entfällt Bundesministerium für Gesundheit Einrichtung Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ zum 03.04.2018 durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates „Cybersicherheit “ Bezeichnung der Stellen im Haushaltsgesetz 2018 und im Entwurf 2019 und Höhe des Budgets. 2018: Haushaltstitel: 1504 686 05 1.200 T€2019: Haushaltstitel: 1504 686 05 900 T€ entfällt Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“ im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) Kein Budget entfällt entfällt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Seit 2017 wurden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur keine neuen internen Einheiten (Abteilungen) zum Thema Digitalisierung eingerichtet. Die AG 3 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität befasst sich als externes Gremium mit „Digitalisierung für den Mobilitätssektor“. Für die in Frage 3 c benannten Gremien sind seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur keine gesonderten Haushaltsmittel vorgesehen. Die Kosten für die operative Arbeit von Gremien werden generell aus Kapitel 1211-52602 „Sachverständige , Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen“ finanziert. Für die in Frage 3 c benannten Gremien sind seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur keine gesonderten Haushaltsmittel vorgesehen. Die Kosten für die operative Arbeit von Gremien werden generell aus Kapitel 1211-52602 „Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen“ finanziert. entfällt Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Im Jahr 2018 wurden im BMU ein „Koordinierungsstab Digitalisierung“ und das Referat Z III 4 „Digitalisierung und Gesellschaft “ gegründet. Für die gegründeten Organisationseinheiten stehen im BMU keine eigenen Haushaltstitel zur Verfügung. Sollten ggf. Personal- und Verwaltungsausgaben anfallen, werden diese aus dem Sachhaushalt finanziert. entfällt entfällt Bundesministerium für Bildung und Forschung Plattform Lernende SystemeHinweis: Die Plattform ist ein F&E-Projekt und umfasst u.a. auch Projekte zu spezifischen Fragestellungen sowie die Organisation von Veranstaltungen . Insgesamt erhält die Plattform von 2017 bis 2022 6 Mio. Euro als Zuwendung. Haushaltstitel: 3004 683 21 Ehrenamt Projektgruppe zum Wissenschaftsjahr „Arbeitswelt der Zukunft“ Kein gesondertes Budget Kein gesonderter Titel, die Aufwendungen etc. sind in den allgemeinen Ansätzen der betreffenden Personal- und Sachkostentitel des EPL 30 enthalten bzw. werden aus diesen gedeckt. entfällt Referat Z16 „Digitale Verwaltung“ Kein gesondertes Budget Kein gesonderter Titel, die Aufwendungen etc. sind in den allgemeinen Ansätzen der betreffenden Personal- und Sachkostentitel des EPL 30 enthalten bzw. werden aus diesen gedeckt. entfällt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5518 3c 3d 3e 3f Einheiten seit 2017 Budgets der Einheiten (2019: RegE 2019) Haushaltstitel Vergütungen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Einrichtung eines neuen Digitalisierungsreferats kein eigenes Budget, aber Bewirtschaftung aus folgendem Titel zur Finanzierung der verantworteten Maßnahmen und Projekte Finanzierung über Kapitel 2301 Titel 89603: 11,8 Mio. € für die 3 Jahre entfällt Fehlanzeige Bundeskanzleramt entfällt Digitalrat:kein Budget zur eigenen Verwendung 2018: Haushaltstitel: 0411 52602 entfällt EhrenamtReisekosten werden nach den Bestimmungen des Bundereisekostengesetzes erstattet .Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Digitalratsist derzeit noch nicht abschließend entschieden. Abteilung 6: 2018: Haushaltstitel: 0602 53239 ab März vom BMI übernommen Haushaltstitel: 0602 53241 ab März vom BMI übernommen Haushaltstitel: 0602 53219 ab März vom BMI übernommen Abteilung 6: 2018: Haushaltstitel: 0411 52602 205 T€ Haushaltstitel: 0602 53239 285 T€ Haushaltstitel: 0602 53241 200 T€ Haushaltstitel: 0602 53219 350 T€ Abteilung 6: 2019 (beantragt): Haushaltstitel: 0411 52602 205 T€ Haushaltstitel: 0410 53205 1.085 T€ Haushaltstitel: 0410 53204 700 T€ Haushaltstitel: 0602 53241 400 T€ entfällt Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Stabsstelle Kommunikation, Strategische Planung und Digitalisierung in Kultur und Medien 2018: 1.500 T€ (einmalig) 0452 684 17 entfällt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333