Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5519 19. Wahlperiode 06.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4792 – Strukturwandel in den Braunkohleregionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland kann nicht Klimaschutzland sein und Kohleland bleiben. Mit der Verpflichtung auf das Pariser Klimaschutzabkommen und zur Erreichung seiner selbst gesteckten Klimaschutzziele muss Deutschland nach Auffassung der Fragesteller schnellstmöglich den Kohleausstieg einleiten. Für die Kohleregionen ist der Ausstieg eine Zäsur. Einerseits müssen nicht mehr ganze Dörfer umgesiedelt und ganze Landstriche abgebaggert werden, andererseits wird es neben den damit verbundenen Chancen die Herausforderung geben , eine tragfähige wirtschaftliche Basis ohne Kohle zu schaffen. Für einen geordneten und sozialverträglichen Strukturwandel in den Kohleregionen braucht es jetzt eine breite Diskussion, gute Ideen und zielgenaue Förderprogramme auch auf der Bundesebene. Es muss rasch gelingen, den Menschen in den betroffenen Regionen eine reale und tragfähige Perspektive für die Zeit nach der Kohlenutzung aufzuzeigen. Dieser muss sich die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller endlich annehmen. 1. Welche Mittel sind im Rahmen bestehender (Förder-)Programme in den letzten fünf Jahren in die Braunkohlereviere geflossen (bitte nach Regionen und Jahr aufschlüsseln)? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat die Bundesregierung im Sommer 2018 gebeten, eine entsprechende Frage zu beantworten . Die Bundesregierung ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass folgende Mittel im Rahmen bestehender (Förder-)Programme in den letzten fünf Jahren (2013 bis 2017) in die Reviere geflossen sind: Rheinisches Revier: rund 5,1 Mrd. Euro Lausitzer Revier: rund 2,9 Mrd. Euro Mitteldeutsches Revier: rund 4,4 Mrd. Euro Revier Helmstedt: 1,4 Mrd. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Angaben unterschätzen die tatsächliche Förderhöhe deutlich, da nicht für alle (Förder-)Programme (u. a. Europäische Struktur- und Investitionsfonds) eine regionale Aufteilung verfügbar ist. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren liegt der Bundesregierung nicht vor. 2. Mit welchem Mittelabfluss ist in diesen Programmen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu rechnen? Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung darüber vor, welcher Mittelabfluss aus den relevanten Programmen in den kommenden zehn Jahren erfolgen wird. Aufgrund des deutlich kürzeren Zeithorizonts der Finanzplanung ist eine belastbare Vorhersage des Mittelabflusses über einen Zeitraum von zehn Jahren für viele (Förder-)Programme nicht möglich. Auch hängen die zukünftig erwartbaren Mittel von der Entwicklung des Bedarfs und Anpassungen der Förderlandschaften ab. 3. Welche Bundeseinrichtungen sind für die Abwicklung dieser Fördermittel verantwortlich, und inwieweit gibt es dabei bereits eine Koordination? Bei der Durchführung der Förderprogramme (und damit der Abwicklung der Fördermittel ) wird die Bundesregierung von verschiedenen Durchführern (z. B. Projektträgern ) unterstützt. Teilweise sind auch nachgeordnete Behörden mit der Abwicklung von Förderprogrammen betraut. Eine Auflistung aller Einrichtungen ist der Bundesregierung nicht möglich, da viele Förderprogramme keine regionale sondern eine bundesweite Ausrichtung haben und nur indirekt die Braunkohlereviere ansprechen. Eine Koordination zwischen den Durchführern findet auf der Ebene der Abwicklung der Programme in der Regel nicht statt. Darüber hinaus sind auch die Ressorts teilweise selbst für die Abwicklung von Förderprogrammen verantwortlich. Eine Koordinierung erfolgt im Ressortprinzip . Die Durchführung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ sowie der „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ liegt bei den Bundesländern. Die Bundesregierung übernimmt hierbei u. a. Koordinierungsaufgaben. 4. Wie ist derzeit die Verzahnung der Fördermittelvergabe durch das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ mit der bestehenden Regionalförderung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GWR) wie auch die Innovations- und Technologieförderung des Bundes organisiert? Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GWR) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. „Unternehmen Revier“ ermöglicht jenseits der bewährten (GRW-)Förderung neue Maßnahmen und eine Entwicklung „von unten“. Grundgedanke ist, dass die Regionen eigenständig Ideen- und Projektwettbewerbe ausrichten, um so Projekte auszuwählen , die für die Region selbst, aber auch für andere Reviere Modellcharakter haben können. Im Rahmen der Antragsbearbeitung zu „Unternehmen Revier“ soll auch geprüft werden, ob für die Durchführung andere Förderprogramme bessere Unterstützung leisten können. Die für die Durchführung der GRW zuständigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5519 Stellen bei den Bundesländern sind eng in den Prozess zum Programm „Unternehmen Revier“ einbezogen. Das Programm „Unternehmen Revier“ soll auch die bestehenden Programme zur Innovations- und Technologieförderung ergänzen und kreative Prozesse in den Braunkohleregionen anregen und unterstützen. Die Förderung eines innovativen Mittelstands ist ein entscheidendes Kriterium für die weitere Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Ziel dieser Förderung ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Kernbereiche der Innovations- und Technologieförderung sind u. a. die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Systemtechnologien, die Digitalisierung der Wirtschaft, die Mikroelektronik sowie die Luftfahrtforschung . Die breit angelegte Förderung durch die Bundesregierung ist offen und kann je nach regionalen Bedürfnissen auch von den Braunkohlerevieren in Anspruch genommen werden. Sie wird ergänzt durch die regionenorientierte Innovationsförderung , die sich dediziert an strukturschwache Regionen in Deutschland richtet. Das neue Förderkonzept „Innovation & Strukturwandel“ setzt an den endogenen Innovationspotenzialen einer Region an und stärkt ihre wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen. Davon profitieren potenziell auch die strukturschwachen Kohleregionen. 5. Welche konkreten Projekte und Vorhaben werden derzeit mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GWR) gefördert? Wie wird dabei der Aufbau länder- und landkreisübergreifender Arbeitsstrukturen in den Regionen gefördert? Eine aktuelle vollständige Aufstellung der derzeit geförderten Projekte und Vorhaben liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine Abfrage der Bundesregierung im August 2018 hat folgende Aufteilung der Bewilligungen (GRW- und EFRE-Förderung ) im Zeitraum von 2013 bis 2017 auf die vier Braunkohlereviere ergeben: Fördermittel 2013-2017 für Rheinisches Revier (in Mio. Euro) Fördermittel 2013-2017 für Lausitzer Revier (in Mio. Euro) Fördermittel 2013-2017 für Mitteldeutsches Revier (in Mio. Euro) Fördermittel 2013-2017 für Helmstedter Revier (in Mio. Euro) Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich gewerbliche Wirtschaft: 17,2 Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich Infrastruktur : 0,79 Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich gewerbliche Wirtschaft: 325 Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich Infrastruktur : 71 Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich gewerbliche Wirtschaft: 245,4 Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich Infrastruktur : 85,5 Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich gewerbliche Wirtschaft: 21,8 Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich Infrastruktur : 0 Die Durchführung der GRW liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder. Sie wählen die förderwürdigen Vorhaben aus, erteilen in eigener Zuständigkeit die Bewilligungsbescheide und kontrollieren die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuwendungsempfänger. In diesem Rahmen veröffentlichen die Länder auf einer Website gemäß Artikel 9 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Informationen auch über GRW-geförderte Investitionsvorhaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Schaffung von landkreis- und länderübergreifenden Arbeitsstrukturen wird mit Hilfe der sog. Experimentierklausel der GRW gefördert. In diesem Rahmen wird die Zukunftswerkstatt Lausitz mit GRW-Mittel in Höhe von 7,3 Mio. Euro, die Metropolregion Mitteldeutschland mit Mitteln in Höhe von ca. 7,1 Mio. Euro und das Helmstedter Regionalmanagement mit Mitteln in Höhe von ca. 1 Mio. Euro unterstützt. In der Region des Rheinischen Reviers bestehen entsprechende Arbeitsstrukturen bereits. Im Rahmen der Experimentierklausel können die Länder zur Steigerung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur jährlich GRW-Fördermittel in Höhe von bis zu zehn Prozent der Landesquote, höchstens aber jährlich insgesamt 10 Mio. Euro, für Maßnahmen einsetzen (vgl. Teil B, Ziffer 4.6 des GRW-Koordinierungsrahmen in der Fassung vom 18. September 2018). 6. Inwiefern ist eine Verstärkung bestehender Förderprogramme in den vier Braunkohlerevieren rechtlich möglich und ggf. unter welchen Voraussetzungen ? Eine Ausweitung bestehender Förderprogramme ist unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben grundsätzlich möglich. Staatliche Förderungen, Zuwendungen und Subventionen sind immer auch danach zu prüfen, ob sie ggf. verbotene staatliche Beihilfen nach Artikel 107 AEUV sind. Diese liegen vor, wenn „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“. Von diesem Grundsatz gibt es indes zahlreiche Ausnahmen, die allerdings sehr genauen und zum Teil recht engen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und Restriktionen unterliegen. 7. Wie hat sich das im Mitteldeutschen Revier, dem Rheinischen Revier und dem Lausitzer Revier verbleibende Steueraufkommen aus Braunkohlenbergbau und Braunkohlenverstromung (ohne indirekte Effekte) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren entwickelt? Zum Steueraufkommen aus Braunkohlenbergbau und Braunkohlenverstromung in den drei genannten Revieren in den letzten 20 Jahren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die in Kürze auf der Website des BMWi veröffentlicht wird und sich zum Teil mit der Schätzung des Beitrags des Braunkohlesektors zur regionalen Wertschöpfung und zum regionalen Steueraufkommen befasst. Die Bundesregierung hat diese Studie auf Bitte der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in Auftrag gegeben. Es handelt sich um eine Folgestudie zu der RWI-Studie im Auftrag des BMWi mit dem Titel „Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen “ (diese erste Studie aus dem Jahr 2018 ist auf der Website des BMWi zu finden: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-rwierarbeitung -aktueller-vergleichender-strukturdaten-deutsche-braunkohleregionen. html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5519 8. Wie viele Arbeitsplätze sind in den einzelnen Regionen nach Kenntnis der Bundesregierung noch direkt von der Braunkohlenutzung abhängig, und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 verändert (bitte nach Region aufschlüsseln )? Die Braunkohlewirtschaft (Tagebau und Kraftwerke) ist vollständig auf die vier Braunkohleregionen konzentriert. Laut eines Gutachtens des RWI (vgl. Antwort zu Frage 7) wies sie Ende 2016 insgesamt 19 852 direkt Beschäftigte auf. Hinzu kommen in den vier Regionen knapp 12 000 Arbeitsplätze, die indirekt von der Braunkohle abhängen (Vorleistungen, Dienstleister etc.) oder durch Einkommenseffekte induziert werden. Direkte, indirekte und induzierte Beschäftigungseffekte im deutschen Braunkohlesektor Daten für das Jahr 2016 Direkt Indirekt und induziert (durch Vorleistungen, Löhne und Gehälter, Investitionen) insgesamt Lausitzer Revier 8.278 4.967 13.245 Rheinisches Revier 8.961 5.376 14.338 Mitteldeutsches Revier 2.414 1.448 3.862 Helmstedter Revier 199 120 329 Reviere insgesamt 19.852 11.911 31.774 Deutschland 19.852 35.734 55.586 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi Die Anzahl der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor hat sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt: Anzahl der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor 2000 2005 2010 2016 Lausitzer Revier 7.081 8.881 8.049 8.278 Rheinisches Revier 10.430 11.105 11.606 8.961 Mitteldeutsches Revier 2.996 2.642 2.508 2.414 Helmstedter Revier 703 665 541 199 Reviere insgesamt 21.210 23.293 22.704 19.852 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Braunkohlearbeitsplätze an der Gesamtzahl von Erwerbstätigen in der jeweiligen Region , und wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2000 verändert? Nach Berechnungen des RWI hat die Braunkohlewirtschaft in der Lausitz und im Rheinischen Revier die größten Beschäftigungseffekte. Der Anteil der direkt in der Braunkohle Beschäftigten an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt dort bei 2 Prozent bzw. 1,1 Prozent. Im Mitteldeutschen Revier liegt der Anteil bei 0,3 Prozent, im Helmstedter Revier bei 0,1 Prozent. Für die Aufschlüsselung des Anteils der Beschäftigten liegen der Bundesregierung die Zahlen für die Jahre 2005 und 2016 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anteil der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor an den sozialpflichtig Beschäftigten in Prozent 2005 2016 Veränderung p.a. Lausitzer Revier 2,48 2,03 -1,7 Rheinisches Revier 1,71 1,13 -3,6 Mitteldeutsches Revier 0,44 0,32 -2,8 Helmstedter Revier 0,31 0,07 -12,7 Reviere insgesamt 1,28 0,88 -3,2 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi 10. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zum Aufbau einer Infrastruktur zur Erzeugung von Synthesegasen aus Ökostrom („Power-to-X“) vor, und welche Schlüsse zieht sie hieraus für die künftige Rolle dieses Sektors für die betroffenen Regionen? Es existieren diverse Untersuchungen zur zukünftigen Rolle von synthetischen Brennstoffen im Rahmen der Energiewende. Darin unterscheidet sich die Rolle von synthetischen Brennstoffen teilweise erheblich. Wesentliche Einflussfaktoren sind neben dem klimapolitischen Ambitionsniveau unter anderem die gewählte Methodik, das Szenariodesign sowie Annahmen zu diversen Parametern wie Technologiekosten, Brennstoffpreisen, Biomassepotenziale etc. In Abhängigkeit der Bedeutung synthetischer Brennstoffe im Rahmen der Energiewende kann sich auch die Bedeutung von synthetischen Brennstoffen in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen unterscheiden. Grundsätzlich kann die Erzeugung synthetischer Brennstoffe jedoch einen relevanten Beitrag zum Strukturwandel in den betroffenen Regionen leisten. 11. Identifiziert die Bundesregierung bereits heute vor Ort bestehende regionale Strukturen von Wissenschaft, (Digital-)Wirtschaft, Industrie oder Dienstleistungen , an die man beim Strukturwandel sinnvollerweise anknüpfen kann? Wenn ja, welche sind das konkret, und welche in den Regionen vorhandenen Branchen stehen dabei aus Sicht der Bundesregierung im Fokus? Der Bundesregierung liegt keine vollständige Aufstellung über heute vor Ort bestehende regionale Strukturen von Wissenschaft, (Digital-)Wirtschaft, Industrie oder Dienstleistungen, an die man beim Strukturwandel anknüpfen kann, vor. Die im Auftrag des BMWi von der Prognos AG erstellte Metastudie „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“ stellt relevante Handlungsfelder zusammen und bewertet Handlungsansätze, Instrumente und Projektideen, mit denen betroffene Regionen den Strukturwandel gestalten. Hieraus können sich mögliche Anknüpfungspunkte für den Strukturwandel in den genannten Themenfeldern ergeben (siehe hierzu www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-prognoszukuenftige -handlungsfelder-foerderung-von-massnahmen-zur-strukturanpassungin -braunkohleregionen.html). Die Auswahl von Anknüpfungspunkten zur Gestaltung des Strukturwandels ist auch Gegenstand der Arbeiten der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Den Ergebnissen der Kommission möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5519 12. Ist es rechtlich möglich, dass der Bund zur Unterstützung des Strukturwandels der Braunkohleregionen finanzschwachen Kommunen (Haushaltssicherungskonzepte ) Hilfen gewährt, die als Eigenanteil in den bestehenden Förderprogrammen genutzt werden können? Falls nein, welche Rechtsgrundlage müsste dazu geändert werden? Unmittelbare Zuweisungen des Bundes an die Kommunen sind nach dem Grundgesetz grundsätzlich nicht möglich. Soweit es sich bei den Förderprogrammen um Finanzhilfen gemäß Artikel 104b GG oder wie bei der GRW um eine Gemeinschaftsaufgabe gemäß Artikel 91a GG handelt, ist ferner ein eigener Finanzierungsanteil der Länder (einschließlich ihrer Kommunen) zwingend – der Bund darf insoweit nicht 100 Prozent der Kosten tragen (vgl. Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 GG „Finanzhilfen“ und Artikel 91a Absatz 3 Satz 1 GG). 13. Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente (analog zum Auslaufen des deutschen Steinkohlenbergbaus) stehen zur Abfederung von Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Beschäftigten zur Verfügung? Zur Abfederung von Anpassungsmaßnahmen im Bereich Braunkohle steht für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gesamte arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Verfügung . Besonders hinzuweisen ist dabei auf die Instrumente und Maßnahmen der Beratung, beruflichen Weiterbildung und Transferleistungen nach dem Dritten Kapitel „Aktive Arbeitsförderung“ zur Integration in Beschäftigung. 14. Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung für vom Strukturwandel betroffene Regionen vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf Erfolgsfaktoren für den anstehenden Strukturwandel in den Braunkohlerevieren ? Strukturwandel in den Regionen vollzieht sich in der Regel unterschiedlich. Ursache sind individuelle strukturpolitische Ausgangslagen der vom Strukturwandel betroffenen Regionen. Die im Auftrag der Bundesregierung von der Prognos AG erstellte Metastudie „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“ gibt eine Übersicht über mögliche Anknüpfungspunkte in den Braunkohlerevieren (siehe hierzu www.bmwi. de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-prognos-zukuenftigehandlungsfelder -foerderung-von-massnahmen-zur-strukturanpassung-inbraunkohleregionen .html). Bestehende Stärken in bestimmten Wirtschaftszweigen oder auf bestimmten Forschungsgebieten der jeweiligen Region können als Anknüpfungspunkt für erfolgreiche strukturpolitische Maßnahmen genutzt werden . Das Gutachten „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“ des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie analysiert im Auftrag der Bundesregierung internationale Erfahrungen zum Strukturwandel (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Wirtschaft/abschlussbericht-fraunhofer-erfahrungen-strukturwandel.html). Die betrachteten Best-Practice-Ansätze zeigen unterschiedliche Wege auf, wie vorhandene Kompetenzen eingesetzt werden können, um den Strukturwandel zu gestalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Infrastrukturmaßnahmen des Bundes (einschließlich der digitalen Infrastruktur) sind bereits jetzt in den nächsten zehn Jahren in den Revieren geplant? Der Ausbau flächendeckender, gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen bis 2025 für alle deutschen Haushalte und Unternehmen ist Zielsetzung des Koalitionsvertrages . Der Ausbau der Netze liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützt der Bund diesen im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau. Hierdurch werden auch in der Braunkohleregion gigabitfähige Breitbandinfrastrukturen bereitgestellt. Die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms richtet sich sachgemäß nach den örtlichen Bedingungen und Bedarfen. Im Folgenden sind die Maßnahmen an den Verkehrswegen des Bundes dargestellt , die in den Bundesverkehrswegeplan mit Zielhorizont 2030 in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestellt worden sind. Hiervon befinden sich Projekte bereits in der Umsetzung. Bei der Schiene wurden einige Projekte in die Dringlichkeitskategorie Potenzieller Bedarf (PB) eingeordnet (kursiv dargestellt und grau hinterlegt). Diese können in den VB aufsteigen, wenn eine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Der Deutsche Bundestag wird nach Abschluss der Untersuchungen über die Ergebnisse unterrichtet. Das ist für Anfang November 2018 vorgesehen. Infrastrukturmaßnahme Dringlichkeit Ausbauziel Rheinisches Revier Bundesfernstraßen A 1, AS Gleuel - AK Köln-W VB-E E 6 A 1, AS Lommersdorf (L 115z) - AS Blankenheim (B 51) VB N 4 A 1, AS Adenau (L10) - AS Lommersdorf (L115z) VB N 4 A 1, AS Hürth - AS Gleuel VB-E E 6 A 1, AD Erfttal - AS Hürth VB-E E 6 A 52, AK Mönchengladbach (A 61) - AK Neersen (A 44) VB-E E 6 A 57, AK Meerbusch (A 44) - AS Krefeld-Oppum VB-E E 6 A 57, AK Köln-N (A 1) - AS Dormagen VB-E E 6 A 57, AK Kaarst VB-E KN A 57, AS Dormagen - AD Neuss-S (A 46) VB-E E 6 A 61, AK Meckenheim - AK Bliesheim VB E 6 B 51, OU Köln/Meschenich VB N 3 B 56, Jülich - AS Düren (A 4) VB E 4 B 56, O-OU Düren FD N 2 B 56, OU Vettweiss/Soller FD N 2 B 56, Gangelt - Heinsberg FD N 2 B 57, OU Baal VB N 2 B 57, OU Gereonsweiler VB N 2 B 59, OU Allrath VB N 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5519 Infrastrukturmaßnahme Dringlichkeit Ausbauziel B 59, OU Sinsteden VB N 2 B 221, Geilenkirchen - AS Heinsberg (A 46) VB E 4 B 221, OU Scherpenseel VB N 2 B 221, OU Wassenberg FD N 2 B 221, OU Unterbruch VB N 2 B 264, OU Golzheim VB N 2 B 265, OU Mechernich/Roggendorf - VB N 2 B 265, OU Hermülheim - Köln-Militärring FD E 4 B 265, OU Hürth/Hermülheim FD N 4 B 265, OU Liblar - OU Hermülheim VB E 4 B 399, N-OU Düren, 3 BA (Ostabschnitt) VB N 4 B 399, Mittelabschnitt (Stadt Düren) VB N 2 B 399, N-OU Düren, 1 BA (Westabschnitt) VB N 2 B 477, OU Rommerskirchen/Butzheim - und Frixheim VB N 2 Bundesschienenwege ABS Köln - Aachen PB ABS Grenze D/NL - Kaldenkirchen - Viersen - Rheydt-Odenkirchen PB ABS Rheydter Kurve PB Bundeswasserstraßen Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg VB Mitteldeutsches Revier Bundesfernstraßen A 14, AS Leipzig-O - AD Parthenaue FD E 6 A 72, Borna-Nord - AD A 38/A 72 FD E 4+N 4 A 143, AS Halle/Neustadt - AD Halle-N FD N 4 B 2, OU Hohenossig VB N 2 B 2, OU Wellaune VB N 2 B 2, OU Groitzsch/Audigast VB N 2 B 6, OU Bruckdorf VB N 2 B 6n, OU Bernburg - A 9 FD N 2/4 B 6n, AS B 6n (A 9) - B 184 VB N 4 B 7/B 180, Altenburg-West (B 180) VB N 2 B 7/B 180, Altenburg - Rositz VB N 2 B 7/B 180, Altenburg - Lgr. TH/SN VB N 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Infrastrukturmaßnahme Dringlichkeit Ausbauziel B 7/B 180, Verlegung n Frohburg VB N 2 B 80, OU Aseleben VB N 2+N 4 B 87, OU Weißenfels (Südtangente) VB N 2 B 87, OU Naumburg VB N 2 B 87, OU Bad Kösen VB N 2 B 87, OU Taugwitz/ OU Poppel - OU Gernstedt VB N 2 B 91, OU Theißen FD N 2 B 97, OU Eckartsberga VB N 2 B 107, OU Grimma - (3. BA) FD N 2 B 169, AS Döbeln-Nord (A 14) - Salbitz VB N 3 B 169, Salbitz - B 6 VB N 3 B 180, OU Aschersleben/Süd - Quenstedt VB N 2 B 181, Neu-/Ausbau w Leipzig VB N 4+E 4 B 183, OU Prosigk VB N 2 B 186, Verlegung westl. Markranstädt VB N 2 Bundesschienenwege ABS Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig / Dresden FD ABS Weimar - Gera - Gößnitz PB ABS Uelzen - Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord) VB-E ABS Lehrte / Hameln - Braunschweig - Magdeburg - Roßlau PB Ausbau von Knoten (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle / Leipzig, Magdeburg) FD ABS Leipzig - Chemnitz PB Revier Helmstedt Bundesfernstraßen B 4, AS Braunschweig-Wenden - s Meine VB E 4 B 79, OU Wolfenbüttel VB N 2 B 214, OU BS-Watenbüttel VB N 4 Bundesschienenwege ABS Hannover - Berlin VB ABS Lehrte / Hameln - Braunschweig - Magdeburg - Roßlau PB Revier Lausitz Bundesfernstraßen B 87, OU Duben VB N 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5519 Infrastrukturmaßnahme Dringlichkeit Ausbauziel B 96, OU Hoyerswerda FD N 2 B 97, OU Ottendorf-Okrilla mit AS VB N 2 B 97, OU Groß Oßnig VB N 2 B 97, OU Cottbus - (A 15 - B 168) FD N 3 B 101, OU Elsterwerda VB N 2 B 112, OU Forst VB N 2 B 115, OU Krauschwitz VB N 2 B 156, OU Malschwitz/Niedergurig VB N 2 B 169, OU Elsterwerda VB N 2 B 169, OU Plessa VB N 2 B 169, OU Schwarzheide-Ost VB N 2/3 B 169, OU Allmosen VB N 3 B 169, OU Lindchen VB N 3 B 169, OU Neupetershain Nord VB N 3 B 169, OU Klein Oßnig - und OU Annahof/Klein Gaglow VB N 3 B 178, Nostitz - A 4 FD N 3 B 178, Zittau - Niederoderwitz FD N 3 B 183, OU Bad Liebenwerda FD N 2 Bundesschienenwege ABS Dresden - Görlitz - Grenze D/PL PB ABS Berlin - Dresden (1. u. 2. Baustufe) FD ABS Cottbus - Görlitz PB ABS Cottbus - Forst (Lausitz) - Grenze D/PL (- Zary) PB Legende Fest disponiert FD Vordringlicher Bedarf VB Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E Potenzieller Bedarf PB Neubau x Fahrstreifen N x Erweiterung auf x Fahrstreifen E x Knoten KN Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welche Bundesbehörden sowie andere Bundeseinrichtungen sollen nach aktuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verlagert werden, und welche davon könnten in den Braunkohlereviere angesiedelt werden, und falls ja, wo? Die Bundesregierung hat eine vergleichbare Frage der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im August 2018 beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung haben sich seit diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im Folgenden ist die Antwort der Bundesregierung an die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aufgeführt. Eine Aktualisierung erfolgte bei dem inzwischen errichteten Fernstraßen-Bundesamt. Grundsätzlich sollte bei allen Entscheidungen über zukünftige Ansiedlungen von Bundesbehörden, Forschungseinrichtungen und sonstigen Institutionen geprüft werden, ob ein Standort in den Braunkohleregionen in Betracht kommt. Bei folgenden konkreten Vorhaben sind die Braunkohleregionen bereits berücksichtigt bzw. werden sie als potenzielle Standorte geprüft: Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) Das Standortkonzept der IGA, welche als Gesellschaft des Bundes gegründet werden soll, sieht die Schaffung folgender Niederlassungen bzw. Außenstellen in den vier Braunkohlerevieren vor (Stand 1. Juni 2018): Rheinisches Revier: - Temporäre Außenstelle Euskirchen - Unmittelbar angrenzend an das Rheinische Revier: Niederlassung Krefeld Mitteldeutsches Revier - Niederlassung Ost in Halle/Saale Revier Lausitz - Dauerhafte Außenstelle Cottbus Revier Helmstedt - Temporäre Außenstelle Wolfenbüttel Hinweis: Es handelt sich dabei um Standorte, die derzeit bereits durch die Landesstraßenbauverwaltungen der Länder genutzt werden. Dazu kommen in den genannten Revieren zum Teil „Autobahnmeistereien“ und „Leitzentralen und Fernmeldemeistereien“, die entlang der Autobahnen bereits bestehen und ab dem 1. Januar 2021 den Niederlassungen bzw. Außenstellen der IGA zugeordnet werden sollen. Fernstraßen-Bundesamt Die Zentrale des Fernstraßen-Bundesamtes ist seit dem 1. Oktober in Leipzig (Mitteldeutsches Revier) errichtet . Luftfahrt-Bundesamt In den nächsten zehn Jahren ist die bauliche Erweiterung und personelle Aufstockung des Luftfahrt-Bundesamts in Braunschweig (Revier Helmstedt) geplant. Sämtliche Planstellen (dann über 1000) sollen zukünftig an einem Standort untergebracht werden. Zurzeit sind die 875 Beschäftigten an mehreren Standorten innerhalb der Stadt verteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5519 Zollverwaltung Bereits jetzt verfügt die Zollverwaltung als Flächenverwaltung in der Nähe zu allen Kreisen der Braunkohleregionen über Zollämter oder Einheiten von Hauptzollämtern. Zusätzlich kommen für derzeit geplante Vorhaben Braunkohleregionen Ihrer Auflistung als Standorte in Frage. Derzeit befindet sich ein Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung im Abstimmungsprozess . Demnach sind unter anderem der Großraum Köln/Bonn sowie der Großraum Leipzig als zukünftige Standorte der Lehre vorgesehen. Die Anfrage entsprechend würde es sich dabei um Neuschaffungen im Rheinischen und Mitteldeutschen Revier handeln. Insbesondere der Raum Leipzig soll bereits kurzfristig (ab August 2019) als neuer Standort für die Ausbildung dienen. Die derzeitige Planung sieht in den Großräumen Leipzig und Köln/Bonn jeweils 11 Lehrsäle, 275 Unterkünfte und 32 Lehrende vor. Neben den Standorten für die Aus- und Fortbildung, werden sog. Einsatztrainingszentren für die Zollverwaltung neu errichtet. Folgende (hier relevante) Regionen sind dafür vorgesehen: Berlin/Brandenburg, NRW Nord, NRW Süd sowie Dresden/Erfurt/Leipzig. Des Weiteren läuft ein Erkundungsverfahren für die Neuunterbringung der Financial Intelligence Unit (FIU) im Großraum Köln/Bonn, also ebenfalls dem Rheinischen Revier. Nach räumlicher und personeller Aufstockung werden hier insg. 475 Arbeitsplätze eingerichtet. Es wird angestrebt, alle hier genannten Bauvorhaben innerhalb der nächsten 10 Jahre abgeschlossen zu haben . Leider kann zum jetzigen Zeitpunkt weder eine genauere Zeitplanung noch eine Eingrenzung auf gewisse Landkreise erfolgen. Bezüglich der anderer Landkreise der Braunkohleregionen sind derzeit keine Neuschaffung, Erweiterung oder Verlagerung von Dienststellen geplant. Gründung eines neuen DLR-Institut für Speichertechnologien in Cottbus Bereitstellung leistungsfähiger Forschungsinfrastruktur für die strukturschwache Region, Bildung von Innovationsclustern . Förderung in Höhe von 5 bis 10 Mio. Euro pro Jahr je nach Institutsgröße und Investitionen (ab 2019). Erfahrung aus anderen Institutsgründungen: Innovationscluster sind Keimzeile für weitere strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung (z. B. Ansiedlung von KMU). Sollte die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Standorte eröffnen oder verlagern, wird die Ansiedlung in einem der Braunkohlereviere geprüft. In allen Landkreisen der Braunkohlereviere hält das THW bereits Einheiten in 33 ehrenamtlich getragenen THW-Ortsverbänden vor. Darüber hinaus verfügt das THW in den Braunkohlerevieren über fünf hauptamtliche Regionalstellen. Derzeit sind in Braunkohleregionen aktuell keine neuen THW-Standorte oder Erweiterungen bestehender Standorte geplant. Die Dislozierung von Dienststellen der Bundespolizei erfolgt aus polizeifachlichen Erwägungen. Zur Frage möglicher neuer Standorte im Rahmen des personellen Aufwuchses der Bundespolizei kann nicht vor Anfang 2019 eine Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufstellung und Errichtung von Bundeswehrdienststellen und Stationierungsentscheidungen Mit dem „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" vom 13. Juli 2016 sind die sicherheitspolitischen Vorgaben für den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr der Zukunft festgelegt worden. In den vergangenen zwei Jahren wurden hieraus die für die Auftragserfüllung notwendigen konzeptionellen Dokumente, wie z.B. die Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018 und das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr 2018 abgeleitet. Die Konzeption der Bundeswehr bildet dabei als langfristige Grundsatzweisung das Dachdokument der militärischen Verteidigung Deutschlands. Sie macht die strategisch-konzeptionellen Vorgaben für die weitere Ausgestaltung der erforderlichen zivilen und militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr. Mit dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr 2018 werden die qualitativen Vorgaben der Konzeption der Bundeswehr aufgenommen und auf einer Zeitachse mit quantitativen Festlegungen ergänzt. Es entsteht ein Fähigkeitssoll mit der Vorgabe seiner Zielerreichung über den Einstieg 2018 und die Zwischenschritte Ende 2027 und Ende 2031. Beginnend mit der Festlegung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr als Soll-Vorgabe bis 2031, sind die Planungen für die strukturelle Umsetzung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr aufzunehmen. Das bedeutet, dass ab jetzt auch erste Überlegungen beginnen, in welcher Form die Organisation der Bundeswehr ggf. anzupassen wäre. Inhaltliche Ableitungen zu konkreten Aufstellungen und Errichtungen von Bundeswehrdienststellen und Stationierungsentscheidungen in Folge dieser konzeptionellen Planungen sind derzeit jedoch noch nicht absehbar. Aktuelle Planungen zur Einrichtung von Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr folgen hinsichtlich ihrer Stationierungsentscheidungen bereits vorhandenen Strukturen, auf denen sie strukturell aufbauen wie z. B. die geplante Waffenschule der Luftwaffe in Rostock Laage oder das NATO Joint Support and Enabling Command in Ulm. Die Standortentscheidung für die gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern aufzubauende Agentur für Innovation in der Cybersicherheit erfolgt in Kürze. 17. Welche Landesbehörden sowie andere Einrichtungen der Länder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verlagert werden, und welche davon sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Braunkohlerevieren angesiedelt werden, und falls ja, wo? Die Länder haben im Einzelfall Aussagen hierzu im Rahmen der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gemacht. Die Kommission arbeitet jedoch unabhängig von der Bundesregierung und tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Eine systematische Übersicht liegt der Bundesregierung nicht vor. 18. Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen sicherzustellen, dass die Braunkohlereviere eine hohe Abdeckung erhalten? Wenn ja durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben, und wenn nein, warum nicht? Die Vergabebedingungen für die in 2019 anstehende Versteigerung der 5G-Frequenzen werden von der Bundesnetzagentur erarbeitet. Dabei will die Bundesnetzagentur einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in ganz Deutschland ermöglichen. Zugleich soll die Frequenzvergabe dazu beitragen, die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten in der Fläche weiter zu verbessern . Dabei finden die weißen Flecken in den Braunkohlerevieren ebenso große Beachtung wie alle bislang noch unterversorgten Gebiete in Stadt und Land. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5519 19. Geht die Bundesregierung davon aus, dass der flächendeckende Ausbau des „schnellen Internets“ bis 2025 auch in den Braunkohleregionen realisiert wird, und falls nein, warum nicht bzw. bis wann? Ziel der Bundesregierung ist ein flächendeckender Ausbau mit Gigabitnetzen bis 2025. 20. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Ausbau von Verkehrsprojekten , etwa der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Cottbus–Berlin oder den Ausbau bzw. die Elektrifizierung der Strecken Cottbus–Zittau und Cottbus–Forst–Polen zu beschleunigen, und wird sie von diesen Gebrauch machen? Grundlage für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes sind die auf Basis des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom Deutschen Bundestag beschlossenen drei Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserwege. Die Projekte werden entsprechend dem Planungsstand realisiert. Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich hat die Bundesregierung im Juli 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt . Das Gesetz soll möglichst noch im laufenden Jahr verabschiedet werden. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von Innovationszentren bei der Ansiedlung von Firmen, und welche Fördermöglichkeiten können für die Schaffung solcher Zentren genutzt werden? Die Bundesregierung bewertet die Wirkung von Technologie- und Gründerzentren (TGZ) positiv. Sie tragen seit den 1980er Jahren entscheidend dazu bei, die deutsche Innovationstätigkeit zu erhöhen und Gründungen zu erleichtern. TGZ helfen jungen und innovativen Unternehmen in den schwierigen Anfangsjahren mit Erfahrungen, Kontakten und Know-how. Die Finanzierung von Innovations-, Technologie- und Gründerzentren erfolgt vor allem auf Ebene der Bundesländer und Kommunen, aber auch aus der Wirtschaft, z.B. über die Kammern. Der Bund kann sich in strukturschwachen Regionen über die GRW an Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung beteiligen . Über die GRW wurden bundesweit seit 1991 in 413 Fällen TGZ gefördert . Die Höhe der seit 1991 bewilligten GRW-Mittel beträgt 2,164 Mrd. Euro. Das dadurch angeregte Ausgabevolumen liegt bei 3,191 Mrd. Euro. Im letzten Jahr wurden die GRW-Fördermöglichkeiten noch ausgeweitet: Nun können auch offene Werkstätten für angehende Unternehmen, z. B. sogenannte „Maker Spaces“ für innovative und kreative Ideen und Geschäftskonzepte, mit GRW-Mitteln gefördert werden. 22. Will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass über die Landesregierung und Unternehmen hinaus auch Kommunen und die Zivilgesellschaft vor Ort bei der Entwicklung von Projekten sowie der Entscheidung über die Realisierung und Förderung beteiligt werden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen bzw. Einrichtungen soll dies erreicht werden? Die Bundesregierung hat bereits bei der Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ darauf geachtet, dass Mitglieder verschiedener (zivil-)gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessensgruppen vertreten sind. So sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode organisationen Mitglieder der Kommission, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden, Bürger- und Regionalinitiativen sowie die Bürgermeisterin einer betroffenen Stadt. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung fest, dass in allen vier deutschen Braunkohleregionen bereits ein breiter gesellschaftlicher Dialog über den Strukturwandel stattfindet. Zivilgesellschaftliche Organisationen ergreifen bereits in vielen Fällen die Initiative für die Zukunft ihrer Region, ob im Bereich Umwelt, Soziales, Kunst und Kultur oder regionales Brauchtum. Die Bundesregierung begrüßt dieses bürgerschaftliche Engagement und steht in vielfältigem Kontakt mit den entsprechenden Vereinen, Verbänden und Organisationen. Strukturwandel ist immer ein Mehrebenen-Prozess, an dem sich alle Betroffenen beteiligen sollten, die Verantwortung für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung dieser Region übernehmen möchten. Auch das Programm „Unternehmen Revier“ sowie die Anwendung der GRW-Experimentierklausel sind Maßnahmen, um Bottom-up-Prozesse in den Regionen zu unterstützen. 23. Wird die Bundesregierung hierbei auf die derzeit bestehenden Einrichtungen und Strukturen zurückgreifen, oder plant sie darüber hinaus, entsprechend der Empfehlungen des WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen – www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/ wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/ wbgu_politikpapier_9.pdf) an sie auch eine professionelle europäische Agentur mit voranzubringen, die interessierten Regionen in der EU und darüber hinaus sachkundige Beratung für die kurz- und langfristige Prozessgestaltung bietet? Ob und in welcher Form bei der Gestaltung des Strukturwandels auf derzeit bestehende Einrichtungen und Strukturen zurückgegriffen werden sollte, ist Gegenstand der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. Ob und in welcher Ausgestaltung eine professionelle europäische Agentur perspektivisch hierfür genutzt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt mangels konkreter Pläne nicht absehbar. 24. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Empfehlung des WBGU an sie, die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in „Dekarbonisierungsregionen “ nach Vorbild des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder auch bezogen auf Förderwettbewerbe für regionale Konsortien in den Bereichen Clusterentwicklung oder Lernende Regionen gezielt zu fördern (vgl. www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu.de/templates/dateien/ veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/wbgu_politikpapier_9.pdf)? Unter anderem mit den genannten Förderaktivitäten fördert die Bundesregierung bereits seit langem Kooperationen zum Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und regionalen Praxispartnern, um forschungsgetriebene , innovative Lösungsansätze für den Klimaschutz, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, den damit verbundenen Strukturwandel sowie allgemein für strukturschwache Regionen in Deutschland zu entwickeln. Diese Förderung soll auch künftig fortgeführt und thematisch und strukturell kontinuierlich weiterentwickelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5519 25. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Planungen, wie langfristig funktionsfähige Strukturen zur Fördermittelvergabe geschaffen werden, die auch der zeitlichen Perspektive angemessen sind, und die der Strukturwandel erfordert ? Die Schaffung langfristig funktionsfähiger Strukturen zur Fördermittelvergabe ist Gegenstand der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. 26. Welche Gremien, die den Strukturwandel planen sollen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Braunkohleregionen bereits gebildet , und wie ist deren Zusammensetzung? Eine Aufstellung der an dem Prozess beteiligten regionalen Gremien in den einzelnen Braunkohlerevieren liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Schaffung von landkreis- und länderübergreifenden Arbeitsstrukturen in den Regionen des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers und des Helmstedter Reviers wird mit Hilfe der sog. Experimentierklausel der GRW unterstützt, während in der Region des Rheinischen Reviers entsprechende Arbeitsstrukturen bereits bestehen. Beispiele für solche Arbeitsstrukturen sind in der Lausitz die „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ und im Rheinischen Revier die „ZRR – Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH“. 27. Gibt es im Hinblick darauf bereits Überlegungen für ein übergeordnetes Kontrollgremium zur Fördermittelvergabe, das auch langfristig der kontinuierlichen Abstimmung und dem Interessensausgleich zwischen den Revieren dienen kann? Die Festlegung der Strukturen, die zur Bereitstellung und Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln genutzt werden können, ist Gegenstand der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. 28. Nach welchem Schlüssel sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Strukturwandel zwischen den Revieren in welchen Jahren aufgeteilt werden? 29. Soll die Aufschlüsselung wie in der Förderrichtlinie des Modellvorhabens „Unternehmen Revier“ (Rheinisches Revier 25 Prozent; Lausitzer Revier 40 Prozent; Mitteldeutsches Revier 20 Prozent, Helmstedter Revier 10 Prozent , 5 Prozent verbleiben beim Bund) erfolgen? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht zusätzliche prioritäre Ausgaben in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Bereich Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik vor. Eine Entscheidung darüber, welcher Anteil der Mittel für den Strukturwandel in den Revieren zur Verfügung gestellt werden soll, ist noch nicht gefallen. Zudem möchte die Bundesregierung den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ nicht vorgreifen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5519 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Von welchem Zeitraum geht die Bundesregierung für die erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels aus, und wie hoch schätzt sie den Fördermittelbedarf insgesamt ein? 31. Wird die Förderung allein über die bestehenden Programme abgewickelt werden, oder sieht die Bundesregierung auch Bedarf an neuen, speziell auf die Braunkohleregionen zugeschnittenen Programmen? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll gemäß ihrem Einsetzungsbeschluss einen Instrumentenmix entwickeln, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Klimaschutz zusammenbringt und zugleich Perspektiven für zukunftsfähige Energieregionen im Rahmen der Energiewende eröffnet. Dazu sollen auch notwendige Investitionen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen und Wirtschaftsbereichen gehören, für die bestehende Förderinstrumente von Bund und EU effektiv, zielgerichtet und prioritär in den betroffenen Regionen eingesetzt werden und für die ergänzend ein Fonds für Strukturwandel, insbesondere aus Mitteln des Bundes, eingesetzt wird. Den Ergebnissen der Arbeit der Kommission möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333