Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5520 19. Wahlperiode 06.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5169 – Nationale Tourismusstrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 haben die Koalitionspartner aus CDU, CSU und SPD folgendes vereinbart: „Wir vereinbaren unter Beachtung der föderalen Grundsätze der Tourismuspolitik (gemeinsam mit den Ländern) und den Kompetenzen des Bundes für die Tourismuswirtschaft einen ganzheitlichen wirtschaftspolitischen Ansatz in Form einer nationalen Tourismusstrategie. Dabei wollen wir die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland weiter verbessern, von der Werbung im Ausland über einheitliche Qualitätskriterien und eine Fachkräfteoffensive mit der Branche bis hin zur Barrierefreiheit. Die Förderinstrumente von EU, Bund und Ländern müssen enger miteinander verzahnt werden.“ 1. Welches Ressort der Bundesregierung hat die Federführung bei der Koordinierung und Entwicklung der nationalen Tourismusstrategie inne bzw. soll diese übernehmen? Die Federführung innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als dem für die Tourismuspolitik auf Bundesebene federführenden Ressort. 2. Welche weiteren Ressorts sollen mitberatend eingebunden werden bzw. wurden bereits eingebunden? Da im Rahmen der nationalen Tourismusstrategie ein Kabinettsbeschluss geplant ist (siehe Antwort zu Frage 8), werden alle Ressorts der Bundesregierung eingebunden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5520 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Hat der Prozess der Erstellung bereits begonnen? Falls ja, wie ist der aktuelle Stand, falls nein, warum wurde noch nicht damit begonnen? 4. Sollte der Prozess der Erstellung noch nicht begonnen haben, wann ist mit der Aufnahme der Arbeit durch die Bundesregierung zu rechnen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Mit den Arbeiten an der nationalen Tourismusstrategie wurde sofort nach der Konstituierung der Bundesregierung begonnen. Sie richten sich zunächst auf die Entwicklung eines geeigneten Verfahrens, mit dem der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und alle Akteure angemessen eingebunden werden können. 5. Wann kann mit einem Zeitplan zur Entwicklung der nationalen Tourismusstrategie gerechnet werden? Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß hat einen groben Zeitplan für die Erarbeitung der nationalen Tourismusstrategie am 17. Oktober 2018 im Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages vorgestellt. Demnach ist als erster Schritt eine Verabschiedung von Eckpunkten eines nationalen Handlungsrahmens durch das Bundeskabinett noch im ersten Halbjahr 2019 vorgesehen. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 6. Zu welchem Zeitpunkt im Jahr 2019 plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte nationale Tourismusstrategie zu veröffentlichen? Der im Rahmen der nationalen Tourismusstrategie geplante Kabinettsbeschluss ist für das erste Halbjahr 2019 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die gleichlautende Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Markus Herbrandt vom 30. August 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/4173 verwiesen . 7. Ist die Implementierung der nationalen Tourismusstrategie in der Zeitplanung der Bundesregierung inbegriffen, und wenn ja, wie viel Zeit wird hierfür eingeplant? Angestrebt wird, dass mit der Umsetzung ab Sommer 2020 begonnen werden kann. Wie viel Zeit die Umsetzung in Anspruch nehmen wird, lässt sich vor dem Hintergrund des Querschnittscharakters des Tourismus und der breit gefächerten Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene nicht genau vorhersagen. 8. Wie ist der Entstehungsprozess konzipiert? Geplant ist ein zweistufiger Prozess. In einem ersten Schritt sollen im ersten Halbjahr 2019 vom Bundeskabinett Eckpunkte als nationaler Handlungsrahmen verabschiedet werden. Der Kabinettsbeschluss soll als programmatischer Rahmen und Anstoß für Aktivitäten und Initiativen der verschiedenen Akteure in jeweils eigener Verantwortung dienen. In einem zweiten Schritt sollen von diesem Rahmen ausgehend Bund, Länder und weitere Akteure in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten eigene Aktionspläne entwickeln und beschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5520 9. Mit welchen Akteuren (EU-Ebene, Bund, Länder, Kommunen und Verbänden ) wurden bereits Gespräche zur Entwicklung der nationalen Tourismusstrategie geführt? Falls noch keine Gespräche geführt wurden, wann ist mit einer Aufnahme der Gespräche zu rechnen? Überlegungen zur nationalen Tourismusstrategie waren Gegenstand zahlreicher Gespräche, die seitens des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Thomas Bareiß sowie der Fachebene geführt wurden, u. a. mit Vertretern des Deutschen Bundestages, den Arbeitsgemeinschaften Tourismus der Koalitionsfraktionen, den Vertretern der Bundesländer und den Vertretern von Tourismusverbänden. Zuletzt tauschte sich der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß am 17. Oktober 2018 mit den Abgeordneten des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages aus. 10. Wird das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes in die Entwicklung der nationalen Tourismusstrategie eingebunden sein, und wenn ja, auf welche Weise? Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes soll im Rahmen seiner Beratungsfunktion für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den gesamten Prozess der Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Tourismusstrategie unterstützend begleiten. Es soll insbesondere bei der Kommunikation mit der Branche unterstützen und Handlungsbedarfe ermitteln. 11. Wer sind nach Plan der Bundesregierung andere relevante Akteure, die in diesen Prozess einbezogen werden sollen? Die Bundesregierung verfolgt eine möglichst breite Teilnahme aller relevanten Stake-holder an dem Prozess. Eine bedeutende Rolle spielen insbesondere der Tourismus-ausschuss des Deutschen Bundestages, der Tourismusbeirat als maßgebliches Beratungsgremium des Bundesministers für Wirtschaft und Energie und des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung sowie der Bund-Länder- Ausschuss Tourismus als Schnittstelle zu den Bundesländern. Die Bundesregierung wird, soweit geboten, darüber hinaus weitere Stakeholder in den Prozess einbeziehen. 12. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung bei der Entwicklung der nationalen Tourismusstrategie? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 13. Ist seitens der Bundesregierung ein Schwerpunkt beim Thema Digitalisierung vorgesehen? Falls nein, weshalb nicht? Die nationale Tourismusstrategie soll sich mit den aktuellen und künftigen Herausforderungen für den Deutschlandtourismus und die deutsche Tourismuswirtschaft befassen; hierzu gehört auch das Thema Digitalisierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5520 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf dem Incoming-Tourismus oder sollen auch Elemente des Outgoing-Tourismus erfasst werden? Die nationale Tourismusstrategie soll sich mit dem Inlandstourismus, dem Incoming -Tourismus und dem Outgoing-Tourismus befassen. 15. Plant die Bundesregierung zur bzw. nach der Erstellung der Strategie Workshops , Dialogplattformen oder Ähnliches mit relevanten Akteuren? Wenn ja, mit welchen, und wie sollen diese ausgestaltet werden? Derartige Formate sind nicht ausgeschlossen; konkrete Planungen gibt es bislang dazu nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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