Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5521 19. Wahlperiode 06.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5186 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: drittes Quartal 2018) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten , Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/01912) sowie vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577). Stichtag für die Beantwortung ist der 30. September 2018. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5521 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142) sowie vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782) verwiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende UNMIK Kosovo 19 3 0 0 0 1 Pristina offen UNAMID Darfur/Sudan 11.105 8 0 0 0 6 El Fasher, Tawilla 30. Juni 2019 MINUSMA Mali 13.912 11 2 Bamako 0 0 6 Bamako, Gao, Mopti 30. Juni 2019 MINUJUSTH Haiti 1.233 2 0 0 0 2 Port- au- Prince 15. April 2019 UNSOM Somalia 597 3 1 Mogadischu 0 0 2 Mogadischu 31. März 2019 EUPOL COPPS Palästinensische Gebiete 58 4 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni 2019 EUCAP Sahel Mali 109 (+14 für die Regionale Koordinierungszelle ) 4 0 0 0 0 14. Januar 2019 EUCAP Sahel Niger 101 5 2 Niamey 0 0 2 Niamey 30. September 2020 1 Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted “). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende EUBAM Moldau/Ukraine 50 6 2 Kuchurhan 0 4 Kuchurhan, Odessa, Otach, Giurgiulesti , 0 30. November 2020 EUAM Ukraine 1500 20 0 1 Kiew 0 34 Kiew, 1 Brüssel 1. Juni 2019 OSZE SMM Ukraine 1242 2 0 0 0 2 Kiew 19. Dezember 2018 EULEX Kosovo 334 25 0 0 0 14 Pristina, 14. Juni 2020 EUMM Georgien 199 11 0 0 0 10 Gori, Mtskheta , Zugdidi 14. Dezember 2018 EUAM Irak 35 4 1 Bagdad 0 0 1 Bagdad 17. April 2020 EUBAM Rafah 8 2 0 0 0 2 Tel Aviv 30. Juni 2019 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung neu hinzugekommen. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben ? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5521 Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT Afghanistan 51 Funktionen: Sicherheit, Administration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif) 20 0 0 31 Bilaterales Projekt Saudi-Arabien 8 PVB 2 PVB - Funktion: Trainer (Standort: Jeddah) 6 PVB - Funktion: Projektleitung und Administration (Standort: Riad) 8 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Tunesien 3 Funktion: Projektleitung und Administration 2 (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) 3 0 0 0 0 Twinning- Projekt Ukraine 6 Funktion: Projektleitung und Kurzzeitexperten Twinning (Standort: Kiew) 6 0 0 0 0 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung sind keine Vorfälle im Sinne der Fragestellung bekannt geworden . 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europarat, die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren. 2 Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode OSZE SMM Ukraine Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Dadurch besteht in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ost-Ukraine eine erhöhte Gefährdungslage . Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen , da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Bei der Absicherung der Parlamentswahlen (20./21. Oktober 2018) haben sie mit massivem Einsatz landesweit erfolgreich in eigener Verantwortung operiert. Zwar kam es, wie erwartet zu zahlreichen Angriffen; das Gewaltniveau blieb jedoch unter dem der letzten, noch mit Unterstützung von ISAF abgesicherten Wahlen (2014). Dennoch ist es den Taliban gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen zu halten. Ein Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Afghanistan konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, jedoch bisher hinreichend verhindert werden. Für medienwirksame Anschläge insbesondere in Kabul sind sowohl Taliban als auch der regionale Ableger des IS verantwortlich. Für westliche Staatsangehörige , internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil, bleibt aber angespannt. Es kommt in zunehmenden, aber unregelmäßigen Abständen zum Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Huthi- Rebellen. Die Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr abgeschossen, sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insgesamt hoch. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. UNAMID (Sudan) Die Sicherheitslage hat sich flächendeckend beruhigt, die militärische Komponente von UNAMID wurde seit Sommer 2017 kontinuierlich verkleinert und ein stärkerer Fokus auf Peacebuilding gelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5521 UNSOM (Somalia) Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der Hauptstadt Mogadischu. Ein Jahr nach den Präsidentenwahlen vom 8. Februar 2017 ist die Reformbilanz der neuen somalischen Regierung gemischt: Fortschritte wurden insbesondere im wirtschaftlichen und Sicherheitsbereich erzielt, wohingegen die politische Reformagenda hinter den Erwartungen zurückblieb. Anfang Mai stellte die somalische Regierung den mit den Vereinten Nationen, afrikanischen und internationalen Partnern erarbeiteten Transitionsplan zur schrittweisen Übergabe der Sicherheitsverantwortung von AMISOM auf die somalischen Sicherheitskräfte – einhergehend mit weiterem Aufbau des Sicherheitssektors – vor. Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben Staatsaufbau und Verfassungsreform sowie anhaltende Dürre die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Dennoch hat Somalia Aussicht auf eine langfristige Stabilisierung . Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Im Juli und August 2018 kam es zur größten Eskalation zwischen Israel und der Hamas seit dem Gaza- Krieg 2014. Vermittlungen durch Ägypten und die Vereinten Nationen führten jeweils zu Waffenstillständen, von Ägypten vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas führten bislang aber ebenso wenig zu einem Ergebnis wie die erneut ins Stocken geratenen Aussöhnungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas. Seit Mai 2018 ist der Grenzübergang Rafah häufiger geöffnet. Als Reaktion auf sogenannte „Feuerdrachen“ (d. h. mit Sprengsätzen versehene Flugdrachen oder Ballons) und Proteste am Grenzzaun schloss Israel mehrfach die Grenzübergänge Shalom und Erez. Insgesamt kam es bei Protesten am Grenzzaun („Marsch der Rückkehr“) seit 30. März 2018 nach VN-Angaben zu 217 toten und knapp 23 000 verletzten Palästinensern sowie einem Toten und 40 verletzten Israelis. Zuletzt ging die Anzahl an Protestierenden sowie Toten und Verletzten zurück. Im Westjordanland blieb es vergleichsweise ruhig. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt , aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien war im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen worden. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert. Die Treffen im Rahmen des IPRM, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Aktuell sind beide IPRM suspendiert , da beim letzten Treffen in Ergneti am 14. September 2018 die südossetischen und russischen Teilnehmer bzw. beim Treffen in Gali am 27. Juni 2018 die abchasischen und russischen Teilnehmer die Sitzung als Zeichen des Protests Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gegen eine vom georgischen Parlament verabschiedete Sanktionsliste verließen. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen, wird grundsätzlich jedoch von allen Teilnehmern gewünscht. Die Schließung von zwei der vier Übergänge an der Verwaltungslinie (Abchasien ) wird als problematisch angesehen. MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage im Norden und im Zentrum Malis bleibt weiter angespannt. Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen Ende Juli bis Mitte August 2018 war die malische Regierung verstärkt um Sicherungsmaßnahmen bemüht. In der Summe wird von einem friedlichen Verlauf der Präsidentschaftswahlen gesprochen. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistisch-terroristische Gruppierungen vor, welche aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und in Mali eingesetzte ausländische Streitkräfte durchführen. Die regionale Einsatztruppe der Sahel-G5-Staaten hat erste Anti-Terror-Operationen im Grenzgebiet zu Niger und Burkina Faso durchgeführt . EUCAP Sahel Niger Das Bedrohungsrisiko wird weiterhin als hoch eingestuft. Gerade in den Grenzregionen zu Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu gewaltsamen terroristischen Attacken. Auch in der Hauptstadt ist mit Attentaten zu rechnen. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP umfassen neben nächtlichen Ausgangssperren auch tagsüber eine Einschränkung des Bewegungsradius sowie die Auflage, bestimmte Örtlichkeiten zu meiden. Die Fortbewegung innerhalb der Stadt darf grundsätzlich nur mittels Fahrzeugen der Mission durchgeführt werden. Fahrten zum Flughafen dürfen bei Dunkelheit nur in Begleitung eines privaten Sicherheitsdienstes durchgeführt werden. MINUJUSTH (Haiti) Die Sicherheitslage in Haiti bleibt in weiten Teilen fragil, insbesondere die Kriminalitätsbelastung ist hoch. EUAM Irak Am 24. Oktober 2018 ist die neue irakische Regierung unter Premierminister Adel Abdul-Mahdi vom Parlament bestätigt worden. Zuvor sind bereits Barham Saleh zum Staatspräsidenten sowie Muhammad al-Halbousi zum Parlamentspräsidenten gewählt worden. Im Mai 2018 hatten Parlamentswahlen im Irak stattgefunden , die überwiegend friedlich verlaufen sind. Das Verhältnis zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak (RKI) ist weiterhin angespannt. Seit Januar 2018 führen die beiden Seiten jedoch Gespräche zur Lösung ausstehender Fragen, etwa der Verteilung der Öleinnahmen, der Grenzkontrollen. Am 30. September 2018 haben in der RKI Wahlen zum Regionalparlament stattgefunden. In diesen wurde die politische Dominanz der kurdischen Regierungsparteien KDP und PUK bestätigt. Der sogenannte Islamische Staat (IS) ist im Irak zwar in der Fläche im Wesentlichen militärisch besiegt, asymmetrische Bedrohungen durch IS bestehen jedoch landesweit fort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5521 Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum zweiten Quartal 2018. 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben )? Das Bundeskriminalamt verfügte im dritten Quartal 2018 über 62 Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland. Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Niederlande Den Haag 1 Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1 Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1 Algerien Algier 1 Panama Panama- Stadt 1 Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1 Belgien Brüssel 1 Peru Lima 1 Brasilien Brasilia 1 Polen Warschau 1 Brasilien Sao Paulo 1 Portugal Lissabon 1 Bulgarien Sofia 1 Rumänien Bukarest 2 China Peking 2 Russische Föderation Moskau 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Saudi-Arabien Riad 1 Frankreich Paris 2 Schweden Stockholm 1 Georgien Tiflis 1 Serbien Belgrad 2 Ghana Accra 1 Spanien Madrid 2 Griechenland Athen 1 Thailand Bangkok 2 Großbritannien London 1 Tunesien Tunis 1 Indien Neu Delhi 1 Tschechische Republik Prag 1 Indonesien Jakarta 1 Türkei Ankara 1 Italien Rom 2 Türkei Istanbul 1 Jordanien Amman 2 Ukraine Kiew 1 Kasachstan Astana 1 USA Washington 2 Kenia Nairobi 2 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Kolumbien Bogotá 2 Kosovo Pristina 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Kroatien Zagreb 1 Lettland Riga 1 Libanon Beirut 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 51 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei an 34 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 3 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 1 Indonesien Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Nigeria Lagos 2 Russland Moskau 2 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Süd Korea Seoul 1 Südafrika Pretoria 3 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5521 Land Einsatzort Anzahl DVB Ukraine Kiew 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 V.A.E. Dubai 2 Vietnam Hanoi 1 Weißrussland Minsk 1 Panama Panama City 1 USA Miami 1 USA New York 1 Gesamt 51 b) Sicherheitsbeamte, Zum Stichtag waren 180 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Ägypten/Kairo 5 Albanien/Tirana 1 Algerien/Algier 4 Armenien/Eriwan 1 Aserbaidschan/Baku 2 Äthiopien/Addis Abeba 1 Belarus/Minsk 4 Belgien/Brüssel 6 Bosnien/Sarajewo 1 (inkl. Brüssel Nato) Bulgarien/Sofia 1 Burkina Faso/Ouagadougou 2 Burundi/Bujumbura 1 China/Peking 6 Côte d'Ivoire/Abidjan 0 Frankreich/Paris 5 Georgien/Tiflis 1 Griechenland/Athen 2 Großbritannien/London 4 Indien/New Delhi 3 Indonesien/Jakarta 2 Irak/Bagdad 8 Irak/Erbil 6 Iran/Teheran 6 Italien/Rom 1 Jordanien/Amman 2 Kasachstan/Almaty 1 Kasachstan/Astana 1 Kenia/Nairobi 2 Kirgisistan/Bischkek 1 Kongo/Kinshasa 1 Korea DR/Pjöngjang 0 Kosovo/Pristina 1 Kuba/Havanna 2 Kuwait/Kuwait 1 Libanon/Beirut 7 Mali/Bamako 3 Mauretanien/Nouakchott 2 Mazedonien/Skopje 1 Moldau/Chisinau 1 Niger/Niamey 0 Nigeria/Abuja 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nigeria/Lagos 3 Pakistan/Islamabad 4 Pakistan/Karachi 2 Palästinensische Autonomiege-biete/Ramallah 1 Russland/Kaliningrad 0 Russland/Moskau 10 Russland/Jekaterinenburg 1 Russland/St. Petersburg 1 Saudi-Arabien/Riad 4 Senegal/Dakar 1 Serbien/Belgrad 3 Spanien/Madrid 1 Sri Lanka/Colombo 1 Sudan/Khartum 1 Weißrussland/Minsk 0 Thailand/Bangkok 1 Tschechische Republik/Prag 1 Tunesien/Tunis 3 Türkei/Ankara 7 Türkei/Istanbul 4 Türkei/Izmir 2 Ukraine/Kiew 3 Ungarn/Budapest 1 USA/New York 5 USA/Washington 6 Usbekistan/Taschkent 1 Vietnam/Hanoi 1 Vietnam/Ho-Chi-Minh-City 0 Gesamt 180 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen 28 Polizeibeamte als Sicherheitsberater, 16 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 und 27 Personenschutzbeamte an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/ Kabul 10 PSA Ägypten/Kairo 1 Afghanistan/Masar-e-Sharif 6 PSA Irak/Erbil 1 Irak/Bagdad 10 PSA Libyen/DO Tunis 1 PSA Afghanistan/Kabul 2 (je 1, abwech-selnd) Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Äthiopien/Addis Abeba 1 China/ Peking 1 Frankreich/Paris 1 Griechenland/Athen 1 Guatemala/Guatemala-Stadt 1 Indien/NewDelhi 1 Indonesien/Jakarta 1 Irak/Bagdad 2 (je 1, abwech-selnd) Iran/Teheran 1 Kenia/ Nairobi 1 Kolumbien/Bogota 1 Venezuela/Caracas 1 Libanon/Beirut 1 Mali/Bamako 1 Pakistan/Islamabad 1 Russland/Moskau 1 Saudi Arabien/Riad 1 Südafrika/Pretoria 1 Türkei/Ankara 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5521 Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl USA/New York 1 Usbekistan/Taschkent 1 Großbritannien/London 1 (SAV 2.0) Algerien/Algier 1 (SAV 2.0) Israel/Tel Aviv 1 (SAV 2.0) Libanon/Beirut 1 Marokko/Rabat 1 (SAV 2.0) Bahrain/Manama 1 (SAV 2.0) Nigeria/Lagos 1 Polen/Warschau 1 Vietnam/Hanoi 1 (SAV 2.0) Tadschikistan/Duschanbe 1 (SAV 2.0) Tschad/N´Djamena 1 (SAV 2.0) Türkei/Istanbul 1 (SAV 2.0) Kongo/Kinshasa 1 SAV 2.0 Bangladesch/Dhaka 1 SAV 2.0 Brasilien/Sao Paolo 1 SAV 2.0 Jordanien/Amman 1 SAV 2.0 Côte d’Ivoire/Abidjan 1 (SAV 2.0) Sudan/Khartum 1 (SAV 2.0) Niger/Niamey 1 (SAV 2.0) c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 32 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der nachstehenden Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Ägypten 1 Äthiopien 1 Albanien 1 Belgien 1 Bosnien-Herzegowina 1 Bulgarien 1 China 1 Frankreich 1 Griechenland 2 Großbritannien 1 Italien 1 Jordanien 1 Kroatien 1 Libanon 1 Litauen 1 Marokko 1 Niger 1 Nigeria 1 Polen 1 Rumänien 1 Russland 1 Serbien 1 Spanien 1 Tschechische Republik 1 Tunesien 2 Türkei 2 Ungarn 1 Ukraine 1 USA 1 Vereinigte Arabische Emirate 1 Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 20 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, ejR Mazedonien, Niger, Libyen, Niederlande, Sudan, Senegal , Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? Zum Stichtag waren 17 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt. Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Griechenland Athen 5 Bilateral Griechenland Thessaloniki 3 Bilateral Griechenland Heraklion 2 Bilateral Griechenland Patras 1 Bilateral Griechenland Igoumenitsa 1 Bilateral Frankreich Paris 1 Bilateral Italien Rom 1 Bilateral Italien Mailand/Bergamo 1 Bilateral Italien Ancona 1 Bilateral Italien Brindisi 1 Bilateral Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 7e und 7g verwiesen. e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer (ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten Ägypten , China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien , ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) Die als „FRONTEX“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der VO(EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und Küstenwache “. a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen von FRONTEX. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5521 b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Die Zahl der in der Zentrale von FRONTEX eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Funktion Anzahl Training Unit 2 European Centre for Returns 1 Pooled Resources Unit 1 Risk Analysis Unit 2 Field Deployment Unit 1 Vulnerability Assessment Unit 1 Situation Centre (temporär) 1 c) im Rahmen von Operationen, bei denen sie Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Poseidon 2017/JO Poseidon 2018 zur Verfügung gestellt. Seit dem 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017/JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt. Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX- Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017/JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt. Seit dem 1. September 2018 wird den spanischen Grenzbehörden ein Polizeihubschrauber der Bundespolizei mit zehn Mann Besatzung für zwei Monate Im Rahmen des FRONTEX-Einsatzes JO Indalo in Cadiz zur Überwachung der südlichen Seegrenzen Spaniens zur Verfügung gestellt. d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen, die ohne erforderliche Einreise- oder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 24 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ eingesetzt . e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) waren zum Stichtag insgesamt 110 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei wurde dabei durch 32 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung oder des Bundeskriminalamtes unterstützt. Maßnahme Anzahl Frontex JO Themis (ehemals Triton) 8 Frontex JO Poseidon 44 Frontex JO FOA Land 34 Frontex JO FP Land 11 Frontex JO CP Land 1 Frontex JO CP Air 1 Frontex JO Indalo 11 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte des Bundes Pakistan Deutschland, Österreich, Ungarn, Schweden 50 Nigeria; Gambia Schweiz, Belgien, Litauen, Norwegen , Österreich, Deutschland 27 Ukraine; Aserbaidschan Deutschland, Schweiz 61 Albanien; Kosovo Deutschland, Ungarn 48 Pakistan Deutschland, Griechenland 50 Georgien Deutschland, Schweden 1 Gambia; Nigeria Deutschland, Österreich, Bulgarien, Litauen, Norwegen, Finnland 17 Bangladesch Deutschland, Österreich 34 Georgien Deutschland, Griechenland 1 Georgien Deutschland, Schweden, Schweiz 2 Pakistan Deutschland, Griechenland, Polen, Ungarn 77 Russische Föderation Österreich, Deutschland 3 Nigeria; Ghana Deutschland, Schweiz, Belgien 23 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5521 g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben), eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen . Im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. September 2018 wurden insgesamt 736 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 736 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 251 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise 184 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch 134 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 38 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/Zurückweisung 25 Fälle Kfz – Kriminalität 19 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 18 Fälle Reise in den Verfolgerstaat 16 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 16 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze, Fundsachen) 13 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche 12 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis 5 Fälle Verdacht Visumerschleichung 4 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 1 Fall Identitätsfeststellung (Verdacht OK-Zugehörigkeit, Verdacht IS-Zugehörigkeit) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten: Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Griechenland Lesbos JO Poseidon 8 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos JO Poseidon 29 Grenzkontrolle Griechenland Leros JO Poseidon 3 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Piräus JO Poseidon 2 Organisation Griechenland Chios JO Poseidon 1 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Kipi JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Evzoni JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Kilkis JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Griechenland Alexandropoli JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Griechenland Orestiada JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Griechenland Delvinaki JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Italien Pozzallo JO Themis 4 Grenzkontrolle Registrierung Italien Trapani JO Themis 2 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO Themis 1 Organisation Italien Messina JO Themis 1 Grenzkontrolle Registrierung Polen Warschau JO FP Air 1 Grenzkontrolle Spanien Cadiz JO Indalo 10 Grenzüberwachung Spanien Almeria JO Indalo 1 Registrierung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Bulgarien Malko Tarnovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Ungarn Röszke JO FP Land 2 Grenzkontrolle Ungarn Tompa JO FP Land 1 Grenzkontrolle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5521 Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Kroatien Bajakovo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Nova Sela JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Karasovici JO FP Land 1 Grenzkontrolle Serbien Belgrad JO CP Air 1 Grenzkontrolle Serbien Trbusnica JO CP Land 1 Grenzkontrolle 8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern sind diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt FRONTEX im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: ein mobiler Herzschlagdetektor drei Einsatzhubschrauber ein Einsatzschiff zwei Kontroll- und Streifenboote zehn Wärmebildkameras zwei Einsatzfahrzeuge Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der FRONTEX JO Poseidon 2017/JO Poseidon 2018 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im dritten Quartal 2018 an folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen : Bundespolizei Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/ Einsatzmittel Italien Zugstreifen trilateral DEU-AUT-ITA: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich 1-2 Streifen (je Streife 1 PVB), partielle Beteiligung von Beamten des Freistaat Bayern DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray , Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Ungarn Zugstreifen trilateral DEU-AUT-HUN: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich Streife (je Streife 1 PVB) DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray , Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Italien Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA am Bahnhof Brenner: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Mittwoch - Freitag 4 PVB, unter Beteiligung von Beamten ITA und Beamten AUT DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray , Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Österreich Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA an der Kontrollstelle Brennersee (Pilotprojekt): Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Montag und Dienstag – Leitung AUT unter Beteiligung DEU (4 PVB) und ITA DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray , Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/5521 Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/ Einsatzmittel Frankreich Bilaterale Zugstreifen in grenzüberschreitenden Zügen zur Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben 2 Mal monatlich , je 2 PVB Paris-Stuttgart (TGV-Züge) und täglich Karlsruhe-Straßburg DEU/FRA Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray , Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Russland FIFA – Fußball Weltmeisterschaft 2018/Gewinnung und Weiterleitung von Erkenntnissen sowie die Beratung zu grenzüberschreitenden Reisebewegungen von deutschen (Risiko)Fans nach Russland. Durchführung von sog. Gefährderansprachen (im Einzelfall) gegen in der Vergangenheit gewalttätig aufgefallene Fans, Ansprechpartner für ankommende deutsche Passagiere. Ziel: Unterbindung der Einreisen von Risikofans nach Russland und Verhinderung einer Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland durch die Beteiligung hooligantypischer Ausschreitungen Einsatz von sechs bundespolizeilicher Experten an den drei internationalen Flughäfen Moskau-Scheremetjewo , Moskau-Domodedowo , Moskau -Vnukovo vom 24. Mai bis 17. Juli 2018. Einsatz von zwei Verbindungsbeamten (VB) der BPOL (1 x zgl. Leiter des BPOL Kontingents sowie als Bindeglied zu allen beteiligten Stellen vor Ort sowie zur BPOL). Einladung des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (FSB) Nein Die bundespolizeilichen Experten waren in Uniform eingesetzt, es wurden keine Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen mitgeführt. 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder haben im dritten Quartal 2018 folgende Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt: Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Albanien Arbeitsbesuch Langzeitberater 01.01.18 - 31.12.18 Albanien 114.300,00 € / 0610 687 07 Albanien Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.021,94 € / 0610 687 07 Algerien Arbeitsbesuch Bedarfserhebungsreise im Bereich Entschärfungswesen 17.09.18 - 21.09.18 Algerien 10.000,00 € / 0610 687 07 Äthiopien Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.521,76 € / 0624 687 01 Bolivien Lehrgang Interinstitutionelle Kompetenz und Kommunikation 02.07.18 - 05.07.18 Bolivien 6.818,00 € / 0624 687 01 Brasilien Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 5.364,56 € / 0624 687 01 China Arbeitsbesuch Konsultation Terrorismus 15.07.18 - 19.07.18 Deutschland 49,50 € / 0624 687 01 Costa Rica Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 7.327,56 € / 0624 687 01 Costa Rica Lehrgang Sprachlehrgang Deutsch 01.06.18 - 31.07.18 Costa Rica 500,00 € / 0624 687 01 Dominikanische Republik Lehrgang Interinstitutionelle Kompetenz und Kommunikation 20.08.18 - 22.08.18 Dominikanische Republik 6.000,00 € / 0624 687 01 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/5521 Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Ecuador Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 3.622,18 € / 0624 687 01 Ghana Lehrgang Prinzipien und Methodik der polizeilichen Informationsverarbeitung -Operative Analyse 26.09.18 - 04.10.18 Ghana 7.000,00 € / 0610 687 07 Ghana Hundeführerausbildung Maßnahmen im Bereich Diensthundeausbildung 01.05.18 - 31.12.18 Deutschland / Ghana 61.814,50 € / 0624 687 01 Jordanien Lehrgang Taktisches Fahren im Personenschutz 10.09.18 - 14.09.18 Deutschland 22,13 € / 0501 687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Workshop Rauschgiftkriminalität 05.08.18 - 09.08.18 Jordanien 4.000,00 € / 0501 687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Kriminaltechnik Daktyloskopie neue Methoden zur Sicherung von Fingerabdrücken 13.08.18 - 17.08.18 Deutschland 3.175,35 € / 0501 687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Kriminaltechnik Gesichtserkennung Möglichkeiten zur automatisierten Gesichtserkennung und Besuch eines im Test befindlichen Systems 13.08.18 - 17.08.18 Deutschland 852,55 € / 0501 687 23 Jordanien Lehrgang Einweisung Telerob 29.06.18 - 04.07.18 Jordanien 8.692,52 € / 0501 687 23 Kenia Lehrgang Todesermittlungen 21.07.18 - 03.08.18 Kenia 10.632,67 € / 0610 687 07 Kenia Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 3.978,99 € / 0610 687 07 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Kolumbien Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.815,97 € / 0624 687 01 Kosovo Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.073,51 € / 0610 687 07 Marokko Lehrgang Tatort-/Ereignisortfotografie 11.09.18 - 20.09.18 Marokko 2.825,47 € / 0501 687 23 Marokko Arbeitsbesuch Hospitation Auswertung und Analyse elektronischer Medien 27.08.18 - 31.08.18 Deutschland 5.299,69 € / 0501 687 23 Marokko Arbeitsbesuch Konferenzteilnahme ENFSI-Tagung 17.09.18 - 21.09.18 Slowenien 2.818,70 € / 0501 687 23 Marokko Lehrgang Polizeiliche Ausbildung – Verkehr 02.07.18 - 06.07.18 Marokko 5.900,34 € / 0501 687 23 Marokko Lehrgang Polizeiliche Ausbildung – Durchsuchung 24.09.18 - 28.09.18 Marokko 10.500,00 € / 0501 687 23 Mazedonien Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.031,93 € / 0610 687 07 Mexiko Hundeführerausbildung Evaluierung Diensthundeausbildung 13.08.18 - 17.08.18 Mexiko 9.111,29 € / 0610 687 07 Moldau Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 3.973,85 € / 0610 687 07 Nigeria Hundeführerausbildung Diensthundführer – Weiterbildung 11.08.18 - 17.08.18 Nigeria 2.584,63 € / 0501 687 23 Nigeria Hundeführerausbildung Diensthundführertrainer – Weiterbildung 18.08.18 - 23.08.18 Nigeria 2.584,63 € / 0501 687 23 Nigeria Arbeitsbesuch Konferenzteilnahme ENFSI-Tagung 17.09.18 - 21.09.18 Slowenien 9.649,36 € / 0501 687 23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/5521 Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Nigeria Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.591,76 € / 0501 687 23 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Kriminalstatistik/ Lagebild I 07.09.18 - 14.09.18 Palästinensische Gebiete 4.756,25 € / 0501 687 23 Palästinensische Gebiete Lehrgang Tatortarbeit II 21.09.18 - 26.09.18 Palästinensische Gebiete 4.748,18 € / 0501 687 23 Palästinensische Gebiete Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.288,25 € / 0501 687 23 Panama Lehrgang Sprachlehrgang Deutsch 01.07.18 - 30.09.18 Panama 500,00 € / 0624 687 01 Peru Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 5.192,22 € / 0624 687 01 Serbien Arbeitsbesuch Workshop zur Identifizierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen 04.07.18 - 04.07.18 Serbien 0,00 € / 0624 532 04 Serbien Arbeitsbesuch Abschlusskonferenz 05.07.18 - 05.07.18 Serbien 0,00 € / 0624 532 04 Serbien Lehrgang Training Analyse Brandspuren 16.07.18 - 20.07.18 Serbien 0,00 € / 0624 532 04 Serbien Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.163,90 € / 0610 687 07 Serbien Lehrgang Hospitation Personenschutz 24.09.18 - 28.09.18 Deutschland 500,00 € / 0624 687 01 Tadschikistan Lehrgang Sprachlehrgang Deutsch 04.06.18 - 16.07.18 Tadschikistan 500,00 € / 0624 687 01 Tunesien Lehrgang Ermittlungen in sozialen Netzwerken und Internetforen 25.09.18 - 27.09.18 Tunesien 10.000,00 € / 0501 687 23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Tunesien Lehrgang Tatortarbeit nach Sprengstoffdelikten 10.09.18 - 21.09.18 Tunesien 3.851,69 € / 0501 687 23 Uganda Lehrgang Todesermittlungen 21.07.18 - 03.08.18 Kenia 10.000,00 € / 0610 687 07 Uganda Stipendiat Vorbereitungsmodul 01.07.18 - 31.12.18 Deutschland 1 4.738,22 € / 0610 687 07 Ukraine Lehrgang Sprachlehrgang 05.03.18 - 31.12.18 Ukraine 5.000,00 € / 0610 687 07 Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe um Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe) Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/5521 Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISF-zentral 2014 ca. 10.500,00 € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982 Universal Message Format 3 (UMF 3) 01.11.2015 – 31.07.2018 ISF-dezentral 2015 0,00 € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PoMigra)" 01.07.2016 – 30.06.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 10.000,00 € IK25-5793-2016-09 Projekt Prinz – Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität 01.09.2016 - 31.08.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 50.000,00 € IK25-5793-2016-14 Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB ETUTU 2017-2019 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 0,00 € IK25-5793-2016-11 Research Network on Organised Crime 2017-2019 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 1.000,00 € IK25-5793-2016-07 Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug-Identifizierungs-Datei (EuFID) 01.01.2017 - 31.12.2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Ägypten Fachbesuch Aufgabenwahrnehmung BPOL 3.-7.09.2018 Flughafen Frankfurt /Main National Security Service und Passbehörde 0610 68707 noch nicht abgerechnet Argentinien Erfahrungsaustausch BFE – Bereitschaftspolizei bei internationalen Großveranstaltungen 13. - 17. August 2018 / Deutschland Policia Federal 0610 68707 803,52 € Algerien Grundlehrgang Polizeiliche Identitätsprüfung 4. - 11. September 2018 / Algerien Algerische Grenzpolizei 0610 68707 keine Kosten Äthiopien Schulungsmaßnahme Dokumenten - und Urkundensicherheit und Beschaffung Schulungsmaterial 27. - 31. August 2018 / Äthiopien ETH Federal Police Criminal Investigation Unit 0610 68707 907,31 € China Leitungsbesuch BPOLD MUC in CHN (Gegenbesuch Informations - und Erfahrungsaustausch analog BPOLD FRA 2016 PEK/2017 PVG) 23. - 27. Juli 2018 / Deutschland CHN Grenzpolizei 0610 68707 9.254,61 € China Besuches eines chinesischen Delegation am 17. September d. J. bei der BSL BPOL 17.09.2018 / Deutschland CHN Grenzpolizei 0610 68707 noch nicht abgerechnet Gambia Schulung der Immigration und Passport & Control Team AIREP Flughafen Banjul Identifizierungslehrgang (PIP) 20. - 25. August 2018 / Gambia Gambia Immigration Department 0610 68707 1.363,64 € Iran Besuch Ashtari bei P BPOLP 2.- 6. Juli 2018 / Deutschland Iranische Grenzpolizei 0610 68707 34.651,63 € Jamaika Behördenschulung des DVB Miami in Jamaika (Montego Bay) 10. - 19. September 2018 / Jamaika Grenzpolizei / Immigration 0610 68707 keine Kosten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/5521 Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Japan Treffen zur Vorbereitung der Dienstreise Japan des Leiters der BPOLI WAR 5. - 6. September 2018 / Deutschland Japanische Küstenwache 0610 68707 noch nicht abgerechnet Jordanien Study-Visit JOR Delegation 6. - 10. August 2018 / Deutschland GID 0501 68723 7.654,49 € Jordanien DVB Schulungen zu URK-Grundlehrgänge 24. - 25. September 2018 / Jordanien GID 0501 68723 noch nicht abgerechnet Jordanien DVB Schulungen zu URK-Grundlehrgänge 26. - 27. September 2018 / Jordanien GID 0501 68723 noch nicht abgerechnet Libanon Hospitation von Multiplikatoren an einer Schwerpunktprüfstelle Urkunden 13.-17. August 2018 / Deutschland General Security 6002 68703 4.294,09 € Libanon Studienreise von libanesischen Führungskräften des Aufgabenbereichs Luftsicherheit 27.-31. August 2018 / Deutschland Army/ Internal Security Forces/ General Security 6002 68703 9.687,23 € Marokko Kriminaltechnische Hospitation bei der Urkundenprüfstelle der BPOL sowie im zentralen Prüflaboratorium des BPOLP 20. - 25. September 2018 / Deutschland DGSN 0501 68723 6.971,19 € Moldawien Experten in den Bereichen Profiling /Antiterrorismus/Bekämpfung illegale Migration und Schleusungskriminalität 3. - 7. September 2018 / Moldawien Moldawische Grenzpolizei 0610 68707 noch nicht abgerechnet Montenegro Schulung Luftsicherheit 3. - 7. September 2018 / Montenegro MNE Grenzpolizei 0610 68707 2.521,32 € Montenegro Dokumenten- und Urkundensicherheit – Lehrgang Urkundenfachkraft und Polizeiliche Identitätsprüfung – Lehrgang PIP- Multi 17. - 28. September 2018 / Montenegro MNE Grenzpolizei 0610 68707 3.809,82 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Palästinensische Autonomiegebiete Fortbildungsschulung von ausgebildeten Dokumentenberatern 12. - 17. August 2018 / PSE Zivilpolizei/ Innenministerium 0501 68723 4.337,47 € Palästinensische Autonomiegebiete Workshop zur Bewältigung von Objektschutzaufgaben unter Einbindung der zuständigen PSE Akteure 10. - 14. September 2018 / PSE Zivilpolizei 0501 68723 4.382,63 € Ruanda Besuch einer Delegation aus Ruanda zu einer Informationsveranstaltung in der Bundespolizeiausbildungsstätte Dietz 13. August 2018 / Deutschland 3 Vertreter Zivilgesellschaft und 1 Mitarbeiter Kooperationsbüro Rheinland- Pfalz/Ruanda 0610 68707 66,22 Russland Leitungsbesuch P mit Leiter Grenzdienst FSB 1. - 2. Juli 2018 / Deutschland Grenzdienst des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation 0610 68707 2.209,60 € Saudi Arabien Maritime Trainer Course (MTC) 7.- 21. September 2018 Jeddah/ Saudi Arabien Saudisches Innenministerium 0610 68707 59.000 € Serbien Dokumenten- und Urkundensicherheit – Lehrgang Urkundenfachkraft 3. - 9. September 2018 / Serbien Grenzpolizei SRB 0610 68707 2.840,37 € Tunesien Mentoring Multiplikatoren Erste Hilfe 17.-21.09.2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 2.322,05 € Tunesien Schulung Verantwortung von Grenzpostenführern 13.-17.08.2018 Nationalgarde 0501 68723 546,88 € Tunesien Einweisung LiMa 6.-10.08.18 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 1.333,95 € Tunesien Modul Grenze/bedrohliche Lagen 25.06.-6.07.18 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 5.193,88 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/5521 Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Tunesien Einweisung FEM 14.-15. August 2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 914,18 € Tunesien Einweisung FEM 15.-16. August 2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 914,18 € Tunesien Multiplikatorenqualifizierung train the trainer zum A-Trainer 25. Juni - 6. Juli 2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 5.049,79 € Tunesien Fortbildung von Führungskräften 3.-21. September 2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 5.527,08 € Tunesien Zwischenevaluierung TP4 2.-7. September 2018 / Tunesien Projektbüro Tunesien 0501 68723 2.029,05 € Tunesien Vermittlung von methodischen und didaktischen Grundkenntnissen zur Planung, Organisation und Durchführung von Trainings sowie Vertiefung der Inhalte und gemeinsames Aufsetzen von Trainings 6.-17. August 2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 7.605,41 € Tunesien Zwischenevaluierung PB 3.-7. September 2018 / Tunesien Projektbüro Tunesien 0501 68723 4.733,75 € Tunesien Schulung Leitende Maschinisten (35m-Boote) 3.-20. Juli 2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 3.138,57 € Tunesien Evaluierung anlässlich Leitungswechsel des Teilprojektes 3 4.-6. Juli 2018 / Tunesien Projektbüro Tunesien 0501 68723 1.426,48 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Tunesien Vertiefungs- und Intensivierungslehrgang 1.-7. Juli 2018 / Tunesien Nationalgarde 0501 68723 1.085,06 € Tunesien Zwischenevaluierung TP1 3.-7. September 2018 / Tunesien Projektbüro Tunesien 0501 68723 2.779,01 € Tunesien Zwischenevaluierung TP2 3.-7. September 2018 / Tunesien Projektbüro Tunesien 0501 68723 2.779,28 € Usbekistan Besuch der usbekischen Delegation am 10. Juli 2018 im BPOP und bei BPOLD B; Darstellung unserer luftsicherheits- und grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung 9. - 12. Juli 2018 / Deutschland Sicherheitsbehörden der Republik Usbekistan 0610 68707 911,09 € Vereinigte Staaten von Amerika Erfahrungsaustausch Bekämpfung ill. Migration Besuch des GASIM 18. - 20. September 2018 / Deutschland Customs and Border Protection (CBP) 0610 68707 5.191,02 € Vereinigte Staaten von Amerika Besuch von Herrn John Wagner, CBP Deputy Executive Asst. Commissioner 28. August 2018 / Deutschland CBP 0610 68707 keine Kosten Vereinigte Staaten von Amerika Workshop internationale Zusammenarbeit 16. - 22. September 2018 / USA George C. Marshall Center 0610 68707 noch nicht abgerechnet Vereinigte Arabische Emirate Wechselseitige Hospitation der MA des URK-Labores des Flughafen Dubai bei der BPOLI KB FRA 2. - 13. Juli 2018 / Vereinigte Arabische Emirate ARE Police 0610 68707 556,35 € Ergänzung: Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben werden. Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes, des bilateralen Projekts mit Afghanistan (GPPT) sowie das Twinning-Projekt in der Ukraine dauern weiterhin an. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Arbeits-Nr. 10/284, die am 25. Oktober 2018 beantwortet wurde, verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/5521 Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Tln. Anzahl DEU Tln. Kosten in € KRO ABH Informations- und Erfahrungsaustausch zu Präventionsthemen 02.07.-05.07.2018 Mainz 2 768,68 SRB ABH Trilaterales Seminar für obere Führungskräfte 11.07.-12.07.2018 Belgrad 1 1409,76 KRO ABH Einsatzbeobachtung Einsatzübung der Direktion Einsatz Berlin 19.08.-22.08.2018 Berlin 5 3383,90 RUM ABH Hospitation Projekt "Bürgernahe Polizei " 20.08.-10.09.2018 Berlin 2 4143,06 SRB/ KRO ABH Arbeitstreffen IBP, SRB, KRO 30.08.-01.09.2018 Berlin 7 3942,33 MDA ABH Eröffnung der Jugendverkehrsschule Chisniau 06.09.-08.09.2018 Chisniau 1 607,88 KRO ABH Seminar Führung bei öffentlichen Versammlungen 16.09.-21.09.2018 Valbandon 4 1296,76 KRO ABH Seminar Führung bei öffentlichen Versammlungen 16.09.-20.09.2018 Berlin 4 996,43 Die Kosten der Maßnahmen werden aus dem Kapitel 0610 Titel 687 07 getragen. 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 10a bis 10f beantworten)? Die für das vierten Quartal 2018 geplanten Maßnahmen befinden sich in der Abstimmung bzw. Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei aufgliedern)? Beamte des Zoll, des Bundeskriminalamts sowie der Bundespolizei waren im Sinne der Fragestellung im dritten Quartal 2018 wie folgt eingesetzt: Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten , kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 18 Zollverbindungsbeamte in 17 Ländern eingesetzt , mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Bundeskriminalamt Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Albanien Tirana Langzeitberater 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beam-ter (seconded) 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel EU-KOM – Projektberatung Research Executive Agency 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel EU-KOM – Personenschutz 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel EU-KOM – Personenschutz 1 0 0 0 0 Frankreich Lyon Interpol – Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 4 0 Frankreich Lyon Interpol – Vertragspersonal 2 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol – Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations Directorate – Bereich Staatsschutz 2 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Legal Affairs 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im Rahmen der „Hot Spot“ Initiative - Migrationsbekämpfung in Griechenland und Italien 1 0 0 0 0 Palästinensische Gebiete Ramallah Polizeiberater 1 0 0 0 0 Serbien Belgrad Langzeitberater 1 0 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/5521 Bundespolizei Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Vereinte Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen USA/New York Europol Entsendung von nationalen Experten sowie Verbindungsbeamten Niederlande/Den Haag KAIPTC Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung beim Kofi Annan Peace Keeping Trainingscenter (zwei Landesbeamte Hessen und Baden -Württemberg mit Abordnung zur BPOL für Zeit der Entsendung) Accra/Ghana Polizeikooperationszentrum Thörl- Maglern Austausch, Analyse und Steuerung von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet (Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien ) Österreich/Thörl-Maglern 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt: Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Albanien Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze Albanische Staatspolizei 17.040,48 € Albanien Gebrauchtfahrzeuge für Ermittlungen i. Z. m. international organisierter Kriminalität Albanische Staatspolizei 70.000,00 € Albanien Motorroller für Ermittlungen i. Z. m. international organisierter Kriminalität Albanische Staatspolizei 7.989,00 € Albanien Datenbanksoftware Albanische Staatspolizei 38.000,00 € Äthiopien Führungs- und Einsatzmittel – Drogensubstanztests Counter Narcotics Department 3.000,00 € Dominikanische Republik Kraftfahrzeug zu Fahndungszwecken Interpol Dominikanische Republik 25.000,00 € Dominikanische Republik Kraftfahrzeug zu operativen Ermittlungszwecken Kriminalpolizei (Direccion central de investigaciones criminales / DI- CRIM) 30.000,00 € Ecuador Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze Interpol Ecuador 17.400,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Irak Mobile GPS-Systeme mit Kartenmaterial Innenministerium Counter Explosives Directorate 5.600,00 € Irak Entschärfungstechnik – Zündmaschinen Innenministerium Counter Explosives Directorate 14.105,00 € Irak Führungs- und Einsatzmittel – Einsatzrucksäcke Innenministerium Counter Explosives Directorate 56.420,00 € Irak Informationstechnik – Laser-Kopierer -Drucker Innenministerium Counter Explosives Directorate 910,00 € Irak Entschärfungstechnik – Transportkisten Innenministerium Counter Explosives Directorate 10.192,00 € Irak Entschärfungstechnik – Arbeitsgerät (Hacken, Schaufeln, Sandfüllgeräte ) Innenministerium Counter Explosives Directorate 4.422,60 € Irak Entschärfungstechnik – Werkzeugkoffer Innenministerium Counter Explosives Directorate 21.840,00 € Irak Entschärfungstechnik – Verbrauchsmaterial (Tüten, Beutel, Handschuhe) Innenministerium Counter Explosives Directorate 1.493,25 € Irak Entschärfungstechnik – Sprengund Zündmittel für diverse Ausbildungsvorhaben Innenministerium Counter Explosives Directorate 6.500,00 € Irak Entschärfungstechnik – Spurensicherungskoffer Innenministerium Counter Explosives Directorate 89.500,00 € Jordanien Analysesoftware Public Security Directorate, Special Branch 29.883,00 € Jordanien Kraftfahrzeuge für Tatortarbeit Public Security Directorate, Kriminaltechnik 100.000,00 € Jordanien Ausstattung Sprachkabinett Public Security Directorate, Police Women’s Department, Princess Basma Police Women Training Institute 42.000,00 € Jordanien Erste Hilfe Set Gendarmerie 25.138,00 € Kenia Analysesoftware Kenia Police Service, Anti-Terrorism Police Unit 9.082,83 € Marokko Foto-/Videoausstattung für Tatortarbeit Nationalpolizei (DGSN) und Gendarmerie Royale (GR) 16.291,69 € Marokko Informationstechnik – Tablets Nationalpolizei (DGSN) 2.300,00 € Marokko Analysesoftware Nationalpolizei (DGSN) und Gendarmerie Royale (GR) 34.152,00 € Montenegro Kraftfahrzeuge zu Fahndungszwecken Kriminalpolizei 77.192,89 € Nigeria Führungs- und Einsatzmittel – Drogensubstanztest National Drug Law Enforcement Agency 1.149,54 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/5521 Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Nigeria Trainingsgegenstände für Diensthundeschule National Drug Law Enforcement Agency 2.158,80 € Nigeria Dienstellen- und Büroinfrastruktur Economic and Financial Crimes Commission 173.708,53 € Nigeria Kriminaltechnik – Foto-/Videoausstattung Economic and Financial Crimes Commission 119.509,78 € Nigeria Kriminaltechnik – Spurensicherungskit Daktyloskopie Economic and Financial Crimes Commission 265.487,23 € Nigeria Kriminaltechnik – Laborgeräte zur Dokumentenuntersuchung Economic and Financial Crimes Commission EFCC 174.913,54 € Palästinensische Gebiete Anstellung von 2 externen IT-Experten Palästinensische Zivilpolizei 82.740,00 € Palästinensische Gebiete Schulinfrastruktur Palästinensische Zivilpolizei – Polizeischule 23.000,00 € Palästinensische Gebiete Schulinfrastruktur Palästinensische Zivilpolizei – Polizeischule 22.000,00 € Palästinensische Gebiete Informationstechnik – Ausstattung für dezentrale Dateneingabe und unabhängige Stromversorgung Palästinensische Zivilpolizei 70.000,00 € Serbien Informationstechnik – Mobiltelefone Zielfahndung Serbien 8.374,68 € Serbien Informationstechnik – Notebooks Zielfahndung Serbien 9.439,15 € Serbien Büroausstattung – Präsentationstechnik Zielfahndung Serbien 175,22 € Serbien Kraftfahrzeuge zu Fahndungszwecken Zielfahndung Serbien 57.000,00 € Serbien Einsatz-und Führungsmittel – Ortungstechnik SSIM – Mobiles Einsatzkommando 30.000,00 € Serbien Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze , Drucker, Scanner, Schredder Anti-Korruptionseinheit 14.400,00 € Serbien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Dienststelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität 2.896,46 € Serbien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Zielfahndung Serbien und SSIM (Mobiles Einsatzkommando Serbien ) 10.675,00 € Tansania Führungs- und Einsatzmittel – forensische Auswertetools Tanzania Police Force 46.500,00 € Tansania Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze Tanzania Police Force 2.500,00 € Tunesien Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze Direction Générale de la Sûreté Nationale 15.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Tunesien Führungs- und Einsatzmittel – Tatortkoffer Direction Générale de la Sûreté Nationale / Garde Nationale 15.056,60 € Tunesien Führungs- und Einsatzmittel – Einsatzgürtel Polizeischule in Bir Bouregba 5.570,87 € Tunesien Auswertetechnik für mobile Endgeräte Sûreté Nationale / Garde Nationale / Pôle Securitaire 95.000,00 € Tunesien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Police Nationale - Ausbildungsschule 6.000,00 € Tunesien Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen Garde Nationale – Unité Speciale de Garde Nationale USGN 18.000,00 € Tunesien Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze und Mobiliar Garde Nationale – Unité Speciale de Garde Nationale USGN 24.000,00 € Tunesien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Police Nationale, Direction der Brigade Anti Terrorisme 18.000,00 € Tunesien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Ausbildungsschule der Garde Nationale 60.000,00 € Tunesien Kraftfahrzeug zu Observationszwecken Garde Nationale – Anti-Terror-Ermittlungseinheit 37.500,00 € Tunesien Automatisiertes ballistisches Identifikationssystem Innenministerium – Police scientifique et technique 250.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/5521 Bundespolizei Land Bezeichnung der Maßnahme Begünstigte Partnerbehörde Wert der Ausstattungshilfe Ägypten Verbrauchsmaterial für Sprengstoffspürgeräte Ministerium für zivile Luftfahrt 0610 68707 1.187,00 € Ägypten Ausstattung zur Vervollständigung Urkundenlabor National Security Service 0610 68707 75.261,53 € Ägypten 50 Ausweislesegeräte Visotec National Security Service 0610 68707 277.988,19 € Albanien Beschaffung von Streifenfahrzeugen Grenzpolizei Albanien 0610 68707 93.600,00 € Albanien Beschaffung geländegängige Fahrzeuge 0610 68707 127.000,00 € Albanien Beschaffung geländegängige Fahrzeuge für Einsatz an der Grenze 0610 68707 192.000,00 € Libanon Beschaffung von Arbeitsplatzcomputern mit Software für die Büros der Abteilung „Immigration“ der GS General Security 6002 68703 10.627,95 € Montenegro Beschaffung Handlupen MNE Grenzpolizei 0610 68707 14.000,00 € Montenegro Beschaffung Grenzkontrollstempel MNE Grenzpolizei 0610 68707 14.144,40 € Montenegro Beschaffung Wärmebildkameras MNE Grenzpolizei 0610 68707 69.376,00 € Mongolei Beschaffung Computerbedarf Mongolische Immigration 0610 68707 8.017,03 € Palästinensische Autonomiegebiete Beschaffung von Urkundenprüftechnik Innenministerium 0501 68723 83.951,41 € Tunesien Überführung von 2 Booten nach TUN Tunesische Nationalgarde 0501 68723 11.849,44 € Tunesien Transportkosten für bereits in 2017 beschaffte gemischte ASH Tunesische Nationalgarde 0501 68723 1.070,00 € Ukraine Beschaffung Ausrüstung Computerarbeitsplatz Staatlicher Grenzschutzdienst UKR 0610 68707 3.510,00 € Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Die Maßnahmenplanung befindet sich aktuell in der Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5521 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Was waren aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse aus den EU-Projekten mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes a) Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness und Beim Projekt CONTRA (Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness), welches durch Gelder der EU finanziert wird, steht im Zielfokus die Sensibilisierung Jugendlicher gegenüber Manipulationsversuchen und extremistischen Botschaften im Internet. Als konkretes Ergebnis bzw. handlungspraktisches Produkt ist die Entwicklung und Erprobung eines Programmes zur Befähigung junger Menschen zu kritischer Medienkompetenz vorgesehen. Die Laufzeit des Projektes wurde aufgrund von Anpassungen des Projektplanes mit Zustimmung der EU-Kommission um vier Monate bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Der Abschlussbericht und eine sogenannte Handreichung für die Schulen werden aktuell erstellt. Eine Fertigstellung ist noch für dieses Jahr vorgesehen . b) Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra), und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Das ebenfalls durch die EU-finanzierte Projekt PoMigra (Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen) verfolgt insbesondere das Ziel, näher zu ergründen, inwieweit es möglich ist, ein europäisches, international vergleichbares Lagebild zu Erscheinungen sogenannter ‚Politisch motivierter Kriminalität‘ (PMK) bzw. ‚Hatecrime‘ erstellen zu können . Das Projekt wurde um ein Jahr bis 30. Juni 2019 verlängert, weil sich abzeichnete , dass ein Vergleich der Daten der beteiligten Länder, wenn überhaupt, nur in Ansätzen zu einzelnen Phänomenbereichen vorgenommen werden kann. In der Verlängerungsphase sollen deshalb erste Perspektiven und Ansätze für ein europäisches Monitoring im Bereich der politisch motivierten Kriminalität erarbeitet und gemeinsam mit europäischen Partnern sondiert werden. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse der Projekte und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen noch nicht benennen. 15. Was war Anlass und Ziel der Factfinding-Reise der Bundespolizei vom 5. bis 9. März 2018 in Äthiopien, mit welchen Gesprächspartnern kam die Bundespolizei dabei zusammen, welche Erkenntnisse erbrachte die Reise, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3782 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333