Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5535 19. Wahlperiode 06.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Frank Pasemann, Jörg Schneider, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4677 – Bundesprogramm Kommunal-Kombi V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Einführung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi lag die Idee zugrunde , fehlende Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen durch öffentlich geförderte Beschäftigung auszugleichen und gerade für solche Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung zu schaffen, denen trotz guter allgemeiner Arbeitsmarktentwicklung aus strukturellen Gründen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt versagt blieb (www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/Geschichte-des- ESF/Foerderperiode-2007-2013/ESF-Programme/programme/bmas_kommunalkombi .html). Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi startete am 1. Januar 2008. Die Stellenschaffung und die erstmalige Besetzung eines Arbeitsplatzes mussten zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Eine Förderung des Arbeitsplatzes war längstens bis zum 31. Dezember 2012 sowie maximal für drei Jahre möglich. Die Beschäftigung sollte vor allem der sozialen Stabilisierung sowie der Wiederherstellung, dem Erhalt und der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Im Idealfall sollte die Beschäftigung dazu führen, dass die Teilnehmer den Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) verlassen und nach Ende der Maßnahmen in Erwerbstätigkeit übertreten (https://bit.ly/2OpxZA8). Hierfür wurde von der Bundesregierung die Förderung von bis zu 100 000 sozialversicherungspflichtigen zusätzlichen Arbeitsplätzen beschlossen (https://bit.ly/2xf81Ia). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Anders als bei den beiden späteren Bundesprogrammen „Bürgerarbeit“ und „Soziale Teilhabe“ wurde beim Kommunal-Kombi kein Auftrag an die Bundesagentur für Arbeit erteilt, das Programm statistisch zu erfassen. Entsprechend liegen zum Kommunal-Kombi nur die Daten vor, die für das Monitoring der Bewilligung der Förderung und für die programmbegleitende Evaluation erforderlich waren. Aufgrund dessen ist die Beantwortung vieler Fragen in der hier vorliegenden Kleinen Anfrage nur sehr beschränkt oder gar nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5535 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Ergebnisse der programmbegleitenden Evaluation sind auf der Seite des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW) veröffentlicht (www.iaw. edu/index.php/arbeitsmaerkte-und-soziale-sicherung-kopie/programmbegleitendeund -abschliessende-evaluation-des-bundesprogramms-kommunal-kombi). 1. Für wie viele der 100 000 von der Bundesregierung beschlossenen Stellen lag nach Kenntnis der Bundesregierung ein entsprechender Finanzrahmen vor (bitte auch in Prozent angeben)? Aus welchen Gründen wurden die 100 000 beschlossenen Stellen gegebenenfalls nicht vollumfänglich finanziell unterlegt? Die Planungen für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi sahen einen schrittweisen Aufbau der geförderten Arbeitsplätze von 50 000 Plätzen im Jahr 2008 und weiteren 50 000 Plätzen im Jahr 2009 vor. In den Bundeshaushalten 2008 und 2009 wurden Fördermittel entsprechend diesem schrittweisen Aufbau bereitgestellt . 2. Wie viele Stellen wurden im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal- Kombi bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 tatsächlich bewilligt (bitte auch in Prozent angeben)? Aus welchen Gründen wurden die finanziell unterlegten Stellen gegebenenfalls nicht vollumfänglich besetzt? Bis zum 31. Dezember 2009 wurden insgesamt 15 825 Stellen bewilligt. Allgemein wurde das Programm dort besonders in Anspruch genommen, wo eine Kofinanzierung durch das jeweilige Bundesland und/oder die Kommunen erfolgte. 3. Führte die Ausweitung der regionalen Förderung auf Kreise mit einer Arbeitslosenquote von 10 Prozent (davor: 15 Prozent) Anfang 2009 zu dem gewünschten Anstieg der bewilligten Anträge bzw. Stellen? Wenn nicht, worauf ist dies nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen ? Die Ausweitung der förderfähigen Regionen führte zu einer Steigerung der Bewilligungen um ca. 55 Prozent. 4. Wie viele Programmeintritte fanden seit dem Programmstart 2008 bis zum 31. Dezember 2012 statt (bitte auf Monatsbasis nach folgenden Merkmalen getrennt ausweisen: a) Geschlecht b) Alter bei Programmeintritt, unterteilt nach 25 bis 34 Jahre, 35 bis 54 Jahre sowie 55 Jahre und älter c) Staatsangehörigkeit – Deutsche, Ausländer)? Eine Darstellung auf Monatsbasis ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich . Bis zum 31. Dezember 2012 wurden insgesamt 17 239 Programmeintritte verzeichnet. Hiervon waren ca. 51 Prozent Frauen. Den größten Anteil hatten Beschäftigte , die 50 Jahre oder älter waren mit etwas über 57 Prozent, gefolgt von der Altersgruppe der 25- bis 49-Jährigen mit etwas über 42 Prozent. Die unter 25- Jährigen machten nicht ganz ein Prozent der Beschäftigten aus. 2,5 Prozent der Teilnehmenden hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5535 5. Wie viele Programmaustritte fanden seit dem Programmstart bis zum 31. Dezember 2012 statt (bitte auf Monatsbasis nach den in Frage 4 genannten Merkmalen a), b) und c) getrennt ausweisen)? 6. Wie viele Programmaustritte sind seit dem Programmstart bis zum 31. Dezember 2012 auf a) den Teilnehmer, b) den Arbeitgeber bzw. c) das Jobcenter bzw. den zugelassenen kommunalen Träger zurückzuführen (bitte die Anzahl jeweils getrennt nach den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 ausweisen)? 7. Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Teilnehmern angegeben, die zu einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen )? 8. Welche Gründe wurden von den Arbeitgebern nach Kenntnis der Bundesregierung angegeben, die zu einer vorzeitigen Kündigung des Teilnehmers führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen )? 9. Welche Gründe wurden von den Jobcentern bzw. kommunalen Trägern angegeben nach Kenntnis der Bundesregierung, die zu einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)? 10. Wie viele Programmaustritte sind seit dem Programmstart bis zum 31. Dezember 2012 darauf zurückzuführen, dass Teilnehmer eine nicht geförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt angetreten haben (bitte für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 getrennt ausweisen)? 11. Wie viele Tage waren die Teilnehmer, die das Programm vorzeitig verlassen haben, im Programm durchschnittlich aktiv? 12. Wie viele Teilnehmer waren zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 jeweils a) 30 Wochenstunden, b) 15 bis 29 Wochenstunden bzw. c) weniger als 15 Wochenstunden beschäftigt? Wie viele Teilnehmer davon lebten in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern (bitte auch in Prozent ausweisen)? 13. Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einem oder mehreren anderen geförderten Eingliederungsprogrammen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)? 14. Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)? 15. Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einer Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5535 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einer Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante (AGH MAE/Ein-Euro-Jobs) teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)? 17. Wie viele Teilnehmer zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 waren nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Teilnahme am Bundesprogramm Kommunal-Kombi bereits beim selben Arbeitgeber (z. B. im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit oder eines Ehrenamts) tätig (bitte auch in Prozent angeben)? Die Fragen 5 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Aus den vorliegenden Daten lassen sich die Fragen 5 bis 17 nicht beantworten. 18. Wie viele Teilnehmer blieben trotz der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms weiterhin im SGB-II-Leistungsbezug (bitte nach den in Frage 4 genannten Merkmalen a), b) und c) getrennt ausweisen)? 90 Tage nach Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi waren ca. 51 Prozent der Teilnehmenden noch im Leistungsbezug . Bei der Altersgruppe 50 Jahre oder ältere waren es ca. 52 Prozent, in der Altersgruppe 25 bis 49 Jahre ca. 51 Prozent und in der Altersgruppe unter 25 ca. 35 Prozent. 19. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der Kommunal-Kombi- Beschäftigung der Anteil der SGB-II-Leistungsbeziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit deutlich stärker zurückgegangen als bei der entsprechenden Gruppe ohne deutsche Staatsangehörigkeit? Wenn ja, worauf ist dies nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen (bitte auch in Prozent angeben)? 90 Tage nach Aufnahme der Kommunal-Kombi-Beschäftigung waren ca. 51 Prozent der deutschen und ca. 58 Prozent der nicht deutschen Staatsangehörigen noch im Leistungsbezug. 270 Tage nach Aufnahme der Beschäftigung bezogen noch ca. 44 Prozent der deutschen Staatsangehörigen und ca. 52 Prozent der Teilnehmenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit Leistungen nach dem SGB II. Der Rückgang über den Zeitverlauf mit sieben bzw. sechs Prozent ist nahezu identisch . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5535 20. Wie viele Teilnehmer zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 waren in den nachfolgenden Beschäftigungsfeldern tätig (bitte auch in Prozent ausweisen): a) Kunst, Kultur und Tourismus b) Umweltschutz, Landschaftspflege, Infrastrukturverbesserung c) Seniorenarbeit, Altenpflege oder Behindertenbetreuung d) Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendhilfe e) Wissenschaft und Forschung f) Beratungsdienste g) Sportbereich h) sonstige Einrichtungen und Bereiche? Die Beschäftigungsfelder wurden im Rahmen der programmbegleitenden Evaluation untersucht, auf deren Kategorisierung folgend zurückgegriffen wird. Eine Beantwortung nach Stichtagen ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich. Tätigkeiten der Kommunal-Kombi Beschäftigen: Kultur und Tourismus 18,0 Prozent Landschaftspflege und Umweltschutz 16,6 Prozent Seniorenarbeit, Altenpflege oder Behindertenbetreuung 12,9 Prozent Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen 11,7 Prozent Tätigkeiten in anderen sozialen Einrichtungen 10,2 Prozent Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen 7,9 Prozent sonstige Einrichtungen, Vereine oder Initiativen 7,9 Prozent Sportbereich 6,8 Prozent sonstige 4,1 Prozent sonstige Verwaltungsbereiche 2,0 Prozent Verkehrswesen 1,8 Prozent. 21. Wie viele Teilnehmer waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 bei nachfolgenden Trägern beschäftigt bzw. tätig (bitte auch in Prozent ausweisen): a) Gemeinnützige GmbH, GmbH u. Ä. b) Beschäftigungsgesellschaften c) Kreisangehörige Städte und Gemeinden d) Landkreise, Kreisfreie Städte und Zweckverbände e) Kirchen und kirchliche Organisationen f) Vereine, Genossenschaften und Stiftungen g) sonstige Träger (bitte aufschlüsseln)? Die Trägerstruktur wurde im Rahmen der programmbegleitenden Evaluation untersucht , auf deren Kategorisierung folgend zurückgegriffen wird. Eine Beantwortung nach Stichtagen ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5535 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Trägerstruktur des Kommunal-Kombi: Gemeinnützige GmbH, GmbH u. Ä. 16 Prozent Beschäftigungsgesellschaften 10 Prozent Kreisangehörige Städten und Gemeinden (einschl. Verwaltungsgemeinschaften und Eigenbetrieben ) 13 Prozent Landkreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände (einschl. Eigenbetrieben) 10 Prozent Kirchen und kirchliche Organisationen 6 Prozent Vereine, Genossenschaften und Stiftungen 45 Prozent. 22. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden nach Maßnahmenende erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)? 23. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden nach Maßnahmenende nachhaltig (d. h. gleichbleibender beobachtbarer Zustand für mindestens 180 Tage) in den ersten Arbeitsmarkt integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)? 24. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gelang nach Maßnahmenende erfolgreich der Abgang aus dem SGB-II-Leistungsbezug (bitte auch in Prozent ausweisen)? 25. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gelang nach Maßnahmenende nachhaltig (d. h. gleichbleibender beobachtbarer Zustand für mindestens 180 Tage) der Abgang aus dem SGB-II-Leistungsbezug (bitte auch in Prozent ausweisen)? 26. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, erhielten nach Maßnahmenende Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; bitte auch in Prozent ausweisen)? 27. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, erhielten 180 Tage nach Beendigung der Maßnahme Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld ) nach dem SGB III (bitte auch in Prozent ausweisen)? Die Fragen 22 bis 27 werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen kann nur aufgrund der Teilnehmerbefragung, die im Rahmen der Evaluation vorgenommen wurde, beantwortet werden. Diese ist folglich nicht für alle Teilnehmenden des Programms allgemeingültig. Gemäß dieser waren ca. 20 Prozent der Befragten im Anschluss der Teilnahme an dem Bundesprogramm sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 11 Prozent gingen einer geringfügigen Beschäftigung nach, 54 Prozent waren erneut arbeitslos, je 4 Prozent waren in einer neuen Maßnahme oder in Rente (die verbleibenden 7 Prozent wurden unter „sonstiges“ erfasst; vgl. Endbericht Kap 7.1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5535 28. Aus welchen Gründen wurde das Programm von der Bundesregierung so ausgestaltet, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden mussten, die nach Beendigung der staatlich geförderten Beschäftigung in der Regel zum SGB-III-Leistungsbezug berechtigen, und welche Ziele verfolgte die Bundesregierung damit, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus in Hinblick auf zukünftige Programme ab? Die Förderung war als Übergangsbeschäftigung für Personen gedacht, die nur aufgrund der regionalen Arbeitsmarktsituation keine Beschäftigung finden konnten . Entsprechend wurde das Programm als befristete, voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgestaltet, die in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen geschaffen werden konnte. 29. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt ohne gleichzeitigen SGB-II-Leistungsbezug integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)? 30. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden er nachhaltig (d. h. gleichbleibender beobachtbarer Zustand für mindestens 180 Tage) in den ersten Arbeitsmarkt ohne gleichzeitigen SGB-II-Leistungsbezug integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)? 31. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen nach Beendigung der Maßnahme direkt in eine andere arbeitsmarktpolitische Maßnahme (bitte auch in Prozent ausweisen)? 32. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen innerhalb der ersten 180 Tage nach Beendigung der Maßnahme in eine andere arbeitsmarktpolitische Maßnahme (bitte auch in Prozent ausweisen)? 33. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen nach Beendigung der Maßnahme direkt in vorzeitige oder reguläre Altersrente (bitte auch in Prozent ausweisen)? 34. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen innerhalb der ersten 180 Tage nach Beendigung der Maßnahme in vorzeitige oder reguläre Altersrente (bitte auch in Prozent ausweisen)? 35. Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in einer nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Die Fragen 29 bis 35 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 22 bis 27 verwiesen. 36. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die im Rahmen des Programms angefallen sind (bitte für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 auch getrennt ausweisen )? Gemäß dem Endbericht der Evaluation entstanden Gesamtkosten in Höhe von rund 661,7 Mio. Euro. Hiervon entfielen 490,9 Mio. Euro auf nationale öffentliche Mittel, 132,1 Mio. Euro auf ESF-Mittel und 38,7 Mio. Euro auf private Ausgaben . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5535 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 37. Welche Kosten sind durchschnittlich pro Monat und Teilnehmer vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012 angefallen? Gemäß der vorliegenden Evaluation ergaben sich je Monat und Teilnehmenden Durchschnittskosten von 1 231 Euro. 38. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung kleinere Träger stärker durch den erforderlichen Bürokratie- bzw. Verwaltungsaufwand des Programms belastet als größere Träger? a) Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt? b) Wenn ja, haben die Träger auf diesen Sachverhalt hingewiesen? c) Wenn ja, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen? Aus dem Endbericht der Evaluation aus dem Jahr 2013 ging hervor, dass der Verwaltungsaufwand und die dafür notwendigen personellen Ressourcen insbesondere von kleineren Trägern als belastend empfunden wurden. Zu diesem Zeitpunkt war das Programm jedoch bereits ausgelaufen, sodass Änderungen an der Verwaltungspraxis nicht mehr in Betracht kamen. 39. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswahl der Teilnehmer eine Positivselektion bzw. einen sogenannten „Creaming-Effekt“ (d. h., dass aus der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen die arbeitsmarktnäheren Personen eher für eine Kommunal-Kombi-Beschäftigung ausgewählt wurden)? Wenn ja, a) wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt, b) worauf ist die Positivselektion nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen , c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, und d) welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung in Hinblick auf zukünftige Programme daraus ab, bzw. wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Positivselektion zukünftig vermieden werden? Das Programm richtete sich nicht explizit an besonders arbeitsmarktferne Personen . Es war beabsichtigt, dass auch arbeitsmarktnahe Personen in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit von der Förderung profitieren. 40. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Bundesprogramm Kommunal -Kombi auf die sonst übliche „Zuweisung“ der Teilnehmer verzichtet? Der Zugang zu Stellen im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi sollte einer regulären Beschäftigung möglichst ähnlich sein. Der Verzicht auf eine zwingende Zuweisung ermöglichte einerseits den potenziellen Teilnehmenden die eigenständige Bewerbung auf angebotene Stellen und andererseits den Arbeitgebern die Durchführung eines Bewerberverfahrens und eine unabhängige Auswahl der Teilnehmenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5535 41. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Programms einen sogenannten „Lock-in-Effekt“ (d. h., dass sich die Wahrscheinlichkeit für die Aufnahme einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung während der Teilnahme an der geförderten Beschäftigung im Vergleich zu einer nicht teilnehmenden, aber vergleichbaren Kontrollgruppe reduziert hat)? Wenn ja, a) wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt, b) worauf ist der Lock-in-Effekt nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen , c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, d) wie entwickelte sich der Lock-in-Effekt mit zunehmender Programmdauer , e) welche Personengruppen waren vom Lock-in-Effekt besonders betroffen, und f) welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung in Hinblick auf zukünftige Programme daraus ab, bzw. wie kann nach Ansicht der Bundesregierung ein Lock-in-Effekt zukünftig vermieden werden? Gemäß den Ergebnissen der Evaluation traten beim Kommunal-Kombi Lock-In Effekte auf. Während der Kommunal-Kombi-Beschäftigung ging die Suchintensität der Teilnehmenden zurück. Während der dreijährigen Förderdauer stieg die Integrationsquote der Teilnehmenden in diesem Zeitraum schwächer an als die Integrationsquote der Kontrollgruppe. 33 Monate nach dem Beginn des Bundesprogramms – also drei Monate vor Auslaufen der geförderten Beschäftigung – begann bei den verbliebenden Teilnehmenden der Aufholprozess. Dies führt zu dem Schluss, dass ein Großteil der Kommunal-Kombi-Beschäftigten erst mit Auslaufen der Förderung neue Beschäftigungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen hat. Angesichts der Tatsache, dass die Förderung des Kommunal-Kombi in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit erfolgte, war dieser Effekt nicht überraschend (vgl. Endbericht Kap 8.4.1). 42. Wurde nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel erreicht, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer über den gesamten Programmzeitraum signifikant zu verbessern? Wenn ja, anhand welcher konkreten Kriterien macht die Bundesregierung dies fest? Wenn nicht, a) auf welche Ursachen ist dies nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen , und b) bei wie viel Prozent der Teilnehmer hat sich die Beschäftigungsfähigkeit über den gesamten Programmzeitraum verbessert, verschlechtert bzw. ist konstant geblieben? Gemäß der Förderrichtlinie war die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit kein explizites Ziel des Kommunal-Kombi. Ihre Entwicklung wurde zwar im Rahmen der Evaluation untersucht (vgl. Endbericht Kap 7.2), war jedoch kein Kriterium der Erfolgsmessung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5535 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 43. Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass sich mit zunehmender Programmdauer der Teilindikator „Gesundheit“ laut dem Endbericht der Evaluation zunehmend und signifikant immer weiter verschlechtert hat? Was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab? 44. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Situation der Teilnehmer sechs Monate nach Auslaufen der Förderung verbessert, verschlechtert oder ist sie gegenüber der Beendigung konstant geblieben? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls eingeleitet? Die Fragen 43 und 44 werden gemeinsam beantwortet. Die Teilnehmerbefragungen erfolgten zu drei Zeitpunkten. Eine erste Befragung fand vier bis acht Wochen nach Maßnahmeneintritt, eine zweite ca. drei Monate vor Maßnahmeende und eine dritte sechs Monate nach Ablauf der Kommunal- Kombi-Beschäftigung statt. Zu vermuten ist, dass ein Zusammenhang zwischen der Verschlechterung des Gesundheitszustandes und den Befragungswellen besteht . Zum Zeitpunkt der dritten Welle befanden sich die Teilnehmenden bereits seit sechs Monaten nicht mehr im Kommunal-Kombi. Hier ist die Verschlechterung des Gesundheitszustandsteilweise dadurch zu erklären, dass die Teilnehmenden , die im Anschluss an die geförderte Beschäftigung nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten bzw. arbeitslos waren, ihre Arbeitsfähigkeit pro Tag (ein Faktor, der in den Gesundheitszustand eingeht) deutlich geringer einschätzten, als dies noch während der Tätigkeit im Kommunal-Kombi der Fall war. 45. Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass sich der Indikator „Qualifikation und Kompetenzen“ laut dem Endbericht der Evaluation während der gesamten Programmlaufzeit nicht signifikant verändert hat? Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab? 46. Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass sich der Indikator „Individuelle Ressourcen“ laut dem Endbericht der Evaluation während der gesamten Programmlaufzeit nicht signifikant verändert hat? Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab? Die Fragen 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet. Beides ist darauf zurück zu führen, dass arbeitsmarktnahe Personen zum Teilnehmerkreis gehörten (vgl. Antwort zu Frage 39). Besondere Erkenntnisse ergeben sich aus dieser Tatsache nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5535 47. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass sich aufgrund des Bundesprogramms in den geförderten Gebieten Substitutionsbzw . Verdrängungseffekte in Form einer Zunahme der Übergänge aus dem ersten Arbeitsmarkt in Arbeitssuche einstellten? Wenn ja, wie stark war dieser Effekt nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeprägt, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab? 48. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass sich aufgrund des Bundesprogramms in den geförderten Gebieten Mitnahmeeffekte in Form einer Abnahme der Übergänge aus der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt einstellten? Wenn ja, wie stark war dieser Effekt ausgeprägt, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab? Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet. Die Evaluation stellte für die frühen Förderregionen Substitutions- und Verdrängungseffekte fest. Weitere Untersuchungen ergaben, dass in diesen Regionen nicht nur der Kommunal-Kombi, sondern parallel auch noch andere, verfügbare Formen der öffentlich geförderten Beschäftigung verstärkt zum Einsatz kamen (vgl. Endbericht Kap 9.3 und 9.4). 49. Wie schätzt die Bundesregierung insgesamt den Erfolg des Bundesprogramms Kommunal-Kombi ein? Die Inanspruchnahme des Bundesprogramms Kommunal-Kombi blieb deutlich hinter den ursprünglichen politischen Erwartungen zurück. Insbesondere die Verpflichtung der strukturschwachen Kommunen bzw. Länder zur Kofinanzierung der zusätzlichen Arbeitsplätze stellte praktisch eine nur schwer überwindbare Hürde auf dem Weg zu einer größeren Auslastung des Programms da. Auf individueller Ebene waren Lock-in-, Substitutions- und Verdrängungseffekte zu beobachten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333